Betriebliche Altersversorgung
Kurz erklärt Betriebliche Altersversorgung ist jede Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die Dir der Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zusagt. Grundlage ist das Betriebsrentengesetz, vor allem § 1 BetrAVG. Aus Deinem Gehalt kannst Du bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze umwandeln lassen; 2026 sind das 4.056 Euro im Jahr.

Inhalt 4 Abschnitte
Was zählt rechtlich als betriebliche Altersversorgung?
Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber Leistungen für Alter, Invalidität oder Tod aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zusagt (§ 1 Abs. 1 BetrAVG). Der Arbeitgeber kann die betriebliche Altersversorgung selbst zahlen (Direktzusage) oder einen Versorgungsträger einschalten: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse.
Auch die Entgeltumwandlung, bei der Du künftigen Lohn in eine Anwartschaft umwandelst, ist betriebliche Altersversorgung (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG). Häufig regeln ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Einzelheiten.
Welche Beträge darfst Du umwandeln und was gibt der Arbeitgeber dazu?
Nach § 1a Abs. 1 BetrAVG kannst Du verlangen, dass bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung umgewandelt werden. Diese Grenze liegt 2026 bei 101.400 Euro im Jahr (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 SvBezGrV 2026), der Anspruch also bei 4.056 Euro. Beruht Dein Lohn auf einem Tarifvertrag, ist Umwandlung nur möglich, wenn der Tarifvertrag sie vorsieht oder zulässt (§ 20 Abs. 1 BetrAVG).
Läuft die Umwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, muss der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Betrags zusätzlich einzahlen, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Steuerfrei sind Beiträge an diese Träger bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (§ 3 Nr. 63 EStG), sozialversicherungsfrei bis 4 Prozent (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV).
Was passiert mit der Betriebsrente, wenn Du den Job wechselst?
Arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften bleiben erhalten, wenn Du bei Ausscheiden mindestens 21 Jahre alt bist und die Zusage mindestens drei Jahre bestanden hat (§ 1b Abs. 1 BetrAVG). Bei Entgeltumwandlung, einschließlich des Arbeitgeberzuschusses, ist die Anwartschaft sofort unverfallbar (§ 1b Abs. 5 BetrAVG). Das gilt auch beim Aufhebungsvertrag oder bei einer Kündigung.
Innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden kannst Du verlangen, dass der Übertragungswert zum neuen Arbeitgeber wandert, wenn ein externer Träger die Versorgung durchgeführt hat und der Wert die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt (§ 4 Abs. 3 BetrAVG). Kleine Anwartschaften darf der Arbeitgeber ohne Deine Zustimmung abfinden, wenn die spätere Monatsrente 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt (§ 3 Abs. 2 BetrAVG), 2026 also rund 59 Euro. Ein Betriebsübergang lässt die Zusage beim Erwerber weiterlaufen.
Was kostet Dich die betriebliche Altersversorgung im Ruhestand?
Die betriebliche Altersversorgung ist bei der Auszahlung in der Regel einkommensteuerpflichtig, wenn die Beiträge steuerfrei waren. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge (§ 229 SGB V). Für die Krankenversicherung gilt ein Freibetrag von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße (§ 226 Abs. 2 SGB V), 2026 also 197,75 Euro im Monat.
Laufende Renten muss der Arbeitgeber alle drei Jahre auf eine Anpassung prüfen (§ 16 Abs. 1 BetrAVG). Freiwillige Auskünfte des Arbeitgebers müssen richtig, eindeutig und vollständig sein; eine allgemeine Pflicht, über spätere Gesetzesänderungen zu informieren, besteht nicht (BAG, Urteil vom 18.02.2020, 3 AZR 206/18). Der Kläger, den die Beitragspflicht seiner Kapitalleistung überraschte, bekam keinen Schadensersatz.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also 4.056 Euro im Jahr, darfst Du nach § 1a Abs. 1 BetrAVG umwandeln lassen.
- Spart der Arbeitgeber durch Deine Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, schuldet er 15 Prozent Zuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
- Arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften sind ab 21 Jahren und drei Jahren Zusagedauer unverfallbar, Entgeltumwandlung sofort (§ 1b Abs. 1 und 5 BetrAVG).
- Auf Betriebsrenten fallen bei gesetzlich Versicherten Kranken- und Pflegebeiträge an; der Freibetrag in der Krankenversicherung liegt 2026 bei 197,75 Euro monatlich.
- Laufende Betriebsrenten muss der Arbeitgeber alle drei Jahre auf eine Anpassung prüfen (§ 16 Abs. 1 BetrAVG).
Häufige Fragen (10)
Wann ist eine betriebliche Altersversorgung unverfallbar?
