Straßenverkehrsgesetz (StVG)

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Kurz erklärt Das Straßenverkehrsgesetz ist das Bundesgesetz, das die Grundregeln für Kraftfahrzeuge und ihre Fahrer festlegt. Es regelt unter anderem Fahrerlaubnis (§ 2 StVG), Punktesystem (§ 4 StVG), Halterhaftung (§ 7 StVG) sowie Bußgeld und Fahrverbot (§§ 24 bis 25 StVG). Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG verjähren in sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG).

Polizist kontrolliert Fahrzeugführer im Stadtverkehr, eine Szene, die sich auf das Straßenverkehrsgesetz (StVG) bezieht
Inhalt 4 Abschnitte

Was regelt das Straßenverkehrsgesetz?

Das Straßenverkehrsgesetz ist das Grundgesetz des Straßenverkehrsrechts auf Bundesebene. Es enthält selbst nur die Kernregeln und ermächtigt in § 6 das Bundesverkehrsministerium, Einzelheiten per Verordnung festzulegen. Auf dieser Grundlage stehen die Straßenverkehrsordnung, die Fahrerlaubnisverordnung und über § 26a StVG die Bußgeldkatalog-Verordnung.

Die wichtigsten Bausteine im Überblick:

  • Zulassung von Fahrzeugen (§ 1 StVG)
  • Fahrerlaubnis, Probezeit von zwei Jahren und Entziehung (§§ 2, 2a, 3 StVG)
  • Fahreignungsregister und Punktesystem (§§ 4, 28 StVG)
  • Haftung des Halters (§ 7 StVG)
  • Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 21 bis 26a StVG)

Welche Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes sind im Bußgeldverfahren wichtig?

§ 24 StVG erklärt Verstöße gegen die Verkehrsverordnungen zur Ordnungswidrigkeit, soweit die Verordnung auf diese Vorschrift verweist.

Für Alkohol und Drogen gilt § 24a StVG: ordnungswidrig ab 0,5 Promille im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft, bei Cannabis ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Wer THC im Blut hat und zusätzlich Alkohol trinkt, begeht nach Abs. 2a einen eigenen Verstoß. Der Rahmen reicht nach Abs. 3 bis 3.000 Euro, bei Mischkonsum bis 5.000 Euro (Normtext Stand Oktober 2026). Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt das Alkohol- und THC-Verbot des § 24c StVG.

Das Fahrverbot von einem bis drei Monaten regelt § 25 Abs. 1 StVG; bei § 24a ist es in der Regel anzuordnen. Ist in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig geworden, wird es spätestens vier Monate nach Rechtskraft wirksam (§ 25 Abs. 3 StVG). Details unter Viermonatsfrist beim Fahrverbot.

Wann verjährt ein Verstoß nach dem StVG?

Für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung sechs Monate (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG).

Es gibt Ausnahmen. Verstöße gegen Bauartvorschriften für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile verjähren nach § 26 Abs. 3 Satz 2 StVG erst in zwei Jahren. Für Alkohol- und Drogenfahrten nach § 24a StVG gilt die Sechsmonatsfrist nicht; hier richtet sich die Frist nach der allgemeinen Regel in § 31 Abs. 2 OWiG, die am Höchstmaß der Geldbuße ansetzt.

Die Frist kann unterbrochen werden, etwa durch die Anhörung oder den Bußgeldbescheid (§ 33 OWiG).

Welche weiteren Folgen kennt das StVG?

Ordnungswidrigkeiten werden ins Fahreignungsregister eingetragen, wenn ein Fahrverbot angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt wurde (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). Daraus ergeben sich Punkte nach § 4 Abs. 2 StVG. Mit 8 Punkten gilt der Inhaber als ungeeignet; die Fahrerlaubnis ist zu entziehen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG). Zuständig dafür ist die Fahrerlaubnisbehörde.

Straftaten regelt das Straßenverkehrsgesetz nur vereinzelt. Wer ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot fährt, wird nach § 21 StVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

Zivilrechtlich wichtig ist § 7 StVG: Der Halter haftet für Schäden beim Betrieb seines Fahrzeugs auch ohne Verschulden, außer bei höherer Gewalt. Diese Halterhaftung ist nicht zu verwechseln mit der Kostentragungspflicht des Halters bei Parkverstößen nach § 25a StVG.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das StVG enthält die Kernregeln; Einzelheiten stehen in StVO, FeV und BKatV, die auf § 6 und § 26a StVG beruhen.
  • Ordnungswidrig nach § 24a StVG ist das Fahren ab 0,5 Promille oder ab 3,5 ng/ml THC; der Rahmen reicht bis 3.000 Euro, bei Mischkonsum bis 5.000 Euro.
  • Ein Fahrverbot dauert nach § 25 Abs. 1 StVG einen bis drei Monate.
  • Verstöße nach § 24 Abs. 1 StVG verjähren in sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG); für § 24a gilt § 31 Abs. 2 OWiG.
  • Ab einer Geldbuße von 60 Euro oder mit Fahrverbot erfolgt ein Eintrag ins Fahreignungsregister (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG).

Häufige Fragen (11)

Was ist das Straßenverkehrsgesetz (StVG)?

StVG steht für Straßenverkehrsgesetz. Es ist ein Bundesgesetz und bildet die Grundlage des Verkehrsrechts. Es regelt Zulassung, Fahrerlaubnis, Punktesystem, Halterhaftung sowie Straf- und Bußgeldvorschriften. Die konkreten Verkehrsregeln stehen dagegen in der Straßenverkehrsordnung, die das Bundesverkehrsministerium auf Grundlage von § 6 StVG erlassen hat. Das Straßenverkehrsgesetz ist also der Rahmen, die StVO der Inhalt.

