Versorgungsausgleich bei Beamten
Kurz erklärt Der Versorgungsausgleich bei Beamten teilt bei einer Scheidung die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte, insbesondere die Pension, hälftig zwischen den Ehegatten (§ 1 VersAusglG). Deine Pension wird später um den übertragenen Anteil gekürzt, im Bund nach § 57 BeamtVG. Maßgeblich ist die Ehezeit bis zum Monat vor Zustellung des Scheidungsantrags.

Inhalt 4 Abschnitte
Versorgungsausgleich bei Beamten: Wie wird die Pension geteilt?
Nach § 1 VersAusglG wird jedes Anrecht, das ein Ehegatte während der Ehe erworben hat, zur Hälfte geteilt. Für Beamte ist das vor allem der Anspruch auf Ruhegehalt. Die Ehezeit beginnt nach § 3 Abs. 1 VersAusglG mit dem ersten Tag des Heiratsmonats und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
Beamtenpensionen werden zeitratierlich bewertet (§§ 40, 44 VersAusglG). Vereinfacht: Die voraussichtliche Pension wird im Verhältnis der Ehezeit zur gesamten erreichbaren ruhegehaltfähigen Dienstzeit aufgeteilt. Ein Beispiel: 15 von 40 möglichen Dienstjahren fallen in die Ehe, die erwartete Pension beträgt 3.200 Euro. Der Ehezeitanteil liegt dann bei 1.200 Euro, der Ausgleichswert bei 600 Euro. Familienbezogene Bestandteile wie der Familienzuschlag bleiben nach § 40 Abs. 5 VersAusglG außen vor.
Bei einer Ehe von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich bei Beamten nach § 3 Abs. 3 VersAusglG nur auf Antrag statt. Kleine Werte soll das Familiengericht nach § 18 VersAusglG nicht ausgleichen.
Interne oder externe Teilung: Was gilt für Bund und Länder?
Für Bundesbeamte gilt die interne Teilung nach § 10 VersAusglG. Der geschiedene Ehegatte erhält einen eigenen Anspruch gegen den Bund als Versorgungsträger. Die Einzelheiten regelt das Gesetz über die interne Teilung beamtenversorgungsrechtlicher Ansprüche (BVersTG).
Für Landes- und Kommunalbeamte kommt es auf das jeweilige Bundesland an. Sieht der Dienstherr keine interne Teilung vor, wird das Anrecht nach § 16 VersAusglG extern geteilt: Der Ausgleichswert wird in Entgeltpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung umgerechnet. Für Hamburger Beamte ist zu prüfen, was das Hamburger Landesrecht für die Teilung vorsieht. Anrechte eines Beamten auf Widerruf und von Soldaten auf Zeit werden nach § 16 Abs. 2 VersAusglG stets extern ausgeglichen.
Sind beide Ehegatten beim selben Dienstherrn versorgt und intern geteilt, verrechnet der Träger nach § 10 Abs. 2 VersAusglG und gleicht nur die Differenz aus.
Versorgungsausgleich bei Beamten: Ab wann wird die Pension gekürzt?
Gekürzt wird die Beamtenversorgung, nicht die Besoldung im aktiven Dienst. Für Bundesbeamte regelt § 57 BeamtVG, dass die Versorgungsbezüge nach Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts um den Kürzungsbetrag sinken. Der Betrag steigt oder fällt mit den späteren Anpassungen der Versorgung. Auch Witwen- und Waisengeld werden anteilig gekürzt.
Das frühere Pensionistenprivileg, nach dem erst ab Rentenbeginn des Ex-Partners gekürzt wurde, gilt nur noch für Altfälle: Der Ruhegehaltsanspruch muss vor dem 01.09.2009 entstanden und das Verfahren bis dahin eingeleitet worden sein (§ 57 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG). Nach § 58 BeamtVG kannst Du die Kürzung ganz oder teilweise durch Zahlung eines Kapitalbetrags an den Dienstherrn abwenden.
Für Landesbeamte gelten die Versorgungsgesetze der Länder mit eigenen Regeln, in Hamburg das Hamburgische Beamtenversorgungsgesetz.
Wann kann die Kürzung ausgesetzt oder aufgehoben werden?
