Bußgeldbescheid bei Minderjährigen
Kurz erklärt Ein Bußgeldbescheid bei Minderjährigen richtet sich gegen Jugendliche ab 14 Jahren, die etwa mit E-Scooter, Moped oder Auto gegen Verkehrsregeln verstoßen. Kinder unter 14 handeln nach § 12 Abs. 1 OWiG nicht vorwerfbar. Der Bußgeldbescheid bei Minderjährigen wird dem Jugendlichen zugestellt und den Eltern mitgeteilt; der Einspruch ist binnen zwei Wochen möglich, auch durch die Eltern.

Inhalt 4 Abschnitte
Ab welchem Alter gibt es einen Bußgeldbescheid bei Minderjährigen?
Wer bei der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist, handelt nach § 12 Abs. 1 OWiG nicht vorwerfbar und bekommt kein Bußgeld. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren (§ 1 Abs. 2 JGG) können belangt werden, aber nur, wenn sie nach ihrer Entwicklung reif genug sind, das Unrecht einzusehen und danach zu handeln (§ 3 Satz 1 JGG).
Im Straßenverkehr betrifft das vor allem drei Gruppen. E-Scooter-Verstöße sind ab 14 möglich, weil man ab diesem Alter fahren darf (§ 3 eKFV). Die Klasse AM gibt es ab 15 Jahren, die Klasse B mit Begleitetem Fahren ab 17 (§ 10 Abs. 1 FeV). Dazu kommen Rad fahrende Jugendliche, siehe Bußgeld für Radfahrer.
Welche Rechte haben Eltern im Verfahren?
Ein Bußgeldbescheid bei Minderjährigen wird dem Jugendlichen selbst zugestellt und dem gesetzlichen Vertreter mitgeteilt (§ 51 Abs. 2 OWiG). Ab Zustellung läuft die Frist von zwei Wochen für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (§ 67 Abs. 1 OWiG).
Eltern können innerhalb derselben Frist selbständig Einspruch einlegen. Das folgt aus § 67 Abs. 1 Satz 2 OWiG in Verbindung mit § 298 StPO. Über § 46 Abs. 1 OWiG gilt zudem § 67 JGG: Erziehungsberechtigte dürfen gehört werden, Fragen und Anträge stellen und einen Verteidiger wählen. Schon beim Anhörungsbogen gilt: Zur Sache muss niemand aussagen, auch ein Jugendlicher nicht. Kommt es zur Verhandlung, ist der Jugendrichter zuständig (§ 68 Abs. 2 OWiG).
Was passiert, wenn ein Jugendlicher nicht zahlt?
Die Regelsätze des Bußgeldkatalogs gelten auch für einen Bußgeldbescheid bei Minderjährigen. Bei geringfügigen Verstößen bleiben die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Regel unberücksichtigt (§ 17 Abs. 3 OWiG). Kann der Jugendliche nicht sofort zahlen, sind Raten oder eine Zahlungsfrist möglich (§ 18 OWiG).
Bleibt die Zahlung aus, sieht § 98 OWiG einen eigenen Weg vor. Der Jugendrichter kann statt der Geldbuße Arbeitsleistungen, Wiedergutmachung, Verkehrsunterricht oder eine andere Leistung anordnen. Wird das schuldhaft missachtet, droht nach Belehrung Jugendarrest von höchstens einer Woche. Zahlt der Jugendliche nachträglich, sieht der Richter von der Vollstreckung ab (§ 98 Abs. 3 OWiG). Den allgemeinen Ablauf beschreibt die Vollstreckung von Bußgeldern.
Welche Folgen hat ein Bußgeldbescheid bei Minderjährigen für Führerschein und Eltern?
Ab einer Geldbuße von 60 Euro wird die Entscheidung ins Fahreignungsregister eingetragen (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG), auch ohne Fahrerlaubnis. Punkte in Flensburg können also schon vor dem Führerschein entstehen. Wer ihn hat, ist zudem in der Probezeit beim Führerschein; ein schwerwiegender Verstoß führt zum Aufbauseminar und verlängert die Probezeit um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2 und 2a StVG).
Fährt ein 17-Jähriger ohne Begleitung, kostet das 70 Euro und einen Punkt (BKatV Nr. 251a, Anlage 13 FeV, Stand Oktober 2026). Die Fahrerlaubnis ist dann zu widerrufen (§ 6e Abs. 2 StVG). Eltern zahlen das Bußgeld ihres Kindes nicht. Lassen sie es als Halter aber ohne Fahrerlaubnis fahren, machen sie sich selbst strafbar (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG).
Das Wichtigste in Kürze
- Unter 14 Jahren gibt es kein Bußgeld, weil Kinder nach § 12 Abs. 1 OWiG nicht vorwerfbar handeln.
- Jugendliche ab 14 können ein Bußgeld bekommen, wenn sie nach § 3 Satz 1 JGG reif genug sind.
- Der Bescheid geht an den Jugendlichen, die Eltern werden informiert und können binnen zwei Wochen selbst Einspruch einlegen (§ 51 Abs. 2, § 67 OWiG, § 298 StPO).
- Zahlt ein Jugendlicher nicht, kann der Jugendrichter Arbeitsleistungen oder Verkehrsunterricht anordnen, als letztes Mittel Jugendarrest bis zu einer Woche (§ 98 OWiG).
- Ab 60 Euro Geldbuße entstehen Punkte, auch wenn der Jugendliche noch keinen Führerschein hat (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG).
