Erfahrungsstufen
Kurz erklärt Erfahrungsstufen bestimmen innerhalb einer Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung A die Höhe des Grundgehalts. Im Bund regelt sie § 27 BBesG, in Hamburg § 27 HmbBesG. Du steigst nach festen Erfahrungszeiten auf, im Bund nach zwei Jahren in Stufe 1, nach je drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und je vier Jahren in den Stufen 5 bis 7.

Inhalt 4 Abschnitte
Was sind Erfahrungsstufen und welches Recht gilt für Dich?
Das Grundgehalt in der Besoldungsordnung A wird nach Erfahrungsstufen bemessen. Der Aufstieg richtet sich nach Dienstzeiten mit anforderungsgerechten Leistungen, den Erfahrungszeiten, nicht nach dem Lebensalter (§ 27 Abs. 1 BBesG). Welche Beträge zu welcher Stufe gehören, zeigt die Besoldungstabelle.
Für die Erfahrungsstufen ist wichtig, wer Dein Dienstherr ist. Das BBesG gilt nur für Bundesbeamte. Die Länder regeln Besoldung und Versorgung ihrer Beamten selbst; Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG nimmt diese Bereiche bei Landesbeamten ausdrücklich von der Bundeskompetenz aus. Für Landes- und Kommunalbeamte in Hamburg gilt daher das Hamburgische Besoldungsgesetz, mit eigenen Laufzeiten. Allgemeines zur Besoldung findest Du dort.
Wie lange dauert der Aufstieg zwischen den Erfahrungsstufen?
Im Bund steigt das Grundgehalt nach zwei Jahren in Stufe 1, nach jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und nach jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7 (§ 27 Abs. 3 Satz 1 BBesG). Im einfachen Dienst beträgt die Erfahrungszeit in den Erfahrungsstufen 5 bis 7 nur drei Jahre. Auch in der Probezeit eines Beamten auf Probe läuft der Aufstieg nach diesen Zeiten (§ 27 Abs. 8 BBesG).
Hamburg hat für die Erfahrungsstufen andere Zeiten. Nach § 27 Abs. 3 HmbBesG steigt das Grundgehalt nach drei Jahren in Stufe 1, zwei Jahren in Stufe 2, drei Jahren in Stufe 3, je vier Jahren in den Stufen 4 und 5 und je sechs Jahren in den Stufen 6 und 7.
In beiden Regelungen verzögern Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge den Aufstieg, etwa eine Beurlaubung ohne Bezüge, und es wird auf volle Monate abgerundet. Ausnahmen bestimmt im Bund § 28 Abs. 5 BBesG: Kinderbetreuung bis zu drei Jahren je Kind, Pflegezeiten und Beurlaubungen im dienstlichen Interesse bremsen den Aufstieg dort nicht. In Hamburg nimmt § 27 Abs. 3 HmbBesG die Zeiten nach § 28 Abs. 2 HmbBesG aus. Wer Elternzeit als Beamter plant, sollte die Folgen im eigenen Landesrecht prüfen.
Welche Zeiten werden bei der ersten Stufenfestsetzung angerechnet?
Mit der ersten Ernennung wird Stufe 1 festgesetzt, soweit keine Erfahrungszeiten anerkannt werden; die Festsetzung ist Dir schriftlich mitzuteilen (§ 27 Abs. 2 BBesG). Im Bund werden nach § 28 Abs. 1 BBesG unter anderem gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten anerkannt, die nicht Voraussetzung für die Laufbahnbefähigung waren, Wehr-, Zivil- oder Bundesfreiwilligendienst von mindestens vier Monaten bis höchstens zwei Jahren sowie Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten von bis zu drei Jahren je Person. Weitere förderliche Zeiten können nach § 28 Abs. 2 BBesG anerkannt werden; setzt die Einstellung einen Master voraus, sind zwei Jahre anzuerkennen.
