Parkverstoß
Kurz erklärt Ein Parkverstoß liegt vor, wenn Du ein Fahrzeug dort abstellst, wo Halten oder Parken nach § 12 StVO oder nach Verkehrszeichen verboten ist, oder wenn Du ohne gültigen Parkschein parkst (§ 13 StVO). Für einfache Fälle sieht der Bußgeldkatalog 10 bis 55 Euro vor. Die Verfolgung verjährt nach § 26 Abs. 3 StVG in sechs Monaten.

Inhalt 4 Abschnitte
Wo ist Halten oder Parken verboten?
Parken heißt nach § 12 Abs. 2 StVO, das Fahrzeug zu verlassen oder länger als drei Minuten zu halten. Schon beim Halten liegt unter anderem an engen und unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven und vor Feuerwehrzufahrten ein Parkverstoß vor. Parken darfst Du außerdem nicht bis 5 m vor und hinter Kreuzungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten und vor Bordsteinabsenkungen. Liegt rechts ein baulicher Radweg, gelten vor der Kreuzung 8 m.
Auf dem Gehweg ist Parken nur erlaubt, wo ein Schild oder eine Markierung es zulässt, siehe Parken auf dem Gehweg. Wer an einer Parkuhr oder einem Automaten steht, braucht einen gültigen Schein (§ 13 StVO), mehr dazu unter Parken ohne Parkschein.
Was kostet ein Parkverstoß?
Die Regelsätze stehen in Nr. 51 bis 63 der Anlage zur BKatV (Stand: Oktober 2026), eine Auswahl:
| Verstoß | Regelsatz | Lfd. Nr. |
|---|---|---|
| Parkschein bis 30 Minuten überzogen | 20 Euro | 63.1 |
| Parkschein mehr als 3 Stunden überzogen | 40 Euro | 63.5 |
| Parken im Halteverbot | 25 Euro | 52 |
| Parken im Halteverbot länger als 1 Stunde mit Behinderung | 50 Euro | 52.2.1 |
| Parken auf Geh- oder Radweg | 55 Euro | 52a |
| Parken auf Geh- oder Radweg mit Behinderung | 70 Euro | 52a.1 |
| Parken auf Schwerbehindertenparkplatz | 55 Euro | 55 |
| Feuerwehrzufahrt, Rettungsfahrzeug behindert | 100 Euro | 53.1 |
Bis 55 Euro bietet die Behörde in der Regel ein Verwarnungsgeld an, ohne Gebühren (§ 56 OWiG). Einen Punkt gibt es nach Anlage 13 FeV nur in bestimmten Fällen, etwa bei Behinderung von Rettungsfahrzeugen, beim Parken auf Geh- und Radwegen mit Behinderung oder länger als eine Stunde und beim Parken in zweiter Reihe mit Behinderung.
Muss der Halter zahlen, wenn er nicht gefahren ist?
Das Verwarnungs- oder Bußgeld für den Parkverstoß nicht, die Kosten unter Umständen schon. Lässt sich der Fahrer bis zur Verjährung nicht ermitteln, werden dem Halter nach § 25a StVG die Verfahrenskosten auferlegt. Nach § 107 Abs. 2 OWiG sind das 20 Euro Gebühr plus Auslagen. Gegen den Kostenbescheid kannst Du binnen zwei Wochen einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Mehr dazu unter Halterhaftung.
Bei einem Parkverstoß auf Privatparkplätzen gibt es kein Bußgeld, sondern eine Vertragsstrafe des Betreibers. Der BGH hat am 18.12.2019 (XII ZR 13/19) entschieden, dass der Halter dafür nicht haftet. Er muss aber vortragen, wer als Fahrer in Betracht kommt, wenn er bestreitet, selbst gefahren zu sein.
Wann verjährt ein Parkverstoß?
Ein Parkverstoß verjährt nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG). Ein Anhörungsbogen oder die Bekanntgabe, dass gegen Dich ermittelt wird, unterbricht die Frist nach § 33 OWiG.
Wird Dein Auto entfernt, richten sich die Kosten nach dem Polizei- und Ordnungsrecht der Länder, siehe Abschleppen. Anwohner können übrigens verlangen, dass die Behörde über ein Einschreiten gegen Gehwegparker ermessensfehlerfrei entscheidet (BVerwG, 06.06.2024, 3 C 5.23).
Das Wichtigste in Kürze
- Parken ist nach § 12 Abs. 2 StVO jedes Halten über drei Minuten oder das Verlassen des Fahrzeugs.
- Für einfache Parkverstöße sieht die BKatV 10 bis 55 Euro vor; bis 55 Euro gibt es ein Verwarnungsgeld ohne Gebühren (§ 56 OWiG).
- Punkte gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa beim Parken auf Geh- und Radwegen mit Behinderung oder bei Behinderung von Rettungsfahrzeugen (Anlage 13 FeV).
- Ist der Fahrer nicht zu ermitteln, trägt der Halter die Verfahrenskosten (§ 25a StVG), nicht das Bußgeld; die Verfolgung verjährt in sechs Monaten.
Häufige Fragen (11)
Ab wann gibt es Punkte für einen Parkverstoß?
Nur bei bestimmten Arten von Parkverstoß, die Anlage 13 zu § 40 FeV mit einem Punkt bewertet. Dazu gehören Parken auf Geh- und Radwegen mit Behinderung oder länger als eine Stunde, Parken oder Halten in zweiter Reihe mit Behinderung und das Behindern von Rettungsfahrzeugen. Eingetragen wird außerdem nur, wenn die Geldbuße mindestens 60 Euro beträgt (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG).
