Fahrverbot
Kurz erklärt Ein Fahrverbot untersagt Dir für einen bestimmten Zeitraum, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Grundlage ist bei Ordnungswidrigkeiten § 25 StVG mit einer Dauer von einem bis drei Monaten, im Strafverfahren § 44 StGB mit bis zu sechs Monaten. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, den Führerschein bekommst Du nach Ablauf zurück.

Inhalt 4 Abschnitte
Wann droht ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot setzt nach § 25 Abs. 1 StVG eine grobe oder beharrliche Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers voraus. Welche Verstöße als grob gelten, legt § 4 Abs. 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung fest. Liegt ein solcher Tatbestand vor, ordnet die Behörde in der Regel ein Regelfahrverbot an.
Typische Beispiele für Pkw (Bußgeldkatalog, Stand: Oktober 2026):
| Verstoß | Regelsatz | Fahrverbot | Lfd. Nr. |
|---|---|---|---|
| innerorts 31 bis 40 km/h zu schnell | 260 Euro | 1 Monat | 11.3.6 |
| außerorts 41 bis 50 km/h zu schnell | 320 Euro | 1 Monat | 11.3.7 |
| Rotlicht länger als 1 Sekunde | 200 Euro | 1 Monat | 132.3 |
| Handy am Steuer mit Gefährdung | 150 Euro | 1 Monat | 246.2 |
| 0,5 Promille, erster Verstoß | 500 Euro | 1 Monat | 241 |
Die Tempowerte stammen aus dem Anhang zur BKatV. Mehr dazu im Beitrag zum Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung.
Auch ohne groben Einzelverstoß ist ein Fahrverbot möglich. Nach § 4 Abs. 2 BKatV liegt ein beharrlicher Pflichtverstoß in der Regel vor, wenn Du innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer Geldbuße wegen mindestens 26 km/h erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährst. Dann gilt beim ersten Mal ein Monat.
Beginn des Fahrverbots: Wann musst Du den Führerschein abgeben?
Das Fahrverbot wird nach § 25 Abs. 2 StVG wirksam, sobald der Führerschein nach Rechtskraft in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens einen Monat nach Rechtskraft. Die Verbotsfrist läuft aber erst ab dem Tag, an dem die Behörde den Führerschein tatsächlich in Verwahrung hat (§ 25 Abs. 6 StVG). Wer zu spät abgibt, verlängert sein Fahrverbot also faktisch.
Eine wichtige Ausnahme regelt § 25 Abs. 3 StVG. Gab es in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Dich, wird das Fahrverbot spätestens vier Monate nach Rechtskraft wirksam. Innerhalb dieses Fensters wählst Du den Zeitpunkt der Abgabe selbst. Details erklärt der Beitrag zur Viermonatsfrist beim Fahrverbot, den praktischen Ablauf der Abgabe der Beitrag Fahrverbot antreten.
Mehrere Fahrverbote laufen nach § 25 Abs. 4 StVG nacheinander, nicht parallel. Wer während des Verbots trotzdem ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat nach § 21 StVG. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, siehe Fahren trotz Fahrverbot.
Kann man ein Fahrverbot abwenden?
Das Regelfahrverbot ist kein Automatismus. Nach § 4 Abs. 4 BKatV kann die Behörde oder das Gericht ausnahmsweise davon absehen. Dann soll die Geldbuße angemessen erhöht werden. Ob ein Absehen vom Fahrverbot in Betracht kommt, hängt von den Umständen der Tat und Deiner persönlichen Lage ab. Der Beitrag Absehen vom Fahrverbot zeigt, welche Gesichtspunkte dabei geprüft werden.
Oft geht es um einen Härtefall beim Fahrverbot, etwa wenn der Arbeitsplatz am Führerschein hängt. Für Berufskraftfahrer stellt sich dann auch die Frage nach einer Kündigung wegen Verlust des Führerscheins. Ob ein Fahrverbot arbeitsrechtliche Folgen hat, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob es eine andere Einsatzmöglichkeit gibt.
Um das Fahrverbot überhaupt angreifen zu können, brauchst Du einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Die Frist beträgt nach § 67 Abs. 1 OWiG zwei Wochen ab Zustellung. Danach wird der Bescheid rechtskräftig.
Was unterscheidet das Fahrverbot vom Entzug der Fahrerlaubnis?
Beim Fahrverbot ruht nur das Recht zu fahren. Nach Ablauf bekommst Du den Führerschein zurück, ohne Antrag und ohne Prüfung. Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ist schärfer: Die Fahrerlaubnis erlischt mit Rechtskraft des Urteils, Du musst später eine Neuerteilung beantragen.
Im Strafverfahren kann das Gericht zusätzlich ein Fahrverbot nach § 44 StGB von einem bis sechs Monaten verhängen. Es ist dort sogar bei Taten ohne Verkehrsbezug möglich. Ein Bußgeld-Fahrverbot ist auf höchstens drei Monate begrenzt.
Zum Fahrverbot kommen Punkte im Fahreignungsregister. Die in Anlage 13 zur FeV als besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigend eingestuften Verstöße, darunter die Fahrverbots-Tempoverstöße und der qualifizierte Rotlichtverstoß, werden mit zwei Punkten bewertet. Wie sich das auswirkt, erklärt der Beitrag zu Punkten in Flensburg.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Fahrverbot nach § 25 StVG dauert einen bis drei Monate, nach § 44 StGB bis zu sechs Monate.
- Ohne Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat kannst Du den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft wählen (§ 25 Abs. 3 StVG).
