Kündigung per Mail durch den Arbeitnehmer

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Kurz erklärt Eine Kündigung per Mail durch den Arbeitnehmer ist eine Eigenkündigung, die nur elektronisch verschickt wird. Nach § 623 BGB braucht jede Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Mail ist deshalb nichtig, das Arbeitsverhältnis läuft weiter, und Deine Kündigungsfrist beginnt erst mit Zugang eines unterschriebenen Schreibens.

Büroarbeitsplatz mit abgewandtem Bildschirm und unscharfer Person, die eine Kündigung per Mail durch den Arbeitnehmer vorbereitet
Inhalt 4 Abschnitte

Warum reicht eine Kündigung per Mail durch den Arbeitnehmer nicht?

§ 623 BGB verlangt für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Auflösungsvertrag die Schriftform und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Schriftform heißt nach § 126 Abs. 1 BGB: ein Papier, das Du eigenhändig mit Deinem Namen unterschreibst. Eine Mail, ein PDF mit eingescannter Unterschrift, eine SMS oder WhatsApp erfüllen das bei einer Kündigung per Mail durch den Arbeitnehmer nicht.

Die Folge steht in § 125 BGB: Ein Rechtsgeschäft ohne die gesetzlich vorgeschriebene Form ist nichtig. Das gilt für beide Seiten gleich, die Regel schützt also nicht nur Arbeitnehmer vor einer übereilten Kündigung durch den Chef. Die allgemeinen Formfragen erklärt der Eintrag Schriftform der Kündigung.

Was passiert bei einer Kündigung per Mail durch den Arbeitnehmer, die Du trotzdem verschickt hast?

Rechtlich ist nichts passiert. Dein Arbeitsvertrag besteht fort, mit allen Pflichten. Bleibst Du nach Ablauf der vermeintlichen Frist einfach weg, fehlst Du unentschuldigt. Das kann eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall eine Kündigung durch den Arbeitgeber nach sich ziehen. Umgekehrt muss Dich der Arbeitgeber weiter bezahlen, solange Du arbeitest.

Auch eine Antwortmail des Arbeitgebers wie „Kündigung erhalten, wir bestätigen den 31.“ heilt den Fehler nicht. Wollt Ihr Euch einvernehmlich trennen, braucht ein Aufhebungsvertrag nach § 623 BGB ebenfalls Papier und Unterschriften beider Seiten.

Ab wann läuft die Kündigungsfrist bei der korrekten Kündigung?

Die Frist beginnt erst, wenn das unterschriebene Original beim Arbeitgeber eingeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Ohne abweichende Regelung gelten für Dich als Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB), in einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten zwei Wochen. Tarifverträge können abweichen, und eine längere Frist für Dich als für den Arbeitgeber ist unzulässig (§ 622 Abs. 6 BGB). Details stehen unter Kündigungsfrist für Arbeitnehmer.

Wer eine Kündigung per Mail durch den Arbeitnehmer verschickt hat, verliert also Zeit. Ein Beispiel: Die Mail ging am 10. März raus, das Original kommt erst am 20. März an. Damit ist das Ende zum 15. April nicht mehr erreichbar, frühestens endet das Arbeitsverhältnis zum 30. April. Zustellen kannst Du durch persönliche Übergabe gegen Empfangsquittung oder durch einen Boten.

Welche Folgen hat die Eigenkündigung beim Arbeitslosengeld?

Wer selbst kündigt und keinen neuen Job hat, riskiert eine Sperrzeit. Nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III ruht der Anspruch, wenn Du das Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund löst und dadurch die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführst. Die Sperrzeit dauert in der Regel zwölf Wochen, in den Fällen des § 159 Abs. 3 Satz 2 SGB III verkürzt sie sich auf drei oder sechs Wochen. Mehr dazu unter Kündigung und Sperrzeit bei Eigenkündigung.

Dazu kommt die Meldepflicht: Spätestens drei Monate vor dem Ende musst Du Dich arbeitsuchend melden, bei kürzerem Vorlauf innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis (§ 38 Abs. 1 SGB III). Die nichtige Mail setzt diese Frist nicht in Gang, das unterschriebene Schreiben schon. Den Weg der Eigenkündigung insgesamt beschreibt der eigene Eintrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist wegen § 623 BGB nichtig, auch wenn Du als Arbeitnehmer kündigst.
  • Die Schriftform verlangt ein Papier mit eigenhändiger Unterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB); ein Scan oder eine elektronische Signatur genügt nicht.
  • Die Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB) läuft erst ab Zugang des Originals.
  • Eine Bestätigungsmail des Arbeitgebers heilt den Formfehler nicht; auch ein Aufhebungsvertrag braucht die Schriftform.
  • Bei einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund droht in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen (§ 159 Abs. 3 SGB III).

Häufige Fragen (10)

Ist eine Kündigung per Mail durch den Arbeitnehmer gültig?

