Verkehrsfehlergrenze
Kurz erklärt Die Verkehrsfehlergrenze ist die größte Messabweichung, die ein geeichtes Geschwindigkeitsmessgerät im Einsatz haben darf. Grundlage ist § 31 Abs. 2 Nr. 1 MessEG. Laut PTB beträgt sie bei Messwerten bis 100 km/h 3 km/h und darüber 3 Prozent; diesen Wert zieht die Behörde als Toleranz vom Messergebnis ab, bevor sie die Überschreitung berechnet.

Inhalt 4 Abschnitte
Was ist die Verkehrsfehlergrenze?
Das Mess- und Eichrecht unterscheidet die Fehlergrenze bei Zulassung und Eichung von der Verkehrsfehlergrenze, die ein Gerät während der gesamten Verwendung einhalten muss. Wer ein Messgerät verwendet, muss nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 MessEG sicherstellen, dass diese Grenze eingehalten wird.
Für die amtliche Geschwindigkeitsüberwachung nennt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt feste Werte: ±3 km/h bei Messwerten bis 100 km/h und ±3 Prozent des Messwerts darüber (PTB, Referenzanlagen). Zugelassen wird ein Gerät nur, wenn es die Verkehrsfehlergrenze im Praxistest in keinem Einzelfall überschreitet.
Zudem müssen Blitzer nach § 37 Abs. 1 MessEG geeicht sein. Den Nachweis liefert der Eichschein.
Wie wird die Verkehrsfehlergrenze vom Messwert abgezogen?
Die Verkehrsfehlergrenze wird als Toleranzabzug vom gemessenen Wert abgezogen. Nach Abzug der Verkehrsfehlergrenze zählt erst die verbleibende Geschwindigkeit für den Bußgeldkatalog. Ergibt der Prozentabzug eine Kommazahl, wird er zu Deinen Gunsten auf volle km/h aufgerundet. So das BayObLG am 03.02.2025 (201 ObOWi 22/25).
| Messwert | Abzug | vorwerfbar |
|---|---|---|
| 54 km/h | 3 km/h | 51 km/h |
| 112 km/h | 3 Prozent = 3,36, aufgerundet 4 km/h | 108 km/h |
| 155 km/h | 3 Prozent = 4,65, aufgerundet 5 km/h | 150 km/h |
Die PTB hält den Abzug für ausreichend. In ihrer Stellungnahme vom 02.08.2016 zeigt sie, dass Geräte die Nachkommastellen zusätzlich abschneiden, was schon vor dem Abzug zu Deinen Gunsten wirkt. In ihrer Beispielauswertung lag die angerechnete Geschwindigkeit im Mittel rund 3,5 km/h unter der tatsächlich gefahrenen.
Warum entscheidet die Toleranz über Punkte und Fahrverbot?
Der Bußgeldkatalog arbeitet mit festen Stufen. Innerorts droht laut Anhang zur BKatV (Tabelle 1c, Lfd. Nr. 11.3.6, Stand Oktober 2026) für Pkw bei einer Überschreitung um mehr als 30 km/h ein Regelfahrverbot von einem Monat. Wer in einer 50er-Zone mit 84 km/h gemessen wird, kommt nach Abzug von 3 km/h auf 81 km/h, also 31 km/h zu viel. Bei 83 km/h wären es genau 30 km/h ohne Regelfahrverbot.
Im Fall des BayObLG ging es um 158 km/h bei erlaubten 100 km/h: Mit korrekt aufgerundetem Abzug von 8 km/h statt 7 km/h blieben 50 statt 51 km/h Überschreitung, die Geldbuße sank von 480 auf 320 Euro. Wie sich das auf ein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung auswirkt, hängt vom Einzelfall ab.
Reicht der Standardabzug immer aus?
