Parken ohne Parkschein
Kurz erklärt Parken ohne Parkschein ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit: Wer an einem Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein parkt, verstößt gegen § 13 Abs. 1 StVO. Laut Bußgeldkatalog kostet das je nach Dauer 20 bis 40 Euro (Lfd. Nr. 63, Stand: Oktober 2026). Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht, die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate.

Inhalt 4 Abschnitte
Was kostet Parken ohne Parkschein?
Der Bußgeldkatalog behandelt das Parken ohne Parkschein, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, an einer abgelaufenen Parkuhr und das Überschreiten der Höchstparkdauer gleich (Anlage zur BKatV, Lfd. Nr. 63, Stand: Oktober 2026). Entscheidend ist nur die Dauer:
| Dauer | Regelsatz |
|---|---|
| bis 30 Minuten | 20 Euro |
| bis 1 Stunde | 25 Euro |
| bis 2 Stunden | 30 Euro |
| bis 3 Stunden | 35 Euro |
| länger als 3 Stunden | 40 Euro |
Die Sätze gelten bundesweit, in Hamburg also genauso wie in anderen Städten. Ein abgelaufener Parkschein ist deshalb nicht günstiger als gar keiner. Meist bietet die Behörde zunächst ein Verwarnungsgeld an, das zwischen 5 und 55 Euro liegen darf (§ 56 Abs. 1 OWiG). Zahlst Du es fristgerecht, ist die Sache erledigt, Gebühren fallen nicht an. Lässt Du es verstreichen, kann ein Bußgeldbescheid mit mindestens 25 Euro Gebühr und Auslagen (§ 107 Abs. 1 und 3 OWiG) folgen, siehe Gebühren und Auslagen im Bußgeldbescheid.
Für das Parken ohne Parkschein gibt es keine Punkte. Ins Fahreignungsregister kommen nur Verstöße ab 60 Euro, die in Anlage 13 FeV aufgeführt sind (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). Auch in der Probezeit hat ein Parkverstoß dieser Art deshalb keine Folgen.
Ausnahmen: Defekter Automat, Handyparken und kurzes Halten
§ 13 StVO regelt die Einzelheiten. Ist der Parkscheinautomat defekt, darfst Du nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer parken und musst eine Parkscheibe auslegen (Abs. 1 Satz 2 und 3). Den Ausfall solltest Du mit einem Foto festhalten.
Zahlst Du per App oder elektronischer Parkuhr, musst Du keinen Parkschein ziehen (Abs. 3). Fällt die App aus, gilt das nicht mehr, dann musst Du anders bezahlen. Zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen brauchst Du keinen Parkschein (Abs. 4). Für E-Autos und Carsharing-Fahrzeuge kann ein Zusatzzeichen das Bezahlen erlassen (Abs. 5).
Wer zahlt beim Parken ohne Parkschein, wenn der Fahrer unklar ist?
Bei Halt- und Parkverstößen gibt es eine Besonderheit: die Halterhaftung nach § 25a StVG. Kann die Behörde den Fahrer nicht vor Ablauf der Verjährung ermitteln oder wäre das unverhältnismäßig aufwendig, muss der Halter die Verfahrenskosten tragen. Das Bußgeld für das Parken ohne Parkschein zahlt er nicht. Die Gebühr beträgt dann 20 Euro (§ 107 Abs. 2 OWiG), dazu kommen Auslagen. Gegen die Kostenentscheidung kannst Du binnen zwei Wochen nach Zustellung gerichtliche Entscheidung beantragen (§ 25a Abs. 3 StVG).
Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sechs Monate (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG). Ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid unterbricht sie (§ 33 Abs. 1 OWiG).
Vertragsstrafe statt Bußgeld: Was auf Privatparkplätzen gilt
Auf Supermarkt- oder Kundenparkplätzen gilt kein Bußgeldkatalog. Wer dort sein Auto abstellt, schließt nach dem BGH einen Vertrag mit dem Betreiber und akzeptiert dessen Parkbedingungen. Fehlt die geforderte Parkscheibe, verlangt der Betreiber ein „erhöhtes Parkentgelt“ als Vertragsstrafe.
Dafür haftet nur, wer gefahren ist, nicht automatisch der Halter. Ein Anscheinsbeweis, dass der Halter gefahren ist, besteht nicht. Bei einem unentgeltlichen Parkplatz muss der Halter aber konkret vortragen, wer als Fahrer in Betracht kommt, wenn er seine Fahrereigenschaft bestreiten will (BGH, Urteil vom 18.12.2019, XII ZR 13/19).
Das Wichtigste in Kürze
- Parken ohne Parkschein kostet laut Bußgeldkatalog 20 bis 40 Euro je nach Dauer (BKatV Lfd. Nr. 63, Stand: Oktober 2026).
- Ein abgelaufener Parkschein kostet genauso viel wie gar keiner, maßgeblich ist nur die Dauer.
- Bei defektem Automaten musst Du eine Parkscheibe auslegen und die Höchstparkdauer einhalten (§ 13 Abs. 1 StVO).
- Ist der Fahrer nicht zu ermitteln, trägt der Halter die Verfahrenskosten, nicht das Bußgeld (§ 25a StVG).
- Der Verstoß verjährt nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG) und bringt keine Punkte.
Häufige Fragen (11)
Was kostet Parken ohne Parkschein?
