Laufbahn
Kurz erklärt Eine Laufbahn umfasst im Beamtenrecht alle Ämter, die eine verwandte und gleichwertige Vor- und Ausbildung voraussetzen. Für Bundesbeamte regeln das die §§ 16 ff. BBG und die Bundeslaufbahnverordnung von 2026, für Landesbeamte das jeweilige Landesrecht. Der Bund kennt vier Laufbahngruppen, Hamburg nach § 13 HmbBG zwei mit je zwei Einstiegsämtern.

Inhalt 4 Abschnitte
Was bedeutet Laufbahn im Beamtenrecht?
Die Laufbahn beschreibt den Weg durch die Ämter, die eine bestimmte Ausbildung voraussetzen. Im Bund umfasst sie nach § 16 Abs. 1 BBG alle Ämter, die verwandte und gleichwertige Vor- und Ausbildungen voraussetzen. Deine Befähigung für die Laufbahn wird festgestellt und Dir schriftlich mitgeteilt (§ 16 Abs. 2 BBG). Ernennung, Beförderung und Laufbahnwechsel bauen auf der Laufbahn auf.
Wichtig ist die Trennung von Bund und Ländern. Das Beamtenstatusgesetz regelt das Laufbahnrecht der Landes- und Kommunalbeamten nicht im Einzelnen, das tun die Landesbeamtengesetze. Für Bundesbeamte gelten das Bundesbeamtengesetz und die Bundeslaufbahnverordnung (BLV).
Welche Laufbahngruppen gibt es im Bund?
Im Bund sind die Laufbahnen vier Gruppen zugeordnet: einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst (§ 6 Abs. 1 BLV). Die neue BLV vom 11.03.2026 gilt seit 17.03.2026 und hat die BLV von 2009 ersetzt. Die Gruppe der Laufbahn richtet sich nach dem Eingangsamt im Bundesbesoldungsgesetz. Nach § 23 Abs. 1 BBesG liegt es im einfachen Dienst bei A 3 oder A 4, im mittleren bei A 6 (technisch A 6 oder A 7), im gehobenen bei A 9 und im höheren bei A 13. Einen Überblick über die Besoldungsgruppen gibt der eigene Eintrag.
Die Mindestvoraussetzungen stehen in § 17 BBG, zum Beispiel für den gehobenen Dienst eine Hochschulzugangsberechtigung und ein Vorbereitungsdienst mit Laufbahnprüfung oder ein passender Bachelor, für den höheren Dienst ein Master. Den Vorbereitungsdienst leistest Du meist als Beamter auf Widerruf.
Wie ist die Laufbahn in Hamburg geregelt?
Hamburg hat das System der Laufbahn 2010 umgestellt. Nach § 13 HmbBG gibt es nur noch zwei Laufbahngruppen: Zur Laufbahngruppe 2 gehören Laufbahnen mit Hochschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsstand, zur Laufbahngruppe 1 alle übrigen. Innerhalb jeder Gruppe gibt es zwei Einstiegsämter. Dazu kommen zehn Fachrichtungen, etwa Justiz, Polizei, Steuerverwaltung, Bildung oder Allgemeine Dienste.
Alte Befähigungen wurden übergeleitet: einfacher Dienst wurde Laufbahngruppe 1 ab dem ersten Einstiegsamt, mittlerer Dienst ab dem zweiten, gehobener Dienst Laufbahngruppe 2 ab dem ersten, höherer Dienst ab dem zweiten Einstiegsamt. Die Zugangsvoraussetzungen nennt § 14 HmbBG, für Laufbahngruppe 2 im zweiten Einstiegsamt etwa einen Master und eine geeignete hauptberufliche Tätigkeit oder einen Vorbereitungsdienst. Mehr zum Landesrecht unter Hamburgisches Beamtengesetz.
Wie kommst Du in der Laufbahn voran?
Innerhalb der Laufbahn über die Beförderung. Im Bund gilt die Bestenauslese nach § 9 BBG und Art. 33 Abs. 2 GG; Ämter, die regelmäßig zu durchlaufen sind, dürfen nicht übersprungen werden, und eine Beförderung ist frühestens ein Jahr nach Einstellung oder letzter Beförderung zulässig (§ 22 Abs. 3 und 4 BBG), soweit der Bundespersonalausschuss keine Ausnahme zulässt. Grundlage sind dienstliche Beurteilungen mindestens alle drei Jahre (§ 21 Abs. 1 BBG).
In die nächsthöhere Laufbahn führt der Aufstieg, im Bund nach § 43 BLV über ein Auswahlverfahren und einen Vorbereitungsdienst, eine fachspezifische Qualifizierung oder ein Studium. Der Wechsel in eine andere Laufbahn derselben Gruppe setzt nach § 50 BLV eine Qualifizierung voraus, im gehobenen und höheren Dienst mindestens 18 Monate. Details unter Laufbahnwechsel und Aufstieg.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Laufbahn umfasst alle Ämter mit verwandter und gleichwertiger Vor- und Ausbildung (im Bund § 16 Abs. 1 BBG).
- Der Bund kennt vier Laufbahngruppen mit Eingangsämtern A 3/A 4, A 6, A 9 und A 13 (§ 6 BLV 2026, § 23 BBesG).
- Die neue Bundeslaufbahnverordnung vom 11.03.2026 gilt seit 17.03.2026.
- Hamburg hat nach § 13 HmbBG zwei Laufbahngruppen mit je zwei Einstiegsämtern und zehn Fachrichtungen.
- Im Bund ist eine Beförderung frühestens ein Jahr nach Einstellung oder letzter Beförderung möglich (§ 22 Abs. 4 BBG).
