Zwischenzeugnis
Kurz erklärt Ein Zwischenzeugnis ist ein Arbeitszeugnis, das Du während des laufenden Arbeitsverhältnisses erhältst. Gesetzlich geregelt ist nur das Endzeugnis in § 109 GewO; einen Anspruch auf das Zwischenzeugnis geben Tarifverträge wie § 35 Abs. 2 TVöD bei triftigen Gründen oder ein berechtigtes Interesse. Das Zwischenzeugnis bindet den Arbeitgeber später in der Regel beim Endzeugnis.

Inhalt 4 Abschnitte
Wann habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Das Gesetz kennt ausdrücklich nur das Zeugnis „bei Beendigung“ des Arbeitsverhältnisses (§ 109 Abs. 1 GewO). Für das Zwischenzeugnis fehlt eine Norm; der Anspruch folgt meist aus einem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.
Im öffentlichen Dienst ist er klar geregelt. Nach § 35 Abs. 2 TVöD und gleichlautend nach § 35 Abs. 2 TV-L können Beschäftigte „aus triftigen Gründen“ auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen. Es ist unverzüglich auszustellen (Abs. 4).
Fehlt eine solche Regel, wird der Anspruch aus den vertraglichen Rücksichtnahmepflichten hergeleitet (§ 241 Abs. 2 BGB). Für ein Zwischenzeugnis brauchst Du dann einen nachvollziehbaren Anlass. Typisch sind ein Vorgesetztenwechsel, eine Versetzung, ein Betriebsübergang, die Elternzeit oder eine geplante Bewerbung.
Was muss in einem Zwischenzeugnis stehen?
Inhaltlich gelten dieselben Maßstäbe wie für das Arbeitszeugnis zum Ende. Ein einfaches Zeugnis nennt Art und Dauer der Tätigkeit, ein qualifiziertes beurteilt zusätzlich Leistung und Verhalten (§ 109 Abs. 1 Satz 2 und 3 GewO). Üblich ist die qualifizierte Form im Präsens.
Der Text muss klar und verständlich sein und darf keine versteckten Botschaften enthalten (§ 109 Abs. 2 GewO). Was einzelne Formeln bedeuten, erklärt die Zeugnissprache. Eine elektronische Fassung ist nur mit Deiner Einwilligung zulässig (§ 109 Abs. 3 GewO).
Eine Dankes- und Wunschformel am Schluss kannst Du nicht verlangen. Das Bundesarbeitsgericht hat einen solchen Anspruch verneint und die Klage eines Arbeitnehmers insgesamt abgewiesen (BAG, Urteil vom 25.01.2022, 9 AZR 146/21).
Wie verbindlich ist das Zwischenzeugnis für das Endzeugnis?
Das Zwischenzeugnis ist sehr verbindlich. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber beim späteren Endzeugnis in der Regel an die Beurteilung im Zwischenzeugnis gebunden. Abweichen darf er nur, wenn sich Leistung oder Verhalten danach erkennbar verändert haben. Das gilt auch für einen neuen Inhaber nach einem Betriebsübergang.
Für Dich hat das einen praktischen Wert. Steht im Zwischenzeugnis „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“, muss der Arbeitgeber eine spätere Herabstufung mit neuen Tatsachen begründen. Ohne Zwischenzeugnis gilt im Streit dagegen die Grundregel des BAG: Wer eine bessere Note als „befriedigend“ will, muss die Tatsachen dafür vortragen und beweisen (Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13).
Bei einem Aufhebungsvertrag kann es als Vorlage für das Endzeugnis dienen.
Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis verweigert oder es schlecht ausfällt?
Fordere das Zwischenzeugnis schriftlich mit Anlass und Frist an. Benachteiligen darf Dich der Arbeitgeber deswegen nicht (§ 612a BGB).
Fällt das Zeugnis zu schlecht aus oder enthält es Fehler, kannst Du eine Berichtigung verlangen, siehe Zeugnisberichtigung. Achte auf Fristen. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB), Arbeits- und Tarifverträge können aber kürzere Ausschlussfristen enthalten, im TVöD sechs Monate nach Fälligkeit (§ 37 Abs. 1 TVöD).
Hilft das nicht, entscheidet das Arbeitsgericht. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG).
Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzlich geregelt ist nur das Zeugnis bei Beendigung (§ 109 Abs. 1 GewO); das Zwischenzeugnis beruht meist auf Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einem berechtigten Interesse.
- Im öffentlichen Dienst gibt es das Zwischenzeugnis „aus triftigen Gründen“, unverzüglich auszustellen (§ 35 Abs. 2 und 4 TVöD und TV-L).
- Das Zeugnis muss klar und ohne versteckte Botschaften formuliert sein (§ 109 Abs. 2 GewO); eine Dankesformel kannst Du nicht verlangen (BAG 9 AZR 146/21).
- Beim Endzeugnis ist der Arbeitgeber in der Regel an die Beurteilung im Zwischenzeugnis gebunden.
- Ausschlussfristen können kürzer sein als die dreijährige Verjährung (§ 195 BGB), im TVöD sechs Monate (§ 37 Abs. 1 TVöD).
Häufige Fragen (10)
Kann ich ein Zwischenzeugnis ohne Grund anfordern?
Fragen darfst Du jederzeit, einen Anspruch hast Du aber in der Regel nur mit Anlass. Tarifverträge wie § 35 Abs. 2 TVöD verlangen „triftige Gründe“, ohne Tarifregel wird ein berechtigtes Interesse verlangt. Ohne Anspruch hängt es vom Entgegenkommen des Arbeitgebers ab. Nenne einen echten Anlass, etwa einen Vorgesetztenwechsel oder eine neue Aufgabe. Einen Nachweis, dass Du Dich bewerben willst, musst Du nicht beilegen.