Nein. § 623 BGB verlangt für jede Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die Schriftform und schließt die elektronische Form aus. Das gilt unabhängig davon, wer kündigt. Deine Mail ist nach § 125 BGB nichtig, das Arbeitsverhältnis besteht unverändert fort. Willst Du wirklich gehen, musst Du ein Schreiben auf Papier eigenhändig unterschreiben und dem Arbeitgeber im Original zukommen lassen.

Ist die Kündigung per Mail durch den Arbeitnehmer wirksam, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist?

Auch dann nicht wirksam. Das Formerfordernis des § 623 BGB steht nicht zur Disposition der Parteien, ein Einverständnis per Mail ändert daran nichts. Wollt Ihr Euch einig trennen, braucht Ihr einen Aufhebungsvertrag, den beide Seiten auf Papier unterschreiben (§ 126 Abs. 2 BGB). Eine Zusage per Mail kann aber helfen, den Termin vorab abzustimmen.

Ist eine Kündigung per Mail mit Unterschrift im Anhang gültig?

Nein. Ein PDF mit eingescannter Unterschrift ist nur eine Kopie. § 126 Abs. 1 BGB verlangt, dass die eigenhändig unterschriebene Urkunde selbst beim Empfänger ankommt. Beim Arbeitgeber liegt nach dem Mailversand aber nur ein Abbild. Auch ein Foto des unterschriebenen Briefs per WhatsApp reicht nicht. Schick oder übergib das Original und bewahre eine Kopie samt Zugangsnachweis auf.

Was passiert nach einer Kündigung per Mail durch den Arbeitnehmer, wenn ich nicht mehr zur Arbeit gehe?

Dann fehlst Du unentschuldigt, weil das Arbeitsverhältnis nie beendet wurde. Der Arbeitgeber muss für Tage ohne Arbeit keinen Lohn zahlen und kann abmahnen oder selbst kündigen, im Extremfall auch fristlos nach § 626 BGB. Kläre deshalb schnell, bis wann Du arbeiten musst, und reiche die schriftliche Kündigung nach. Ein früherer Ausstieg geht nur per schriftlichem Aufhebungsvertrag.

Muss der Arbeitgeber auf eine Kündigung per Mail durch den Arbeitnehmer reagieren?

Eine gesetzliche Pflicht, auf eine Kündigung per Mail durch den Arbeitnehmer zu reagieren, gibt es nicht. Weil die Mail nichtig ist, muss der Arbeitgeber sie weder zurückweisen noch auf den Formfehler hinweisen. Bestätigt er sie, wird sie dadurch nicht wirksam. Verlass Dich deshalb nicht auf ein Schweigen oder eine freundliche Antwort, sondern sorge selbst für ein unterschriebenes Original.

Gilt eine Kündigung per Mail im Minijob?

Nein. Auch ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis, für das § 623 BGB uneingeschränkt gilt. Die Kündigung braucht also Papier und Deine eigenhändige Unterschrift. Die Frist beträgt ohne abweichende Regelung vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende nach § 622 Abs. 1 BGB, in der Probezeit zwei Wochen. Mehr dazu im Eintrag zur Kündigungsfrist im Minijob.

Ist eine fristlose Kündigung per Mail gültig?

Nein, auch die fristlose Kündigung nach § 626 BGB fällt unter § 623 BGB. Für Dich als Arbeitnehmer ist das heikel, weil die außerordentliche Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der Gründe möglich ist (§ 626 Abs. 2 BGB). Eine Mail wahrt diese Frist nicht. Das unterschriebene Schreiben muss dem Arbeitgeber innerhalb der zwei Wochen zugehen.

Wie kündige ich als Arbeitnehmer richtig?

Mit einem kurzen Schreiben auf Papier: eindeutige Erklärung, dass Du kündigst, gewünschter Termin oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, Datum und Deine eigenhändige Unterschrift. Gründe musst Du in der Regel nicht nennen. Übergib das Schreiben persönlich gegen Empfangsbestätigung oder lass es durch einen Boten zustellen, der den Inhalt kennt. Ab dem Zugang läuft die Frist.

Muss ich nach einer Eigenkündigung mit einer Sperrzeit rechnen?

Oft ja, wenn Du ohne Anschlussjob kündigst. § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III sieht eine Sperrzeit vor, wenn Du das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund löst. Sie beträgt in der Regel zwölf Wochen und kann sich nach § 159 Abs. 3 SGB III verkürzen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, etwa gesundheitliche Gründe, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Kann ich eine Kündigung per Mail zurücknehmen?

Du musst sie nicht zurücknehmen, weil sie ohnehin keine Wirkung hat. Hast Du es Dir anders überlegt, genügt es, weiter zu arbeiten und dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass Du am Vertrag festhältst. Anders ist es bei einer wirksamen schriftlichen Kündigung: Nach Zugang kannst Du sie nicht einseitig widerrufen, sondern nur mit Zustimmung des Arbeitgebers aufheben.

Quellen

  1. § 623 BGB Schriftform der Kündigung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 126 BGB Schriftform
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 159 SGB III Ruhen bei Sperrzeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  5. § 125 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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