Straßenverkehrsordnung (StVO)

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Kurz erklärt Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Rechtsverordnung des Bundes, die das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen regelt, von Tempolimits über Vorfahrt bis zu Verkehrszeichen. Sie beruht auf § 6 StVG, gilt in der Fassung vom 06.03.2013 und wurde zuletzt am 30.01.2026 geändert. Verstöße sind nach § 49 StVO und § 24 StVG Ordnungswidrigkeiten.

Rote Ampel an einer deutschen Kreuzung, die den Verkehr regelt, ein alltägliches Szenario der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Inhalt 3 Abschnitte

Was ist die Straßenverkehrsordnung und wer erlässt sie?

Die Straßenverkehrsordnung ist kein Parlamentsgesetz, sondern eine Rechtsverordnung. Das Bundesministerium für Verkehr erlässt sie mit Zustimmung des Bundesrates auf Grundlage von § 6 Abs. 1 StVG. Das Straßenverkehrsgesetz gibt also den Rahmen vor, die StVO füllt ihn mit konkreten Regeln. Für Führerscheinfragen gibt es eine eigene Verordnung, die Fahrerlaubnisverordnung.

Die aktuelle Straßenverkehrsordnung stammt vom 06.03.2013 und gilt seit dem 01.04.2013 (§ 53 Abs. 1 StVO). Die Straßenverkehrsordnung löste die Fassung vom 16.11.1970 ab. Laut gesetze-im-internet.de wurde sie zuletzt durch Verordnung vom 30.01.2026 geändert (Stand: Oktober 2026). Ausgeführt wird sie von den Ländern, etwa durch die Straßenverkehrsbehörden, die Verkehrszeichen anordnen (§§ 44, 45 StVO).

Was regelt die Straßenverkehrsordnung?

Die Verordnung hat drei Teile und vier Anlagen:

TeilParagrafenInhalt
I§§ 1 bis 35allgemeine Verkehrsregeln
II§§ 36 bis 43Zeichen und Verkehrseinrichtungen
III§§ 44 bis 53Zuständigkeit, Bußgeld, Schlussvorschriften

An der Spitze der Straßenverkehrsordnung steht § 1: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Bekannte Einzelregeln sind die Geschwindigkeit (§ 3, innerorts 50 km/h, außerorts für Pkw 100 km/h), der Abstand (§ 4), die Vorfahrt (§ 8), das Handyverbot (§ 23 Abs. 1a) und die Ampel (§ 37). Wie die Folgen aussehen, zeigen Handy am Steuer und Rotlichtverstoß.

Nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 StVO dürfen Behörden Busspuren sowie Flächen für Rad- und Fußverkehr auch zum Schutz von Klima und Gesundheit anordnen, wenn die Sicherheit des Verkehrs nicht leidet.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die StVO?

§ 49 StVO zählt auf, welche Verstöße ordnungswidrig sind. Geahndet werden sie über § 24 Abs. 1 StVG mit einer Geldbuße bis zu 2.000 Euro (§ 24 Abs. 3 Nr. 5 StVG), bei Fahrlässigkeit im Höchstmaß bis zur Hälfte (§ 17 Abs. 2 OWiG). Die konkreten Regelsätze, Punkte und Fahrverbote stehen im Bußgeldkatalog der BKatV.

Verfolgt werden StVO-Verstöße per Bußgeldbescheid, gegen den binnen zwei Wochen Einspruch möglich ist (§ 67 Abs. 1 OWiG). Die Verfolgungsverjährung beträgt nach § 26 Abs. 3 Satz 1 StVG sechs Monate, kann aber nach § 33 OWiG unterbrochen werden. Schwere Fälle wie die Gefährdung des Straßenverkehrs sind keine StVO-Verstöße, sondern Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (§ 315c StGB).

Das Wichtigste in Kürze

  • Die StVO ist eine Rechtsverordnung des Bundes auf Grundlage von § 6 StVG, in Kraft seit 01.04.2013, zuletzt geändert am 30.01.2026.
  • Sie gliedert sich in §§ 1 bis 35 (Verkehrsregeln), §§ 36 bis 43 (Zeichen) und §§ 44 bis 53 (Zuständigkeit, Bußgeld) sowie 4 Anlagen.
  • Verstöße nach § 49 StVO können mit bis zu 2.000 Euro geahndet werden, fahrlässig mit bis zu 1.000 Euro (§ 24 Abs. 3 Nr. 5 StVG, § 17 Abs. 2 OWiG).
  • Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG verjähren in 6 Monaten (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG).

Häufige Fragen (10)

Ist die Straßenverkehrsordnung ein Gesetz?

Im formellen Sinn nicht. Die StVO ist eine Rechtsverordnung, die das Bundesministerium für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrates erlässt, nicht der Bundestag. Ermächtigt wird es dazu durch § 6 Abs. 1 StVG. Für Dich als Verkehrsteilnehmer macht das keinen Unterschied: Eine Rechtsverordnung ist verbindlich wie ein Gesetz, und Verstöße werden über § 24 StVG als Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Wer erlässt die Straßenverkehrsordnung?

