Überstunden bei Kündigung

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Kurz erklärt Überstunden bei Kündigung meint die Frage, was mit geleisteter Mehrarbeit und einem Zeitguthaben passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Ein nicht abgebautes Guthaben ist nach BAG 5 AZR 578/18 in Geld abzugelten. Der Anspruch verjährt nach §§ 195, 199 BGB in drei Jahren, oft greifen aber kürzere Ausschlussfristen.

Mitarbeiter verlässt ein Bürogebäude mit einer Kiste persönlicher Gegenstände, thematisiert Überstunden bei Kündigung
Inhalt 3 Abschnitte

Werden Überstunden bei Kündigung ausbezahlt?

Ob Überstunden bezahlt werden, richtet sich zuerst nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Fehlt eine Regel, gilt nach § 612 Abs. 1 BGB eine Vergütung als vereinbart, wenn die Arbeit nur gegen Bezahlung zu erwarten ist. Eine allgemeine Regel, dass jede Mehrarbeit zu bezahlen ist, gibt es nach BAG 5 AZR 765/10 (22.02.2012) nicht; bei Diensten höherer Art oder deutlich herausgehobener Vergütung kann die Erwartung fehlen. Eine Klausel „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ ist unwirksam, wenn ihr Umfang nicht erkennbar ist (BAG, 01.09.2010, 5 AZR 517/09), mehr dazu bei Pauschale Abgeltung von Überstunden.

Läuft ein Arbeitszeitkonto mit Plusstunden, gilt bei Vertragsende: Was nicht durch Freizeit ausgeglichen wurde, ist in Geld abzugelten. So hat das BAG am 20.11.2019 (5 AZR 578/18) für ein Guthaben von 67,10 Stunden entschieden; die Abrede ergab sich dort schon stillschweigend aus der Kontoführung.

Darf der Arbeitgeber Dich zum Abbau der Überstunden bei Kündigung freistellen?

Stellt der Arbeitgeber Dich nach der Kündigung frei, hängt am Wortlaut, ob damit auch Plusstunden abgebaut sind. Im Fall 5 AZR 578/18 hatte ein gerichtlicher Vergleich die unwiderrufliche Freistellung unter Anrechnung des Urlaubs geregelt, aber nicht das Zeitguthaben. Das BAG hielt das nicht für ausreichend: Für den Abbau braucht es eine hinreichend deutliche Anrechnungsklausel. Die Stunden waren deshalb auszuzahlen.

Für den Urlaub gilt eine eigene Regel. Kann er wegen der Beendigung nicht mehr gewährt werden, ist er nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten, siehe Urlaubsabgeltung. Ein Abfindungsvergleich mit allgemeiner Abgeltungsklausel kann dagegen auch offene Überstunden erfassen.

Was musst Du beweisen und welche Fristen gelten?

Klagst Du Überstunden ein, musst Du darlegen, an welchen Tagen Du wie lange über die vereinbarte Zeit hinaus gearbeitet hast. Außerdem musst Du zeigen, dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Daran hat das BAG am 04.05.2022 (5 AZR 359/21) festgehalten, trotz der EuGH-Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung. Eigene Aufzeichnungen helfen deshalb.

Der Anspruch verjährt in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem er entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Vertrag oder Tarif können deutlich kürzere Ausschlussfristen vorsehen, etwa drei Monate. Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Verfallklausel, die auch den Mindestlohn erfasst, ist bei Verträgen ab 2015 insgesamt unwirksam (BAG, 18.09.2018, 9 AZR 162/18). Tarifliche Fristen kontrolliert das BAG nicht nach diesem Maßstab; den Mindestlohn erfassen aber auch sie nicht (§ 3 MiLoG).

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein nicht abgebautes Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto ist bei Vertragsende in Geld abzugelten (BAG, 20.11.2019, 5 AZR 578/18).
  • Eine Freistellung baut Überstunden nur ab, wenn sie das hinreichend deutlich regelt.
  • Du musst Überstunden und deren Anordnung, Billigung oder Duldung durch den Arbeitgeber darlegen (BAG, 04.05.2022, 5 AZR 359/21).
  • Ansprüche verjähren in drei Jahren (§§ 195, 199 BGB), Ausschlussfristen in Vertrag oder Tarif sind oft viel kürzer.

Häufige Fragen (10)

Wann müssen Überstunden bei Kündigung ausbezahlt werden?

In der Regel mit der letzten Gehaltsabrechnung, also zum Fälligkeitstermin des letzten Lohns. Ein nicht ausgeglichenes Zeitguthaben wird nach BAG 5 AZR 578/18 bei Beendigung in Geld fällig. Eine feste gesetzliche Frist nur für Überstunden bei Kündigung gibt es nicht. Zahlt der Arbeitgeber nicht, solltest Du schnell schriftlich geltend machen, weil Ausschlussfristen ab Fälligkeit laufen.

Wie werden Überstunden bei Kündigung berechnet?