Für arbeitgeberfinanzierte Zusagen gilt § 1b Abs. 1 BetrAVG: Du musst bei Ausscheiden das 21. Lebensjahr vollendet haben, und die Zusage muss mindestens drei Jahre bestanden haben. Bei Entgeltumwandlung gilt keine Wartezeit. Die Anwartschaft bleibt sofort erhalten, auch für den Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG (§ 1b Abs. 5 BetrAVG). Für die betriebliche Altersversorgung gilt: Eine Änderung oder Übernahme der Zusage unterbricht die Fristen nicht.
Wer zahlt die betriebliche Altersversorgung aus?
Das hängt vom Durchführungsweg ab. Bei der Direktzusage zahlt der Arbeitgeber selbst, bei Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse der jeweilige Träger. Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG haftet der Arbeitgeber aber auch dann für die zugesagte Leistung, wenn ein externer Träger nicht oder zu wenig zahlt. Ansprechpartner ist bei Problemen deshalb immer auch der frühere Arbeitgeber.
Muss die betriebliche Altersversorgung versteuert werden?
In der Regel ja, bei Auszahlung. Beiträge an Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sind in der Ansparphase bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Im Gegenzug wird die spätere Leistung als sonstige Einkunft besteuert. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von Deinem übrigen Einkommen im Ruhestand ab. Eine Prüfung durch eine steuerberatende Stelle ist sinnvoll.
Hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Betriebsrente?
Auf eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente gibt es keinen gesetzlichen Anspruch; sie entsteht nur durch Zusage, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, betriebliche Übung oder Gleichbehandlung. Einen Anspruch hast Du aber auf Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1 BetrAVG. Ausnahme: Beruht Dein Lohn auf einem Tarifvertrag, kannst Du nur umwandeln, wenn dieser das vorsieht oder zulässt (§ 20 Abs. 1 BetrAVG).
Muss der Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung etwas zur Entgeltumwandlung dazuzahlen?
Ja, unter Bedingungen. § 1a Abs. 1a BetrAVG verlangt einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Der Zuschuss gilt für Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung. Für ältere Umwandlungsvereinbarungen, die vor dem 01.01.2019 geschlossen wurden, gilt er erst seit dem 01.01.2022 (§ 26a BetrAVG). Ein Tarifvertrag kann abweichende Regeln enthalten.
Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge kündigen und mir auszahlen lassen?
Eine freie Auszahlung vor dem Versorgungsfall sieht das Betriebsrentengesetz nicht vor. § 3 BetrAVG erlaubt die Abfindung unverfallbarer Anwartschaften nur in engen Grenzen, etwa bei Kleinstanwartschaften oder wenn Dir die Rentenversicherungsbeiträge erstattet wurden. Du kannst eine Direktversicherung nach dem Ausscheiden aber mit eigenen Beiträgen fortsetzen oder beitragsfrei stellen; die Einzelheiten stehen im Versicherungsvertrag.
Was passiert mit der Betriebsrente bei Insolvenz des Arbeitgebers?
Bei einer Direktzusage des Arbeitgebers tritt nach § 7 Abs. 1 BetrAVG der Träger der Insolvenzsicherung ein, und zwar in Höhe der zugesagten Leistung; weitere Durchführungswege regeln die folgenden Sätze und Paragrafen. Bei Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds darf der Arbeitgeber die Ansprüche nicht verpfänden oder beleihen (§ 1b Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 BetrAVG). Welche Absicherung im konkreten Fall greift, hängt vom Durchführungsweg ab.
Wird die Betriebsrente auf die gesetzliche Rente angerechnet?
Nein, die gesetzliche Rente wird nicht gekürzt. Allerdings mindert Entgeltumwandlung das beitragspflichtige Entgelt, soweit sie bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei ist (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Dadurch fließen weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, was die spätere gesetzliche Rente etwas verringern kann. Wie stark, hängt von Höhe und Dauer der Umwandlung ab.
Was hat sich durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz geändert?
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 16.01.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14) gilt überwiegend seit dem 22.01.2026. Seitdem darf der Arbeitgeber Kleinstanwartschaften bis 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße ohne Zustimmung abfinden (§ 3 Abs. 2 BetrAVG), und Optionssysteme sind mit mindestens 20 Prozent Zuschuss auch ohne Tarifvertrag möglich (§ 20 Abs. 3 BetrAVG). Die Änderungen im Versicherungsvertragsrecht gelten seit 01.07.2026. Erst ab 01.01.2027 greifen die Neufassung von § 6 BetrAVG und der höhere Förderbetrag nach § 100 EStG (Art. 18 Abs. 3 und 4).
Muss die Betriebsrente jedes Jahr erhöht werden?
Eine jährliche Erhöhungspflicht gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss nach § 16 Abs. 1 BetrAVG alle drei Jahre prüfen, ob er laufende Renten anpasst, und dabei nach billigem Ermessen entscheiden. Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn die Anpassung den Anstieg der Verbraucherpreise oder der Nettolöhne vergleichbarer Beschäftigter erreicht. Sie entfällt etwa bei zugesagter jährlicher Erhöhung um mindestens 1 Prozent.
Quellen
Weitere Begriffe in Arbeitsrecht
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