Rotlichtblitzer

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Kurz erklärt Ein Rotlichtblitzer ist eine fest installierte Überwachungsanlage an einer Ampel. Sie fotografiert Fahrzeuge, die bei Rot über die Haltlinie fahren, und hält die Dauer der Rotphase fest. Grundlage ist § 37 Abs. 2 StVO. Laut Bußgeldkatalog kostet einfaches Rotlicht 90 Euro und einen Punkt, ab einer Sekunde Rot drohen 200 Euro und ein Monat Fahrverbot.

Deutsches Auto fährt bei Rot über die Ampel an einer Kreuzung in der Stadt, ein Rotlichtblitzer ist deutlich zu sehen
Inhalt 4 Abschnitte

Wie arbeitet ein Rotlichtblitzer an der Ampel?

Die Anlage soll einen Rotlichtverstoß beweisbar machen. Rot ordnet nach § 37 Abs. 2 StVO an: „Halt vor der Kreuzung“. Der Rotlichtblitzer registriert, wenn ein Fahrzeug trotzdem weiterfährt, und speichert dazu, wie lange die Ampel in diesem Moment schon Rot zeigte.

Diese Rotzeit ist für Dich die wichtigste Zahl im Verfahren. Sie entscheidet, ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt. Wie die Anlage auslöst, hängt vom Gerätetyp ab; verbreitet sind Sensoren in der Fahrbahn, mehr dazu unter Piezo-Messung und Induktionsschleife. Was genau gemessen wurde, steht im Messprotokoll der Bußgeldakte.

Was kostet ein Rotlichtverstoß laut Bußgeldkatalog?

Die Regelsätze stehen in der Anlage zur BKatV, lfd. Nr. 132 ff. Die Punkte ergeben sich aus Anlage 13 zur FeV. Stand: Oktober 2026, für Kfz-Führer:

VerstoßGeldbußeFahrverbotPunkte
Rot, unter 1 Sekunde90 Euronein1
mit Gefährdung200 Euro1 Monat2
mit Sachbeschädigung240 Euro1 Monat2
Rot länger als 1 Sekunde200 Euro1 Monat2
dabei mit Gefährdung320 Euro1 Monat2
dabei mit Sachbeschädigung360 Euro1 Monat2

Für Radfahrer gelten eigene Sätze (lfd. Nr. 132a): 60 Euro, bei mehr als einer Sekunde Rot 100 Euro. Hinzu kommen beim Bußgeldbescheid die Gebühr nach § 107 OWiG von mindestens 25 Euro und Auslagen wie die Zustellkosten. Die Punkte landen im Fahreignungsregister, siehe Punkte in Flensburg.

Welche Folgen hat ein Rotlichtblitzer in Probezeit und Job?

Für Fahranfänger ist jeder Rotlichtverstoß ein schwerwiegender Verstoß nach Anlage 12 Abschnitt A zur FeV. Die Behörde ordnet dann ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2 und 2a StVG). Den Unterschied der Kategorien erklärt A-Verstoß und B-Verstoß.

Ein Monat Fahrverbot kann auch beruflich wehtun. Ist es angeordnet, wird es nach § 25 Abs. 2 StVG spätestens einen Monat nach Rechtskraft wirksam. Gab es in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot, darfst Du den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft wählen (§ 25 Abs. 3 StVG). Wer beruflich fährt, sollte die arbeitsrechtliche Seite kennen, etwa die Kündigung wegen Verlust des Führerscheins.

Wo setzt eine Prüfung des Vorwurfs an?

Am Anfang steht die Akteneinsicht im Bußgeldverfahren. Geprüft werden Foto, Messprotokoll, Eichung und die festgehaltene Rotzeit. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Betroffene grundsätzlich Zugang auch zu Messunterlagen haben können, die nicht in der Akte liegen (BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18). Dazu gehören die Rohmessdaten.

Weitere Punkte sind die Fahreridentifizierung und die Fristen. Die Verfolgungsverjährung beträgt nach § 26 Abs. 3 StVG sechs Monate, kann aber unterbrochen werden. In Härtefällen kann die Behörde oder das Gericht nach § 4 Abs. 4 BKatV ausnahmsweise vom Fahrverbot absehen und die Geldbuße erhöhen, siehe Absehen vom Fahrverbot. Ob einer dieser Ansätze greift, hängt vom Einzelfall ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einfaches Rotlicht kostet laut BKatV-Anlage, lfd. Nr. 132, 90 Euro und einen Punkt (Stand: Oktober 2026).
  • Ab mehr als einer Sekunde Rot sieht lfd. Nr. 132.3 200 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot vor.
  • In der Probezeit ist ein Rotlichtverstoß ein A-Verstoß: Aufbauseminar und zwei Jahre längere Probezeit (§ 2a StVG).
  • Die Verfolgung verjährt nach § 26 Abs. 3 StVG in sechs Monaten, sofern die Frist nicht unterbrochen wird.
  • Über Akteneinsicht lassen sich Messprotokoll, Eichung und Rotzeit prüfen (BVerfG, 2 BvR 1616/18).

Häufige Fragen (11)

Was kostet es, wenn man bei Rot über die Ampel fährt?

Mit dem Auto kostet einfaches Rotlicht laut Bußgeldkatalog 90 Euro und einen Punkt (lfd. Nr. 132, Stand: Oktober 2026). Länger als eine Sekunde Rot bedeutet 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Mit Gefährdung oder Sachschaden steigen die Sätze auf bis zu 360 Euro. Beim Bußgeldbescheid kommen eine Gebühr von mindestens 25 Euro und Auslagen hinzu (§ 107 OWiG).