Die Verkehrsfehlergrenze deckt nur systembedingte Abweichungen eines korrekt eingesetzten, geeichten Geräts. Darauf baut das standardisierte Messverfahren auf. Fehler bei Aufbau, Bedienung oder Eichung deckt die Verkehrsfehlergrenze nicht ab. Solche Punkte prüft man über Akte, Messprotokoll und Rohmessdaten; den Zugang dazu hat das BVerfG am 12.11.2020 (2 BvR 1616/18) grundsätzlich anerkannt.
Für andere Verfahren gelten andere Abzüge. Beim Nachfahren mit dem Videosystem ProVida 2000 Modular legte das BayObLG im Fall von 2025 einen Abzug von 5 Prozent zugrunde. Ohne geeichtes Gerät gilt die Verkehrsfehlergrenze nicht; welcher Abschlag dann angemessen ist, entscheidet das Gericht, siehe Messung durch Nachfahren.
Zweifel an der Messung musst Du im Einspruch gegen den Bußgeldbescheid binnen zwei Wochen ab Zustellung geltend machen (§ 67 Abs. 1 OWiG).
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verkehrsfehlergrenze für Geschwindigkeitsmessgeräte beträgt laut PTB ±3 km/h bis 100 km/h und ±3 Prozent darüber.
- Der Verwender muss nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 MessEG sicherstellen, dass das Gerät die Verkehrsfehlergrenzen einhält; ungeeicht darf es nach § 37 MessEG nicht verwendet werden.
- Ein prozentualer Toleranzwert mit Kommastelle ist immer zugunsten des Betroffenen auf volle km/h aufzurunden (BayObLG, 03.02.2025, 201 ObOWi 22/25).
- Innerorts beginnt das Regelfahrverbot für Pkw bei mehr als 30 km/h Überschreitung nach Abzug (Anhang BKatV, Tabelle 1c, Lfd. Nr. 11.3.6, Stand Oktober 2026).
- Messfehler außerhalb der Verkehrsfehlergrenze müssen im Einspruch binnen zwei Wochen geltend gemacht werden (§ 67 Abs. 1 OWiG).
Häufige Fragen (10)
Wie hoch ist die Verkehrsfehlergrenze beim Blitzer?
Bis zu einem Messwert von 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Das entspricht den Verkehrsfehlergrenzen, die die PTB für amtliche Geschwindigkeitsmessgeräte nennt. Bei 130 km/h sind das 3,9 km/h, die auf 4 km/h aufgerundet werden. Andere Messverfahren wie das Nachfahren mit Videosystem arbeiten mit eigenen Abzügen, beim System ProVida etwa 5 Prozent.
Gilt innerorts eine andere Verkehrsfehlergrenze als auf der Autobahn?
Nein, der Ort spielt keine Rolle, nur die Höhe des Messwerts. Innerorts und auf Landstraßen liegt der Messwert in der Regel unter 100 km/h, dann werden 3 km/h abgezogen. Auf der Autobahn kann er darüber liegen, dann gelten 3 Prozent. In der 30-Zone wird bei 45 km/h also auf 42 km/h gerechnet, auf der Autobahn bei 150 km/h auf 145 km/h.
Was ist der Unterschied zwischen Eichfehlergrenze und Verkehrsfehlergrenze?
Die Fehlergrenze gilt bei Zulassung und Eichung, also unter Prüfbedingungen. Die Verkehrsfehlergrenze ist die Abweichung, die ein Gerät während des Einsatzes im Straßenverkehr nicht überschreiten darf. Nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 MessEG endet die Eichfrist vorzeitig, wenn ein Gerät die Verkehrsfehlergrenzen nicht mehr einhält. Für die Toleranz im Bußgeldverfahren zählen die Verkehrsfehlergrenzen.
Wird beim Toleranzabzug auf- oder abgerundet?
