Besoldungstabelle

  • Zuletzt aktualisiert:
  • 3 Min. Lesezeit

Kurz erklärt Die Besoldungstabelle listet Dein monatliches Grundgehalt als Beamter, geordnet nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Für Bundesbeamte findest Du sie in Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes (§ 20 BBesG). Landesbeamte, etwa in Hamburg, haben eigene Gesetze. Wichtig: Die Beträge in der Besoldungstabelle sind Bruttowerte und ändern sich mit jeder Besoldungsanpassung.

Polizistin in Uniform betrachtet im Gang einer Polizeidienststelle eine digitale Anzeige mit Daten, die eine Besoldungstabelle repräsentieren könnten
Inhalt 4 Abschnitte

Was zeigt eine Besoldungstabelle?

Sie listet das Grundgehalt, also den Kern Deiner Besoldung. Die Zeilen bilden die Besoldungsgruppen, die Spalten die Stufen. Im Bund regelt § 20 BBesG, dass die Ämter in Anlage I den Gruppen zugeordnet und die Grundgehälter in Anlage IV ausgewiesen sind.

Neben der Besoldungsordnung A mit aufsteigenden Stufen gibt es weitere Ordnungen: B für Spitzenämter mit festen Beträgen, R für Richter und Staatsanwälte, W für Professoren. Was in der Besoldungstabelle steht, ist brutto. Steuern und Krankenversicherung gehen noch ab. Hinzu kommen je nach Lage der Familienzuschlag und Zulagen für Beamte, die in eigenen Tabellen stehen.

Welche Besoldungstabelle gilt für Dich?

Das hängt von Deinem Dienstherrn ab. Bundesbeamte, etwa bei der Bundespolizei oder in Bundesministerien, werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz bezahlt. Für Landes- und Kommunalbeamte, also auch Lehrkräfte, Polizei der Länder und Beamte in Bezirksämtern, gilt das Recht ihres Bundeslandes. Seit der Föderalismusreform nimmt Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG Besoldung und Versorgung ausdrücklich von der Bundeszuständigkeit für Landesbeamte aus.

Für Hamburg bedeutet das: Maßgeblich ist das Hamburgische Besoldungsgesetz mit seinen Anlagen. Die aktuellen Tabellen veröffentlicht die Freie und Hansestadt Hamburg; den Normtext findest Du über das Portal Landesrecht Hamburg. Mehr zum Hamburger Rahmen unter Beamte in Hamburg. Bei einer Besoldungstabelle von Gewerkschaften oder Vergleichsportalen lohnt ein Blick auf den Stand: Vor dem Gesetzesbeschluss können sie nur vorläufig sein.

Wie steigst Du in den Stufen auf?

Im Bund bemisst sich das Grundgehalt nach Erfahrungsstufen. Mit der ersten Ernennung beginnst Du in Stufe 1, sofern keine Vorzeiten nach § 28 BBesG anerkannt werden. Nach § 27 Abs. 3 BBesG steigst Du nach zwei Jahren in Stufe 1, nach jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und nach jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7 auf. Entsprechen Deine Leistungen nicht den Anforderungen, kannst Du in Deiner Stufe bleiben. Bei herausragenden Leistungen ist eine Leistungsstufe möglich.

Die Länder haben eigene Stufenmodelle. Anzahl und Dauer der Stufen können deshalb vom Bund abweichen. Prüfe Deine Stufenfestsetzung: Sie muss Dir schriftlich mitgeteilt werden, und Fehler bei der Anrechnung von Vorzeiten wirken sich über Jahre aus.

Was tun, wenn die Besoldung zu niedrig ist?

Die Besoldung muss amtsangemessen sein. Das folgt aus dem Alimentationsprinzip in Art. 33 Abs. 5 GG. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Maßstab 2025 verschärft: Die Besoldung muss mindestens die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen. Wird diese Mindestbesoldung unterschritten, liegt darin bereits ein Verstoß (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2025, 2 BvL 5/18 u. a., Berliner Besoldung).

Wer eine Nachzahlung für die Vergangenheit möchte, muss seine Besoldung zeitnah rügen. Nach dem Bundesverwaltungsgericht wirkt eine solche Rüge grundsätzlich fort und muss nicht jedes Jahr wiederholt werden (Beschluss vom 07.05.2026, 2 B 5.26). Einzelheiten unter Widerspruch gegen die Besoldung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesbeamte werden nach Anlage IV BBesG bezahlt (§ 20 BBesG), Landes- und Kommunalbeamte nach dem Besoldungsrecht ihres Landes.
  • In Hamburg gilt das Hamburgische Besoldungsgesetz; Beträge immer mit Stand und Gesetzesgrundlage prüfen.
  • Im Bund dauert der Aufstieg zwei Jahre in Stufe 1, je drei Jahre in den Stufen 2 bis 4 und je vier Jahre in den Stufen 5 bis 7 (§ 27 Abs. 3 BBesG).
  • Tabellenwerte sind Bruttobeträge ohne Familienzuschlag und Zulagen.
  • Seit BVerfG 2 BvL 5/18 u. a. vom 17.09.2025 gilt die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens als Untergrenze.

Häufige Fragen (11)

Wie liest man eine Besoldungstabelle?

Du suchst zuerst Deine Besoldungsgruppe, etwa A 9 oder A 13, in der linken Spalte. Dann gehst Du in der Zeile nach rechts bis zu Deiner Erfahrungsstufe. Der Wert im Schnittpunkt der Besoldungstabelle ist Dein monatliches Grundgehalt brutto. Achte darauf, dass die Tabelle zu Deinem Dienstherrn passt, also Bund oder das richtige Bundesland, und dass der Stand aktuell ist.

