Lüftungsverhalten und Schimmel
Kurz erklärt Lüftungsverhalten und Schimmel betrifft die Frage, ob Schimmel in einer Mietwohnung auf einen Baumangel oder auf unzureichendes Heizen und Lüften zurückgeht. Mieter schulden nur ein zumutbares Wohnverhalten, das der BGH nach dem Einzelfall bestimmt. Liegt die Ursache beim Vermieter, ist die Miete nach § 536 BGB ab Auftreten des Mangels gemindert.

Inhalt 4 Abschnitte
Lüftungsverhalten und Schimmel: Wie oft musst Du als Mieter lüften und heizen?
Beim Thema Lüftungsverhalten und Schimmel gibt es keine feste Zahl. Der Bundesgerichtshof hat am 05.12.2018 entschieden, dass sich das zumutbare Heizen und Lüften nur im Einzelfall bestimmen lässt, abhängig von Alter und Ausstattung des Hauses und Deinem Nutzungsverhalten (VIII ZR 271/17).
Im Fall hielt ein Gutachter zweimal täglich 13 bis 17 Minuten Stoßlüften, dreimal zehn Minuten oder dreimal drei Minuten Querlüften für ausreichend. Unzumutbar sei das nicht, so der BGH, und Lüften direkt nach Kochen, Duschen und Waschen sei allgemein üblich. Die Vorinstanz hatte pauschal höchstens zweimal fünf bis zehn Minuten verlangt; der BGH hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück.
Auch Möbel darfst Du nicht unter allen Umständen ohne Abstand an eine ungedämmte Außenwand stellen. Mehr zum Erscheinungsbild erklärt Feuchtigkeit und Kondenswasser.
Ist Schimmel durch eine Wärmebrücke ein Mangel?
Nicht automatisch. Entspricht das Gebäude den Bauvorschriften und technischen Normen seiner Errichtungszeit, sind Wärmebrücken und die daraus folgende Schimmelgefahr kein Mietmangel, sofern nichts anderes vereinbart ist (Leitsatz a in VIII ZR 271/17, ebenso VIII ZR 67/18 vom selben Tag).
Bei Lüftungsverhalten und Schimmel muss ein Altbau also keinen Neubaustandard erfüllen. Ist der Schimmel aber schon entstanden und liegt die Ursache in der Bausubstanz, etwa eine undichte Fassade, bleibt es beim Mangel. Der Grundeintrag dazu ist Schimmel in der Mietwohnung.
Wer muss bei Lüftungsverhalten und Schimmel die Ursache beweisen?
Der BGH verteilt die Beweislast nach Verantwortungsbereichen (Urteil vom 01.03.2000, XII ZR 272/97). Zuerst muss der Vermieter darlegen und beweisen, dass die Ursache nicht aus seinem Bereich stammt, die Bausubstanz also in Ordnung ist. Gelingt ihm das, musst Du zeigen, dass Du ausreichend geheizt und gelüftet hast.
Zeige den Schimmel unverzüglich an (Mängelanzeige, § 536c BGB). Die Mietminderung gilt nach § 536 Abs. 1 BGB ab Auftreten des Mangels. Ohne rechtzeitige Anzeige verlierst Du sie nur, soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte.
Was droht, wenn Du falsch gelüftet hast?
Hast Du den Schimmel durch zu wenig Lüften verursacht, kannst Du nicht mindern. Der Vermieter kann Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB verlangen, etwa die Kosten der Beseitigung. Für Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch haftest Du dagegen nach § 538 BGB nicht.
Beim Auszug kann der Vermieter versuchen, mit der Mietkaution zu verrechnen. Ein Hygrometer und Fotos mit Datum helfen, Dein Wohnverhalten zu belegen. Wann ein Schaden ersatzfähig ist, erklärt Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache.
Das Wichtigste in Kürze
- Welches Heizen und Lüften zumutbar ist, bestimmt der BGH nach dem Einzelfall, nicht pauschal (VIII ZR 271/17, 05.12.2018).
- Wärmebrücken sind kein Mangel, wenn das Gebäude den Bauvorschriften seiner Errichtungszeit entspricht.
- Zuerst muss der Vermieter beweisen, dass die Ursache nicht in seinem Bereich liegt (BGH XII ZR 272/97).
- Liegt ein Mangel vor, ist die Miete nach § 536 Abs. 1 BGB ab Auftreten des Mangels gemindert.
- Hast Du den Schimmel verursacht, kann der Vermieter Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB verlangen.
Häufige Fragen (10)
Lüftungsverhalten und Schimmel: Kann falsches Lüften Schimmel verursachen?
Ja. Schimmel braucht Feuchtigkeit, und die entsteht beim Kochen, Duschen, Wäschetrocknen und durch die Atemluft. Wird sie nicht abgeführt, schlägt sie sich an kalten Flächen nieder. Ob im konkreten Fall das Lüften oder die Bausubstanz die Ursache ist, kann ein Sachverständiger klären. Rechtlich muss zuerst der Vermieter beweisen, dass der Schimmel nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammt.
Wer zahlt bei Schimmel durch falsches Lüften?
