Bußgeld für Hundehalter
Kurz erklärt Ein Bußgeld für Hundehalter droht Dir, wenn Du Pflichten wie die Leinenpflicht oder die Beseitigung von Hundekot verletzt. Die genauen Regeln stehen in den Hundegesetzen der Länder, für Hamburg im Hundegesetz. Solche Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, wobei das Hamburger Gesetz Geldbußen von bis zu 50.000 Euro erlaubt.

Inhalt 4 Abschnitte
Wer legt die Regeln für Hundehalter fest?
Ein bundesweites Hundegesetz gibt es nicht. Halten und Führen von Hunden regeln die Länder, deshalb können Leinenpflicht und Bußgeldhöhe von Land zu Land abweichen. Bundesrecht spielt nur am Rand mit, etwa § 121 OWiG für gefährliche oder bösartige Tiere.
In Hamburg gilt das Hamburgische Hundegesetz vom 26.01.2006 (HundeG). Nach § 8 Abs. 1 HundeG sind Hunde außerhalb des eigenen eingefriedeten Besitztums, im Mehrfamilienhaus außerhalb der eigenen Wohnung, an einer geeigneten, reißfesten Leine zu führen. In Fußgängerzonen, nahe Spielplätzen oder bei läufigen Hündinnen verlangt § 8 Abs. 2 HundeG eine höchstens 2 Meter lange Leine. Ausnahmen gelten in Hundeauslaufzonen (§ 8 Abs. 3) und nach Befreiung (§ 9 HundeG).
Welches Bußgeld für Hundehalter droht bei Verstößen?
Die Kotbeseitigungspflicht steht in § 20 HundeG. Wer einen Hund außerhalb des eigenen eingefriedeten Besitztums führt, muss den Kot aufnehmen und entsorgen, soweit das im Einzelfall möglich und angemessen ist. Verstöße gegen §§ 8 und 20 sind nach § 27 Abs. 1 HundeG Ordnungswidrigkeiten. Der Rahmen reicht nach § 27 Abs. 3 HundeG bis 50.000 Euro, bei Fahrlässigkeit halbiert sich das Höchstmaß nach § 17 Abs. 2 OWiG.
Konkreter wird der Bußgeldkatalog der Hamburgischen Bezirksämter (letzte Änderung 02.12.2022):
| Verstoß | Nr. | fahrlässig | vorsätzlich |
|---|---|---|---|
| Hund nicht an geeigneter Leine (§ 8 Abs. 1) | 2.4.3 | 30 bis 300 Euro | 100 bis 500 Euro |
| Hund nicht an höchstens 2 m langer Leine (§ 8 Abs. 2) | 2.4.4 | 50 bis 300 Euro | 100 bis 500 Euro |
| Kot nicht aufgenommen und entsorgt (§ 20) | 2.4.26 | 30 bis 100 Euro | 50 bis 200 Euro |
Das sind Regelsätze, von denen im Einzelfall abgewichen werden kann.
Wie läuft das Verfahren zum Bußgeld für Hundehalter ab?
Ob ein Verstoß verfolgt wird, liegt nach dem Opportunitätsprinzip des § 47 OWiG im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Bei geringfügigen Verstößen kommt eine Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro in Betracht (§ 56 Abs. 1 OWiG). Sonst bekommst Du zunächst einen Anhörungsbogen und danach gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid.
Gegen den Bescheid kannst Du innerhalb der Einspruchsfrist von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 Abs. 1 OWiG). Punkte in Flensburg gibt es für Hundeverstöße nicht. Weil das Höchstmaß auch bei Fahrlässigkeit über 15.000 Euro liegt, verjähren Verstöße nach dem Hamburger Hundegesetz erst nach drei Jahren (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 OWiG).
Was gilt im Mietshaus und wenn der Hund Schaden anrichtet?
