Promillegrenzen

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Kurz erklärt Die Promillegrenzen in Deutschland definieren, ab welchem Alkoholwert Du mit einem Bußgeld oder einer Strafe rechnen musst. Für die meisten Kraftfahrer gilt die 0,5-Promille-Grenze (§ 24a StVG), für Fahranfänger ein Alkoholverbot (§ 24c StVG). Absolute Fahruntüchtigkeit und eine Straftat nach § 316 StGB drohen ab 1,1 Promille.

Polizist führt nachts auf einer deutschen Straße bei einem Autofahrer eine Alkoholkontrolle durch, um die Promillegrenzen zu überwachen
Inhalt 4 Abschnitte

Welche Promillegrenzen gelten in Deutschland?

Das Gesetz kennt mehrere Promillegrenzen. Welche der Promillegrenzen für Dich gilt, hängt vom Fahrzeug, von Deinem Alter und Deiner Fahrpraxis ab. Die Beträge stammen aus der Anlage zur BKatV, Stand: Oktober 2026.

WertGilt fürFolgeGrundlage
0,0 PromilleProbezeit oder unter 21 Jahre250 Euro, 1 Punkt§ 24c StVG, Lfd. Nr. 243b
0,5 Promille (0,25 mg/l Atemluft)alle Kraftfahrer500 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte§ 24a StVG, Lfd. Nr. 241
unter 1,1 Promille mit Ausfallerscheinungenalle FahrzeugführerStraftat§ 316 StGB
ab 1,1 PromilleKraftfahrerStraftat ohne weitere Anzeichen§ 316 StGB, BGH
ab 1,6 Promillejedes Fahrzeug, auch FahrradMPU-Anordnung§ 13 FeV

Für junge Fahrer gilt das Alkoholverbot für Fahranfänger bis zum Ende der Probezeit oder bis zum 21. Geburtstag, je nachdem, was später endet. Die oft genannte 0,3-Promille-Marke steht in keinem Gesetz. Sie beschreibt nur, dass schon geringe Werte zusammen mit Fahrfehlern strafbar sein können.

Relative und absolute Fahruntüchtigkeit: Die strafrechtlichen Promillegrenzen

Die Straftat der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB setzt voraus, dass Du alkoholbedingt nicht mehr sicher fahren kannst. Eine der Promillegrenzen nennt die Norm nicht.

Ab 1,1 Promille sind Kraftfahrer nach ständiger Rechtsprechung absolut fahruntüchtig. Der Bundesgerichtshof hat das ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 22.06.2011, IV ZR 225/10). Ab diesem Wert kommt es auf Fahrfehler nicht mehr an.

Darunter spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit. Dann muss das Gericht alkoholtypische Ausfallerscheinungen feststellen. Wie streng der Maßstab ist, zeigt ein Beschluss des BGH vom 26.02.2025 (4 StR 526/24): Bei 0,72 Promille genügte ein Fahrfehler, an dem der Alkohol nur mitgewirkt haben kann, nicht. Der BGH hob die Feststellungen zur Fahruntüchtigkeit auf.

Wer nach § 316 StGB verurteilt wird, gilt nach § 69 Abs. 2 StGB in der Regel als ungeeignet. Dann folgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Was für Fahrrad und E-Scooter gilt

Die 0,5-Promille-Grenze des § 24a StVG gilt nur für Kraftfahrzeuge. E-Scooter zählen dazu, weil § 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sie ausdrücklich als Kraftfahrzeuge einordnet. Für Alkohol auf dem E-Scooter gelten deshalb dieselben Bußgelder wie im Auto.

Beim Fahrrad gibt es keinen Bußgeldtatbestand ab 0,5 Promille. § 316 StGB spricht aber von jedem Fahrzeug. Auch Radfahrer können sich also strafbar machen, wenn sie alkoholbedingt unsicher fahren. Einzelheiten stehen im Beitrag Alkohol auf dem Fahrrad.

