Nachtarbeit
Kurz erklärt Nachtarbeit ist nach § 2 Abs. 4 ArbZG jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Nachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr. Nachtarbeitnehmer dürfen werktäglich in der Regel nur acht Stunden arbeiten und haben ohne Tarifregelung Anspruch auf Zuschlag oder bezahlte freie Tage.

Inhalt 4 Abschnitte
Ab wann gilt Arbeit als Nachtarbeit?
Das Arbeitszeitgesetz arbeitet mit drei Begriffen. Nachtzeit ist nach § 2 Abs. 3 ArbZG die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr. Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden dieser Nachtzeit umfasst. Eine Schicht von 21 bis 1 Uhr ist deshalb noch keine Nachtarbeit, eine bis 2 Uhr schon.
Nachtarbeitnehmer ist nach § 2 Abs. 5 ArbZG, wer normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht leistet oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr nachts arbeitet. Erst für diese Gruppe gelten die Schutzregeln des § 6 ArbZG, etwa in der Schichtarbeit. Ein Tarifvertrag kann den Beginn der Nachtzeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG auf 22 bis 24 Uhr verschieben. Das Steuerrecht rechnet bei Nachtarbeit mit 20 bis 6 Uhr.
Wie lange darf ein Nachtarbeitnehmer arbeiten, und welche Rechte hat er?
Die werktägliche Arbeitszeit von Nachtarbeitnehmern darf nach § 6 Abs. 2 ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Zehn Stunden sind nur erlaubt, wenn innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen im Schnitt acht Stunden eingehalten werden. Nach Schichtende gilt die Ruhezeit von elf Stunden (§ 5 Abs. 1 ArbZG), mit Ausnahmen in Abs. 2.
Dazu kommen Schutzrechte. Du kannst Dich regelmäßig auf Kosten des Arbeitgebers arbeitsmedizinisch untersuchen lassen (§ 6 Abs. 3 ArbZG). Unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 4 ArbZG kannst Du einen Tagesarbeitsplatz verlangen, etwa bei Gesundheitsgefahr oder wenn ein Kind unter zwölf Jahren sonst unbetreut wäre. Dringende betriebliche Gründe können entgegenstehen. Schwangere und Stillende dürfen nach § 5 MuSchG zwischen 20 und 6 Uhr grundsätzlich nicht arbeiten, siehe Mutterschutz; für Jugendliche gilt § 14 JArbSchG, siehe Jugendarbeitsschutz.
Wie hoch ist der Zuschlag für Nachtarbeit?
Eine feste Prozentzahl nennt das Gesetz nicht. Nach § 6 Abs. 5 ArbZG muss der Arbeitgeber für Nachtstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag gewähren, aber nur, soweit kein Tarifvertrag den Ausgleich regelt. Die Wahl zwischen Geld und Freizeit als Ausgleich für Nachtarbeit trifft der Arbeitgeber.
Für einen Lkw-Fahrer aus Hamburg hat das Bundesarbeitsgericht das konkretisiert: In der Regel sind 25 Prozent des Bruttostundenlohns angemessen, bei Dauernachtarbeit 30 Prozent (BAG, Urteil vom 09.12.2015, 10 AZR 423/14).
Tarifverträge dürfen eigene Sätze festlegen, auch unterschiedliche für unregelmäßige Nachtarbeit und Nachtschicht. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei BAG-Urteile aufgehoben, die solche Unterschiede nach oben angeglichen hatten (Beschluss vom 11.12.2024, 1 BvR 1109/21 u. a.).
Ist der Nachtzuschlag steuer- und beitragsfrei?
Steuerfrei sind Zuschläge für tatsächlich geleistete Nachtarbeit nach § 3b EStG bis 25 Prozent des Grundlohns. Als Nachtarbeit zählt hier die Zeit von 20 bis 6 Uhr. Beginnt die Arbeit vor Mitternacht, steigt der steuerfreie Satz für die Stunden von 0 bis 4 Uhr auf 40 Prozent. Der Grundlohn wird höchstens mit 50 Euro je Stunde angesetzt.