In Hamburg richtet sich die Anerkennung für die Erfahrungsstufen nach § 28 HmbBesG. Prüfe den Bescheid genau: Gegen eine falsche Stufenfestsetzung kannst Du Widerspruch einlegen, in der Regel binnen eines Monats (§ 70 VwGO); siehe Widerspruchsverfahren im Beamtenrecht.
Kann Leistung den Stufenaufstieg bremsen oder beschleunigen?
Im Bund ja. Stellt der Dienstherr auf Grundlage einer geeigneten Leistungseinschätzung fest, dass Deine Leistungen nicht den Anforderungen entsprechen, bleibst Du in Deiner Stufe (§ 27 Abs. 4 BBesG); berücksichtigt werden nur Mängel, auf die Du vorher hingewiesen wurdest. Bei dauerhaft herausragenden Leistungen kann eine Leistungsstufe gezahlt werden, begrenzt auf 15 Prozent der berechtigten Beamten eines Dienstherrn pro Jahr (§ 27 Abs. 6 BBesG). Widerspruch und Klage gegen diese Entscheidungen haben keine aufschiebende Wirkung (§ 27 Abs. 7 BBesG). Grundlage ist häufig die dienstliche Beurteilung. Während einer vorläufigen Dienstenthebung ruht der Aufstieg in den Erfahrungsstufen (§ 27 Abs. 9 BBesG, § 27 Abs. 4 HmbBesG).
Das Wichtigste in Kürze
- Im Bund steigt das Grundgehalt nach zwei Jahren in Stufe 1, je drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und je vier Jahren in den Stufen 5 bis 7 (§ 27 Abs. 3 BBesG).
- In Hamburg gelten nach § 27 Abs. 3 HmbBesG drei, zwei, drei, vier, vier, sechs und sechs Jahre für die Stufen 1 bis 7.
- Zeiten ohne Dienstbezüge verzögern den Aufstieg, im Bund aber nicht Kinderbetreuung bis zu drei Jahren je Kind (§ 28 Abs. 5 BBesG).
- Gegen eine falsche Stufenfestsetzung hilft der Widerspruch, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 70 VwGO).
Häufige Fragen (10)
Wann steigt man als Beamter in die nächste Erfahrungsstufe?
Zwischen den Erfahrungsstufen steigst Du nach Ablauf der Erfahrungszeit in der bisherigen Stufe auf. Im Bund sind das zwei Jahre in Stufe 1, je drei Jahre in den Stufen 2 bis 4 und je vier Jahre in den Stufen 5 bis 7, im einfachen Dienst dort je drei Jahre (§ 27 Abs. 3 BBesG). In Hamburg gelten andere Laufzeiten nach § 27 Abs. 3 HmbBesG. Die Zeiten werden auf volle Monate abgerundet, Zeiten ohne Bezüge verschieben den Aufstieg.
Wie viele Erfahrungsstufen gibt es bei Beamten?
Wie viele Erfahrungsstufen es gibt, hängt von Dienstherr und Besoldungsgruppe ab. Die Laufzeitregeln im Bund und in Hamburg beschreiben den Aufstieg aus den Stufen 1 bis 7, die nächste Stufe ist dann die Endstufe. Wie viele Stufen eine bestimmte Besoldungsgruppe tatsächlich hat, ergibt sich aus der Besoldungstabelle des jeweiligen Gesetzes.
Was wird bei den Erfahrungsstufen angerechnet?
Im Bund vor allem gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten, Zeiten als Soldat, Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst bis zu zwei Jahren sowie Kinderbetreuung und Pflege bis zu drei Jahren je Person (§ 28 Abs. 1 BBesG). Förderliche Zeiten können zusätzlich anerkannt werden (§ 28 Abs. 2 BBesG). In den Ländern gilt eigenes Recht, in Hamburg § 28 HmbBesG. Was angerechnet wurde, steht in Deinem Festsetzungsbescheid.
Verzögert Elternzeit den Stufenaufstieg?