Häufige Fragen (10)
Was ist der Unterschied zwischen Laufbahn und Laufbahngruppe?
Die Laufbahngruppe ist die Ebene, etwa gehobener Dienst im Bund oder Laufbahngruppe 2 in Hamburg. Die Laufbahn ist die konkrete Fachrichtung innerhalb dieser Ebene, zum Beispiel der nichttechnische Verwaltungsdienst oder die Steuerverwaltung. Du hast also eine Befähigung für eine bestimmte Laufbahn, die einer Laufbahngruppe zugeordnet ist. Der Wechsel innerhalb einer Gruppe heißt Laufbahnwechsel, in die nächste Gruppe Aufstieg.
Welche Laufbahn und welche Laufbahngruppen gibt es bei Beamten?
Das hängt vom Dienstherrn ab. Bundesbeamte gehören zum einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst (§ 6 Abs. 1 BLV). Viele Länder haben eigene Modelle. Hamburg unterscheidet nach § 13 HmbBG nur Laufbahngruppe 1 und 2 mit jeweils zwei Einstiegsämtern; der frühere mittlere Dienst entspricht dort der Laufbahngruppe 1 ab dem zweiten Einstiegsamt.
Welche Besoldungsgruppe hat der gehobene Dienst?
Im Bund beginnt der gehobene Dienst nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 BBesG mit dem Eingangsamt A 9. Für einige technische und naturwissenschaftliche Laufbahnen mit Bachelor kann das Eingangsamt nach § 23 Abs. 2 BBesG bei A 10 oder A 11 liegen. Für Landesbeamte gelten die Besoldungsgesetze der Länder, in Hamburg das Hamburgische Besoldungsgesetz.
Was bedeutet mittlerer Dienst?
Der mittlere Dienst ist im Bund die zweite von vier Laufbahngruppen. Zugang hat nach § 17 Abs. 3 BBG in der Regel, wer einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung hat und dazu einen Vorbereitungsdienst mit Laufbahnprüfung oder eine passende Berufsausbildung. Das Eingangsamt liegt bei A 6, im technischen Dienst bei A 6 oder A 7. In Hamburg entspricht ihm Laufbahngruppe 1 ab dem zweiten Einstiegsamt.
Was ist eine Laufbahnbefähigung?
Die Laufbahnbefähigung ist die festgestellte Eignung, Ämter einer bestimmten Laufbahn zu übernehmen. Du erwirbst sie meist durch Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung oder durch einen anerkannten Abschluss mit hauptberuflicher Tätigkeit. Im Bund wird sie nach § 16 Abs. 2 BBG festgestellt und schriftlich mitgeteilt. Eine bei einem anderen Dienstherrn erworbene Befähigung erkennt Hamburg nach § 15 HmbBG grundsätzlich an.
Kann ich in der Laufbahn als Beamter in den höheren Dienst aufsteigen?
Ja, über den Aufstieg. Im Bund setzt § 43 BLV die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren voraus und zusätzlich einen Vorbereitungsdienst, eine fachspezifische Qualifizierung oder ein Hochschulstudium mit berufspraktischer Einführung. Berufsbegleitende Aufstiegsverfahren sind anzubieten, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Für Landesbeamte regeln das Landesbeamtengesetz und die Laufbahnverordnung des Landes die Einzelheiten.
Wie lange dauert es bis zur ersten Beförderung?
Im Bund mindestens ein Jahr seit der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe (§ 22 Abs. 4 Nr. 1 BBG), es sei denn, das bisherige Amt musste nicht regelmäßig durchlaufen werden. Eine gesetzliche Garantie, nach einer bestimmten Zeit befördert zu werden, gibt es nicht. Maßgeblich sind freie Planstellen und die Bestenauslese nach dienstlicher Beurteilung. In den Ländern gelten eigene Wartezeiten.
Kann ich die Laufbahn innerhalb der Laufbahngruppe wechseln?
Ja. Im Bund ist der Wechsel in eine andere Laufbahn derselben Laufbahngruppe nach § 50 Abs. 1 BLV aus dienstlichen Gründen zulässig, wenn Du die Befähigung für die neue Laufbahn besitzt. Dafür ist eine Qualifizierung nötig: drei Monate im einfachen, ein Jahr im mittleren, achtzehn Monate im gehobenen und höheren Dienst. Für Landesbeamte gilt das jeweilige Landesrecht.
Gilt das Bundeslaufbahnrecht auch für Lehrer und Polizisten in Hamburg?
Nein. Lehrkräfte und Polizeivollzugsbeamte in Hamburg sind Landesbeamte. Für sie gelten das Hamburgische Beamtengesetz und die Hamburger Laufbahnvorschriften, nicht das BBG und die BLV. Bildung und Polizei sind dort eigene Fachrichtungen nach § 13 Abs. 2 HmbBG. Bundesrecht gilt nur für Beamte des Bundes, etwa bei der Bundespolizei oder in Bundesbehörden.
Was ist ein Einstiegsamt in Hamburg?
Das erste Amt, in das Du innerhalb einer Laufbahngruppe eingestellt wirst. Hamburg kennt in jeder der beiden Laufbahngruppen zwei Einstiegsämter, die sich nach Vor- und Ausbildung richten (§ 13 Abs. 3 HmbBG). Mit Bachelor oder Vorbereitungsdienst beginnst Du zum Beispiel in Laufbahngruppe 2 im ersten Einstiegsamt, mit Master im zweiten. Welche Besoldungsgruppe dazu gehört, ergibt sich aus dem Hamburger Besoldungsrecht.
Quellen
Weitere Begriffe in Beamtenrecht
Kostenlose Fallprüfung
Schildere uns Deinen Fall. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Du hast.