Stillzeit am Arbeitsplatz
Kurz erklärt Stillzeit am Arbeitsplatz ist die bezahlte Freistellung, die Arbeitgeber stillenden Frauen zum Stillen oder Abpumpen gewähren müssen. Geregelt ist sie in § 7 Abs. 2 MuSchG. Der Anspruch besteht in den ersten zwölf Monaten nach der Entbindung und beträgt mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde.

Inhalt 4 Abschnitte
Wie viel Stillzeit am Arbeitsplatz steht Dir zu?
Stillst Du nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz, muss Dein Arbeitgeber Dich auf Dein Verlangen freistellen. Das bestimmt § 7 Abs. 2 MuSchG. Freigestellt wirst Du für die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Für das Abpumpen gilt nach dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums dasselbe.
Arbeitest Du zusammenhängend mehr als acht Stunden, soll der Arbeitgeber auf Verlangen zweimal mindestens 45 Minuten gewähren. Gibt es in der Nähe keine Stillgelegenheit, soll es einmal mindestens 90 Minuten sein. Zusammenhängend ist die Arbeitszeit, wenn keine Ruhepause von mehr als zwei Stunden sie unterbricht. Der Anspruch auf Stillzeit am Arbeitsplatz endet zwölf Monate nach der Entbindung. Danach kannst Du eine Freistellung nur noch vereinbaren.
Wird die Stillzeit bezahlt und auf Pausen angerechnet?
Die Stillzeit am Arbeitsplatz kostet Dich kein Geld. Nach § 23 Abs. 1 MuSchG darf durch die Freistellung kein Entgeltausfall eintreten. Du musst die Zeit weder vor- noch nacharbeiten. Sie wird auch nicht auf die gesetzlichen Ruhepausen angerechnet, die Dir nach der Pausenregelung des Arbeitszeitgesetzes zustehen.
Das gilt in Vollzeit wie in Teilzeit, auch bei Teilzeit in der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf die Stillzeit also weder vom Lohn abziehen noch auf ein Arbeitszeitkonto als Minusstunden buchen.
Welche weiteren Schutzregeln gelten für stillende Frauen?
Das Mutterschutzgesetz schützt stillende Frauen auch über die Stillpausen hinaus. Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen in einer Gefährdungsbeurteilung für stillende Frauen bewerten (§ 10 MuSchG) und Schutzmaßnahmen festlegen, sobald Du ihm mitteilst, dass Du stillst. Diese Mitteilung soll so früh wie möglich erfolgen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Du musst Dich während Pausen hinlegen, hinsetzen und ausruhen können (§ 9 Abs. 3 MuSchG).
Ferner gelten Arbeitszeitgrenzen: höchstens achteinhalb Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche ab 18 Jahren (§ 4 Abs. 1 MuSchG) und grundsätzlich keine Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr (§ 5 Abs. 1 MuSchG). Bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Strahlung, Akkord oder Fließarbeit sind für stillende Frauen unzulässig (§ 12 MuSchG). Lässt sich eine Gefährdung weder durch Umgestaltung noch durch einen anderen Arbeitsplatz ausschließen, folgt ein Beschäftigungsverbot (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG) mit Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die Stillzeit am Arbeitsplatz verweigert?
Die Freistellung für die Stillzeit am Arbeitsplatz ist eine gesetzliche Pflicht. Wer eine stillende Frau entgegen § 7 Abs. 2 Satz 1 MuSchG nicht freistellt, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 30.000 Euro betragen (§ 32 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 MuSchG). Zuständig ist die Arbeitsschutzbehörde des Landes, an die Du Dich wenden kannst. Lohnabzüge wegen Stillzeit kannst Du vor dem Arbeitsgericht zurückfordern.
Für Beamtinnen gilt das MuSchG nicht direkt (§ 1 Abs. 3 MuSchG). Im Bund verweist § 2 Abs. 1 Nr. 7 der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung auf § 7 MuSchG; für Landesbeamtinnen regelt das jeweilige Land die Einzelheiten. Mehr unter Mutterschutz für Beamtinnen.
Das Wichtigste in Kürze
- In den ersten zwölf Monaten nach der Geburt muss der Arbeitgeber Dich auf Verlangen zum Stillen freistellen, mindestens zweimal 30 Minuten oder einmal 60 Minuten täglich (§ 7 Abs. 2 MuSchG).
- Bei mehr als acht Stunden zusammenhängender Arbeit sollen es zweimal 45 Minuten oder einmal 90 Minuten sein.
- Stillzeit ist bezahlt, muss nicht nachgearbeitet werden und zählt nicht als Ruhepause (§ 23 Abs. 1 MuSchG).
- Wer die Freistellung verweigert, riskiert eine Geldbuße bis 30.000 Euro (§ 32 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 MuSchG).
- Für Bundesbeamtinnen gilt § 7 MuSchG über § 2 MuSchEltZV entsprechend.
Häufige Fragen (10)
Wie lange hat man Anspruch auf Stillzeit am Arbeitsplatz?
