Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige

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Kurz erklärt Das Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige erlaubt Dir, als Zeuge nicht gegen einen nahen Angehörigen auszusagen, etwa wenn die Bußgeldstelle wissen will, wer auf dem Blitzerfoto am Steuer saß. Grundlage ist § 52 StPO, der über § 46 Abs. 1 OWiG auch im Bußgeldverfahren gilt. Mögliche Folge für den Halter ist eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO.

Person betrachtet ein Blitzerfoto auf einem Tablet, während eine andere Person sie berührt, eine Szene zum Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige
Inhalt 3 Abschnitte

Wer fällt unter das Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige?

Den Kreis legt § 52 Abs. 1 StPO fest. Er gilt im Bußgeldverfahren sinngemäß (§ 46 Abs. 1 OWiG). Berechtigt sind:

  • Verlobte
  • Ehegatten und Lebenspartner, auch nach Scheidung oder Aufhebung
  • Verwandte in gerader Linie, also Eltern, Kinder, Großeltern und Enkel
  • Verwandte in der Seitenlinie bis zum dritten Grad, etwa Geschwister, Nichten, Neffen, Onkel und Tanten
  • Verschwägerte in gerader Linie, etwa Schwiegereltern, und in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad, also Schwager und Schwägerin

Den Grad zählst Du nach den vermittelnden Geburten (§ 1589 BGB). Cousins und Cousinen sind im vierten Grad verwandt und deshalb nicht erfasst. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ohne Verlöbnis nennt § 52 StPO nicht. Vor jeder Vernehmung musst Du über das Recht belehrt werden, und einen Verzicht kannst Du auch während der Vernehmung widerrufen (§ 52 Abs. 3 StPO).

Zeugenfragebogen im Briefkasten: Worauf kommt es an?

Ist auf dem Foto nicht der Halter zu sehen, kann die Behörde einen Zeugenfragebogen statt eines Anhörungsbogens schicken. Als Zeuge darfst Du die Angaben zur Sache verweigern, wenn der Fahrer zu Deinen Angehörigen gehört. Die Angaben zu Deiner Person machst Du trotzdem richtig, denn falsche oder verweigerte Personalien sind eine eigene Ordnungswidrigkeit (§ 111 OWiG). Den Grund der Verweigerung musst Du auf Verlangen glaubhaft machen (§ 56 StPO).

Bist Du selbst gefahren, bist Du nicht Zeuge, sondern Betroffener. Dann gilt das Aussageverweigerungsrecht im Bußgeldverfahren. Unabhängig davon darfst Du nach § 55 StPO die Auskunft auf Fragen verweigern, die Dich selbst oder einen Angehörigen der Verfolgung aussetzen würden. Tabu ist es, eine unbeteiligte Person wider besseres Wissen als Fahrer zu benennen: Das kann als falsche Verdächtigung strafbar sein (§ 164 Abs. 1 StGB).

Welche Folgen kann das Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige haben?

Wird das Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige genutzt, trifft die wichtigste Folge den Halter. Konnte der Fahrer nach einem Verkehrsverstoß nicht festgestellt werden, darf die Behörde ihm eine Fahrtenbuchauflage erteilen (§ 31a Abs. 1 StVZO). Das Bundesverwaltungsgericht hat eine 15-monatige Auflage für ein Motorrad bestätigt, obwohl sich der Halter auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen hatte (BVerwG, Urteil vom 28.05.2015, 3 C 13.14). Voraussetzung ist, dass die Behörde ausreichend versucht hat, den Fahrer zu ermitteln.

Bei Halt- und Parkverstößen kommt die Halterhaftung hinzu: Bleibt der Fahrer unbekannt, trägt der Halter die Verfahrenskosten (§ 25a Abs. 1 StVG). Ermittelt die Behörde den Fahrer bis zur Verfolgungsverjährung von in der Regel sechs Monaten nicht, kann sie den Verstoß nicht mehr ahnden (§ 26 Abs. 3 StVG). Unterbrechungen nach § 33 OWiG verlängern diese Zeit allerdings.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach § 52 Abs. 1 StPO dürfen Verlobte, Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, Verwandte in der Seitenlinie bis zum dritten Grad und Verschwägerte bis zum zweiten Grad das Zeugnis verweigern.
  • Im Bußgeldverfahren gilt § 52 StPO über § 46 Abs. 1 OWiG entsprechend.
  • Die Personalien musst Du auch als verweigernder Zeuge richtig angeben (§ 111 OWiG).
  • Bleibt der Fahrer unbekannt, droht dem Halter eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO; das BVerwG hat 15 Monate bei einem Motorrad gebilligt (3 C 13.14).
  • Wer wider besseres Wissen einen Unbeteiligten als Fahrer benennt, riskiert eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB).

Häufige Fragen (11)

Wer hat ein Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige?

Nach § 52 Abs. 1 StPO der Verlobte, der Ehegatte und der Lebenspartner des Beschuldigten, auch nach dem Ende der Ehe oder Partnerschaft. Außerdem Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Verwandte in der Seitenlinie bis zum dritten Grad und Verschwägerte in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad. Im Bußgeldverfahren tritt der Betroffene an die Stelle des Beschuldigten (§ 46 Abs. 1 OWiG).

Gilt das Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige auch für den Cousin?

