Fahrtkostenzuschuss
Kurz erklärt Ein Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige oder vereinbarte Zahlung des Arbeitgebers für Deine Wege zwischen Wohnung und Arbeit. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Steuerlich ist ein Zuschuss für Bus und Bahn nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, für das Auto kann ihn der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 2 EStG mit 15 Prozent pauschal versteuern.

Inhalt 4 Abschnitte
Hast Du einen Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss?
Kein Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Deine Fahrten zur Arbeit zu bezahlen. Der Weg dorthin ist Privatsache, auch die Wegezeit gilt in der Regel nicht als Arbeitszeit. Ein Anspruch kann sich aber ergeben aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.
Zahlt der Arbeitgeber den Zuschuss mehrere Jahre vorbehaltlos, kann eine betriebliche Übung entstehen. Bekommen vergleichbare Kollegen einen Zuschuss und Du ohne sachlichen Grund nicht, hilft der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Abzugrenzen sind Fahrten zu auswärtigen Einsätzen: Kosten einer Dienstreise muss der Arbeitgeber in der Regel ersetzen, weil sie in seinem Interesse anfallen (§ 670 BGB entsprechend).
Steuerliche Behandlung Deines Fahrtkostenzuschusses
Steuerfrei sind nach § 3 Nr. 15 EStG Zuschüsse zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für den gesamten öffentlichen Nahverkehr, also auch ein Jobticket oder Deutschlandticket. Eine Höchstgrenze nennt die Vorschrift nicht. Voraussetzung ist, dass der Fahrtkostenzuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn fließt (§ 8 Abs. 4 EStG). Eine Umwandlung von Gehalt in einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss funktioniert deshalb nicht.
Der Haken: Der steuerfreie Betrag mindert Deine Entfernungspauschale in der Steuererklärung (§ 3 Nr. 15 Satz 3 EStG). Alternativ kann der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG pauschal 25 Prozent Lohnsteuer zahlen. Dann bleibt Deine Pauschale ungekürzt.
Wie wird der Zuschuss für das Auto versteuert?
Für Fahrten mit dem eigenen Auto oder Fahrrad gibt es keine Steuerfreiheit. Der Arbeitgeber kann den Zuschuss aber nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG pauschal mit 15 Prozent versteuern. Die Grenze ist der Betrag, den Du als Werbungskosten absetzen könntest: Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG sind das 0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer und Arbeitstag (Stand: Oktober 2026).
Ein Rechenbeispiel: Bei 20 Kilometern Entfernung und 18 Arbeitstagen im Monat darf der Arbeitgeber bis zu 20 × 0,38 × 18 = 136,80 Euro pauschal versteuern. Pauschal versteuerte und steuerfreie Zuschüsse sind beitragsfrei in der Sozialversicherung (§ 1 Abs. 1 SvEV). Was darüber hinausgeht, ist normaler Arbeitslohn mit Steuern und Beiträgen. Die Pauschale trägt nach § 40 Abs. 3 EStG der Arbeitgeber.
Kann der Arbeitgeber den Zuschuss wieder streichen?
Das hängt von der Grundlage ab. Steht der Fahrtkostenzuschuss im Vertrag, braucht es eine Änderungsvereinbarung oder eine Änderungskündigung. Ein Widerrufsvorbehalt in vorformulierten Verträgen muss für Dich zumutbar sein (§ 308 Nr. 4 BGB). Nennt er keinerlei Gründe, kann er unwirksam sein. Hat der Arbeitgeber jede Zahlung als freiwillig und ohne Rechtsanspruch gekennzeichnet, entsteht in der Regel keine betriebliche Übung. Prüfe in der Lohnabrechnung, unter welcher Lohnart der Zuschuss läuft. Gibt es einen Betriebsrat, hat er bei der Verteilung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Einen gesetzlichen Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss gibt es nicht; er kann aber aus Vertrag, Tarif, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung folgen.
- Zuschüsse für Bus, Bahn und Jobticket sind nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, mindern aber die Entfernungspauschale.
- Für das Auto kann der Arbeitgeber bis zur Höhe der Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Kilometer mit 15 Prozent pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 EStG).
- Pauschal versteuerte und steuerfreie Zuschüsse sind sozialversicherungsfrei (§ 1 Abs. 1 SvEV).
- Steuerfrei oder pauschal begünstigt ist nur ein Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn (§ 8 Abs. 4 EStG).
Häufige Fragen (10)
Wer bekommt einen Fahrtkostenzuschuss?
Jeder, dem der Arbeitgeber ihn zusagt. Einen gesetzlichen Anspruch haben Arbeitnehmer nicht. Der Fahrtkostenzuschuss entsteht durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder durch wiederholte vorbehaltlose Zahlung als betriebliche Übung. Zahlt der Arbeitgeber einer Gruppe einen Zuschuss, darf er einzelne vergleichbare Beschäftigte nicht ohne sachlichen Grund ausnehmen. Auszubildende und Minijobber können ebenfalls einen Zuschuss erhalten.
