Klagefrist vor dem Verwaltungsgericht

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Kurz erklärt Die Klagefrist vor dem Verwaltungsgericht ist die Zeit, in der Du gegen einen Bescheid oder Widerspruchsbescheid klagen musst. Nach § 74 VwGO beträgt sie einen Monat ab Zustellung des Widerspruchsbescheids. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, gilt nach § 58 Abs. 2 VwGO eine Jahresfrist. Für Beamte geht der Klage regelmäßig ein Widerspruchsverfahren voraus.

Person mit einem Umschlag vor einem deutschen Verwaltungsgebäude, gedankenvoll die Klagefrist vor dem Verwaltungsgericht abwägend
Inhalt 4 Abschnitte

Wie lang ist die Klagefrist vor dem Verwaltungsgericht?

Einen Monat. Nach § 74 Abs. 1 VwGO muss die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden. Ist kein Widerspruchsverfahren vorgeschrieben, läuft die Klagefrist vor dem Verwaltungsgericht von einem Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Für die Verpflichtungsklage, etwa wenn Dein Antrag auf Beihilfe oder Beförderung abgelehnt wurde, gilt nach Absatz 2 dasselbe.

Im Beamtenrecht ist das Widerspruchsverfahren die Regel. Vor allen Klagen von Beamten ist ein Vorverfahren durchzuführen: im Bund nach § 126 Abs. 2 BBG, für Landes- und Kommunalbeamte nach § 54 Abs. 2 BeamtStG. Ein Land darf das Vorverfahren nach Satz 3 ausdrücklich abschaffen. Ob das für Dich gilt, steht im Landesbeamtengesetz, in Hamburg im Hamburgischen Beamtengesetz. Den Ablauf davor erklärt das Widerspruchsverfahren im Beamtenrecht.

Wann beginnt die Frist und wann endet sie?

Der Widerspruchsbescheid ist nach § 73 Abs. 3 VwGO zuzustellen, und zwar nach dem Verwaltungszustellungsgesetz. Bei einem Einschreiben gilt er nach § 4 Abs. 2 VwZG am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt, bei der Zustellungsurkunde zählt das Datum darauf. Einfache Bescheide ohne Widerspruchsverfahren gelten im Bundesrecht nach § 41 Abs. 2 VwVfG ebenfalls am vierten Tag als bekannt gegeben; die Länder haben eigene Verwaltungsverfahrensgesetze.

Die Frist endet nach § 57 Abs. 2 VwGO, § 222 ZPO und § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Tages im Folgemonat, der dieselbe Zahl trägt. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet sie am nächsten Werktag (§ 222 Abs. 2 ZPO). Ein Beispiel: Zustellung am 6. März, Fristende am 6. April. Plane trotzdem einige Tage Puffer ein.

Die Klage muss bis dahin beim Gericht eingehen, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 81 Abs. 1 VwGO). Einen Anwaltszwang gibt es beim Verwaltungsgericht nicht (§ 67 Abs. 1 VwGO).

Was gilt, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder falsch ist?

Dann läuft die Klagefrist vor dem Verwaltungsgericht gar nicht erst. Nach § 58 Abs. 1 VwGO beginnt die Frist nur, wenn Du schriftlich oder elektronisch über den Rechtsbehelf, das Gericht, dessen Sitz und die Frist belehrt worden bist. Fehlt die Belehrung oder ist sie unrichtig, kannst Du nach Absatz 2 innerhalb eines Jahres seit Zustellung klagen.

Nicht jeder vermeintliche Mangel macht die Belehrung falsch. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass § 58 Abs. 1 VwGO keine Belehrung über den Beginn der Frist verlangt (BVerwG, Urteil vom 09.05.2019, 4 C 2.18).

Hast Du die Frist ohne Verschulden versäumt, hilft die Wiedereinsetzung nach § 60 VwGO. Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen, die Klage ist in dieser Zeit nachzuholen. Nach einem Jahr ist der Antrag ausgeschlossen, außer bei höherer Gewalt.

Welche Besonderheiten gelten bei der Klagefrist vor dem Verwaltungsgericht für Beamte?

Bleibt der Dienstherr untätig, ist nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage zulässig, wenn ohne zureichenden Grund nicht entschieden wurde, in der Regel frühestens drei Monate nach Einlegung des Widerspruchs.

Klage und Widerspruch haben nach § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung. Bei Abordnung oder Versetzung entfällt sie aber kraft Gesetzes (§ 54 Abs. 4 BeamtStG, im Bund § 126 Abs. 4 BBG); hier hilft nur ein Eilantrag, ähnlich der einstweiligen Anordnung im Beamtenrecht. Häufige Klagegegenstände sind der Widerspruch gegen den Beihilfebescheid oder gegen die dienstliche Beurteilung.

Verwechsle die Frist nicht mit der Klagefrist von drei Wochen im Arbeitsrecht. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst klagen gegen eine Kündigung beim Arbeitsgericht, Beamte gegen eine Entlassung beim Verwaltungsgericht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids zu erheben (§ 74 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • Vor Klagen von Beamten ist ein Widerspruchsverfahren durchzuführen (§ 126 Abs. 2 BBG im Bund, § 54 Abs. 2 BeamtStG für Länder), soweit kein Landesgesetz es abschafft.
  • Ohne oder mit falscher Rechtsbehelfsbelehrung gilt eine Jahresfrist (§ 58 Abs. 2 VwGO); über den Fristbeginn muss nicht belehrt werden (BVerwG 4 C 2.18).
  • Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 222 Abs. 2 ZPO).
  • Wiedereinsetzung ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu beantragen (§ 60 Abs. 2 VwGO).

