Prozesskostenhilfe im Arbeitsgerichtsverfahren
Kurz erklärt Prozesskostenhilfe im Arbeitsgerichtsverfahren übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten, wenn Du sie nicht oder nur in Raten tragen kannst und die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Grundlage sind § 11a ArbGG und §§ 114 ff. ZPO. Raten sind auf 48 Monate begrenzt, und das Gericht kann die Bewilligung vier Jahre lang überprüfen.

Inhalt 4 Abschnitte
Wann bekommst Du Prozesskostenhilfe im Arbeitsgerichtsverfahren?
§ 11a Abs. 1 ArbGG erklärt die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe für das Arbeitsgericht für entsprechend anwendbar. Nach § 114 Abs. 1 ZPO braucht es drei Dinge: Du kannst die Kosten nach Deinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen. Die Klage bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg. Und sie ist nicht mutwillig, also so, wie auch jemand ohne PKH vernünftigerweise klagen würde (§ 114 Abs. 2 ZPO).
Ein Anwalt wird beigeordnet, wenn die Vertretung erforderlich erscheint oder die Gegenseite anwaltlich vertreten ist (§ 121 Abs. 2 ZPO). Lässt sich der Arbeitgeber in der Kündigungsschutzklage durch einen Rechtsanwalt vertreten, greift die zweite Variante.
Wie viel Einkommen und Vermögen musst Du einsetzen?
Vom Einkommen ziehen die Gerichte nach § 115 Abs. 1 ZPO Freibeträge ab, unter anderem für Dich, Deinen Partner, Unterhaltsberechtigte, Erwerbstätigkeit sowie Wohnkosten. Die Beträge gibt das Bundesjustizministerium jährlich bekannt, für 2026 in der PKHB 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 360). Vom verbleibenden Betrag ist die Hälfte als Monatsrate zu zahlen; unter 10 Euro entfällt die Rate, über 600 Euro einzusetzendem Einkommen steigt sie stärker. Höchstens 48 Raten sind zu zahlen (§ 115 Abs. 2 ZPO). Kosten bis zu vier Raten trägst Du selbst (§ 115 Abs. 4 ZPO).
Bei der Prozesskostenhilfe im Arbeitsgerichtsverfahren musst Du Vermögen einsetzen, soweit zumutbar (§ 115 Abs. 3 ZPO). Eine Entschädigung nach dem AGG zählt nach dem BAG weder als Einkommen noch in der Regel als einzusetzendes Vermögen (Beschluss vom 27.03.2025, 4 AZB 29/24). Eine Abfindung aus dem Verfahren kann dagegen später zu Zahlungen führen, denn das durch den Prozess Erlangte ist ein Grund, die Bewilligung zu ändern (§ 120a Abs. 3 ZPO).
Welche Kosten deckt die Prozesskostenhilfe im Arbeitsgerichtsverfahren ab?
PKH deckt Gerichtskosten und die Kosten Deines beigeordneten Anwalts. Die Prozesskostenhilfe im Arbeitsgerichtsverfahren deckt nicht die Kosten der Gegenseite (§ 123 ZPO). Im ersten Rechtszug ist das kaum relevant, denn nach § 12a Abs. 1 ArbGG trägt dort jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt. Mehr zur Kostentragung in der ersten Instanz und zu den Kosten der Kündigungsschutzklage.
Vor einem Antrag lohnt der Blick auf Alternativen. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsbaustein oder die Vertretung durch eine Gewerkschaft nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ArbGG können die Kosten bereits abdecken.
Was gilt nach dem Verfahren?
