Herausgabe von Arbeitsmitteln

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Kurz erklärt Herausgabe von Arbeitsmitteln meint Deine Pflicht, Laptop, Firmenhandy, Schlüssel, Unterlagen und Dienstwagen an den Arbeitgeber zurückzugeben, spätestens wenn das Arbeitsverhältnis endet. Grundlage der Herausgabe von Arbeitsmitteln sind der Arbeitsvertrag und das Eigentum des Arbeitgebers (§ 985 BGB). Einen auch privat nutzbaren Dienstwagen darf er vor dem Ende nur bei einem wirksamen Widerrufsvorbehalt zurückverlangen.

Mitarbeiter übergibt in einem modernen deutschen Büroflur einen Laptop und Schlüssel, leeres Büro im Hintergrund, als Herausgabe von Arbeitsmitteln
Inhalt 4 Abschnitte

Wann ist die Herausgabe von Arbeitsmitteln Pflicht?

Arbeitsmittel bleiben Eigentum des Arbeitgebers. Du übst über sie nur die tatsächliche Gewalt für ihn aus und musst seinen Weisungen folgen; Besitzer bleibt nach § 855 BGB der Arbeitgeber. Spätestens mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses sind Laptop, Handy, Schlüssel, Zugangskarten und dienstliche Unterlagen herauszugeben. Endet es durch eine fristlose Kündigung, fordert der Arbeitgeber die Sachen meist sofort zurück.

Schon vorher kann der Arbeitgeber rein dienstliche Arbeitsmittel zurückfordern, etwa bei einer Freistellung: Wer nicht arbeiten muss, braucht sie nicht. Anders liegt es bei Dingen, die Du auch privat nutzen darfst. Die private Nutzung eines Dienstwagens ist nach dem Bundesarbeitsgericht ein geldwerter Vorteil und Teil der Arbeitsvergütung (BAG, Urteil vom 21.03.2012, 5 AZR 651/10).

Was gilt für den Dienstwagen mit Privatnutzung?

Ohne Widerrufsvorbehalt im Vertrag behältst Du den Dienstwagen zur Privatnutzung in der Regel bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Einen Vorbehalt für die Freistellung nach einer Kündigung hält das BAG für wirksam, wenn weniger als 25 Prozent des regelmäßigen Verdienstes betroffen sind (5 AZR 651/10). Der Widerruf muss aber im Einzelfall billigem Ermessen entsprechen (§ 315 BGB). Im entschiedenen Fall war er unbillig, weil die Arbeitnehmerin keinen anderen Pkw hatte und den Vorteil für den ganzen Monat versteuern musste.

Entzieht der Arbeitgeber den Wagen zu Unrecht, schuldet er Schadensersatz. Anerkannt ist eine Nutzungsausfallentschädigung von monatlich 1 Prozent des Listenpreises bei Erstzulassung, als Bruttobetrag. Bist Du länger krank, endet der Anspruch auf private Nutzung in der Regel mit der Entgeltfortzahlung nach sechs Wochen (BAG, Urteil vom 14.12.2010, 9 AZR 631/09).

Darfst Du die Herausgabe von Arbeitsmitteln verweigern?

Von einer verweigerten Herausgabe von Arbeitsmitteln ist abzuraten. Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB wegen offenen Lohns ist zweifelhaft, weil Du als Besitzdiener keinen eigenen Besitz hast. Hältst Du Geräte zurück, riskierst Du Schadensersatz und neuen Streit. Offene Forderungen machst Du besser getrennt geltend, etwa wenn der Lohn nicht gezahlt wurde.

Vor der Rückgabe darfst Du private Dateien vom Gerät löschen, dienstliche Daten aber nicht. Wie der Arbeitgeber mit privaten Daten auf Firmengeräten umgehen darf, regelt der Beschäftigtendatenschutz.

Wie läuft die Rückgabe sauber ab?

Halte die Übergabe in einem Protokoll fest: Gerät, Zubehör, Zustand, Kilometerstand, Datum und Unterschrift beider Seiten. So vermeidest Du bei der Herausgabe von Arbeitsmitteln späteren Streit über Schäden. Für Schäden haftest Du nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung oft nur eingeschränkt. Vorsicht bei einer Ausgleichsquittung: Unterschreibst Du, dass alle Ansprüche erledigt sind, können auch eigene Forderungen untergehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Spätestens mit Ende des Arbeitsverhältnisses sind alle Arbeitsmittel herauszugeben; Besitzer bleibt der Arbeitgeber (§ 855 BGB).
  • Die private Dienstwagennutzung ist Teil der Vergütung; entzogen werden darf sie vor dem Ende nur bei wirksamem Widerrufsvorbehalt (BAG, 21.03.2012, 5 AZR 651/10).
  • Der Widerruf muss billigem Ermessen entsprechen (§ 315 BGB), sonst droht Schadensersatz von monatlich 1 Prozent des Listenpreises.
  • Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung von sechs Wochen besteht in der Regel kein Anspruch auf Privatnutzung (BAG, 14.12.2010, 9 AZR 631/09).
  • Ein Übergabeprotokoll schützt vor späterem Streit über Schäden.

Häufige Fragen (11)

Muss ich den Dienstwagen nach der Kündigung sofort zurückgeben?

Nicht unbedingt. Darfst Du ihn auch privat nutzen, ist das Teil Deiner Vergütung, und Du behältst ihn ohne Widerrufsvorbehalt in der Regel bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Enthält der Vertrag einen wirksamen Vorbehalt für die Freistellung, kann der Arbeitgeber den Wagen früher zurückfordern, muss dabei aber billiges Ermessen wahren (BAG, 5 AZR 651/10). Ein reines Dienstfahrzeug musst Du auf Verlangen abgeben.