Was ist der Unterschied zwischen Straßenverkehrsgesetz und StVO?

Das Straßenverkehrsgesetz ist ein Parlamentsgesetz, die StVO eine Rechtsverordnung des Bundesverkehrsministeriums. Die StVO legt fest, wie Du Dich im Verkehr verhalten musst, etwa Tempo, Vorfahrt oder Handyverbot. Das StVG bestimmt die Folgen: § 24 StVG macht Verstöße gegen die StVO zur Ordnungswidrigkeit, § 25 StVG regelt das Fahrverbot und § 26 StVG die Verjährung.

Was regelt § 24a StVG?

§ 24a StVG ahndet das Fahren unter Alkohol oder Drogen als Ordnungswidrigkeit. Grenzwerte sind 0,5 Promille im Blut, 0,25 mg/l in der Atemluft und 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Für andere Drogen genügt der Nachweis einer in der Anlage genannten Substanz. Nicht erfasst ist die bestimmungsgemäße Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels (§ 24a Abs. 4 StVG).

Wann gilt § 24a StVG und wann § 316 StGB?

§ 24a StVG greift allein an den Grenzwerten an, ohne dass Ausfallerscheinungen nötig sind. § 316 StGB setzt voraus, dass Du nicht mehr in der Lage bist, das Fahrzeug sicher zu führen. Liegt diese Fahruntüchtigkeit vor, verdrängt die Straftat die Ordnungswidrigkeit. Welche Promillewerte die Rechtsprechung dafür ansetzt, beschreibt der Eintrag zu den Promillegrenzen.

Wann verjährt ein Verstoß nach § 24a StVG?

Nicht nach sechs Monaten, denn § 26 Abs. 3 StVG gilt nur für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG. Für § 24a gilt die allgemeine Regel des § 31 Abs. 2 OWiG, die sich nach dem Höchstmaß der angedrohten Geldbuße richtet. Bei einem Rahmen bis 3.000 Euro ist die Frist deutlich länger als sechs Monate. Unterbrechungen nach § 33 OWiG verlängern sie zusätzlich.

Wann verjährt ein Verstoß nach § 21 StVG?

§ 21 StVG ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Deshalb gilt das Strafgesetzbuch: Bei einem Höchstmaß von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB). Das betrifft das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot. Die sechs Monate aus § 26 Abs. 3 StVG helfen hier nicht.

Was regelt § 7 StVG?

§ 7 StVG regelt die Gefährdungshaftung des Halters. Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt, muss der Halter den Schaden ersetzen, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Ausgeschlossen ist die Haftung nur bei höherer Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG). Wer das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Halters nutzt, haftet an dessen Stelle (§ 7 Abs. 3 StVG).

Wie lange dauert ein Fahrverbot nach dem StVG?

Ein Fahrverbot dauert nach § 25 Abs. 1 StVG mindestens einen und höchstens drei Monate. Es wird wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens einen Monat nach Rechtskraft (§ 25 Abs. 2 StVG). Gab es in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, wird es spätestens vier Monate nach Rechtskraft wirksam (§ 25 Abs. 3 StVG).

Wer ist für die Verfolgung von Verstößen nach dem Straßenverkehrsgesetz zuständig?

Das bestimmen die Länder. Nach § 26 Abs. 1 StVG legt die Landesregierung per Verordnung fest, welche Behörde oder Polizeidienststelle Verwaltungsbehörde im Sinne des OWiG ist. Für bestimmte Verstöße, etwa gegen Fahrzeug- und Typgenehmigungsvorschriften nach § 24 Abs. 2 StVG, ist das Kraftfahrt-Bundesamt zuständig (§ 26 Abs. 2 StVG). Über die Fahrerlaubnis entscheidet dagegen die Fahrerlaubnisbehörde.

Gilt das Straßenverkehrsgesetz auch für Radfahrer und E-Scooter?

Teilweise. Viele Vorschriften knüpfen an Kraftfahrzeuge an. Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h und höchstens 0,25 kW gelten nach § 1 Abs. 3 StVG nicht als Kraftfahrzeuge, für sie gelten die Regeln für Fahrräder. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, deshalb greift für sie auch § 24a StVG mit der 0,5-Promille-Grenze. Verstöße von Radfahrern gegen die StVO bleiben über § 24 StVG Ordnungswidrigkeiten.

Wann gibt es Punkte nach dem StVG?

Punkte entstehen, wenn eine Entscheidung ins Fahreignungsregister eingetragen wird. Bei Ordnungswidrigkeiten ist das der Fall, wenn ein Fahrverbot angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt wurde (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). Je nach Verstoß gibt es einen oder zwei Punkte, bei Straftaten mit Entziehung drei (§ 4 Abs. 2 StVG). Welcher Verstoß wie viele Punkte bringt, regelt Anlage 13 zur FeV.

Quellen

  1. Straßenverkehrsgesetz (StVG), Gesamtausgabe
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 24a StVG 0,5-Promille-Grenze, THC-Grenzwert, Mischkonsum
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 25 StVG Fahrverbot
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 26 StVG Zuständige Verwaltungsbehörde, Verjährung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  5. § 28 StVG Fahreignungsregister
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  6. § 31 OWiG Verfolgungsverjährung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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