Schichtarbeit
Kurz erklärt Schichtarbeit liegt vor, wenn sich Beschäftigte an derselben Arbeitsaufgabe zeitlich versetzt ablösen, etwa in Früh-, Spät- und Nachtschicht. Das Arbeitszeitgesetz regelt Schichtarbeit vor allem in § 6 ArbZG. Für Nachtarbeitnehmer gilt eine Höchstarbeitszeit von acht Stunden werktäglich, die nur bei Ausgleich innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen auf zehn Stunden steigen darf.

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Welche Regeln des Arbeitszeitgesetzes gelten bei Schichtarbeit?
Einen eigenen Begriff der Schichtarbeit definiert das Arbeitszeitgesetz nicht. § 6 ArbZG verlangt aber, die Arbeitszeit von Nacht- und Schichtarbeitnehmern nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen festzulegen. Was als Nachtarbeit zählt, steht in § 2 ArbZG: Nachtzeit ist 23 bis 6 Uhr, und Nachtarbeit liegt vor, wenn mehr als zwei Stunden davon erfasst sind. Nachtarbeitnehmer ist, wer normalerweise in Wechselschicht nachts arbeitet oder an mindestens 48 Tagen im Jahr.
Für Nachtarbeitnehmer gilt § 6 Abs. 2 ArbZG: acht Stunden, bis zu zehn nur mit Ausgleich innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen. Zwischen zwei Schichten liegt eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Endet die Spätschicht um 22 Uhr, darf die nächste Schicht also nicht vor 9 Uhr beginnen. Bei der Schichtarbeit bestehen Ausnahmen etwa in Krankenhäusern und Gaststätten (Verkürzung um eine Stunde mit Ausgleich) und durch Tarifvertrag nach § 7 ArbZG.
Darf der Arbeitgeber Dich zur Schichtarbeit einteilen?
Ob Schichtarbeit zulässig ist, hängt zuerst von Deinem Arbeitsvertrag ab. Legt er feste Arbeitszeiten fest, braucht eine Umstellung Deine Zustimmung oder eine Änderungskündigung. Ist die Lage offen, darf der Arbeitgeber sie nach § 106 GewO im Rahmen seines Direktionsrechts nach billigem Ermessen bestimmen; dabei muss er auch Deine Belange berücksichtigen. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG über Beginn und Ende der Arbeitszeit mit, also auch über Schichtpläne (Mitbestimmung des Betriebsrats).
Für Schichtarbeit ziehen Schutzgesetze feste Grenzen. Schwangere und Stillende dürfen nach § 5 MuSchG nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten, bis 22 Uhr nur unter den Voraussetzungen des § 28 MuSchG. Für Jugendliche gilt nach § 14 JArbSchG die Zeit von 6 bis 20 Uhr; über 16-Jährige dürfen in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten (Jugendarbeitsschutz). Nachtarbeitnehmer können nach § 6 Abs. 4 ArbZG einen Tagesarbeitsplatz verlangen, wenn Nachtarbeit ihre Gesundheit gefährdet, ein Kind unter zwölf Jahren nicht anders betreut werden kann oder sie einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen versorgen. Dringende betriebliche Erfordernisse dürfen nicht entgegenstehen.
Welcher Ausgleich steht Dir für Nachtschichten zu?
Gibt es für die Schichtarbeit keinen Tarifvertrag mit eigener Regel, muss der Arbeitgeber für Nachtstunden nach § 6 Abs. 5 ArbZG eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag gewähren. Das BAG hält einen Zuschlag von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn regelmäßig für angemessen, bei Dauernachtarbeit 30 Prozent. Der entschiedene Fall eines Lkw-Fahrers kam vom Landesarbeitsgericht Hamburg (BAG, Urteil vom 09.12.2015, 10 AZR 423/14). Tarifverträge dürfen unregelmäßige Nachtarbeit höher vergüten als regelmäßige, wenn sie damit erkennbar auch die schlechtere Planbarkeit ausgleichen (BAG, Urteil vom 22.02.2023, 10 AZR 332/20).
Steuerlich sind Nachtzuschläge nach § 3b EStG bis 25 Prozent des Grundlohns frei. Für Arbeit von 0 bis 4 Uhr gelten 40 Prozent, wenn die Schicht vor Mitternacht begonnen hat; der Grundlohn zählt höchstens mit 50 Euro je Stunde. Außerdem dürfen sich Nachtarbeitnehmer vor Beginn und dann mindestens alle drei Jahre arbeitsmedizinisch untersuchen lassen, ab 50 Jahren jährlich, auf Kosten des Arbeitgebers (§ 6 Abs. 3 ArbZG).
Das Wichtigste in Kürze
- Nachtarbeitnehmer dürfen nach § 6 Abs. 2 ArbZG werktäglich acht Stunden arbeiten, bis zu zehn nur mit Ausgleich innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen.
- Zwischen zwei Schichten müssen nach § 5 Abs. 1 ArbZG mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen, mit Ausnahmen etwa in Krankenhäusern oder per Tarifvertrag.
- Ohne tarifliche Regel stehen Dir für Nachtarbeit bezahlte freie Tage oder ein Zuschlag zu; das BAG hält 25 Prozent, bei Dauernachtarbeit 30 Prozent regelmäßig für angemessen (10 AZR 423/14).
- Schichtpläne unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.
- Nach § 6 Abs. 4 ArbZG kannst Du einen Tagesarbeitsplatz verlangen, wenn Gesundheit, Kinderbetreuung oder Pflege das erfordern und keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Häufige Fragen (11)
Wie viele Stunden müssen bei Schichtarbeit zwischen zwei Schichten liegen?