Ist der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei?
Nur für öffentliche Verkehrsmittel. Zuschüsse zu Bus, Bahn, Jobticket oder Deutschlandticket sind nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum vereinbarten Lohn gezahlt werden. Für Fahrten mit dem Auto ist der Zuschuss Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann ihn bis zur Höhe der Entfernungspauschale aber mit 15 Prozent pauschal versteuern, dann zahlst Du darauf keine Lohnsteuer.
Wie hoch darf ein Fahrtkostenzuschuss sein?
Eine Obergrenze gibt es nicht, nur für die Steuervorteile. Für öffentliche Verkehrsmittel ist der Fahrtkostenzuschuss bis zu den tatsächlichen Kosten steuerfrei. Beim Auto ist die Pauschalbesteuerung auf 0,38 Euro je Entfernungskilometer und Arbeitstag begrenzt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und § 40 Abs. 2 EStG). Zahlt der Arbeitgeber mehr, wird der Rest wie normales Gehalt versteuert und verbeitragt.
Ist der Fahrtkostenzuschuss sozialversicherungspflichtig?
Nein, solange er steuerfrei ist oder pauschal nach § 40 Abs. 2 EStG versteuert wird. Beides ist nach § 1 Abs. 1 SvEV kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Ein Fahrtkostenzuschuss über der Pauschalgrenze oder einer, der nur Teil des ohnehin geschuldeten Lohns ist, unterliegt dagegen den normalen Beiträgen. Das wirkt sich auch auf Rentenansprüche und Lohnersatzleistungen aus.
Was ist besser, Fahrtkostenzuschuss oder Pendlerpauschale?
Beides schließt sich nicht aus, wird aber verrechnet. Steuerfreie Zuschüsse für Bus und Bahn und mit 15 Prozent pauschal versteuerte Zuschüsse mindern die Entfernungspauschale in Deiner Steuererklärung. Der Vorteil liegt darin, dass der Zuschuss sofort und ohne Abzüge auf dem Konto ist. Versteuert der Arbeitgeber das Jobticket pauschal mit 25 Prozent, bleibt Deine Pauschale vollständig erhalten.
Wie wird der Fahrtkostenzuschuss berechnet?
Meist nach Entfernungskilometern und Arbeitstagen. Ein Beispiel: 15 Kilometer Entfernung mal 0,38 Euro mal 20 Arbeitstage ergeben 114 Euro im Monat, die der Arbeitgeber pauschal versteuern darf. Zählt nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Für öffentliche Verkehrsmittel orientiert sich der Zuschuss meist am Ticketpreis. Urlaubs- und Krankheitstage gelten nicht als Fahrtage.
Zählt der Fahrtkostenzuschuss zum Bruttolohn?
Steuerfreie und pauschal versteuerte Zuschüsse erscheinen zwar in der Lohnabrechnung, erhöhen aber nicht den steuer- und beitragspflichtigen Bruttolohn. Bei Zuschüssen über den Grenzen ist das anders: Sie werden wie Gehalt behandelt. Für Kreditanträge oder Unterhalt kann der Zuschuss trotzdem als Einkommen gelten. Das hängt vom jeweiligen Zweck der Berechnung ab.
Kann der Arbeitgeber den Fahrtkostenzuschuss streichen?
Nur, wenn er sich das vorbehalten hat oder keine Bindung entstanden ist. Ein im Vertrag zugesagter Zuschuss lässt sich nur einvernehmlich oder mit Änderungskündigung beseitigen. Ein Widerrufsvorbehalt ist nur wirksam, wenn er Dir zumutbar ist (§ 308 Nr. 4 BGB). Hat der Arbeitgeber jede Zahlung ausdrücklich als freiwillig bezeichnet, kann er sie für die Zukunft meist einstellen. Bereits gezahlte Beträge darf er nicht zurückfordern.
Gibt es den Fahrtkostenzuschuss auch im Homeoffice?
Für Tage im Homeoffice fällt kein Weg zur ersten Tätigkeitsstätte an, deshalb gibt es dafür keine Entfernungspauschale und keine Pauschalbesteuerung des Zuschusses. Ob der Arbeitgeber trotzdem zahlen muss, richtet sich nach der Zusage. Ist ein fester Monatsbetrag vereinbart, kann er weiterlaufen. Ein Jobticket bleibt nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, auch wenn Du es nur an einigen Tagen nutzt.
Muss ich den Fahrtkostenzuschuss in der Steuererklärung angeben?
Die Lohnsteuerbescheinigung weist steuerfreie Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel und pauschal versteuerte Zuschüsse gesondert aus. Das Finanzamt kürzt damit Deine Entfernungspauschale. Gib die Beträge in der Anlage N an, damit die Berechnung stimmt. Nicht gekürzt wird nur, wenn der Arbeitgeber das Ticket mit 25 Prozent pauschal versteuert hat.
Quellen
Weitere Begriffe in Arbeitsrecht
Kostenlose Fallprüfung
Schildere uns Deinen Fall. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Du hast.