Welche Gründe gibt es für ein Zwischenzeugnis?
Anerkannt sind Anlässe, bei denen sich die Grundlage Deiner Beurteilung ändert oder Du das Zeugnis für Deine berufliche Zukunft brauchst. Dazu zählen ein Wechsel der Führungskraft, eine Versetzung oder neue Aufgaben, ein Betriebsübergang, eine längere Elternzeit oder Freistellung, eine angekündigte Umstrukturierung und eine geplante Bewerbung. Auch eine Weiterbildung, für die ein Zeugnis verlangt wird, kann genügen. Entscheidend ist, dass der Grund nachvollziehbar ist.
Wie lange darf sich der Arbeitgeber mit dem Zwischenzeugnis Zeit lassen?
Eine feste Frist steht in keinem Gesetz. Im öffentlichen Dienst muss das Zeugnis nach § 35 Abs. 4 TVöD und TV-L unverzüglich ausgestellt werden, also ohne schuldhaftes Zögern. Außerhalb davon schuldet der Arbeitgeber die Ausstellung in angemessener Zeit, die vom Umfang abhängt. Setze schriftlich eine konkrete Frist, etwa zwei bis drei Wochen. So kannst Du später belegen, dass Du rechtzeitig nachgefragt hast.
Wie formuliere ich die Bitte um ein Zwischenzeugnis?
Kurz und sachlich. Nenne Namen, Position und den Anlass, etwa „Wegen des Wechsels meiner Vorgesetzten bitte ich um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis.“ Bitte ausdrücklich um eine Beurteilung von Leistung und Verhalten, sonst kann ein einfaches Zeugnis ausreichen (§ 109 Abs. 1 GewO). Setze ein Datum, bis wann Du das Zeugnis erwartest. Schicke die Bitte per E-Mail oder Brief, damit Du den Zeitpunkt nachweisen kannst.
Muss ein Zwischenzeugnis im Präsens geschrieben sein?
Ja, das ist der übliche Standard, weil Du noch im Unternehmen arbeitest. Formulierungen wie „Sie erledigt ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ zeigen, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Eine Vergangenheitsform kann beim Leser den Eindruck erwecken, Du seist schon ausgeschieden. Nach § 109 Abs. 2 GewO muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein; eine irreführende Zeitform kannst Du deshalb beanstanden.
Ist ein Zwischenzeugnis ohne Unterschrift gültig?
Ein Zwischenzeugnis gehört wie das Endzeugnis unterschrieben, und zwar von einer Person, die im Unternehmen erkennbar Verantwortung trägt. § 109 Abs. 1 GewO spricht von einem „schriftlichen“ Zeugnis; eine elektronische Fassung ist nach Abs. 3 nur mit Deiner Einwilligung zulässig. Ein unsigniertes PDF wirkt bei Bewerbungen wenig glaubwürdig. Bitte deshalb um ein unterschriebenes Original oder, wenn Du einverstanden bist, um eine qualifiziert elektronisch signierte Fassung.
Darf im Zwischenzeugnis der Grund stehen, warum ich es angefordert habe?
Nur, wenn Du das möchtest. Der Anlass ist keine Pflichtangabe nach § 109 GewO. Ein Hinweis wie „Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch der Mitarbeiterin wegen eines Vorgesetztenwechsels erstellt“ ist neutral. Problematisch wären Andeutungen einer geplanten Trennung, weil sie gegen das Verbot versteckter Aussagen in § 109 Abs. 2 GewO verstoßen können. Kläre am besten schon bei der Anforderung, ob ein Grund genannt werden soll.
Darf der Arbeitgeber mir kündigen, weil ich ein Zwischenzeugnis verlange?
Nein, nicht wegen dieser Bitte. § 612a BGB verbietet es, Arbeitnehmer zu benachteiligen, weil sie in zulässiger Weise ihre Rechte ausüben. Eine Kündigung, die nur darauf reagiert, wäre deshalb angreifbar. Ob eine Kündigung aus anderen Gründen wirksam ist, ist eine eigene Frage. Gegen eine schriftliche Kündigung musst Du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben (§ 4 Satz 1 KSchG), sonst gilt sie als wirksam.
Bekomme ich während der Elternzeit ein Zwischenzeugnis?
Ein Anlass liegt in der Regel vor, weil Du längere Zeit fehlst und sich Vorgesetzte oder Strukturen bis zu Deiner Rückkehr ändern können. Sinnvoll ist die Anforderung kurz vor Beginn der Elternzeit. Im öffentlichen Dienst genügt dafür ein triftiger Grund nach § 35 Abs. 2 TVöD oder TV-L. Die Elternzeit selbst gehört nicht ins Zeugnis, wenn sie für die Beurteilung keine Rolle spielt.
Wie oft kann man ein Zwischenzeugnis verlangen?
Eine Höchstzahl gibt es nicht. Maßgeblich ist, ob für jedes neue Zeugnis ein eigener Anlass besteht, etwa eine weitere Versetzung oder ein erneuter Vorgesetztenwechsel. Verlangst Du ohne neuen Grund in kurzen Abständen ein Zeugnis, fehlt es meist am berechtigten Interesse. Hebe ältere Zwischenzeugnisse auf: Sie dokumentieren Deine Entwicklung und binden den Arbeitgeber bei einem späteren Endzeugnis in der Regel an seine damalige Beurteilung.
Quellen
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