Bis vier Jahre nach Rechtskraft oder Ende des Verfahrens kann das Gericht die Zahlungen auch zu Deinem Nachteil ändern, danach nicht mehr (§ 120a Abs. 1 Satz 4 ZPO). Bis dahin musst Du eine wesentliche Verbesserung und jeden Umzug unverzüglich mitteilen. Beim laufenden Einkommen gilt eine Steigerung von mehr als 100 Euro brutto im Monat als wesentlich, wenn sie nicht nur einmalig ist (§ 120a Abs. 2 ZPO). Wer das versäumt oder mehr als drei Monate mit einer Rate im Rückstand ist, riskiert die Aufhebung (§ 124 Abs. 1 ZPO).
Das Wichtigste in Kürze
- § 11a ArbGG verweist für die Prozesskostenhilfe auf §§ 114 ff. ZPO.
- Voraussetzungen: Bedürftigkeit, hinreichende Erfolgsaussicht und keine Mutwilligkeit (§ 114 ZPO).
- Ein Anwalt wird beigeordnet, wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist oder Vertretung erforderlich erscheint (§ 121 Abs. 2 ZPO).
- Raten betragen die Hälfte des einzusetzenden Einkommens, höchstens 48 Raten (§ 115 Abs. 2 ZPO).
- Vier Jahre lang kann das Gericht die Bewilligung zu Deinem Nachteil ändern (§ 120a Abs. 1 Satz 4 ZPO).
Häufige Fragen (11)
Wann bekommt man Prozesskostenhilfe im Arbeitsgerichtsverfahren?
Wenn Du die Kosten des Verfahrens nach Deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten tragen kannst, die Klage hinreichende Erfolgsaussicht hat und nicht mutwillig ist (§ 114 ZPO in Verbindung mit § 11a ArbGG). Das Gericht prüft beides, die Wirtschaftslage anhand des amtlichen Formulars und die Erfolgsaussicht anhand Deiner Klage. Für Prozesskostenhilfe im Arbeitsgerichtsverfahren ist eine sichere Gewinnchance nicht nötig.
Wie beantrage ich Prozesskostenhilfe im Arbeitsgerichtsverfahren?
Du stellst einen Antrag beim zuständigen Arbeitsgericht, am besten zusammen mit der Klage. Beizufügen ist die Erklärung über Deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem amtlichen Formular mit Belegen, etwa Lohnabrechnungen, Mietvertrag und Kontoauszügen (§ 117 ZPO). Das Gericht kann verlangen, dass Du Angaben glaubhaft machst (§ 118 Abs. 2 ZPO). Fehlen Unterlagen trotz Frist, lehnt es den Antrag insoweit ab.
Muss ich Prozesskostenhilfe im Arbeitsgerichtsverfahren zurückzahlen?
Das hängt von der Bewilligung ab. Bei ratenfreier PKH zahlst Du nichts, solange sich Deine Verhältnisse nicht wesentlich verbessern. Bei PKH mit Raten zahlst Du höchstens 48 Monatsraten (§ 115 Abs. 2 ZPO). Innerhalb von vier Jahren nach Ende des Verfahrens kann das Gericht Raten neu festsetzen oder erhöhen, wenn sich Deine Lage verbessert, etwa durch eine Abfindung (§ 120a ZPO).
Zählt eine Abfindung bei der Prozesskostenhilfe?
Sie kann zählen. Nach § 120a Abs. 3 ZPO kann eine wesentliche Verbesserung gerade dadurch eintreten, dass Du durch den Prozess etwas erlangst. Das Gericht soll nach Ende des Verfahrens prüfen, ob es die Zahlungen deshalb ändert. Wie viel von einer Abfindung eingesetzt werden muss, richtet sich nach § 115 Abs. 3 ZPO und den Schonbeträgen des § 90 SGB XII. Eine Entschädigung nach dem AGG bleibt nach BAG 4 AZB 29/24 regelmäßig außen vor.
Bekomme ich einen Anwalt beigeordnet, wenn ich Prozesskostenhilfe bekomme?
