Besoldungsgruppen

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Kurz erklärt Besoldungsgruppen ordnen die Ämter von Beamten nach ihrer Wertigkeit und bestimmen damit das Grundgehalt. Im Bund regelt das § 20 BBesG mit den Besoldungsordnungen A und B in Anlage I, Landes- und Kommunalbeamte richten sich nach dem Besoldungsrecht ihres Landes. Innerhalb der Ordnung A steigt das Gehalt zusätzlich in Erfahrungsstufen.

Uniformierter deutscher Polizeibeamter in einem öffentlichen Verwaltungsgebäude, sein Dienstgrad und die Besoldungsgruppen sind durch die Uniform erkennbar
Inhalt 4 Abschnitte

Welche Besoldungsgruppen gibt es?

Im Bund ordnet § 20 BBesG die Ämter der Beamten und Soldaten in der Anlage I den Bundesbesoldungsordnungen A und B zu, die Grundgehälter stehen in Anlage IV. Die Besoldungsordnung A reicht dort von A 3 bis A 16 (A 2 ist weggefallen), die Besoldungsordnung B von B 1 bis B 11. Für Professoren gibt es die Besoldungsordnung W (§ 32 BBesG), für Richter und Staatsanwälte die Besoldungsordnung R (§ 37 BBesG).

Der Unterschied zwischen den Besoldungsgruppen A und B liegt im Gehaltsaufbau. In der Ordnung A wird das Grundgehalt nach Stufen bemessen (§ 27 Abs. 1 BBesG), in der Ordnung B gibt es je Gruppe einen festen Betrag. B-Ämter sind etwa Leitungsfunktionen in Ministerien und großen Behörden. Welcher Gruppe Dein Amt angehört, folgt aus der Besoldungsordnung; das Grundgehalt richtet sich nach der Besoldungsgruppe des verliehenen Amtes (§ 19 Abs. 1 BBesG). Die konkreten Beträge findest Du in der Besoldungstabelle.

Welche Besoldungsgruppe gehört zu welcher Laufbahn?

Jede Laufbahn beginnt mit einem Eingangsamt. Im Bund legt § 23 Abs. 1 BBesG die Eingangsämter fest. Der einfache Dienst beginnt in A 3 oder A 4, der mittlere in A 6 (technisch A 6 oder A 7, Zoll A 7). Der gehobene Dienst startet in A 9, der höhere in A 13. Für Sonderlaufbahnen mit besonderer Prüfung erlaubt § 24 BBesG ein höheres Eingangsamt.

A 13 ist ein Sonderfall, weil sich hier zwei Laufbahngruppen überschneiden. In der Anlage I stehen in A 13 sowohl das Eingangsamt des höheren Dienstes als auch Spitzenämter des gehobenen Dienstes, etwa der Erste Polizeihauptkommissar. Aufsteigen kannst Du durch Beförderung in ein Amt einer höheren Gruppe. Eine Funktion kann dabei bis zu drei Ämtern einer Laufbahngruppe zugeordnet werden, in obersten Bundesbehörden allen Ämtern (§ 18 Abs. 1 Satz 2 BBesG).

Wie steigst Du innerhalb einer Besoldungsgruppe auf?

Innerhalb der Ordnung A gibt es Erfahrungsstufen. Mit der ersten Ernennung wird im Bund die Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten anerkannt werden (§ 27 Abs. 2 BBesG). Danach steigt das Grundgehalt nach Erfahrungszeiten (§ 27 Abs. 3 Satz 1 BBesG). In Stufe 1 sind es zwei Jahre, in den Stufen 2 bis 4 je drei und in den Stufen 5 bis 7 je vier Jahre. Im einfachen Dienst gelten für die Stufen 5 bis 7 jeweils drei Jahre. Entsprechen Deine Leistungen nicht den Anforderungen, bleibst Du nach Abs. 4 in Deiner Stufe; bei dauerhaft herausragenden Leistungen ist eine Leistungsstufe möglich (Abs. 6).