Nein. Cousins und Cousinen sind in der Seitenlinie im vierten Grad verwandt, denn zwischen ihnen liegen vier vermittelnde Geburten (§ 1589 Abs. 1 Satz 3 BGB). § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO erfasst die Seitenlinie aber nur bis zum dritten Grad. Ein Cousin muss, weil das Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige nicht greift, als Zeuge aussagen. Er kann höchstens nach § 55 StPO einzelne Fragen verweigern, die ihn selbst belasten würden.

Gilt das Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige für Verlobte oder Lebensgefährten?

Verlobte ja, das nennt § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO ausdrücklich. Für einen Lebensgefährten ohne Verlöbnis, Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft sieht § 52 StPO kein Zeugnisverweigerungsrecht vor. Ein Verlöbnis musst Du auf Verlangen glaubhaft machen (§ 56 StPO). Ein Verlöbnis setzt ein ernst gemeintes gegenseitiges Eheversprechen voraus.

Gilt das Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige auch für den Schwager?

Ja. Schwager und Schwägerin sind in der Seitenlinie im zweiten Grad verschwägert, und das deckt § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO ab. Das Recht besteht nach dem Wortlaut („ist oder war“) auch fort, wenn die Ehe, die die Schwägerschaft begründet hat, nicht mehr besteht; § 1590 Abs. 2 BGB lässt die Schwägerschaft ebenfalls fortdauern.

Was passiert, wenn ich beim Blitzer das Zeugnisverweigerungsrecht nutze?

Zunächst ermittelt die Behörde auf anderem Weg weiter. Findet sie den Fahrer nicht, kann sie das Verfahren nicht abschließen, und nach sechs Monaten ohne verjährungsunterbrechende Maßnahme tritt Verfolgungsverjährung ein (§ 26 Abs. 3 StVG). Dem Halter kann aber eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO drohen. Das gilt auch dann, wenn der Halter selbst der Zeuge war, der geschwiegen hat.

Muss ich den Zeugenfragebogen zurückschicken?

Die Zeugenpflichten der StPO knüpfen an eine Ladung an. Vor der Bußgeldbehörde musst Du auf Ladung erscheinen und aussagen, weil sie im Bußgeldverfahren die Rechte der Staatsanwaltschaft hat (§ 46 Abs. 2 OWiG, § 161a Abs. 1 StPO). Vor der Polizei gilt das nur, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt (§ 163 Abs. 3 StPO). Nach dem Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige darfst Du die Aussage zur Sache trotzdem verweigern.

Muss ich begründen, warum ich das Zeugnis verweigere?

Einen inhaltlichen Grund musst Du nicht nennen, nur die Tatsache, auf die Du Dich stützt, also das Angehörigenverhältnis. Diese ist auf Verlangen glaubhaft zu machen; dafür genügt nach § 56 StPO die eidliche Versicherung des Zeugen. Ob Du einen Angehörigen schützen willst oder andere Motive hast, spielt für das Recht keine Rolle.

Kann ich mein Zeugnisverweigerungsrecht später noch nutzen, wenn ich schon ausgesagt habe?

Für die Zukunft schon. Nach § 52 Abs. 3 Satz 2 StPO kannst Du den Verzicht auf das Recht auch während der Vernehmung widerrufen. Was Du vorher gesagt hast, ist damit aber nicht automatisch aus der Welt. Ob frühere Angaben verwertet werden dürfen, hängt unter anderem davon ab, ob Du ordnungsgemäß belehrt wurdest. Das ist eine Frage des Einzelfalls.

Gilt das Zeugnisverweigerungsrecht auch für den Halter, wenn er selbst gefahren ist?

Nein, dann ist er kein Zeuge, sondern Betroffener. Als Betroffener musst Du Dich zur Sache ohnehin nicht äußern; es genügt, dass Dir Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird (§ 55 Abs. 1 OWiG). Den Anhörungsbogen kannst Du deshalb auf die Angaben zur Person beschränken. Schweigen schützt aber nicht davor, dass die Behörde Dich auf anderem Weg als Fahrer ermittelt.

Wie lange dauert eine Fahrtenbuchauflage?

Eine feste Dauer nennt § 31a StVZO nicht. Die Behörde legt sie im Einzelfall fest und muss dabei die Schwere des Verstoßes und die Verhältnismäßigkeit beachten. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Dauer von 15 Monaten für ein Motorrad gebilligt, auch weil es nur saisonal genutzt wird (Urteil vom 28.05.2015, 3 C 13.14). Das Fahrtenbuch ist danach noch sechs Monate aufzubewahren (§ 31a Abs. 3 StVZO).

Darf ich einfach einen anderen Fahrer angeben?

Nur, wenn es stimmt. Wer einen anderen wider besseres Wissen bei einer Behörde einer Ordnungswidrigkeit verdächtigt, um ein Verfahren gegen ihn herbeizuführen, kann sich nach § 164 Abs. 1 StGB strafbar machen. Damit wird aus einem Bußgeld schnell ein Strafverfahren. Der rechtmäßige Weg ist das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO, wenn der wahre Fahrer zu Deinen Angehörigen gehört.

Quellen

  1. § 52 StPO Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 46 OWiG Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 31a StVZO Fahrtenbuch
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. BVerwG, Urteil vom 28.05.2015, 3 C 13.14 (Fahrtenbuchauflage)
    UrteilBundesverwaltungsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 1589 BGB Verwandtschaft
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  6. § 164 StGB Falsche Verdächtigung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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