Vor dem Arbeitsgericht ist kein Anwalt vorgeschrieben. Nach § 121 Abs. 2 ZPO wird Dir auf Antrag trotzdem ein Anwalt Deiner Wahl beigeordnet, wenn die Vertretung erforderlich erscheint oder die Gegenseite durch einen Anwalt vertreten ist. Findest Du keinen Anwalt, der Dich vertreten will, ordnet der Vorsitzende auf Antrag einen bei (§ 121 Abs. 5 ZPO). Den Antrag auf Beiordnung stellst Du zusammen mit dem PKH-Antrag.
Welche Kosten übernimmt die Prozesskostenhilfe nicht?
Nicht übernommen werden die Kosten der Gegenseite, falls Du sie tragen müsstest (§ 123 ZPO). In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht entsteht dieses Risiko für Anwaltskosten wegen § 12a Abs. 1 ArbGG nicht, weil jede Partei ihren Anwalt selbst zahlt. In der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht gilt diese Sonderregel nicht mehr. Dort kann ein Unterliegen auch mit PKH die Erstattung gegnerischer Anwaltskosten auslösen.
Wie hoch sind die Raten bei Prozesskostenhilfe im Arbeitsgerichtsverfahren?
Die Monatsrate beträgt die Hälfte des einzusetzenden Einkommens, also des Betrags nach Abzug aller Freibeträge und Wohnkosten. Liegt die Rate unter 10 Euro, wird keine festgesetzt. Übersteigt das einzusetzende Einkommen 600 Euro, beträgt die Rate 300 Euro plus den Betrag über 600 Euro. Insgesamt sind höchstens 48 Raten zu zahlen (§ 115 Abs. 2 ZPO). Die Freibeträge 2026 nennt die PKHB 2026.
Läuft die Klagefrist weiter, wenn ich Prozesskostenhilfe beantrage?
Die Frist von drei Wochen nach § 4 KSchG läuft unabhängig vom PKH-Antrag. Sicher ist, die Kündigungsschutzklage selbst fristgerecht einzureichen und den Antrag auf Prozesskostenhilfe gleichzeitig zu stellen. Das Gericht kann über den Antrag dann vor der weiteren Verhandlung entscheiden. Wer nur einen isolierten PKH-Antrag stellt und auf die Bewilligung wartet, geht ein unnötiges Risiko ein.
Muss ich zuerst meine Rechtsschutzversicherung fragen?
Das ist sinnvoll. Deckt eine Rechtsschutzversicherung den Arbeitsrechtsstreit, sind die Kosten in der Regel bereits finanziert, und für PKH fehlt insoweit die Bedürftigkeit nach § 114 ZPO. Bist Du Gewerkschaftsmitglied, kommt eine Vertretung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ArbGG in Betracht. Ob das Gericht trotzdem einen Anwalt beiordnet, hängt vom Einzelfall ab.
Kann Prozesskostenhilfe wieder aufgehoben werden?
Ja. Nach § 124 Abs. 1 ZPO soll das Gericht die Bewilligung aufheben, wenn Du absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit falsche Angaben gemacht oder eine Verbesserung oder einen Umzug nicht unverzüglich mitgeteilt hast oder länger als drei Monate mit einer Rate im Rückstand bist. Dann musst Du die Kosten nachzahlen. Hat die Bewilligung von Anfang an nicht vorgelegen, ist die Aufhebung nach vier Jahren ausgeschlossen (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 ZPO).
Gibt es Prozesskostenhilfe für einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht?
Ja, die Prozesskostenhilfe gilt für das Verfahren, in dem sie bewilligt wurde, und damit auch für einen dort geschlossenen Vergleich, soweit er den Streitgegenstand betrifft. Schon im Bewilligungsverfahren kann das Gericht die Parteien zur Erörterung laden, wenn eine Einigung zu erwarten ist; ein Vergleich wird dann protokolliert (§ 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO). Bringt der Vergleich eine Abfindung, prüft das Gericht nach § 120a Abs. 3 ZPO, ob sich die Zahlungen ändern.
Quellen
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