In der Sozialversicherung bleiben steuerfreie Zuschläge nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV beitragsfrei, soweit der zugrunde liegende Stundenlohn 25 Euro nicht übersteigt. Ein Pauschalbetrag ohne Bezug zu konkret geleisteten Nachtstunden erfüllt diese Voraussetzung nicht ohne Weiteres.
Das Wichtigste in Kürze
- Nachtarbeit liegt vor, wenn mehr als zwei Stunden der Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr betroffen sind (§ 2 Abs. 3 und 4 ArbZG).
- Nachtarbeitnehmer dürfen werktäglich acht Stunden arbeiten, bis zu zehn nur bei einem Ausgleich innerhalb eines Monats oder von vier Wochen (§ 6 Abs. 2 ArbZG).
- Ohne Tarifregelung sind als Nachtzuschlag in der Regel 25 Prozent angemessen, bei Dauernachtarbeit 30 Prozent (BAG, 10 AZR 423/14).
- Steuerfrei sind Nachtzuschläge bis 25 Prozent des Grundlohns, bei Arbeitsbeginn vor 0 Uhr für 0 bis 4 Uhr bis 40 Prozent (§ 3b EStG).
- Beitragsfrei bleiben steuerfreie Zuschläge nur bis zu einem Stundenlohn von 25 Euro (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV).
Häufige Fragen (12)
Ab wann bekommt man Zuschlag für Nachtarbeit?
Einen gesetzlichen Anspruch hast Du als Nachtarbeitnehmer, also wenn Du regelmäßig in Wechselschicht nachts arbeitest oder an mindestens 48 Tagen im Jahr. Jede dieser Schichten muss mehr als zwei Stunden in die Zeit von 23 bis 6 Uhr fallen. Viele Tarif- und Arbeitsverträge setzen früher an, etwa ab 20 oder 21 Uhr. Maßgeblich ist dann die günstigere Regel aus Deinem Vertrag oder Tarifvertrag.
Ist der Nachtzuschlag gesetzlich vorgeschrieben?
Ein Ausgleich ist Pflicht, ein Zuschlag in Geld nicht zwingend. § 6 Abs. 5 ArbZG lässt dem Arbeitgeber die Wahl zwischen einem angemessenen Zuschlag und einer angemessenen Zahl bezahlter freier Tage. Die Pflicht entfällt, soweit ein Tarifvertrag den Ausgleich selbst regelt. Für Arbeitnehmer, die nicht als Nachtarbeitnehmer gelten, sieht das Gesetz keinen Ausgleich vor; dann kommt es allein auf Vertrag oder Tarif an.
Wie viel Prozent Nachtzuschlag sind üblich?
Als Richtwert gilt ohne Tarifvertrag die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: 25 Prozent des Bruttostundenlohns für jede Nachtstunde, 30 Prozent bei Dauernachtarbeit. Statt Geld kann der Arbeitgeber freie Tage gewähren; im entschiedenen Fall waren das zwei bezahlte freie Tage je 90 Nachtstunden. Tarifverträge legen eigene Sätze fest, die höher oder niedriger sein können. Besondere Belastungen oder Entlastungen können den Satz verschieben.
Von wann bis wann zählt Nachtarbeit für den Zuschlag?
Das hängt davon ab, welche Regel Du meinst. Arbeitsrechtlich ist Nachtzeit nach § 2 Abs. 3 ArbZG die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien von 22 bis 5 Uhr. Steuerlich begünstigt sind Zuschläge für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr (§ 3b Abs. 2 EStG). Dein Tarif- oder Arbeitsvertrag kann einen eigenen Zeitraum für den Zuschlag festlegen, häufig ab 20 oder 21 Uhr.
Wie viel vom Zuschlag für Nachtarbeit ist steuerfrei?