Wenn feststeht, dass Du den Schimmel durch unzureichendes Lüften verursacht hast, trägst Du die Kosten der Beseitigung. Der Vermieter kann sie als Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB verlangen, und eine Mietminderung scheidet aus. Ob eine Haftpflichtversicherung eintritt, richtet sich nach Deinen Versicherungsbedingungen. Steht die Ursache nicht fest, entscheidet die Beweislastverteilung nach Verantwortungsbereichen.
Wie oft am Tag muss ein Mieter lüften?
Das Gesetz nennt keine Zahl, und der BGH lehnt starre Vorgaben ab. In VIII ZR 271/17 hielt er zweimal täglich etwa 13 bis 17 Minuten Stoßlüften, dreimal zehn Minuten oder dreimal drei Minuten Querlüften nicht für unzumutbar. Das waren die Werte des Gutachters für diese Wohnung mit zwei Bewohnern. In Deiner Wohnung kann der Bedarf je nach Bauart, Größe und Nutzung höher oder niedriger liegen.
Muss ich bei Lüftungsverhalten und Schimmel auch lüften, wenn ich den ganzen Tag arbeite?
Ja, aber das zumutbare Maß richtet sich nach Deinen Anwesenheitszeiten. Der BGH hat ausdrücklich darauf abgestellt, wann die Bewohner zu Hause sind und welche feuchtigkeitsintensiven Tätigkeiten sie dort ausüben. Wer tagsüber nicht da ist, erzeugt in dieser Zeit weniger Feuchtigkeit. Morgens und abends zu lüften und nach dem Duschen oder Kochen sofort das Fenster zu öffnen, gilt nach dem BGH als allgemein üblich.
Darf der Vermieter mir bei Lüftungsverhalten und Schimmel vorschreiben, wie ich lüfte?
Er kann Hinweise geben, etwa in einem Merkblatt, aber keine beliebigen Pflichten einseitig festlegen. Geschuldet ist nur das Wohnverhalten, das nach den Umständen zumutbar ist. Steht eine Lüftungsregel im Formularmietvertrag, muss sie der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhalten. Unzumutbare Vorgaben, etwa ständiges Lüften über den Tag, binden Dich in der Regel nicht.
Darf ich Möbel direkt an die Außenwand stellen?
Nicht unter allen Umständen. Der BGH hat es in VIII ZR 271/17 als verfehlt bezeichnet, dass Mieter bei der Möblierung von Außenwänden keinerlei Einschränkungen hinnehmen müssten. Bei einer baualtersgemäß ungedämmten Außenwand kann ein kleiner Abstand zumutbar sein. Wie viel, hängt vom Gebäude ab. Hat der Vermieter eine bestimmte Wärmedämmung zugesagt, gilt diese Vereinbarung.
Wer muss bei Lüftungsverhalten und Schimmel beweisen, dass der Schimmel vom Lüften kommt?
Zunächst der Vermieter. Nach BGH XII ZR 272/97 muss er darlegen und beweisen, dass die Ursache nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammt, also kein Baumangel vorliegt. Erst danach musst Du nachweisen, dass Du ausreichend geheizt und gelüftet hast. Im Streit kann ein Sachverständigengutachten die Ursache klären. Bei Lüftungsverhalten und Schimmel helfen Dir Fotos, Messwerte eines Hygrometers und Notizen, Dein Verhalten zu belegen.
Kann ich die Miete wegen Schimmel mindern?
Ja, wenn der Schimmel ein Mangel ist, den Du nicht verursacht hast. Die Minderung tritt nach § 536 Abs. 1 BGB kraft Gesetzes ein, und zwar ab Auftreten des Mangels. Feste Prozentsätze gibt es nicht, maßgeblich ist die Beeinträchtigung im Einzelfall. Zeige den Schimmel unverzüglich an; unterlässt Du das, verlierst Du die Minderung nach § 536c Abs. 2 BGB, soweit der Vermieter deshalb keine Abhilfe schaffen konnte.
Ist Schimmel hinter dem Schrank ein Mangel?
Das hängt von der Ursache ab. Bildet sich Schimmel, weil die Außenwand eine Wärmebrücke hat, die zur Bauzeit zulässig war, ist das allein kein Mangel. Dann kommt es darauf an, ob Dir ein Abstand des Schranks zur Wand und das übliche Lüften zumutbar waren. Liegt dagegen eine undichte Stelle oder eine fehlerhafte Dämmung vor, ist der Schimmel ein Mangel im Verantwortungsbereich des Vermieters.
Kann der Vermieter die Kaution wegen Schimmel einbehalten?
Er kann einen angemessenen Teil zurückhalten, wenn ihm ein Schadensersatzanspruch wegen schuldhaft verursachten Schimmels zusteht. Den Anspruch muss er darlegen und im Streit beweisen. Geht der Schimmel auf die Bausubstanz zurück, besteht kein Ersatzanspruch gegen Dich. Dokumentiere bei der Wohnungsübergabe den Zustand der betroffenen Stellen im Protokoll, damit später klar ist, was beim Auszug vorhanden war.
Quellen
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