- Die Verbotsfrist läuft erst ab Abgabe des Führerscheins (§ 25 Abs. 6 StVG).
- Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat nach § 21 StVG.
- Vom Regelfahrverbot kann nach § 4 Abs. 4 BKatV gegen eine höhere Geldbuße abgesehen werden.
Häufige Fragen (11)
Wann gibt es ein Fahrverbot innerorts?
Mit dem Pkw ab 31 km/h zu viel innerorts. Laut Anhang zur BKatV (Lfd. Nr. 11.3.6, Stand: Oktober 2026) sind dafür 260 Euro und ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Bei 26 bis 30 km/h gibt es beim ersten Mal 180 Euro ohne Fahrverbot. Ein zweiter Verstoß ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft kann aber als beharrlich gelten und ein Fahrverbot nach § 4 Abs. 2 BKatV auslösen.
Ab wie viel km/h gibt es außerorts ein Fahrverbot?
Für Pkw ab 41 km/h zu viel. Der Anhang zur BKatV sieht dafür unter Lfd. Nr. 11.3.7 einen Regelsatz von 320 Euro und einen Monat Fahrverbot vor (Stand: Oktober 2026). Autobahnen zählen als außerorts. Ab 61 km/h außerorts steigt das Fahrverbot auf zwei Monate, ab 71 km/h auf drei Monate. Für Lkw und Busse gelten strengere Tabellen.
Wann muss ich das Fahrverbot antreten?
Das hängt von Deiner Vorgeschichte ab. Hattest Du in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, wird es spätestens vier Monate nach Rechtskraft wirksam, den Abgabetermin wählst Du innerhalb dieser Zeit selbst (§ 25 Abs. 3 StVG). Sonst gilt § 25 Abs. 2 StVG: spätestens einen Monat nach Rechtskraft. Den genauen Zeitpunkt für das Fahrverbot nennt die Belehrung im Bußgeldbescheid.
Kann man ein Fahrverbot aufteilen?
Nein, eine Aufteilung in mehrere Abschnitte sieht § 25 StVG nicht vor. Die Verbotsfrist läuft ab dem Tag, an dem die Behörde Deinen Führerschein in Verwahrung nimmt, am Stück bis zum Ende (§ 25 Abs. 6 StVG). Werden mehrere Fahrverbote rechtskräftig, laufen sie nach § 25 Abs. 4 StVG nacheinander. Spielraum gibt es nur beim Startzeitpunkt innerhalb der Viermonatsfrist.
Gibt es bei Rot über die Ampel ein Fahrverbot?
Ja, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde Rot zeigte. Dann sieht der Bußgeldkatalog unter Lfd. Nr. 132.3 einen Regelsatz von 200 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte vor (Stand: Oktober 2026). Mit Gefährdung steigt die Geldbuße auf 320 Euro, mit Sachbeschädigung auf 360 Euro. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß unter einer Sekunde ist kein Regelfahrverbot vorgesehen.
Wie kann ich ein Fahrverbot abwenden?
Nur über einen rechtzeitigen Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung (§ 67 OWiG). Dann lässt sich prüfen, ob die Messung oder der Vorwurf angreifbar ist. Daneben erlaubt § 4 Abs. 4 BKatV, ausnahmsweise vom Fahrverbot abzusehen und stattdessen die Geldbuße zu erhöhen. Das setzt besondere Umstände voraus, die Du belegen musst. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Wer verhängt das Fahrverbot?
Die Bußgeldbehörde oder das Gericht. Nach § 25 Abs. 1 StVG ordnet die Verwaltungsbehörde das Fahrverbot im Bußgeldbescheid an. Legst Du Einspruch ein und kommt es zur Hauptverhandlung, entscheidet das Amtsgericht neu und kann das Fahrverbot bestätigen, aufheben oder davon gegen höhere Geldbuße absehen. Bei Straftaten verhängt nur das Strafgericht ein Fahrverbot nach § 44 StGB.
Welche Strafe gibt es für Fahren trotz Fahrverbot?
Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG. Vorgesehen sind Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monate oder bis zu 180 Tagessätze. Das Fahrzeug kann nach § 21 Abs. 3 StVG eingezogen werden. Auch der Halter macht sich strafbar, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.
Darf ich mit Fahrverbot Fahrrad oder E-Scooter fahren?
Fahrrad ja, E-Scooter in der Regel nein. Das Fahrverbot nach § 25 StVG betrifft Kraftfahrzeuge. Ein normales Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug. E-Scooter sind dagegen nach § 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Kraftfahrzeuge. Ist das Fahrverbot auf alle Kraftfahrzeuge bezogen, darfst Du sie während der Verbotsfrist nicht nutzen. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut im Bescheid.
Gibt es bei einem Fahrverbot auch Punkte?
In aller Regel ja, und zwar zwei Punkte. Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung bewertet besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstöße mit zwei Punkten. Dazu zählen die Tempoverstöße mit Regelfahrverbot, der Rotlichtverstoß nach mehr als einer Sekunde und Alkohol ab 0,5 Promille. Die Punkte und das Fahrverbot werden im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert.
Was passiert bei einem Fahrverbot in der Probezeit?
Neben Geldbuße und Fahrverbot reagiert die Fahrerlaubnisbehörde. Bei einer schwerwiegenden Zuwiderhandlung ordnet sie nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Die Probezeit verlängert sich dann nach § 2a Abs. 2a StVG um zwei Jahre. Welche Verstöße als schwerwiegend gelten, regelt Anlage 12 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
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