Das VersAusglG kennt drei Anpassungen auf Antrag. Nach § 33 wird die Kürzung ausgesetzt, solange der Ex-Partner noch keine Versorgung bezieht und Dir gegenüber einen Unterhaltsanspruch hätte. Nach § 35 gilt Ähnliches, wenn Du wegen Dienstunfähigkeit oder einer besonderen Altersgrenze, etwa im Polizeidienst, schon im Ruhestand bist und aus dem übertragenen Anrecht selbst noch nichts erhalten kannst. Beide setzen eine Mindesthöhe voraus.
Stirbt der ausgleichsberechtigte Ex-Partner, entfällt die Kürzung nach § 37 VersAusglG auf Antrag. Voraussetzung ist, dass er die Versorgung aus dem Versorgungsausgleich bei Beamten höchstens 36 Monate bezogen hat.
Wer den Versorgungsausgleich bei Beamten ganz oder teilweise vermeiden will, kann nach §§ 6 bis 8 VersAusglG eine Vereinbarung schließen. Vor Rechtskraft der Scheidung braucht sie die notarielle Beurkundung, und sie muss einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten. Ein Verzicht, der einen Partner unangemessen benachteiligt, kann unwirksam sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Alle in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte werden nach § 1 VersAusglG hälftig geteilt.
- Bundesbeamte werden intern geteilt (§ 10 VersAusglG, BVersTG), Landesbeamte ohne Landesregel extern über die Rentenversicherung (§ 16 VersAusglG).
- Die Pension wird ab Wirksamkeit der Entscheidung gekürzt, im Bund nach § 57 BeamtVG, das Pensionistenprivileg gilt nur noch für Altfälle vor dem 01.09.2009.
- Bei Tod des Ex-Partners entfällt die Kürzung auf Antrag, wenn er höchstens 36 Monate Leistungen bezogen hat (§ 37 VersAusglG).
- Bei einer Ehe bis drei Jahre erfolgt der Ausgleich nur auf Antrag (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).
Häufige Fragen (11)
Wie hoch ist der Versorgungsausgleich bei Beamten?
Der Ausgleichswert beträgt die Hälfte des in der Ehezeit erworbenen Pensionsanteils. Berechnet wird er zeitratierlich nach §§ 40 und 44 VersAusglG: Die zu erwartende Pension wird mit dem Verhältnis von Ehezeit zu gesamter erreichbarer Dienstzeit multipliziert. Waren es 15 von 40 Jahren bei 3.200 Euro erwarteter Pension, ergibt sich ein Ehezeitanteil von 1.200 Euro und ein Ausgleichswert von 600 Euro.
Ab wann wird die Pension nach dem Versorgungsausgleich gekürzt?
Sobald Du Versorgungsbezüge erhältst und die Entscheidung des Familiengerichts wirksam ist. Im aktiven Dienst wird die Besoldung nicht gekürzt. Bei Bundesbeamten regelt das § 57 BeamtVG. Ob der Ex-Partner schon Rente bezieht, spielt seit dem 01.09.2009 grundsätzlich keine Rolle mehr. Ausnahmen gibt es nur für Altfälle sowie auf Antrag nach §§ 33 und 35 VersAusglG.
Was passiert mit dem Versorgungsausgleich bei Beamten, wenn der Ex-Partner stirbt?
Dann kannst Du nach § 37 VersAusglG beantragen, dass Deine Pension nicht länger gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass der verstorbene Ex-Partner die Versorgung aus dem Ausgleich nicht länger als 36 Monate bezogen hat. Über den Antrag entscheidet nach § 38 Abs. 1 der Versorgungsträger, also der Dienstherr. Die Anpassung wirkt ab dem ersten Tag des Monats nach Antragstellung (§ 38 Abs. 2, § 34 Abs. 3), rückwirkend wird nicht gezahlt.
Kann man den Versorgungsausgleich bei Beamten ausschließen?
Ja, durch Vereinbarung nach §§ 6 bis 8 VersAusglG, etwa im Ehevertrag oder im Zuge der Scheidung. Vor Rechtskraft der Entscheidung muss sie notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert werden. Das Familiengericht prüft, ob die Vereinbarung einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhält. Ein einseitiger Verzicht zulasten eines Partners, der etwa wegen Kinderbetreuung kaum eigene Anrechte hat, kann unwirksam sein.
