Dienstreise und Reisezeit
Kurz erklärt Dienstreise und Reisezeit betreffen die Zeit, die Du auf einer vom Arbeitgeber veranlassten Reise unterwegs bist. Nach der Rechtsprechung des BAG zu § 611a Abs. 2 BGB ist die erforderliche Reisezeit wie Arbeit zu vergüten, wenn sie ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers liegt. Arbeits- oder Tarifvertrag können eine abweichende Vergütung regeln, der Mindestlohn darf aber nicht unterschritten werden.

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Sind Dienstreise und Reisezeit bezahlte Arbeitszeit?
In der Regel ja, wenn die Reise dem Arbeitgeber dient. Das Bundesarbeitsgericht hat am 17.10.2018 (5 AZR 553/17) entschieden: Entsendet der Arbeitgeber Dich vorübergehend ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten. Solche Reisen sind fremdnützig und gehören zu den vertraglichen Hauptpflichten.
Für Dienstreise und Reisezeit gilt dasselbe im Inland bei Tätigkeiten außerhalb des Betriebs. Im Außendienst zählen auch die Fahrten zum ersten und vom letzten Kunden zur Arbeit, egal ob Du vom Betrieb oder von zu Hause startest (BAG, 25.04.2018, 5 AZR 424/17). Der normale Weg von der Wohnung zur festen Arbeitsstätte ist dagegen keine vergütungspflichtige Arbeit, siehe Wegezeit.
Zu trennen sind zwei Fragen. Die Vergütungspflicht hängt nach dem BAG nicht davon ab, ob die Reisezeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz als Arbeitszeit zählt. Ob eine Reise auf die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden angerechnet wird, hat das BAG in diesem Urteil nicht entschieden.
Welche Reisezeit gilt als erforderlich?
Bezahlt wird nur die erforderliche Reisezeit. Das BAG hat dafür im Urteil 5 AZR 553/17 klare Regeln aufgestellt:
- Gibt der Arbeitgeber Verkehrsmittel und Route vor, ist die Zeit erforderlich, die Du dafür brauchst.
- Lässt er Dir die Wahl, musst Du nach § 241 Abs. 2 BGB im Rahmen des Zumutbaren die günstigste Variante wählen. Bei Flugreisen ist das grundsätzlich die Zeit eines Direktflugs in der Economy-Class.
- Zur Reisezeit gehören auch der Weg zum Flughafen, Einchecken und Gepäckausgabe.
- Rein private Zeit wie Kofferpacken oder Duschen zählt nicht.
Im Fall flog der Mitarbeiter auf eigenen Wunsch über Dubai nach China; den Umweg musste der Arbeitgeber nicht bezahlen. Bei Dienstreise und Reisezeit musst Du die Erforderlichkeit darlegen.
Darf der Arbeitgeber Dienstreise und Reisezeit anders vergüten?
Ja, in Grenzen. Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine eigene Vergütung für Reisezeiten vereinbart werden, auch eine niedrigere oder ein Ausschluss. Untergrenze ist nach BAG 5 AZR 553/17 der Mindestlohn nach § 1 MiLoG, 2026 sind das 13,90 Euro brutto je Stunde. Schweigt der Vertrag zu Dienstreise und Reisezeit, gilt die normale Vergütung.
Formularklauseln wie „Reisezeiten sind mit dem Gehalt abgegolten“ müssen zudem klar sein und der AGB-Kontrolle im Arbeitsvertrag standhalten.
Eine Betriebsvereinbarung darf tarifliche Regeln nicht verdrängen. Das BAG hat am 18.03.2020 (5 AZR 36/19) eine Betriebsvereinbarung für unwirksam erklärt, die bezahlte Fahrtzeiten von Servicetechnikern verkürzte, obwohl der Tarifvertrag sie voll als Arbeitszeit vergütete (Tarifsperre nach § 77 Abs. 3 BetrVG).
Was gilt für Reisekosten und für Beamte?
Von der Bezahlung der Zeit zu trennen sind die Kosten der Reise. Fahrkarten, Hotel und Verpflegung können Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Reisekostenrichtlinie regeln. Fehlt eine Regelung, kommt ein Ersatz notwendiger Aufwendungen entsprechend § 670 BGB in Betracht.
Zusätzliche Reisestunden können zu Überstunden führen; der Ausgleich richtet sich nach dem Vertrag.
Für Beamte gelten eigene Regeln. Bundesbeamte erhalten Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz, Landesbeamte nach dem Reisekostenrecht ihres Landes, siehe Reisekosten für Beamte. Die Grundsätze des BAG zur Vergütung von Reisezeiten betreffen Arbeitnehmer.
Das Wichtigste in Kürze
- Die erforderliche Reisezeit einer Dienstreise im Interesse des Arbeitgebers ist wie Arbeit zu vergüten (BAG, 17.10.2018, 5 AZR 553/17).
- Lässt der Arbeitgeber Dir die Wahl, gilt bei Flügen grundsätzlich die Zeit eines Direktflugs in der Economy-Class als erforderlich.
- Arbeits- oder Tarifvertrag dürfen Reisezeiten anders vergüten, der Mindestlohn von 13,90 Euro (2026) pro Stunde bleibt aber die Untergrenze.
- Im Außendienst sind auch Fahrten zum ersten und vom letzten Kunden Arbeit (BAG, 25.04.2018, 5 AZR 424/17).