Die Leinenpflicht gilt nach § 8 Abs. 1 HundeG auch im Treppenhaus und auf Gemeinschaftsflächen eines Mehrfamilienhauses, denn ausgenommen ist nur die eigene Wohnung. Ob Du überhaupt einen Hund halten darfst, ist eine Frage des Mietvertrags; mehr dazu unter Haustierhaltung in der Mietwohnung.
Beißt der Hund oder beschädigt er etwas, geht es neben dem Bußgeld um Schadensersatz. Nach § 833 BGB haftet der Halter auch ohne eigenes Verschulden. Eine Geldbuße fließt an den Staat und ersetzt den Schaden des Opfers nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Hunderecht ist Landesrecht; in Hamburg gilt das Hundegesetz vom 26.01.2006.
- In Hamburg sind Hunde außerhalb des eigenen eingefriedeten Grundstücks anzuleinen (§ 8 Abs. 1 HundeG); Ausnahmen gelten in Auslaufzonen und nach Befreiung (§ 9 HundeG).
- Wer Hundekot liegen lässt, verstößt gegen § 20 HundeG; der Hamburger Katalog nennt bei Fahrlässigkeit 30 bis 100 Euro.
- Der gesetzliche Rahmen reicht bis 50.000 Euro (§ 27 Abs. 3 HundeG), bei Fahrlässigkeit bis 25.000 Euro (§ 17 Abs. 2 OWiG).
- Gegen einen Bußgeldbescheid ist der Einspruch binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich (§ 67 Abs. 1 OWiG).
Häufige Fragen (11)
Wie hoch ist das Bußgeld für Hundehalter bei Hundekot?
Der Bußgeldkatalog der Hamburgischen Bezirksämter (Nr. 2.4.26, letzte Änderung 02.12.2022) nennt für fahrlässiges Liegenlassen 30 bis 100 Euro, bei Vorsatz 50 bis 200 Euro. Grundlage ist § 20 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 Nr. 3 HundeG. Es handelt sich um Regelsätze, im Einzelfall kann das Bezirksamt abweichen. Bei geringfügigen Fällen kommt auch eine Verwarnung mit bis zu 55 Euro nach § 56 OWiG in Betracht.
Gilt in Hamburg überall Leinenpflicht?
Ja, die allgemeine Anleinpflicht gilt im ganzen Stadtgebiet außerhalb des eigenen eingefriedeten Grundstücks und im Mehrfamilienhaus außerhalb der eigenen Wohnung (§ 8 Abs. 1 HundeG). Ohne Leine darf Dein Hund nur in gekennzeichneten Hundeauslaufzonen laufen oder wenn Du für genau diesen Hund eine Befreiung nach § 9 HundeG hast. Für gefährliche Hunde gelten weitergehende Pflichten, die das Gesetz gesondert regelt.
Wie bekomme ich in Hamburg eine Befreiung von der Leinenpflicht?
Über die Gehorsamsprüfung. Nach § 9 Abs. 1 HundeG wirst Du auf Antrag befreit, wenn Du mit der Bescheinigung über die Prüfung nachweist, dass Du den Hund im Alltag unter Kontrolle hast. Ist die Prüfung wegen Alter oder Gesundheit des Hundes eine unzumutbare Härte, kann die Befreiung im Einzelfall ohne Prüfung erfolgen. Sie gilt nach § 9 Abs. 3 HundeG nur für diesen Hund und die Person, die den Nachweis geführt hat.
Welches Bußgeld für Hundehalter droht bei fehlender Leine?
In Hamburg nennt der Katalog der Bezirksämter (Nr. 2.4.3) für einen fahrlässigen Verstoß gegen § 8 Abs. 1 HundeG 30 bis 300 Euro, bei Vorsatz 100 bis 500 Euro. Wo eine höchstens 2 Meter lange Leine vorgeschrieben ist, etwa in Fußgängerzonen, liegt der fahrlässige Rahmen bei 50 bis 300 Euro. Wird dabei jemand gefährdet, kommt ein Verstoß gegen § 7 HundeG hinzu. In anderen Ländern gelten andere Beträge.