Ist die Besoldungstabelle brutto oder netto?

Brutto. Die Tabelle zeigt das Grundgehalt vor Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen Beamte nicht. Die Krankenversicherung finanzierst Du in der Regel privat ergänzend zur Beihilfe, und dieser Beitrag geht ebenfalls vom Nettobetrag ab. Familienzuschlag und Zulagen kommen zum Wert aus der Besoldungstabelle hinzu.

Welche Besoldungstabelle gilt für Kommunalbeamte?

Die Tabelle des Bundeslandes, in dem die Kommune liegt. Besoldung und Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten regeln die Länder seit der Föderalismusreform selbst. Eine Beamtin einer Stadtverwaltung in Schleswig-Holstein wird also nach dortigem Landesrecht bezahlt, nicht nach dem Bundesbesoldungsgesetz. In Hamburg gibt es keine eigenen Gemeinden, die Bezirksämter gehören zur Landesverwaltung.

Welche Besoldungstabelle gilt für Lehrer?

Lehrkräfte an staatlichen Schulen sind in aller Regel Landesbeamte. Für sie gilt deshalb die Besoldungstabelle ihres Bundeslandes, in Hamburg nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz. Welche Besoldungsgruppe ein Lehramt hat, ergibt sich aus der Besoldungsordnung des Landes und kann je nach Schulform und Land unterschiedlich ausfallen.

Wann kommt eine neue Besoldungstabelle?

Wenn der Gesetzgeber die Besoldung anpasst. Im Bund geschieht das durch ein Bundesgesetz, in den Ländern durch ein Landesgesetz. Bis zum Beschluss kursieren mitunter vorläufige Tabellen von Gewerkschaften oder Portalen. Verbindlich für die Besoldungstabelle sind erst die Beträge im verkündeten Gesetz. Nachzahlungen für zurückliegende Monate sind möglich, wenn das Gesetz die Erhöhung rückwirkend in Kraft setzt.

Was ist der Unterschied zwischen Besoldungsordnung A und B?

In der Besoldungsordnung A steigt das Grundgehalt mit Erfahrungsstufen. Sie umfasst die Ämter vom einfachen bis zum höheren Dienst. Die Besoldungsordnung B gilt für Spitzenämter, etwa Abteilungsleitungen in Ministerien, und kennt nur einen festen Betrag je Gruppe ohne Stufen. Daneben gibt es die Ordnungen R für Richter und W für Professoren.

Wie schnell steigt man in den Erfahrungsstufen auf?

Im Bund nach § 27 Abs. 3 BBesG zwei Jahre in Stufe 1, je drei Jahre in den Stufen 2 bis 4 und je vier Jahre in den Stufen 5 bis 7. Im einfachen Dienst sind es auch in den oberen Stufen drei Jahre. Zeiten ohne Bezüge, etwa unbezahlter Urlaub, verzögern den Aufstieg. Die Länder haben eigene Regeln, die davon abweichen können.

Werden Vordienstzeiten bei der Stufe angerechnet?

Teilweise. Im Bund regelt § 28 BBesG, welche Zeiten als Erfahrungszeit anerkannt werden, etwa bestimmte hauptberufliche Tätigkeiten. Die Länder haben eigene Regeln. Wichtig ist, die Stufenfestsetzung bei der Einstellung genau zu prüfen. Sie wird Dir schriftlich mitgeteilt. Bist Du nicht einverstanden, kannst Du dagegen vorgehen, solange die Frist läuft.

Kann ich gegen eine zu niedrige Besoldung vorgehen?

Ja. Wer seine Besoldung für verfassungswidrig niedrig hält, rügt das gegenüber dem Dienstherrn, in der Regel mit einem Widerspruch oder Antrag. Für Nachzahlungen kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf eine zeitnahe Geltendmachung an. Nach dem Bundesverwaltungsgericht wirkt eine solche Rüge grundsätzlich fort (2 B 5.26). Den aktuellen Maßstab hat das Bundesverfassungsgericht 2025 festgelegt.

Gehört der Familienzuschlag zur Besoldungstabelle?

Nein, er steht in einer eigenen Tabelle und wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Seine Höhe hängt im Bund und in den Ländern vom Familienstand und der Zahl der Kinder ab. In der Gehaltsmitteilung steht er als eigener Posten neben dem Grundgehalt.

Was verdient ein Beamter in A 13?

Das hängt von Dienstherr, Stufe und Stand ab. A 13 gibt es im Bund und in allen Ländern, die Beträge unterscheiden sich aber je nach Dienstherr und Stand. Seriös lässt sich die Frage nur mit der aktuellen Tabelle Deines Dienstherrn beantworten. Rechne dann noch Familienzuschlag und Zulagen hinzu.

Quellen

  1. § 20 BBesG Bundesbesoldungsordnungen A und B
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 27 BBesG Bemessung des Grundgehaltes
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. Art. 74 GG Konkurrierende Gesetzgebung (Abs. 1 Nr. 27)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. BVerfG, Beschluss vom 17.09.2025, 2 BvL 5/18 u. a. (Beamtenbesoldung Berlin)
    UrteilBundesverfassungsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  5. BVerwG, Beschluss vom 07.05.2026, 2 B 5.26 (Fortwirkung der Rüge)
    UrteilBundesverwaltungsgericht · abgerufen am 27.10.2026

Redaktion

Redaktion Kanzlei CleverLaw

Redaktion Rechtslexikon

Zur Redaktionsrichtlinie

Weitere Begriffe in Beamtenrecht

Kostenlose Fallprüfung

Schildere uns Deinen Fall. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Du hast.