Gelten für Landesbeamte in Hamburg andere Besoldungsgruppen?

Für Besoldung und Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten sind die Länder zuständig; Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG nimmt diese Bereiche ausdrücklich aus der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes aus. In Hamburg gilt das Hamburgische Besoldungsgesetz mit eigenen Besoldungsordnungen und Tabellen. Ob Dein Amt dort derselben Gruppe zugeordnet ist wie ein vergleichbares Bundesamt, ergibt sich aus der Landesbesoldungsordnung und Deiner Bezügemitteilung, nicht aus der Bundesanlage. Mehr zu den Besonderheiten unter Beamte in Hamburg.

Die Höhe der Besoldung muss in allen Gruppen verfassungsgemäß sein. Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.09.2025 die Berliner A-Besoldung der Jahre 2008 bis 2020 weitgehend für verfassungswidrig erklärt; ausgenommen waren nur einzelne Jahre der Besoldungsgruppen A 14 und A 15. Als Untergrenze gilt seither eine Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens (BVerfG, 2 BvL 5/18 u. a.). Ob Nachzahlungen in Betracht kommen, behandelt der Eintrag amtsangemessene Alimentation.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Bund regelt § 20 BBesG die Besoldungsordnungen A und B; die Beträge stehen in Anlage IV.
  • Eingangsämter im Bund: einfacher Dienst A 3 oder A 4, mittlerer Dienst A 6, gehobener Dienst A 9, höherer Dienst A 13 (§ 23 Abs. 1 BBesG, mit Ausnahmen).
  • In der Ordnung A steigt das Grundgehalt nach 2, dann je 3 und je 4 Jahren in Erfahrungsstufen (§ 27 Abs. 3 BBesG).
  • Für Landes- und Kommunalbeamte gilt das Besoldungsrecht ihres Landes, in Hamburg das Hamburgische Besoldungsgesetz.
  • Seit BVerfG 2 BvL 5/18 u. a. (17.09.2025) gilt eine Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens als Untergrenze.

Häufige Fragen (10)

Was sind Besoldungsgruppen?

Besoldungsgruppen sind die Stufen, in die der Gesetzgeber die Ämter von Beamten, Soldaten und Richtern nach ihrer Wertigkeit einordnet. Sie bestimmen das Grundgehalt (§ 19 Abs. 1 BBesG). Im Bund gibt es die Besoldungsordnungen A, B, W und R. Landesbeamte werden nach den Besoldungsordnungen ihres Landes bezahlt. Ein Buchstabe mit Zahl, etwa A 9, bezeichnet die Gruppe.

Welche Besoldungsgruppen gehören zum gehobenen Dienst?

Im Bund beginnt der gehobene Dienst mit dem Eingangsamt A 9 (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 BBesG). Die Ämter reichen in der Regel bis A 13, wo Spitzenämter wie der Erste Polizeihauptkommissar eingeordnet sind. Bei bestimmten technischen oder naturwissenschaftlichen Laufbahnen mit Bachelorabschluss kann das Eingangsamt nach § 23 Abs. 2 BBesG höher liegen. Für Landesbeamte gelten die Zuordnungen des jeweiligen Landes.

Welche Besoldungsgruppen gehören zum mittleren Dienst?

Im Bund beginnt der mittlere Dienst in A 6, im technischen Dienst in A 6 oder A 7 und beim Zoll in A 7 (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 BBesG). Die Laufbahn reicht in der Regel bis A 9, wo sich mittlerer und gehobener Dienst überschneiden. Wer innerhalb einer Laufbahn befördert wird, wechselt in die nächsthöhere Gruppe; der Wechsel in die nächste Laufbahngruppe setzt einen Aufstieg voraus.

Was verdient man in A 13?