Folgen hat eine Radfahrt auch für den Führerschein. Nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an, wenn jemand ein Fahrzeug mit 1,6 Promille oder mehr geführt hat. Das Fahrrad ist ausdrücklich mit erfasst.

Weitere Folgen: Versicherung, Job und Wiederholungstäter

Teuer wird es oft bei der Versicherung. Führst Du einen Unfall grob fahrlässig herbei, darf der Kaskoversicherer seine Leistung nach § 81 Abs. 2 VVG kürzen. Der BGH hat im Urteil IV ZR 225/10 entschieden, dass bei absoluter Fahruntüchtigkeit in Ausnahmefällen sogar eine Kürzung auf null möglich ist. Erforderlich ist eine Abwägung im Einzelfall.

Wiederholungen bei den Promillegrenzen verschärfen die Sanktion. Steht bereits eine Alkohol- oder Drogenentscheidung im Fahreignungsregister, sieht der Bußgeldkatalog 1.000 Euro und drei Monate Fahrverbot vor (Lfd. Nr. 241.1), bei mehreren Voreintragungen 1.500 Euro (Lfd. Nr. 241.2). Wer Cannabis am Steuer mit Alkohol kombiniert, zahlt nach Lfd. Nr. 243a schon beim ersten Mal 1.000 Euro.

Beruflich kann das Fahrverbot den Arbeitsplatz gefährden. Ob eine Kündigung wegen Verlust des Führerscheins wirksam wäre, hängt davon ab, ob die Fahrerlaubnis für die Arbeit nötig ist und ob es eine Alternative gibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Kraftfahrer liegt die Bußgeldgrenze bei 0,5 Promille oder 0,25 mg/l Atemalkohol (§ 24a Abs. 1 StVG).
  • Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren dürfen überhaupt keinen Alkohol im Blut haben (§ 24c StVG).
  • Ab 1,1 Promille sind Kraftfahrer absolut fahruntüchtig, die Fahrt ist eine Straftat nach § 316 StGB.
  • Ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an, auch nach einer Fahrradfahrt (§ 13 FeV).
  • Der erste 0,5-Promille-Verstoß kostet laut Bußgeldkatalog 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte.

Häufige Fragen (12)

Welche Promillegrenzen gelten beim Autofahren in Deutschland?

Bis unter 0,5 Promille ist Autofahren für erfahrene Fahrer nicht bußgeldbewehrt, sofern Du sicher fährst. Ab 0,5 Promille oder 0,25 mg/l Atemalkohol liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt nach § 24c StVG die Grenze 0,0. Fährst Du alkoholbedingt unsicher, ist schon ein niedrigerer Wert strafbar.

Welche Promillegrenzen gelten für Radfahrer?

Eine feste Bußgeldgrenze wie beim Auto gibt es für Radfahrer nicht, denn § 24a StVG gilt nur für Kraftfahrzeuge. Strafbar nach § 316 StGB machst Du Dich aber auch auf dem Fahrrad, wenn Du alkoholbedingt nicht mehr sicher fahren kannst. Ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde zudem nach § 13 FeV eine MPU an, selbst wenn Du nur mit dem Rad unterwegs warst.

Welche Promillegrenzen gelten beim E-Scooter?

Bei 0,5 Promille, wie beim Auto. E-Scooter sind nach § 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Kraftfahrzeuge. Damit gilt § 24a StVG mit 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten beim ersten Verstoß (Lfd. Nr. 241 BKat, Stand: Oktober 2026). Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt auch auf dem E-Scooter das Alkoholverbot nach § 24c StVG.

Was passiert bei 0,5 Promille das erste Mal?

Laut Bußgeldkatalog (Lfd. Nr. 241, Stand: Oktober 2026) drohen 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen. Das Fahrverbot ist nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG bei Alkoholverstößen in der Regel anzuordnen. Ohne Fahrverbot in den letzten zwei Jahren kannst Du den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft wählen.

Bei welchen Promillegrenzen ist der Führerschein weg?