Grundlage ist meist Dein Stundenlohn, also das Monatsgehalt geteilt durch die vertraglichen Monatsstunden. Ein Überstundenzuschlag fällt nur an, wenn Vertrag oder Tarif ihn vorsehen. Gezählt werden die nicht ausgeglichenen Plusstunden. Bei einem Arbeitszeitkonto ist der Saldo am letzten Arbeitstag maßgeblich, wenn die Kontoführung den Vergütungsanspruch verbindlich festhält.

Kann der Arbeitgeber mich zwingen, Überstunden bei Kündigung in der Kündigungsfrist abzubauen?

Das hängt von Vertrag oder Betriebsvereinbarung ab. Regelungen zum Arbeitszeitkonto können dem Arbeitgeber erlauben, Freizeitausgleich anzuordnen. Stellt er Dich frei, muss klar erkennbar sein, dass die Freistellung auch das Zeitguthaben ausgleichen soll; fehlt eine deutliche Regel, bleibt der Anspruch auf Auszahlung bestehen (BAG 5 AZR 578/18). Für den Urlaub gilt die eigene Regel des § 7 BUrlG.

Verfallen Überstunden bei Kündigung nach drei Monaten?

Nur wenn eine wirksame Ausschlussfrist das vorsieht. Das Gesetz selbst kennt nur die dreijährige Verjährung (§§ 195, 199 BGB). Arbeits- und Tarifverträge können aber kürzere Fristen vorsehen, etwa drei Monate ab Fälligkeit. Vorformulierte Klauseln, die auch den Mindestlohn erfassen, sind bei Verträgen ab 2015 unwirksam (BAG, 18.09.2018, 9 AZR 162/18). Tarifliche Ausschlussfristen bleiben wirksam, erfassen den Mindestlohn aber nicht (§ 3 MiLoG).

Wer muss die Überstunden beweisen?

Du als Arbeitnehmer. Nach BAG, 04.05.2022, 5 AZR 359/21 musst Du die Überstunden selbst und ihre Veranlassung durch den Arbeitgeber darlegen. Veranlassung heißt: angeordnet, gebilligt oder geduldet. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ändert an der Beweislast für Überstunden bei Kündigung nach dem BAG nichts. Hilfreich sind Zeiterfassungsdaten, E-Mails mit Zeitstempel, Kalender und Aufzeichnungen, die Du möglichst zeitnah anlegst.

Kann ich wegen Überstunden fristlos kündigen?

Das ist nur ausnahmsweise möglich. Eine fristlose Eigenkündigung braucht einen wichtigen Grund nach § 626 BGB, etwa wenn der Arbeitgeber über längere Zeit erheblich gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt oder hohe Vergütung trotz Mahnung nicht zahlt. In der Regel ist zuerst eine Abmahnung des Arbeitgebers nötig. Bedenke auch die Folgen beim Arbeitslosengeld.

Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?

Nur wenn das wirksam vereinbart ist. Eine Klausel, nach der erforderliche Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten sind, ist intransparent und unwirksam, wenn sich der Umfang nicht aus dem Vertrag ergibt (BAG, 01.09.2010, 5 AZR 517/09). Bei sehr hohen Gehältern oder Diensten höherer Art kann die Vergütungserwartung nach § 612 BGB fehlen (BAG 5 AZR 765/10).

Was passiert mit Minusstunden bei Kündigung?

Das hängt davon ab, wer sie verursacht hat. Ein negativer Saldo kann bei Vertragsende mit dem Lohn verrechnet werden, wenn das vereinbart ist und Du die Minusstunden zu vertreten hast. Hat der Arbeitgeber keine Arbeit angeboten, trägt er das Risiko nach § 615 BGB. Eine Aufrechnung gegen den unpfändbaren Teil des Lohns ist nach § 394 BGB ausgeschlossen.

Zählen Überstunden bei der Abfindung mit?

Bei einer frei verhandelten Abfindung bestimmt die Vereinbarung, was abgegolten ist. Steht dort eine allgemeine Abgeltungsklausel, können auch offene Überstunden erledigt sein. Fehlt eine solche Klausel, bleiben sie neben der Abfindung bestehen, wie der Fall BAG 5 AZR 578/18 zeigt. Prüfe deshalb vor Unterschrift, ob Überstunden bei Kündigung ausdrücklich genannt sind.

Bekomme ich Überstunden bei Kündigung in der Probezeit?

Ja, die Probezeit ändert am Vergütungsanspruch nichts. Auch hier gilt: Bezahlt werden geleistete und vom Arbeitgeber veranlasste Überstunden nach Vertrag, Tarif oder § 612 BGB. Ein Zeitguthaben ist bei Vertragsende abzugelten. Wegen der kurzen Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB) bleibt oft wenig Zeit für einen Freizeitausgleich.

Quellen

  1. BAG, Urteil vom 04.05.2022, 5 AZR 359/21 (Darlegungslast Überstunden)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 28.10.2026
  2. BAG, Urteil vom 01.09.2010, 5 AZR 517/09 (Pauschalabgeltung intransparent)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 28.10.2026
  3. BAG, Urteil vom 18.09.2018, 9 AZR 162/18 (Verfallklausel und Mindestlohn)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 612 BGB Vergütung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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