Laut Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV, Lfd. Nr. 63, Stand: Oktober 2026) bis 30 Minuten 20 Euro, bis eine Stunde 25 Euro, bis zwei Stunden 30 Euro, bis drei Stunden 35 Euro und darüber 40 Euro. Die Beträge gelten bundesweit. Zahlst Du ein angebotenes Verwarnungsgeld nicht fristgerecht, kommen mit dem Bußgeldbescheid mindestens 25 Euro Gebühr und Zustellauslagen hinzu.
Ist Parken ohne Parkschein günstiger als ein abgelaufener Parkschein?
Nein. Der Bußgeldkatalog fasst das Parken ohne Parkschein, ohne Parkscheibe und an einer abgelaufenen Parkuhr in derselben laufenden Nummer 63 zusammen. Für den Betrag zählt allein, wie lange Du ohne gültige Parkberechtigung gestanden hast. Wer also 40 Minuten ohne Schein parkt, zahlt dasselbe wie jemand, dessen Schein seit 40 Minuten abgelaufen ist.
Was kostet Parken ohne Parkschein in Hamburg?
Dasselbe wie überall in Deutschland, weil der Bußgeldkatalog bundesweit gilt: 20 bis 40 Euro je nach Dauer (BKatV Lfd. Nr. 63, Stand: Oktober 2026). Was Hamburg selbst festlegt, sind die Parkgebühren und die Zonen, in denen ein Parkschein nötig ist. Abschleppkosten sind eine eigene Frage und kommen nur in Betracht, wenn das Fahrzeug abgeschleppt werden durfte.
Ist Parken ohne Parkschein eine Straftat?
Nein. Es ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG in Verbindung mit § 13 StVO und § 49 StVO. Geahndet wird sie mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße, nicht mit einer Strafe. Punkte im Fahreignungsregister gibt es nicht, weil die Geldbuße unter 60 Euro liegt und der Verstoß nicht in Anlage 13 FeV steht.
Ist Parken ohne Parkschein ein B-Verstoß in der Probezeit?
Nein. Maßnahmen in der Probezeit setzen voraus, dass der Verstoß ins Fahreignungsregister eingetragen wird (§ 2a Abs. 2 StVG). Das geschieht bei Ordnungswidrigkeiten nur ab 60 Euro Geldbuße und nur bei Verstößen, die in Anlage 13 FeV stehen (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). Parken ohne Parkschein erfüllt beides nicht, deshalb gibt es weder A- noch B-Verstoß.
Wann verjährt Parken ohne Parkschein?
Nach sechs Monaten. So lange dauert nach § 26 Abs. 3 Satz 1 StVG die Verfolgungsverjährung für Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die Frist beginnt mit der Tat. Sie wird unter anderem durch die Anordnung der Anhörung oder den Erlass des Bußgeldbescheids unterbrochen und beginnt dann neu (§ 33 Abs. 1 und 3 OWiG). Die absolute Grenze liegt in der Regel bei zwei Jahren (§ 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG).
Muss ich zahlen, wenn ich nicht selbst geparkt habe?
Das Verwarnungs- oder Bußgeld für das Parken ohne Parkschein schuldet nur, wer geparkt hat. Kann die Behörde den Fahrer nicht ermitteln, muss der Halter aber die Kosten des Verfahrens tragen (§ 25a StVG), die Gebühr beträgt dann 20 Euro zuzüglich Auslagen (§ 107 Abs. 2 OWiG). Gegen diese Kostenentscheidung ist binnen zwei Wochen ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung möglich.
Was tun, wenn der Parkscheinautomat kaputt ist?
Lege eine Parkscheibe aus und halte die angegebene Höchstparkdauer ein. Das verlangt § 13 Abs. 1 Satz 2 und 3 StVO ausdrücklich für nicht funktionsfähige Parkuhren und Automaten. Fotografiere den defekten Automaten mit Uhrzeit, und suche, wenn möglich, einen anderen Automaten in der Nähe oder zahle per App. Ohne Parkscheibe kann trotz Defekts ein Verwarnungsgeld fällig werden.
Brauche ich einen Parkschein, wenn ich nur kurz halte?
Nicht zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen (§ 13 Abs. 4 StVO). Für alles andere gilt die Parkscheinpflicht vom ersten Moment an, auch für fünf Minuten beim Bäcker. Der Bußgeldkatalog setzt bis 30 Minuten 20 Euro an. Beachte zusätzlich, ob an der Stelle überhaupt gehalten werden darf, etwa bei einem Halteverbot.
Was passiert, wenn ich das Knöllchen nicht bezahle?
Zahlst Du das Verwarnungsgeld nicht innerhalb der Frist, wird die Verwarnung nicht wirksam (§ 56 Abs. 2 OWiG). Die Behörde leitet ein Bußgeldverfahren ein und schickt einen Anhörungsbogen, später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid mit Gebühren und Auslagen. Gegen den Bescheid kannst Du binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Bleibt auch er unbezahlt, droht die Vollstreckung.
Lohnt sich ein Einspruch gegen ein Parkknöllchen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ansatzpunkte sind etwa eine fehlende oder unklare Beschilderung, ein nachweislich defekter Automat mit ausgelegter Parkscheibe, eine bezahlte Handyparkzeit oder eine falsche Zeitangabe. Weil es um 20 bis 40 Euro geht, solltest Du die Kosten eines Verfahrens gegen den möglichen Erfolg abwägen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt solche Fälle nicht immer ab.
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
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