Häufige Fragen (10)

Wie lange ist die Klagefrist vor dem Verwaltungsgericht?

Ein Monat. § 74 Abs. 1 VwGO verlangt, dass Du die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhebst; ist kein Widerspruchsverfahren nötig, beginnt der Monat mit Bekanntgabe des Bescheids. Für die Verpflichtungsklage gilt nach Absatz 2 dasselbe. Nur bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung verlängert sich die Frist auf ein Jahr.

Wie berechne ich die Klagefrist vor dem Verwaltungsgericht von einem Monat?

Die Frist endet mit Ablauf des Tages im nächsten Monat, der dieselbe Zahl trägt wie der Tag der Zustellung (§ 57 Abs. 2 VwGO, § 222 Abs. 1 ZPO, § 188 Abs. 2 BGB). Zustellung am 20. Mai bedeutet Fristende am 20. Juni. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.

Ab wann gilt ein Bescheid als bekannt gegeben?

Im Bundesrecht gilt ein mit der Post übermittelter schriftlicher Bescheid nach § 41 Abs. 2 VwVfG am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, außer er ist später oder gar nicht angekommen. Für Einschreiben nach dem Verwaltungszustellungsgesetz gilt nach § 4 Abs. 2 VwZG ebenfalls der vierte Tag. Landesbehörden wenden ihre eigenen Verwaltungsverfahrensgesetze an.

Was passiert, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt?

Dann beginnt die Klagefrist vor dem Verwaltungsgericht nicht zu laufen. Nach § 58 Abs. 2 VwGO kannst Du in diesem Fall noch innerhalb eines Jahres seit Zustellung oder Bekanntgabe klagen. Ausnahmen gelten bei höherer Gewalt oder wenn Dir schriftlich mitgeteilt wurde, ein Rechtsbehelf sei nicht gegeben. Verlass Dich nicht vorschnell auf einen angeblichen Fehler in der Belehrung.

Müssen Beamte vor der Klage Widerspruch einlegen?

In der Regel ja. Bundesbeamte müssen nach § 126 Abs. 2 BBG vor allen Klagen ein Vorverfahren durchlaufen, Landes- und Kommunalbeamte nach § 54 Abs. 2 BeamtStG, auch wenn die oberste Dienstbehörde entschieden hat. Ein Land kann das Vorverfahren durch Gesetz ausdrücklich ausschließen. Hamburg hat das nur für Entscheidungen des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz über seine Beamten getan (§ 130 Abs. 3 HmbBG); sonst bleibt der Widerspruch Pflicht.

Kann ich die Klage beim Verwaltungsgericht ohne Anwalt einreichen?

Ja, vor dem Verwaltungsgericht kannst Du den Rechtsstreit nach § 67 Abs. 1 VwGO selbst führen. Die Klage erhebst Du schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 81 Abs. 1 VwGO). Erst vor dem Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht besteht Vertretungszwang. Volljährige Familienangehörige dürfen Dich unentgeltlich vertreten (§ 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VwGO).

Reicht es bei der Klagefrist vor dem Verwaltungsgericht, wenn die Klage am letzten Tag abgeschickt wird?

Nein, entscheidend ist der Eingang beim Gericht. Die Klage ist nach § 81 Abs. 1 VwGO „bei dem Gericht“ zu erheben, der Poststempel zählt nicht. Ein Brief, der am letzten Tag eingeworfen wird, kommt meist zu spät. Nutze rechtzeitig die Post, den Nachtbriefkasten des Gerichts oder einen zugelassenen elektronischen Weg.

Was ist eine Untätigkeitsklage?

Eine Klage, die Du erheben kannst, wenn die Behörde ohne zureichenden Grund nicht über Deinen Widerspruch oder Antrag entscheidet. Nach § 75 VwGO ist sie in der Regel frühestens drei Monate nach Einlegung des Widerspruchs oder Stellung des Antrags zulässig. Hat die Behörde einen guten Grund für die Verzögerung, setzt das Gericht das Verfahren aus und gibt ihr eine Frist.

Kann ich die Klagefrist vor dem Verwaltungsgericht nach Versäumnis noch retten?

Nur über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 VwGO. Sie setzt voraus, dass Du ohne Verschulden verhindert warst, etwa wegen plötzlicher schwerer Krankheit. Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen, die Gründe sind glaubhaft zu machen und die Klage ist in dieser Frist nachzuholen. Nach einem Jahr ist das nur bei höherer Gewalt möglich.

Hat die Klage gegen eine Versetzung aufschiebende Wirkung?

Nein. Widerspruch und Anfechtungsklage haben nach § 80 Abs. 1 VwGO im Ausgangspunkt aufschiebende Wirkung. Für Abordnung und Versetzung schließt das Beamtenrecht sie aber aus: § 54 Abs. 4 BeamtStG für Landesbeamte, § 126 Abs. 4 BBG im Bund. Willst Du den Dienstantritt verhindern, brauchst Du deshalb zusätzlich einen gerichtlichen Eilantrag.

Quellen

  1. § 74 VwGO Klagefrist
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 58 VwGO Rechtsbehelfsbelehrung und Jahresfrist
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 54 BeamtStG Verwaltungsrechtsweg
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 126 BBG Verwaltungsrechtsweg (Bund)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  5. § 41 VwVfG Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  6. BVerwG, Urteil vom 09.05.2019, 4 C 2.18 (keine Belehrung über Fristbeginn nötig)
    UrteilRechtsinformationsportal des Bundes · abgerufen am 28.10.2026

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