Muss ich den Laptop bei Freistellung zurückgeben?

In der Regel ja, wenn Du ihn nur dienstlich nutzen darfst. Bei einer Freistellung brauchst Du das Gerät nicht mehr, und der Arbeitgeber kann es kraft seines Weisungsrechts zurückverlangen. Ist die private Nutzung vertraglich zugesagt, kann sie ähnlich wie beim Dienstwagen Teil der Vergütung sein. Dann kommt es auf die vertragliche Regelung und einen etwaigen Widerrufsvorbehalt an.

Kann ich den Dienstwagen nach der Kündigung behalten oder übernehmen?

Einen Anspruch auf Übernahme gibt es nicht. Spätestens mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses musst Du den Wagen zurückgeben, weil er dem Arbeitgeber gehört oder von ihm geleast ist. Eine Übernahme ist nur per Vereinbarung möglich, etwa als Kauf oder als Teil eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags. Achte dann auf Preis, Kilometerstand und steuerliche Folgen.

Steht mir Schadensersatz zu, wenn mir der Dienstwagen zu früh weggenommen wird?

Das kann der Fall sein, wenn der Entzug unberechtigt war. Das BAG erkennt als Nutzungsausfallentschädigung monatlich 1 Prozent des inländischen Listenpreises bei Erstzulassung an, angelehnt an die steuerliche Bewertung (5 AZR 651/10). Der Betrag ist brutto, also zu versteuern. Voraussetzung ist, dass kein wirksamer Widerruf vorlag oder dieser unbillig ausgeübt wurde.

Darf ich die Herausgabe von Arbeitsmitteln verweigern, bis mein Lohn gezahlt ist?

Das ist riskant. Ob Dir ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB überhaupt zusteht, ist zweifelhaft, weil Du als Besitzdiener nach § 855 BGB keinen eigenen Besitz an den Geräten hast. Behältst Du sie trotzdem, kann der Arbeitgeber Herausgabe und Schadensersatz verlangen. Offenen Lohn setzt Du besser mit Zahlungsaufforderung und notfalls Klage beim Arbeitsgericht durch.

Was passiert, wenn die Herausgabe von Arbeitsmitteln ausbleibt?

Der Arbeitgeber kann auf Herausgabe klagen und Schadensersatz verlangen, etwa für Ersatzbeschaffung oder Nutzungsausfall. Bei Geräten mit sensiblen Daten kommen weitere Ansprüche in Betracht. Behält jemand Firmeneigentum, um es sich zuzueignen, kann das auch strafbar sein, etwa als Unterschlagung nach § 246 StGB. Vermeide das, indem Du Termin und Ort der Rückgabe aktiv mit dem Arbeitgeber abstimmst.

Darf ich private Daten vom Firmenlaptop löschen?

Private Dateien darfst Du vor der Rückgabe entfernen, dienstliche Daten dagegen nicht löschen oder unbrauchbar machen, denn sie gehören zur Arbeit für den Arbeitgeber. Am saubersten ist eine Absprache, wann und wie Du private Inhalte sicherst. War die private Nutzung verboten, solltest Du besonders vorsichtig sein. Wie der Arbeitgeber mit privaten Daten umgeht, richtet sich nach dem Datenschutzrecht.

Wer haftet für Schäden an zurückgegebenen Arbeitsmitteln?

Für Schäden, die bei der Arbeit entstanden sind, haftest Du nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung oft nur eingeschränkt, abhängig vom Grad Deines Verschuldens. Deshalb lohnt ein Übergabeprotokoll mit Fotos, das den Zustand bei Rückgabe festhält und von beiden Seiten unterschrieben wird.

Muss ich das Firmenhandy auch bei Krankheit abgeben?

Nur wenn der Arbeitgeber das verlangt und es ein rein dienstliches Gerät ist. Ist die private Nutzung Teil der Vergütung, liegt ein Vergleich mit dem Dienstwagen nahe: Dort besteht der Anspruch auf Privatnutzung in der Regel nur, solange Entgelt geschuldet ist, also während der Entgeltfortzahlung von bis zu sechs Wochen (BAG, 9 AZR 631/09). Ob das auf Dein Handy übertragbar ist, hängt von der Vereinbarung ab.

Wo muss die Herausgabe von Arbeitsmitteln erfolgen?

Das richtet sich zuerst nach Arbeitsvertrag oder Dienstwagenvereinbarung, die oft einen Rückgabeort nennen. Fehlt eine Regel, stimme Ort und Termin mit dem Arbeitgeber ab und halte das Ergebnis schriftlich fest. Wer Geräte per Post schickt, sollte sie versichert und mit Sendungsverfolgung versenden. Bewahre bei der Herausgabe von Arbeitsmitteln Einlieferungsbeleg und Übergabeprotokoll gut auf.

Was ist bei einer Ausgleichsquittung nach der Herausgabe von Arbeitsmitteln zu beachten?

Eine Ausgleichsquittung bestätigt oft nicht nur die Rückgabe, sondern zugleich, dass alle gegenseitigen Ansprüche erledigt sind. Damit können eigene Forderungen untergehen, etwa auf Urlaubsabgeltung, Überstunden oder Nutzungsentschädigung. Lies den Text genau und unterschreibe nur eine reine Empfangsbestätigung für die Arbeitsmittel, wenn Du noch offene Ansprüche hast.

Quellen

  1. § 855 BGB Besitzdiener
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 985 BGB Herausgabeanspruch
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 273 BGB Zurückbehaltungsrecht
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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