- Ob Reisezeit auf die Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG zählt, ist von der Vergütungsfrage zu trennen.
Häufige Fragen (10)
Zählt bei Dienstreise und Reisezeit die Reisezeit als Arbeitszeit?
Für die Bezahlung in der Regel ja, wenn die Reise im Interesse des Arbeitgebers liegt und erforderlich ist. Das BAG hat das 2018 für Reisen zu einer auswärtigen Arbeitsstelle entschieden (5 AZR 553/17). Arbeitsschutzrechtlich, also für die Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes, ist das eine getrennte Frage, die das Urteil nicht beantwortet. Sie ist im Einzelfall zu prüfen, etwa danach, was Du unterwegs tun musst.
Muss der Arbeitgeber die Fahrtzeit zum Kunden bezahlen?
Im Außendienst ja. Nach dem BAG gehören Fahrten zu Kunden zur geschuldeten Tätigkeit, auch die erste Fahrt von zu Hause und die letzte zurück (Urteil vom 25.04.2018, 5 AZR 424/17). Ein Tarif- oder Arbeitsvertrag kann eine gesonderte Vergütung dafür regeln. Im entschiedenen Fall schloss ein Manteltarifvertrag eine zusätzliche Vergütung wirksam aus, der Mindestlohn bleibt aber gesichert.
Wie wird Reisezeit im Flugzeug oder Zug bezahlt?
Erforderliche Reisezeit wird mit der normalen Vergütung bezahlt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Dazu zählen die Flugzeit, der Weg zum Flughafen, Einchecken und Gepäckausgabe. Darfst Du die Verbindung selbst wählen, musst Du die günstigste zumutbare nehmen; beim Flug ist das grundsätzlich der Direktflug in der Economy-Class (BAG 5 AZR 553/17). Längere Umwege auf eigenen Wunsch werden nicht bezahlt.
Wie viel Reisezeit ist Arbeitszeit?
Nur die erforderliche. Das ist die Zeit, die Du für die vom Arbeitgeber vorgegebene Reise brauchst, oder bei freier Wahl die Zeit der günstigsten zumutbaren Verbindung. Rein private Zeit wie Kofferpacken oder ein Hotelfrühstück zählt nicht. Ob Du ersparte Zeit für den üblichen Arbeitsweg gegenrechnen musst, hat das BAG offengelassen. Dokumentiere Abfahrt, Ankunft und Wartezeiten, denn die Darlegungslast liegt bei Dir.
Zählt passive Reisezeit als Beifahrer zur Arbeitszeit?
Für die Vergütung kommt es nach dem BAG nicht darauf an, ob Du fährst oder mitfährst, solange die Reise erforderlich ist und dem Arbeitgeber dient. Für das Arbeitszeitgesetz ist die Frage gesondert zu beurteilen; das Urteil von 2018 lässt sie offen. Eine klare Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag schafft hier Sicherheit, etwa zur Anrechnung auf ein Arbeitszeitkonto.
Dürfen Dienstreise und Reisezeit länger als zehn Stunden dauern?
Nach § 3 ArbZG in der geltenden Fassung darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten, verlängert höchstens zehn, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden eingehalten werden. Ob eine Reise in diese Grenze fällt, hängt davon ab, ob sie arbeitszeitrechtlich als Arbeitszeit gilt. Das ist im Einzelfall zu prüfen. Für die Bezahlung spielt es keine Rolle.
Kann im Arbeitsvertrag stehen, dass bei Dienstreise und Reisezeit nicht bezahlt wird?
Eine Regelung ist möglich, aber mit Grenzen. Nach dem BAG kann die Vergütung für Reisezeiten vertraglich gesondert geregelt oder ausgeschlossen werden, solange der Mindestlohn für tatsächlich geleistete Arbeit nicht unterschritten wird (5 AZR 553/17). Steht eine solche Klausel im Formularvertrag, muss sie außerdem transparent sein und darf Dich nicht unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB).
Wer zahlt Hotel und Verpflegung auf einer Dienstreise?
Maßgeblich sind der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Reisekostenrichtlinie des Unternehmens. Fehlt eine Regelung, kommt ein Ersatz notwendiger Aufwendungen entsprechend § 670 BGB in Betracht, wenn die Kosten im Interesse des Arbeitgebers entstanden sind. Bewahre Belege auf und reiche sie zeitnah ein. Achte auf Ausschlussfristen im Vertrag, nach deren Ablauf Ansprüche verfallen können.
Gelten Dienstreise und Reisezeit am Wochenende als Arbeitszeit?
Für die Vergütung gilt dasselbe wie unter der Woche: Erforderliche Reisezeit im Interesse des Arbeitgebers ist zu bezahlen. Ob dafür Zuschläge anfallen, hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab, ein gesetzlicher Zuschlag für Reisen am Sonntag besteht nicht. Arbeitszeitrechtlich gelten für Sonn- und Feiertage die §§ 9 bis 11 ArbZG, soweit die Reise als Arbeitszeit zählt.
Kann der Betriebsrat bei Reisezeiten mitbestimmen?
Bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht. Ist die Vergütung von Reisezeiten tariflich geregelt, gilt aber die Tarifsperre. Das BAG hat eine Betriebsvereinbarung für unwirksam erklärt, die tariflich voll bezahlte Fahrtzeiten verkürzte (18.03.2020, 5 AZR 36/19).
Quellen
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