Was gilt, wenn beide Ehegatten Beamte sind?
Dann werden beide Anrechte geteilt. Sind beide beim selben Dienstherrn versorgt und wird intern geteilt, verrechnet der Versorgungsträger nach § 10 Abs. 2 VersAusglG die Ausgleichswerte und gleicht nur die Differenz aus. Bei unterschiedlichen Dienstherren, etwa Bund und Land, gilt für jedes Anrecht die eigene Teilungsart. Eine Verrechnung zwischen verschiedenen Trägern setzt nach § 10 Abs. 2 Satz 2 eine Vereinbarung der Träger voraus.
Wird der Versorgungsausgleich bei Wiederheirat aufgehoben?
Nein. Eine neue Ehe des Ex-Partners oder Deine eigene Wiederheirat ändern an der Teilung nichts. Das Gesetz sieht eine Anpassung nur in den Fällen der §§ 33, 35 und 37 VersAusglG vor, also bei Unterhaltsansprüchen, bei Ruhestand wegen Invalidität oder besonderer Altersgrenze und beim Tod des Ausgleichsberechtigten. Daneben kommt nach § 225 FamFG eine Abänderung in Betracht, wenn sich der Ausgleichswert nachträglich wesentlich ändert.
Was bedeutet die externe Teilung beim Versorgungsausgleich bei Beamten?
Bei der externen Teilung erhält der Ex-Partner keinen Anspruch gegen den Dienstherrn, sondern Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 16 VersAusglG). Der Dienstherr erstattet der Rentenversicherung später die Aufwendungen. Diese Form gilt für Landesbeamte, solange das Land keine interne Teilung vorsieht, und immer für Beamte auf Widerruf. Die Kürzung Deiner Pension tritt in beiden Varianten ein.
Wie kann ich die Kürzung meiner Pension vermeiden?
Bundesbeamte können die Kürzung nach § 58 BeamtVG ganz oder teilweise durch Zahlung eines Kapitalbetrags an den Dienstherrn abwenden. Der Betrag orientiert sich am Ausgleichswert und wird mit den Versorgungsanpassungen fortgeschrieben. Daneben kommen eine Vereinbarung vor der Scheidung oder eine Aussetzung nach §§ 33 und 35 VersAusglG in Betracht. Für Landesbeamte gelten die Regeln des jeweiligen Landesversorgungsgesetzes.
Gibt es einen Versorgungsausgleich bei kurzer Ehe?
Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren nur, wenn ein Ehegatte es beantragt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). Gezählt wird ab dem ersten Tag des Heiratsmonats bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Wer den Ausgleich will, muss den Antrag im Scheidungsverfahren stellen. Bei längerer Ehe führt das Familiengericht den Ausgleich von Amts wegen durch.
Was passiert bei Dienstunfähigkeit mit dem Versorgungsausgleich?
Bist Du wegen Dienstunfähigkeit im Ruhestand und kannst aus einem im Versorgungsausgleich bei Beamten erworbenen Anrecht selbst noch keine Leistung beziehen, wird die Kürzung nach § 35 VersAusglG auf Antrag ausgesetzt. Die Aussetzung ist auf die Ausgleichswerte der Anrechte begrenzt, aus denen Du nichts erhältst. Außerdem muss die Kürzung eine Mindestgrenze nach § 33 Abs. 2 VersAusglG erreichen. Sobald Du selbst Leistungen beziehen kannst, endet sie.
Ist für Landesbeamte das Bundesgesetz maßgeblich?
Teilweise. Das VersAusglG ist Bundesrecht und gilt für alle Ehegatten, also auch für Landesbeamte. Wie die Pension konkret gekürzt wird und ob intern geteilt wird, bestimmt aber das Versorgungsrecht des jeweiligen Landes. In Hamburg ist das Hamburgische Beamtenversorgungsgesetz einschlägig. Die in diesem Beitrag genannten §§ 57 und 58 BeamtVG gelten unmittelbar nur für Bundesbeamte.
Quellen
Weitere Begriffe in Beamtenrecht
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