Im Bund in der Regel nicht für Kinderbetreuungszeiten bis zu drei Jahren je Kind, denn sie sind in § 28 Abs. 5 Nr. 1 BBesG ausdrücklich ausgenommen. Grundsätzlich verzögern Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge den Aufstieg in den Erfahrungsstufen (§ 27 Abs. 3 Satz 3 BBesG). In Hamburg und anderen Ländern entscheidet das Landesbesoldungsgesetz, welche Zeiten ausgenommen sind; in Hamburg verweist § 27 Abs. 3 auf § 28 Abs. 2 HmbBesG.
Verzögert Teilzeit den Aufstieg in den Erfahrungsstufen?
Nach dem Wortlaut des § 27 Abs. 3 BBesG nein. Den Aufstieg verzögern nur Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge, und in Teilzeit erhältst Du anteilige Bezüge. Teilzeit verringert also die Höhe der Besoldung, nicht die Laufzeit in der Stufe. Für Landesbeamte gilt das jeweilige Landesrecht; auch § 27 Abs. 3 HmbBesG stellt auf Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge ab.
Gelten die Erfahrungsstufen des Bundesbesoldungsgesetzes auch für Landesbeamte?
Nein. Die Länder regeln Besoldung und Versorgung ihrer Beamten selbst; Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG nimmt Laufbahnen, Besoldung und Versorgung von der konkurrierenden Gesetzgebung für Landesbeamte aus. Für Bundesbeamte gilt das BBesG, für Hamburger Landes- und Kommunalbeamte das Hamburgische Besoldungsgesetz. Laufzeiten und Beträge können deshalb deutlich voneinander abweichen.
Kann man in einer Erfahrungsstufe hängen bleiben?
Im Bund ja, wenn der Dienstherr auf Grundlage einer geeigneten Leistungseinschätzung feststellt, dass Deine Leistungen nicht den Anforderungen entsprechen (§ 27 Abs. 4 BBesG). Ist die Einschätzung älter als zwölf Monate, braucht es eine aktuelle. Werden die Leistungen später wieder anforderungsgerecht, steigst Du zum Ersten des Monats der neuen Feststellung auf (§ 27 Abs. 5 BBesG). Auch eine vorläufige Dienstenthebung stoppt den Aufstieg.
Was ist eine Leistungsstufe?
Eine Leistungsstufe bedeutet, dass Du schon vor Ablauf der Erfahrungszeit das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe erhältst. Im Bund ist sie nach § 27 Abs. 6 BBesG bei dauerhaft herausragenden Leistungen möglich, bis zum Erreichen der nächsten Stufe. Pro Kalenderjahr darf ein Dienstherr sie höchstens 15 Prozent seiner berechtigten Beamten gewähren. Einen Anspruch darauf hast Du nicht.
Wie lege ich gegen meine Stufenfestsetzung Widerspruch ein?
Schriftlich bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 70 Abs. 1 VwGO). Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung, gilt nach § 58 Abs. 2 VwGO eine Jahresfrist. Begründe, welche Zeiten fehlen, und lege Nachweise bei. Für Bundesbeamte schreibt § 126 Abs. 2 BBG das Vorverfahren vor; für Landesbeamte kann das Landesrecht nach § 54 Abs. 2 Satz 3 BeamtStG davon abweichen.
Wann wird die neue Erfahrungsstufe wirksam?
Bei der ersten Festsetzung mit Wirkung vom Ersten des Monats, in dem die Ernennung wirksam wird (§ 27 Abs. 2 Satz 2 BBesG, ebenso § 27 Abs. 2 HmbBesG). Danach läuft die Erfahrungszeit, und Zeiten werden auf volle Monate abgerundet. Die neue Stufe zeigt sich in der Bezügemitteilung; stimmt das Datum nicht, solltest Du bei der Bezügestelle nachfragen.
Quellen
Weitere Begriffe in Beamtenrecht
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