Was ist ein Rotlichtblitzer?

Eine stationäre Kamera an einer Ampel, die Rotlichtverstöße dokumentiert. Der Rotlichtblitzer hält fest, welches Fahrzeug bei Rot weitergefahren ist und wie lange die Rotphase zu diesem Zeitpunkt schon dauerte. Aus Foto und Messdaten erstellt die Bußgeldstelle später den Vorwurf. Die Messung des Rotlichtblitzers muss wie jede Verkehrsmessung nachvollziehbar und überprüfbar sein.

Kann ein Rotlichtblitzer auch die Geschwindigkeit messen?

Das hängt vom Typ des Rotlichtblitzers ab. Manche Rotlichtblitzer überwachen nur das Rotlicht, andere sind für mehrere Messarten zugelassen. Welche Messung in Deinem Fall vorgenommen wurde, steht im Messprotokoll und im Bußgeldbescheid. Über die Akteneinsicht lässt sich klären, welches Gerät eingesetzt war und ob es für diese Messung geeicht und zugelassen ist.

Kann man Rotlichtblitzer erkennen?

Nicht immer, und es kommt darauf auch nicht an. Das Rotlicht gilt nach § 37 Abs. 2 StVO an jeder Ampel, ob eine Kamera hängt oder nicht. Apps und Geräte, die Verkehrsüberwachung anzeigen, darfst Du als Fahrer nach § 23 Abs. 1c StVO während der Fahrt nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen. Das ist eine eigene Ordnungswidrigkeit.

Der Rotlichtblitzer hat bei Gelb geblitzt: Was nun?

Ein Blitz vom Rotlichtblitzer allein beweist noch keinen Rotlichtverstoß. Entscheidend ist, was Foto und Messdaten zur Rotzeit zeigen, wenn Du die Haltlinie überfahren hast. Warte deshalb ab, ob ein Anhörungsbogen kommt. Kommt einer, lohnt der Blick in die Akte. Beachte: Auch Gelb ordnet nach § 37 Abs. 2 StVO an, vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen zu warten.

Was passiert bei einem Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Er zählt als schwerwiegender A-Verstoß nach Anlage 12 zur FeV. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an, die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2a StVG). Geldbuße, Punkte und ein mögliches Fahrverbot kommen unabhängig davon hinzu. Ein zweiter A-Verstoß nach dem Seminar führt zu einer schriftlichen Verwarnung mit Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung.

Was bedeutet qualifizierter Rotlichtverstoß?

So nennt man den Verstoß bei einer Rotphase, die schon länger als eine Sekunde andauerte. Die BKatV-Anlage behandelt ihn unter lfd. Nr. 132.3 mit 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Regelfahrverbot. Maßgeblich ist die gemessene Rotzeit beim Überfahren der Haltlinie. Ob sie korrekt ermittelt wurde, ist häufig der Kern einer Prüfung.

Wie lange dauert es, bis nach einem Rotlichtblitzer Post kommt?

Eine feste Frist für die Zustellung gibt es nicht. Die Behörde muss aber die Verfolgungsverjährung beachten: sechs Monate nach § 26 Abs. 3 StVG. Diese Frist wird durch bestimmte Handlungen unterbrochen, etwa die Anordnung der Anhörung (§ 33 OWiG), und beginnt dann neu. Ob ein Verstoß verjährt ist, lässt sich nur mit Blick auf die konkreten Daten in der Akte sagen.

Blitzt ein Rotlichtblitzer auch Radfahrer?

Ja, für Radfahrer und E-Scooter gilt das Rotlicht ebenso. Die BKatV-Anlage sieht unter lfd. Nr. 132a 60 Euro vor, bei mehr als einer Sekunde Rot 100 Euro, mit Gefährdung oder Sachschaden bis 180 Euro (Stand: Oktober 2026). Dazu kommt ein Punkt. Ein Fahrverbot enthalten diese Regelsätze nicht.

Muss ich als Halter sagen, wer gefahren ist?

Nein, als Betroffener musst Du Dich nicht selbst belasten, und nahe Angehörige darfst Du nach § 52 StPO schützen. Pflicht sind nur Angaben zur Person nach § 111 OWiG. Bleibt der Fahrer unbekannt, kann die Behörde allerdings nach § 31a StVZO ein Fahrtenbuch für das Fahrzeug anordnen. Das solltest Du vor einer Entscheidung abwägen.

Wann muss ich das Fahrverbot antreten?

Spätestens einen Monat nach Rechtskraft wird es wirksam (§ 25 Abs. 2 StVG). Hattest Du in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot, gilt eine Schonfrist: Du kannst den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft festlegen, sonst beginnt es mit Ablauf der vier Monate (§ 25 Abs. 3 StVG). Der Führerschein wird für die Dauer amtlich verwahrt.

Quellen

  1. § 37 StVO Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. Anlage BKatV (Bußgeldkatalog), lfd. Nr. 132 ff.
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. Anlage 13 FeV Punktebewertung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 2a StVG Fahrerlaubnis auf Probe
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 25 StVG Fahrverbot
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  6. BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18 (Zugang zu Messunterlagen)
    UrteilBundesverfassungsgericht · abgerufen am 27.10.2026

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