Wann verjährt ein Parkverstoß?
In sechs Monaten ab dem Tag des Verstoßes, so § 26 Abs. 3 StVG. Hat die Behörde Dir in dieser Zeit einen Anhörungsbogen geschickt oder Dir die Einleitung des Verfahrens bekannt gegeben, beginnt die Frist nach § 33 OWiG neu. Kommt innerhalb von sechs Monaten gar nichts bei Dir an, ist der Verstoß in aller Regel verjährt.
Was kostet Parken ohne Parkschein?
Beim Parkverstoß ohne Parkschein hängt das von der Dauer ab. Nach lfd. Nr. 63 der BKatV kostet Parken ohne Schein oder mit abgelaufener Parkzeit bis zu 30 Minuten 20 Euro, bis zu einer Stunde 25 Euro, bis zu zwei Stunden 30 Euro, bis zu drei Stunden 35 Euro und darüber 40 Euro (Stand: Oktober 2026). Punkte gibt es dafür nicht.
Was kostet Parken im absoluten Halteverbot?
Laut lfd. Nr. 52 der BKatV 25 Euro, mit Behinderung anderer 40 Euro. Länger als eine Stunde kostet es 40 Euro, mit Behinderung 50 Euro (Stand: Oktober 2026). Wer nur kurz hält, zahlt nach Nr. 51 20 Euro, mit Behinderung 35 Euro. Zusätzlich kann die Behörde den Wagen abschleppen lassen, die Kosten dafür kommen dann hinzu.
Was kostet Falschparken auf dem Gehweg?
55 Euro nach lfd. Nr. 52a der BKatV. Mit Behinderung oder bei mehr als einer Stunde sind es 70 Euro, länger als eine Stunde mit Behinderung 80 Euro, mit Gefährdung 80 Euro und mit Sachbeschädigung 100 Euro (Stand: Oktober 2026). Ab den erhöhten Stufen gibt es einen Punkt in Flensburg, weil die Geldbuße dann mindestens 60 Euro beträgt.
Muss ich zahlen, wenn ich das Auto nicht selbst geparkt habe?
Das Verwarnungs- oder Bußgeld für den Parkverstoß trifft nur den Fahrer. Als Halter musst Du ihn aber nicht benennen. Lässt er sich bis zur Verjährung nicht ermitteln, legt die Behörde Dir nach § 25a StVG die Kosten des Verfahrens auf, das sind 20 Euro Gebühr nach § 107 Abs. 2 OWiG plus Auslagen. Gegen diesen Kostenbescheid kannst Du binnen zwei Wochen gerichtliche Entscheidung beantragen.
Kann man einen Strafzettel für Falschparken anfechten?
Ein Verwarnungsgeld wird nur wirksam, wenn Du einverstanden bist und zahlst (§ 56 Abs. 2 OWiG). Zahlst Du nicht, leitet die Behörde ein Bußgeldverfahren ein und schickt einen Anhörungsbogen, in dem Du Dich äußern kannst. Gegen einen späteren Bußgeldbescheid bleibt der Einspruch binnen zwei Wochen nach § 67 OWiG. Mit dem Bescheid fallen allerdings Gebühr und Auslagen an.
Was passiert, wenn man das Verwarnungsgeld nicht bezahlt?
Die Verwarnung wird dann nicht wirksam, und die Behörde kann ein Bußgeldverfahren einleiten. Am Ende steht ein Bußgeldbescheid mit dem Regelsatz plus mindestens 25 Euro Gebühr und 3,50 Euro Auslagen nach § 107 OWiG. Aus 20 Euro werden so 48,50 Euro. Wer den Bescheid rechtskräftig werden lässt und nicht zahlt, muss mit Vollstreckung rechnen.
Was darf ein Parkverstoß auf einem Privatparkplatz kosten?
Hier gilt Vertragsrecht, kein Bußgeldkatalog. Verlangt wird ein „erhöhtes Parkentgelt“ als Vertragsstrafe, wenn die ausgeschilderten Parkbedingungen das vorsehen. Der BGH hat 2019 eine Untergrenze von 30 Euro als angemessen angesehen (XII ZR 13/19). Den Halter kann der Betreiber dafür nicht automatisch in Anspruch nehmen, der Halter muss aber mögliche Fahrer benennen, wenn er bestreitet.
Wann verjährt ein Parkverstoß auf dem Privatparkplatz?
Für die Vertragsstrafe gilt nicht die Sechsmonatsfrist des StVG, sondern die regelmäßige Verjährung von drei Jahren nach § 195 BGB. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Betreiber den Schuldner kennt oder kennen müsste (§ 199 BGB). Ein Parkverstoß im März 2026 verjährt also frühestens Ende 2029.
Kann man wegen Falschparken den Führerschein verlieren?
Ein Fahrverbot sieht die BKatV für Parkverstöße nicht vor, die Nummern 51 bis 63 fehlen in der Liste des § 4 Abs. 1 BKatV. Einzelne Parkverstöße bringen aber einen Punkt. Wer viele Punkte sammelt, riskiert über das Fahreignungs-Bewertungssystem nach § 4 StVG bei 8 Punkten die Entziehung der Fahrerlaubnis. Das ist allein durch Parken allerdings ein weiter Weg.
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
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