Der Toleranzwert wird immer zu Deinen Gunsten aufgerundet. Das BayObLG hat am 03.02.2025 (201 ObOWi 22/25) entschieden, dass ein rechnerischer Zwischenwert wie 7,9 km/h auf 8 km/h aufzurunden ist, und zwar auch dann, wenn mathematisch eine Abrundung naheläge. Viele Geräte schneiden außerdem laut PTB die Nachkommastellen des Messwerts ab, was zusätzlich zu Deinen Gunsten wirkt.
Warum gibt es überhaupt eine Toleranz beim Blitzen?
Weil jede Messung physikalisch eine kleine Unsicherheit hat. Der Abzug der Verkehrsfehlergrenze stellt sicher, dass Dir keine höhere Geschwindigkeit angerechnet wird als die tatsächlich gefahrene. Nach der Stellungnahme der PTB vom 02.08.2016 liegt die typische Abweichung eines zugelassenen Geräts weit innerhalb dieser Grenze. Die Toleranz ist also kein Entgegenkommen, sondern eine messtechnische Absicherung.
Gilt die Verkehrsfehlergrenze auch bei Laser- und Radarmessungen?
Ja, die Verkehrsfehlergrenzen von 3 km/h bis 100 km/h und 3 Prozent darüber gelten für zugelassene und geeichte Geräte unabhängig von der Messtechnik. Laser, Radar, Lichtschranke und Sensoren in der Fahrbahn durchlaufen vor der Zulassung denselben Praxistest an den Referenzanlagen der PTB. Für Messungen ohne geeichtes Gerät, etwa mit ungeeichtem Tacho, gelten diese Werte nicht; den Abschlag bestimmt dann das Gericht.
Kann ich mich auf einen Messfehler berufen, wenn die Toleranz schon abgezogen ist?
Das bleibt möglich, denn der Abzug deckt nur die normale Messunsicherheit eines korrekt eingesetzten Geräts. Konkrete Fehler wie eine abgelaufene Eichung, ein Aufbau entgegen der Bedienungsanleitung oder ein zweites Fahrzeug im Messbereich deckt er nicht ab. Solche Einwände setzen in der Regel eine Prüfung der Akte voraus. Dafür musst Du rechtzeitig Einspruch einlegen.
Wie hoch ist die Toleranz beim Nachfahren durch die Polizei?
Das hängt vom eingesetzten System ab. Beim geeichten Videonachfahrsystem ProVida 2000 Modular legte das BayObLG im Beschluss vom 03.02.2025 (201 ObOWi 22/25) einen Abzug von 5 Prozent zugrunde, aufgerundet auf volle km/h. Wird mit einem ungeeichten Tachometer nachgefahren, gilt die Verkehrsfehlergrenze nicht. Welcher Sicherheitsabschlag dann nötig ist, legt das Gericht anhand der Umstände der Messung fest.
Ist eine Messung ohne gültige Eichung verwertbar?
Ein ungeeichtes Gerät darf nach § 37 Abs. 1 MessEG nicht verwendet werden. Fehlt die Eichung, entfällt in der Regel die Grundlage für die Annahme eines standardisierten Messverfahrens mit dem üblichen Toleranzabzug. Ob die Messung dann trotzdem mit höherem Abschlag verwertet werden kann, entscheidet das Gericht im Einzelfall, gegebenenfalls nach einem Sachverständigengutachten. Den Eichschein findest Du in der Bußgeldakte.
Wie berechne ich die vorwerfbare Geschwindigkeit?
Ziehe vom Messwert bis 100 km/h 3 km/h ab, darüber 3 Prozent, und runde den Prozentwert auf volle km/h auf. Von der so ermittelten Geschwindigkeit ziehst Du das Tempolimit ab. Beispiel: 127 km/h gemessen, 3 Prozent sind 3,81, aufgerundet 4 km/h. Vorwerfbar sind 123 km/h, bei erlaubten 100 km/h also 23 km/h zu viel. Diese Zahl bestimmt Bußgeld und Punkte.
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
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