Ab 1,1 Promille im Auto, weil dann eine Straftat nach § 316 StGB vorliegt. Nach § 69 Abs. 2 StGB gilt der Täter in der Regel als ungeeignet, das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis. Gleiches droht schon darunter, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden. Bei 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen bleibt es beim Fahrverbot, die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen.

Ab wann droht eine MPU bei Überschreitung der Promillegrenzen?

Spätestens ab 1,6 Promille oder 0,8 mg/l Atemalkohol. Das schreibt § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV vor, und zwar für jedes Fahrzeug. Eine MPU droht außerdem bei wiederholten Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss (Buchst. b) oder wenn sonst Tatsachen für Alkoholmissbrauch sprechen. Verstöße allein gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger zählen dabei nicht als Wiederholung.

Gilt die 0,0-Promille-Grenze auch nach der Probezeit?

Ja, solange Du noch nicht 21 Jahre alt bist. § 24c StVG verbietet Alkohol am Steuer in der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Maßgeblich ist, was später endet. Wer etwa mit 17 begleitet fahren durfte und mit 19 die Probezeit beendet, bleibt bis zum 21. Geburtstag an die Null-Grenze gebunden. Ein Verstoß kostet 250 Euro und einen Punkt.

Darf man mit 0,3 Promille Auto fahren?

Als erfahrener Fahrer ja, wenn Du sicher fährst. Eine Ordnungswidrigkeit liegt erst ab 0,5 Promille vor. Kommt es aber zu alkoholtypischen Fahrfehlern oder Ausfallerscheinungen, kann schon bei niedrigen Werten eine Strafbarkeit nach § 316 StGB in Betracht kommen. Den Zusammenhang zwischen Alkohol und Fahrfehler muss das Gericht dann konkret feststellen. Für Fahranfänger sind 0,3 Promille immer ein Verstoß.

Ist man bei 0,5 Promille vorbestraft?

Nein. Ein Verstoß gegen § 24a StVG ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Er führt zu Geldbuße, Fahrverbot und Punkten, aber nicht zu einem Eintrag im Bundeszentralregister. Gespeichert wird die Entscheidung im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt. Anders ist es, wenn das Gericht eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB annimmt, etwa ab 1,1 Promille.

Was kostet Alkohol am Steuer beim zweiten Mal?

Laut Bußgeldkatalog (Lfd. Nr. 241.1, Stand: Oktober 2026) 1.000 Euro und drei Monate Fahrverbot, wenn bereits eine Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 StGB oder § 315c StGB im Fahreignungsregister eingetragen ist. Bei mehreren Voreintragungen sind es 1.500 Euro und drei Monate. Wiederholte Alkoholverstöße können außerdem eine MPU nach § 13 FeV auslösen.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall unter Alkohol?

Bei der Kaskoversicherung musst Du mit Kürzungen rechnen. Hast Du den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt, darf der Versicherer seine Leistung nach § 81 Abs. 2 VVG kürzen. Der BGH hält bei absoluter Fahruntüchtigkeit in Ausnahmefällen sogar eine Kürzung auf null für möglich (Urteil vom 22.06.2011, IV ZR 225/10). Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.

Muss ich nach einer Alkoholkontrolle eine Blutprobe abgeben?

Ja, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Nach § 81a StPO darf ein Arzt auch ohne Deine Einwilligung Blut entnehmen. Bei Verdacht auf Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs braucht es dafür seit der Neuregelung keine richterliche Anordnung (§ 81a Abs. 2 Satz 2 StPO).

Quellen

  1. § 24a StVG 0,5-Promille-Grenze
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 24c StVG Alkoholverbot für Fahranfänger
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. Anlage BKatV (Bußgeldkatalog), Lfd. Nr. 241 bis 243b
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 13 FeV Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. BGH, Urteil vom 22.06.2011, IV ZR 225/10
    UrteilBundesgerichtshof · abgerufen am 27.10.2026
  6. BGH, Beschluss vom 26.02.2025, 4 StR 526/24
    UrteilBundesgerichtshof · abgerufen am 27.10.2026

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