Das Bundesministerium für Verkehr, und zwar nur mit Zustimmung des Bundesrates (§ 6 Abs. 1 StVG). Die Länder wirken also über den Bundesrat mit. Ändern kann die StVO deshalb ebenfalls nur das Ministerium mit Zustimmung der Länderkammer. Für die Ausführung vor Ort sind dagegen die Länder zuständig: Ihre Straßenverkehrsbehörden ordnen Verkehrszeichen an, die Polizei und Ordnungsbehörden kontrollieren die Einhaltung.

Wann trat die Straßenverkehrsordnung in Kraft?

Die geltende Fassung trat am 01.04.2013 in Kraft (§ 53 Abs. 1 StVO). Sie ersetzte die Straßenverkehrs-Ordnung vom 16.11.1970, die bis dahin galt. Seitdem wurde die Verordnung mehrfach geändert, zuletzt durch Verordnung vom 30.01.2026. Den aktuellen Text mit allen Änderungen veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz auf gesetze-im-internet.de. Ältere Ratgeber geben deshalb nicht immer den heutigen Stand wieder.

Wie viele Paragrafen hat die Straßenverkehrsordnung?

Die Straßenverkehrsordnung zählt bis § 53. Hinzu kommen eingeschobene Paragrafen wie § 7a, § 15a, § 21a, § 36a, § 44a und § 51a. Außerdem gehören vier Anlagen dazu: Gefahrzeichen (Anlage 1), Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3) und Verkehrseinrichtungen (Anlage 4). Viele Ge- und Verbote stecken in diesen Anlagen, etwa die Bedeutung eines Halteverbotsschilds.

Was regelt § 1 StVO?

§ 1 StVO ist die Grundregel des Straßenverkehrs. Absatz 1 verlangt ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Absatz 2 verpflichtet alle, sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 ist nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 StVO selbst ordnungswidrig. Die Vorschrift greift, wenn keine speziellere Regel passt.

Gilt die StVO auf Parkplätzen?

Auf öffentlichen Parkplätzen ja. Ob auch ein privater Kundenparkplatz dazugehört, hängt davon ab, ob er tatsächlich für jedermann zugänglich ist, etwa ohne Schranke und mit Duldung des Eigentümers. Dann gelten die Regeln der StVO entsprechend, etwa § 1 mit Vorsicht und Rücksicht. Ein abgesperrtes Firmengelände ohne allgemeinen Zugang ist dagegen kein öffentlicher Verkehrsraum. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein.

Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die StVO?

Der Rahmen reicht bis 2.000 Euro für vorsätzliche Verstöße (§ 24 Abs. 3 Nr. 5 StVG), fahrlässige Verstöße bis 1.000 Euro (§ 17 Abs. 2 OWiG). Im Alltag bestimmt der Bußgeldkatalog der BKatV die Regelsätze für fahrlässige Begehung. Beispiel: Wer innerorts mit einem Pkw 16 bis 20 km/h zu schnell ist, zahlt laut Lfd. Nr. 11.3.3 70 Euro (Stand: Oktober 2026). Vorsatz kann den Betrag nach § 3 Abs. 4a BKatV verdoppeln.

Was ist der Unterschied zwischen StVO und StVZO?

Die StVO regelt das Verhalten im Verkehr, also wie Du fährst, parkst oder abbiegst. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt dagegen, wie Fahrzeuge gebaut und ausgerüstet sein müssen, etwa Beleuchtung, Bremsen und Reifen. Beide beruhen auf dem Straßenverkehrsgesetz. Ein defektes Licht kann deshalb gegen die StVZO verstoßen, das Fahren ohne Licht bei Dunkelheit gegen § 17 StVO.

Wann verjähren Verstöße gegen die StVO?

In der Regel nach sechs Monaten. § 26 Abs. 3 Satz 1 StVG legt diese Frist für alle Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG fest, also auch für StVO-Verstöße. Die Frist beginnt mit der Tat und wird durch Maßnahmen wie die Anhörung oder den Erlass des Bußgeldbescheids unterbrochen (§ 33 OWiG). Danach beginnt sie neu. Ältere Ratgeber mit drei Monaten geben nicht mehr den geltenden Wortlaut wieder.

Wie schnell darf man laut StVO fahren?

Innerorts gilt für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h, außerorts für Pkw 100 km/h (§ 3 Abs. 3 StVO). Diese Grenze gilt außerorts nicht auf Autobahnen und auf Straßen mit baulich getrennten Fahrbahnen oder mindestens zwei markierten Fahrstreifen je Richtung. Für Lkw über 3,5 t, Busse und Gespanne gelten niedrigere Werte. Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Grenzen vor. Bei Sicht unter 50 Metern sind höchstens 50 km/h erlaubt.

Quellen

  1. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Gesamtausgabe
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 6 StVG Verordnungsermächtigungen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 24 StVG Verkehrsordnungswidrigkeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 26 StVG Zuständige Verwaltungsbehörde, Verjährung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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