Zwölf Monate ab der Entbindung. Bis zum ersten Geburtstag Deines Kindes kannst Du die Freistellung nach § 7 Abs. 2 MuSchG verlangen. Stillst Du länger, endet der gesetzliche Anspruch auf bezahlte Stillpausen. Die übrigen Schutzvorschriften für stillende Frauen, etwa die Arbeitszeitgrenzen oder unzulässige Tätigkeiten, sehen im Gesetzestext keine solche Zwölfmonatsgrenze vor.
Gilt Abpumpen als Stillzeit am Arbeitsplatz?
Ja. Das Gesetz spricht von der zum Stillen erforderlichen Zeit. Das Familienportal des Bundesfamilienministeriums wendet die Regeln ausdrücklich auch auf das Abpumpen an. Viele Frauen pumpen im Betrieb ab, weil das Kind nicht vor Ort ist. Der Arbeitgeber muss dafür die Zeit freigeben und nach § 9 Abs. 3 MuSchG eine geeignete Möglichkeit zum Ausruhen bieten.
Muss ich die Stillzeit am Arbeitsplatz nacharbeiten?
Nein. § 23 Abs. 1 Satz 2 MuSchG verbietet das Vor- und Nacharbeiten von Freistellungszeiten ausdrücklich. Die Stillzeit wird wie Arbeitszeit bezahlt und darf nicht zu Minusstunden führen. Sie wird außerdem nicht auf die Ruhepausen nach dem Arbeitszeitgesetz angerechnet. Bei sechs Stunden Arbeit stehen Dir also Stillzeit und gegebenenfalls Pause nebeneinander zu.
Muss ich dem Arbeitgeber einen Nachweis über das Stillen vorlegen?
Das Gesetz sieht für das Stillen keinen bestimmten Nachweis vor. § 15 Abs. 1 Satz 2 MuSchG sagt nur, dass eine stillende Frau dem Arbeitgeber so früh wie möglich mitteilen soll, dass sie stillt. Die Pflicht zum ärztlichen Zeugnis in § 15 Abs. 2 MuSchG betrifft die Schwangerschaft. Bestehen Zweifel, solltest Du die Lage offen besprechen, statt Atteste ungefragt vorzulegen.
Steht mir in Teilzeit weniger Stillzeit am Arbeitsplatz zu?
Nein, die Mindestzeiten gelten unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit: zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal eine Stunde. Nur die verlängerte Stillzeit von zweimal 45 oder einmal 90 Minuten setzt eine zusammenhängende Arbeitszeit von mehr als acht Stunden voraus. In Teilzeit sollst Du nach den Hinweisen des Bundesfamilienministeriums die Stillzeiten aber so legen, dass möglichst wenig Arbeitszeit ausfällt.
Muss mein Arbeitgeber einen Stillraum bereitstellen?
Einen eigenen Stillraum schreibt § 7 MuSchG nicht vor. Nach § 9 Abs. 3 MuSchG muss der Arbeitgeber aber sicherstellen, dass Du Dich während Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kannst. In der Praxis braucht es dafür einen Raum mit Privatsphäre. Die Arbeitsschutzbehörde kann die Umsetzung kontrollieren.
Darf ich als stillende Mutter Nachtschichten oder Überstunden machen?
In der Regel nicht. Nach § 5 Abs. 1 MuSchG darfst Du nicht zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigt werden; bis 22 Uhr nur im behördlichen Verfahren nach § 28 MuSchG. Mehrarbeit über achteinhalb Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche ist für stillende Frauen ab 18 Jahren unzulässig (§ 4 Abs. 1 MuSchG). Nach Arbeitsende steht Dir eine Ruhezeit von elf Stunden zu.
Kann ich die Stillzeit an den Arbeitsbeginn oder das Arbeitsende legen?
Die Freistellung erfolgt auf Dein Verlangen, das Gesetz legt die Lage nicht fest. In Teilzeit sollen die Zeiten nach den Hinweisen des Ministeriums möglichst wenig Arbeitszeit ausfallen lassen. Wenn es zu Deinem Rhythmus passt, kannst Du mit dem Arbeitgeber vereinbaren, später anzufangen oder früher zu gehen, ohne Lohneinbuße nach § 23 MuSchG. Könnt Ihr Euch nicht einigen, hilft nach den Hinweisen des Ministeriums die Aufsichtsbehörde.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Stillzeit nicht gewährt?
Er verstößt gegen eine zwingende Schutzvorschrift. Die Nichtgewährung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann (§ 32 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 MuSchG). Du kannst die Arbeitsschutzbehörde einschalten. Wurde Dir Lohn für Stillzeiten abgezogen, kannst Du ihn nachfordern. Achte dabei auf mögliche Ausschlussfristen in Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag.
Gilt die Stillzeit auch für Beamtinnen?
Ja, aber über eigene Vorschriften. Das MuSchG gilt nach § 1 Abs. 3 nicht unmittelbar für Beamtinnen. Für Bundesbeamtinnen ordnet § 2 Abs. 1 Nr. 7 der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung die entsprechende Anwendung des § 7 MuSchG an. Landesbeamtinnen finden ihre Regeln im Mutterschutzrecht ihres Landes. Den genauen Umfang solltest Du dort nachlesen.
Quellen
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