Häufige Fragen (11)
Kann ein Kind unter 14 Jahren ein Bußgeld bekommen?
Nein. Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 OWiG handelt nicht vorwerfbar, wer bei der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist. Ein Bußgeldbescheid gegen ein Kind wäre deshalb rechtswidrig und sollte mit Einspruch angegriffen werden. Davon zu trennen ist die zivilrechtliche Haftung: Entsteht ein Schaden, kann es auf die Aufsichtspflicht der Eltern nach § 832 BGB ankommen.
Müssen Eltern das Bußgeld ihres minderjährigen Kindes bezahlen?
Nein. Auch beim Bußgeldbescheid bei Minderjährigen richtet sich die Geldbuße nur gegen die Person, die den Verstoß begangen hat. Eine Zahlungspflicht der Eltern sieht das OWiG nicht vor, sie dürfen aber freiwillig für ihr Kind zahlen. Eigene Folgen drohen Eltern nur, wenn sie selbst etwas falsch gemacht haben, etwa als Halter eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis zugelassen haben (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG).
An wen wird der Bußgeldbescheid bei Minderjährigen geschickt?
An den Jugendlichen selbst. Nach § 51 Abs. 2 OWiG wird der Bescheid dem Betroffenen zugestellt und, wenn er einen gesetzlichen Vertreter hat, diesem mitgeteilt. Die Einspruchsfrist von zwei Wochen beginnt mit der Zustellung an den Jugendlichen. Eltern sollten deshalb früh nachfragen, wann genau das Schreiben angekommen ist.
Können Eltern bei einem Bußgeldbescheid bei Minderjährigen Einspruch einlegen?
Ja. Der gesetzliche Vertreter kann nach § 298 StPO, der über § 67 Abs. 1 Satz 2 OWiG gilt, selbständig Einspruch einlegen. Er muss dafür die Frist einhalten, die für das Kind läuft, also zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat.
Fällt ein Bußgeldbescheid bei Minderjährigen niedriger aus als bei Erwachsenen?
Nicht automatisch. Die Regelsätze des Bußgeldkatalogs gelten unabhängig vom Alter. Nach § 17 Abs. 3 OWiG kommen die wirtschaftlichen Verhältnisse in Betracht, bleiben bei geringfügigen Verstößen aber in der Regel außer Betracht. Unterschiede zeigen sich vor allem bei der Vollstreckung, für die § 98 OWiG eigene Maßnahmen wie Arbeitsleistungen vorsieht.
Was passiert bei einem Bußgeldbescheid bei Minderjährigen, wenn das Kind nicht zahlen kann?
Zuerst sollte es eine Zahlungserleichterung beantragen, also Raten oder eine spätere Fälligkeit (§ 18, § 93 OWiG). Zahlt es trotzdem nicht, kann der Jugendrichter nach § 98 OWiG statt der Geldbuße etwa Arbeitsleistungen oder Verkehrsunterricht anordnen. Erst wenn das schuldhaft missachtet wird, droht Jugendarrest von höchstens einer Woche.
Bekommt ein Minderjähriger ohne Führerschein Punkte in Flensburg?
Ja, das ist möglich. Das Fahreignungsregister speichert Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro Geldbuße, wenn sie in Anlage 13 FeV bewertet sind, unabhängig von einer Fahrerlaubnis (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). Ein Punkt aus der E-Scooter-Zeit kann also später beim Führerscheinerwerb noch eingetragen sein, bis er getilgt ist.
Was droht beim begleiteten Fahren, wenn mein Kind allein fährt?
Laut Bußgeldkatalog 70 Euro und ein Punkt (BKatV Nr. 251a, Stand Oktober 2026). Schwerer wiegt die Folge für die Fahrerlaubnis: Sie ist nach § 6e Abs. 2 StVG zu widerrufen. Eine neue gibt es nur nach den Regeln der Probezeit, und das Fahren ohne Begleitung zählt nach Anlage 12 FeV als schwerwiegende Zuwiderhandlung.
Gilt für Jugendliche auf dem Moped die 0,0-Promille-Grenze?
Ja. § 24c StVG verbietet Fahrern von Kraftfahrzeugen vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder in der Probezeit, während der Fahrt Alkohol zu trinken oder die Fahrt unter Alkoholwirkung anzutreten. Der Bußgeldkatalog sieht dafür 250 Euro vor (Nr. 243b, Stand Oktober 2026), dazu kommt ein Punkt. Ab 0,5 Promille greift zusätzlich § 24a StVG, bei Fahruntüchtigkeit § 316 StGB.
Muss mein Kind den Anhörungsbogen ausfüllen?
Nur die Angaben zur Person sind Pflicht, etwa Name und Anschrift. Zum Vorwurf selbst muss niemand etwas sagen, auch ein Jugendlicher nicht. Eltern haben über § 67 JGG eigene Rechte im Verfahren und können bei der Antwort helfen. Bevor Ihr Euch zur Sache äußert, lohnt sich oft ein Blick in die Ermittlungsakte.
Was gilt, wenn mein Kind mit meinem Auto ohne Führerschein fährt?
Dann geht es nicht mehr um ein Bußgeld, sondern um eine Straftat. Dein Kind verstößt gegen § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, Du als Halter nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG, wenn Du die Fahrt angeordnet oder zugelassen hast. Möglich sind Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; bei Jugendlichen entscheidet das Jugendgericht nach dem JGG.
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
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