Steuerfrei sind Nachtzuschläge bis 25 Prozent des Grundlohns für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr. Hast Du die Arbeit vor Mitternacht begonnen, gilt für die Stunden von 0 bis 4 Uhr ein Satz von 40 Prozent. Der Grundlohn wird dabei höchstens mit 50 Euro pro Stunde berücksichtigt. Was darüber hinausgeht, ist normal zu versteuern. Grundlage ist § 3b EStG.
Gilt Nachtarbeit im TVöD anders?
Ja, im öffentlichen Dienst regelt der Tarifvertrag Nachtarbeit und Zuschläge selbst. Dann greift § 6 Abs. 5 ArbZG nicht, denn das Gesetz tritt hinter tarifliche Ausgleichsregeln zurück. Höhe und Zeitfenster des Zuschlags ergeben sich aus dem TVöD und seinen Besonderen Teilen. Der Tarifvertrag darf nach § 7 ArbZG auch bei Höchstarbeitszeit und Lage der Nachtzeit in gewissen Grenzen abweichen. Untersuchung und Umsetzung nach § 6 Abs. 3 und 4 ArbZG bleiben Dir erhalten.
Bekommt man im Minijob Nachtzuschlag?
Für Minijobber gelten dieselben Regeln wie für andere Beschäftigte. Bist Du Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 ArbZG, steht Dir ein angemessener Ausgleich nach § 6 Abs. 5 ArbZG zu. Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG bleiben nach § 1 SvEV auch beitragsfrei, solange Dein Stundenlohn 25 Euro nicht übersteigt. Wie sich der Zuschlag auf die Minijob-Grenze auswirkt, solltest Du im Einzelfall prüfen lassen.
Kann der Arbeitgeber mich zu Nachtarbeit verpflichten?
Nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das zulassen. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit nach billigem Ermessen (§ 106 GewO) und muss Deine Belange berücksichtigen. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Ist im Vertrag ausdrücklich nur Tagarbeit vereinbart, scheidet eine einseitige Anordnung aus.
Darf man schwanger Nachtschicht arbeiten?
Zwischen 20 und 6 Uhr darf der Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nach § 5 Abs. 1 MuSchG nicht beschäftigen. Bis 22 Uhr ist eine Beschäftigung nur unter den Voraussetzungen des § 28 MuSchG möglich. Dazu gehören unter anderem Deine ausdrückliche Bereitschaft, eine ärztliche Unbedenklichkeit und ein Antrag bei der Aufsichtsbehörde. Nachtarbeit bis in die Morgenstunden ist damit ausgeschlossen.
Kann ich mit Kind von der Nachtschicht in die Tagschicht wechseln?
Unter Umständen ja. Nach § 6 Abs. 4 ArbZG kannst Du einen geeigneten Tagesarbeitsplatz verlangen. Voraussetzung ist ein Kind unter zwölf Jahren in Deinem Haushalt, das niemand sonst dort betreuen kann. Der Arbeitgeber darf ablehnen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Er muss dann den Betriebs- oder Personalrat anhören, der eigene Vorschläge machen kann.
Wie oft muss der Arbeitgeber eine Untersuchung für Nachtarbeiter bezahlen?
Nachtarbeitnehmer haben vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Abständen von drei Jahren das Recht auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahr verkürzt sich der Abstand auf ein Jahr. Die Kosten trägt nach § 6 Abs. 3 ArbZG der Arbeitgeber, sofern er die Untersuchung nicht kostenlos über einen Betriebsarzt anbietet. Die Untersuchung ist ein Recht, keine Pflicht.
Wie viele Stunden Pause braucht man nach Nachtarbeit?
Nach Ende der täglichen Arbeitszeit brauchst Du in der Regel eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Endet die Nachtschicht um 6 Uhr, darf die nächste Schicht danach frühestens um 17 Uhr beginnen. In Krankenhäusern, Gaststätten und einigen anderen Bereichen erlaubt § 5 Abs. 2 ArbZG Verkürzungen um bis zu eine Stunde, wenn sie später ausgeglichen werden.
Quellen
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