Muss ich Hundekot auch im Gebüsch oder auf der Wiese wegmachen?
In Hamburg in aller Regel ja. § 20 HundeG verlangt die Beseitigung überall außerhalb des eigenen eingefriedeten Besitztums, egal ob auf dem Gehweg, im Park oder am Rand einer Grünfläche. Die Pflicht entfällt nur, soweit das Aufnehmen im Einzelfall nicht möglich oder nicht angemessen ist. Eine Tüte mitzuführen schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor, ohne sie lässt sich die Pflicht aber kaum erfüllen.
Kann ich gegen ein Bußgeld für Hundehalter Einspruch einlegen?
Ja. Gegen einen Bußgeldbescheid ist nach § 67 Abs. 1 OWiG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde Einspruch möglich. Die Behörde muss den Verstoß nachweisen, also auch, dass Du den Hund geführt hast und der Kot von ihm stammt. Lässt sich das nicht belegen, kann das Verfahren eingestellt werden. Hält die Behörde den Bescheid aufrecht, entscheidet das Amtsgericht.
Wer muss das Bußgeld für Hundehalter zahlen: Halter oder Gassigeher?
Das hängt vom Verstoß ab. Leinen- und Kotbeseitigungspflicht treffen nach §§ 8 und 20 HundeG die Person, die den Hund gerade führt, also auch Partner oder Dogsitter. Der Halter kann selbst belangt werden, wenn er den Hund einer ungeeigneten Aufsichtsperson überlässt (§ 7 Satz 2 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b HundeG). Wer jünger als 14 Jahre ist, handelt nach § 12 Abs. 1 OWiG nicht vorwerfbar.
Was droht, wenn mein Hund jemanden beißt?
Ein Biss kann mehrere Verfahren auslösen. Bußgeldrechtlich kommt in Hamburg ein Verstoß gegen § 7 Satz 1 HundeG in Betracht, für den der Katalog der Bezirksämter bei Fahrlässigkeit 50 bis 300 Euro nennt. Wurde ein Mensch verletzt, kann zusätzlich eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB vorliegen. Zivilrechtlich haftest Du als Halter nach § 833 BGB für den Schaden, auch ohne eigenes Verschulden.
Darf ich meinen Hund am Fahrrad führen?
Nach der StVO ja. § 28 Abs. 1 StVO verbietet, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen, erlaubt aber ausdrücklich, Hunde vom Fahrrad aus zu führen. Zugleich müssen Haustiere, die den Verkehr gefährden können, von geeigneten Personen begleitet werden, die ausreichend auf sie einwirken können. In Hamburg gilt dabei die Leinenpflicht nach § 8 HundeG weiter, ohne Befreiung also nur mit Leine.
Gibt es für Hundeverstöße Punkte in Flensburg?
Punkte gibt es dafür nicht. Ins Fahreignungsregister kommen nach § 28 Abs. 3 StVG nur bestimmte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, die Anlage 13 FeV aufführt. Verstöße gegen ein Landeshundegesetz, etwa gegen Leinenpflicht oder Kotbeseitigung, gehören nicht dazu. Ein Bußgeldbescheid wegen Hundekot hat deshalb keine Folgen für Deinen Führerschein, er bleibt aber eine Ordnungswidrigkeit mit Gebühren und Auslagen.
Was passiert, wenn ich das Bußgeld nicht bezahle?
Wird der Bescheid rechtskräftig, musst Du das Bußgeld für Hundehalter nach § 66 Abs. 2 Nr. 2 OWiG spätestens zwei Wochen danach zahlen oder darlegen, warum Dir das wirtschaftlich nicht zuzumuten ist. Über Ratenzahlung entscheidet nach § 93 OWiG die Vollstreckungsbehörde. Wer weder zahlt noch seine Zahlungsunfähigkeit darlegt, riskiert nach § 96 OWiG Erzwingungshaft von bis zu sechs Wochen. Sie ersetzt die Zahlung nicht.
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
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