Mindestens elf Stunden ohne Unterbrechung, so § 5 Abs. 1 ArbZG. Endet Deine Schicht um 23 Uhr, darf die nächste frühestens um 10 Uhr beginnen. In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Gaststätten, Verkehrsbetrieben und einigen weiteren Bereichen kann die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden, wenn sie innerhalb eines Monats oder von vier Wochen auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. Tarifverträge können nach § 7 ArbZG weitere Abweichungen zulassen.
Kann man Schichtarbeit ablehnen?
Ob Du Schichtarbeit ablehnen kannst, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Sind feste Arbeitszeiten vereinbart, muss der Arbeitgeber Dich für Schichtarbeit erst um Zustimmung bitten oder eine Änderungskündigung aussprechen. Ist die Lage der Arbeitszeit offen, kann er sie nach § 106 GewO nach billigem Ermessen bestimmen. Eine Weisung, die Deine berechtigten Interessen übergeht, etwa eine ungesicherte Kinderbetreuung, kann unbillig sein. Das lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.
Wie viel Nachtzuschlag steht mir bei Schichtarbeit zu?
Zuerst zählt ein anwendbarer Tarifvertrag. Fehlt eine tarifliche Regel, verlangt § 6 Abs. 5 ArbZG einen angemessenen Ausgleich durch freie Tage oder Zuschlag. Das BAG sieht 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn regelmäßig als angemessen an und 30 Prozent bei Dauernachtarbeit (Urteil vom 09.12.2015, 10 AZR 423/14). Besondere Umstände können zu höheren oder niedrigeren Sätzen führen.
Ist der Nachtzuschlag steuerfrei?
Bis zu bestimmten Grenzen ja. Nach § 3b EStG ist ein Zuschlag für Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr bis 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei. Beginnt die Schicht vor Mitternacht, steigt der Satz für die Stunden von 0 bis 4 Uhr auf 40 Prozent. Der Grundlohn wird dabei mit höchstens 50 Euro pro Stunde angesetzt. Der Zuschlag muss für tatsächlich geleistete Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden.
Wie lange darf eine Nachtschicht dauern?
Für Nachtarbeitnehmer in der Regel acht Stunden. Nach § 6 Abs. 2 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Der Ausgleichszeitraum ist damit deutlich kürzer als die sechs Monate für Tagarbeit nach § 3 ArbZG. Tarifverträge können nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG abweichen.
Wie viele Tage am Stück darf man bei Schichtarbeit arbeiten?
Eine feste Höchstzahl aufeinanderfolgender Arbeitstage bei Schichtarbeit nennt das Arbeitszeitgesetz nicht. Es schützt aber den Sonntag: § 9 ArbZG verbietet die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen, Ausnahmen regelt § 10 ArbZG. Wer sonntags arbeitet, muss innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag erhalten, und mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben (§ 11 Abs. 1 und 3 ArbZG). Zwischen den Schichten gelten die elf Stunden Ruhezeit.
Darf man als Schwangere Nachtschicht arbeiten?
Nein, nicht zwischen 20 und 6 Uhr. § 5 Abs. 1 MuSchG verbietet dem Arbeitgeber, schwangere oder stillende Frauen in dieser Zeit zu beschäftigen. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 28 MuSchG erfüllt sind, wozu unter anderem die ausdrückliche Bereitschaft der Frau und ein behördliches Verfahren gehören. Eine Nachtschicht im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist damit ausgeschlossen.
Darf ein Azubi in Schichten arbeiten?
Volljährige Auszubildende ja, für sie gilt das Arbeitszeitgesetz wie für andere Beschäftigte; § 2 Abs. 2 ArbZG bezieht die zur Berufsbildung Beschäftigten ausdrücklich ein. Für Jugendliche unter 18 gilt § 14 JArbSchG: Beschäftigung grundsätzlich nur von 6 bis 20 Uhr. Über 16-Jährige dürfen in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr eingesetzt werden, vor einem Berufsschultag mit Unterricht vor 9 Uhr aber nicht nach 20 Uhr.
Muss der Arbeitgeber die arbeitsmedizinische Untersuchung bezahlen?
Ja, wenn Du Nachtarbeitnehmer bist. Nach § 6 Abs. 3 ArbZG darfst Du Dich vor Beginn der Beschäftigung und danach mindestens alle drei Jahre untersuchen lassen, ab dem 50. Geburtstag jedes Jahr. Die Kosten trägt der Arbeitgeber, sofern er die Untersuchung nicht kostenlos über einen Betriebsarzt anbietet. Das Ergebnis kann für einen Anspruch auf einen Tagesarbeitsplatz nach § 6 Abs. 4 ArbZG wichtig werden.
Darf der Arbeitgeber den Schichtplan kurzfristig ändern?
Eine allgemeine gesetzliche Ankündigungsfrist für Schichtpläne gibt es nicht. Änderungen müssen billigem Ermessen nach § 106 GewO entsprechen, also auch Deine Planung berücksichtigen. Mit Betriebsrat ist die Änderung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Nur für vereinbarte Arbeit auf Abruf schreibt § 12 Abs. 3 TzBfG vor, dass Dir die Lage der Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus mitgeteilt wird.
Was ist Wechselschicht?
Wechselschicht bedeutet, dass Du regelmäßig zwischen verschiedenen Schichtlagen wechselst, etwa zwischen Früh-, Spät- und Nachtschicht. Rechtlich zählt das vor allem für § 2 Abs. 5 Nr. 1 ArbZG: Wer aufgrund seiner Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht leistet, ist Nachtarbeitnehmer. Damit gelten für Dich die Schutzregeln des § 6 ArbZG zu Höchstarbeitszeit, Untersuchung, Umsetzung und Ausgleich.
Quellen
Weitere Begriffe in Arbeitsrecht
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