Das hängt von Dienstherr, Erfahrungsstufe und Stand der Besoldungstabelle ab. Für Bundesbeamte steht das Grundgehalt in Anlage IV BBesG, für Landesbeamte in der Tabelle ihres Landes. Hinzu kommen gegebenenfalls Familienzuschlag und Zulagen. Weil sich Tabellen durch Besoldungsanpassungen ändern, steht hier bewusst kein Betrag. Verbindlich ist Deine aktuelle Bezügemitteilung.

Was ist der Unterschied zwischen Besoldungsordnung A und B?

In der Ordnung A wird das Grundgehalt nach Erfahrungsstufen bemessen; es steigt mit den Dienstjahren (§ 27 BBesG). In der Ordnung B gibt es für jede Besoldungsgruppe einen festen Betrag ohne Stufen. B-Ämter sind im Bund Ämter von B 1 bis B 11, etwa Leitungsfunktionen in Behörden und Ministerien. Die Zuordnung der Ämter steht in Anlage I BBesG.

Wie viele Besoldungsgruppen gibt es?

Im Bund umfasst die Besoldungsordnung A die Gruppen A 3 bis A 16 (A 2 ist weggefallen) und die Besoldungsordnung B die Gruppen B 1 bis B 11 (Anlage I BBesG). Hinzu kommen die Ordnungen W für Professoren und R für Richter und Staatsanwälte. Die Länder haben eigene Besoldungsordnungen, deren Gruppen und Ämterzuordnung vom Bund abweichen können. Für Dich zählt immer das Recht Deines Dienstherrn.

Wie steigt man in eine höhere Besoldungsgruppe auf?

Durch Beförderung, also die Verleihung eines Amtes einer höheren Gruppe. Dafür muss eine entsprechende Stelle frei sein, und die Auswahl richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG). Innerhalb derselben Gruppe steigt das Gehalt dagegen automatisch über die Erfahrungsstufen, sofern Deine Leistungen den Anforderungen entsprechen (§ 27 Abs. 3 und 4 BBesG).

Welche Besoldungsgruppe haben Lehrer?

Lehrkräfte an öffentlichen Schulen sind in aller Regel Landesbeamte. Ihre Besoldungsgruppe ergibt sich deshalb aus dem Besoldungsgesetz des jeweiligen Landes und hängt von Schulform und Lehramt ab. Eine bundesweit einheitliche Zuordnung der Besoldungsgruppen gibt es nicht. Welche Gruppe für Dein Lehramt gilt, steht in der Landesbesoldungsordnung und in Deiner Ernennungsurkunde.

Welche Besoldungsgruppe bin ich?

Deine Besoldungsgruppe ergibt sich aus dem Amt, das Dir mit der Ernennung verliehen wurde. Sie steht in der Ernennungsurkunde, bei mehrfach zugeordneten Ämtern in der Einweisungsverfügung (§ 19 Abs. 1 Satz 2 BBesG), und auf Deiner monatlichen Bezügemitteilung. Dort findest Du auch Deine Erfahrungsstufe. Weicht die Gruppe von Deinem Amt ab, solltest Du das bei der Bezügestelle klären.

Welche Besoldungsgruppen bekommen eine Nachzahlung?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2025 nur über die Berliner A-Besoldung entschieden und sie für die Jahre 2008 bis 2020 weitgehend beanstandet, mit Ausnahme einzelner Jahre in A 14 und A 15 (2 BvL 5/18 u. a.). Für andere Länder und den Bund hängt eine Nachzahlung von der jeweiligen Rechtslage und davon ab, ob Du rechtzeitig Widerspruch erhoben hast. Nach BVerwG 2 B 5.26 kann eine frühere Rüge fortwirken.

Quellen

  1. § 20 BBesG Bundesbesoldungsordnungen A und B
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 23 BBesG Eingangsämter für Beamte
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 27 BBesG Bemessung des Grundgehaltes (Erfahrungsstufen)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. Anlage I BBesG Bundesbesoldungsordnungen A und B
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  5. Art. 74 GG Konkurrierende Gesetzgebung (Abs. 1 Nr. 27)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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