Kündigungstermin
Kurz erklärt Der Kündigungstermin ist der Tag, an dem ein Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung endet. Er ist von der Kündigungsfrist zu unterscheiden, also dem Zeitraum bis dahin. Nach § 622 Abs. 1 BGB sind der 15. und das Monatsende zulässige Termine; verlängerte Fristen des Arbeitgebers enden immer zum Monatsende.

Inhalt 4 Abschnitte
Was ist der Unterschied zwischen Kündigungsfrist und Kündigungstermin?
Die Frist ist der Zeitraum, der Kündigungstermin der Endpunkt. Beispiel: „vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats“ nach § 622 Abs. 1 BGB. Die Frist beträgt vier Wochen, Kündigungstermine sind nur der 15. und der letzte Tag eines Monats. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung, nicht mit dem Datum des Schreibens.
Am Kündigungstermin endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Tages. Bei einem Kündigungstermin zum 15. ist also der 15. selbst noch Teil des Arbeitsverhältnisses, ein neuer Job kann am 16. beginnen.
Welche Kündigungstermine gelten nach dem Gesetz und im Tarifvertrag?
Für Arbeitnehmer gilt in der Regel nur die Grundfrist mit den Terminen 15. und Monatsende; mehr dazu unter Kündigungsfrist für Arbeitnehmer. Kündigt der Arbeitgeber nach mindestens zwei Jahren Beschäftigung, verlängert sich die Frist nach § 622 Abs. 2 BGB stufenweise von einem bis zu sieben Monaten, jeweils nur zum Ende eines Kalendermonats.
Ausnahmen: In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten beträgt die Frist zwei Wochen, ohne festen Termin; Du kannst also zu jedem Tag kündigen (§ 622 Abs. 3 BGB). Tarifverträge dürfen abweichen (§ 622 Abs. 4 BGB). So kennen § 34 TV-L und § 34 TVöD ab mehr als einem Jahr Beschäftigungszeit nur den Schluss eines Kalendervierteljahres als Termin, mehr dazu unter tarifliche Kündigungsfrist. In Kleinbetrieben mit höchstens 20 Arbeitnehmern kann einzelvertraglich eine Frist von vier Wochen ohne die festen Termine vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BGB).
Wie rechnest Du vom Kündigungstermin zurück?
Zähle vom gewünschten Termin rückwärts. Soll das Arbeitsverhältnis mit der Grundfrist zum 31. März 2026 enden, muss die Kündigung rechnerisch spätestens am 3. März zugehen. Für den 15. April 2026 ist es der 18. März. Rechne immer einige Tage Puffer ein, denn ein Brief am Abend oder am Wochenende geht oft erst später zu. Details zum Rechnen stehen unter Kündigungsfrist berechnen.
Geht die Kündigung zu spät zu, verschiebt sich das Ende auf den nächsten zulässigen Kündigungstermin. Bei der Grundfrist ist das oft nur ein halber Monat später, bei verlängerten Fristen ein ganzer Monat.
Was gilt bei einem falschen oder fehlenden Kündigungstermin?
Eine Kündigung muss den Kündigungstermin erkennen lassen, also wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Dafür genügt die Angabe der Frist oder des Termins. Auch eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist wirksam, wenn Du den Termin unschwer ermitteln kannst (BAG, Urteil vom 20.06.2013, 6 AZR 805/11).
Nennt der Arbeitgeber einen zu frühen Termin, lässt sich die Erklärung oft als Kündigung zum richtigen Termin verstehen. Gelingt das nicht, weil der Termin erkennbar fest gemeint war, musst Du die falsche Frist innerhalb der Klagefrist von drei Wochen angreifen. Sonst gilt die Kündigung nach § 7 KSchG zum genannten Termin als wirksam (BAG, Urteil vom 01.09.2010, 5 AZR 700/09).
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kündigungstermin ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses, die Kündigungsfrist der Zeitraum bis dahin.
- Bei der Grundfrist von vier Wochen sind der 15. und das Monatsende zulässige Termine (§ 622 Abs. 1 BGB).
- Verlängerte Arbeitgeberfristen nach § 622 Abs. 2 BGB enden immer zum Ende eines Kalendermonats.
- In der Probezeit gilt eine Frist von zwei Wochen ohne festen Termin (§ 622 Abs. 3 BGB).
- Ist ein falscher Termin fest gemeint, muss er binnen drei Wochen angegriffen werden, sonst greift § 7 KSchG (BAG 5 AZR 700/09).
Häufige Fragen (10)
Was ist der Unterschied zwischen Kündigungsfrist und Kündigungstermin?
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses, etwa vier Wochen. Der Kündigungstermin ist der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis endet, etwa der 15. oder der Monatsletzte. Beides muss passen: Die Frist muss vor dem Termin vollständig ablaufen, sonst verschiebt sich das Ende auf den nächsten zulässigen Termin.
Ist bei einer Kündigung zum 15. der 15. der letzte Arbeitstag?
Ja. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des 15., Du bist an diesem Tag also noch angestellt und musst arbeiten, wenn keine Freistellung oder kein Urlaub vereinbart ist. Fällt der 15. auf ein Wochenende, ändert das am Ende des Arbeitsverhältnisses nichts. Nach dem Kündigungstermin kann ein neues Arbeitsverhältnis am 16. beginnen, ohne dass sich beide überschneiden.
Wann muss ich kündigen, um zum Monatsende rauszukommen?
Mit der Grundfrist muss die Kündigung spätestens vier Wochen vor dem Monatsletzten zugehen. Für den 31. März 2026 war das rechnerisch der 3. März, für einen 30. April der 2. April. Plane einige Tage Puffer ein, denn maßgeblich ist der Zugang beim Arbeitgeber, nicht das Absendedatum. Prüfe außerdem, ob Dein Vertrag oder ein Tarifvertrag längere Fristen vorsieht.
Kann man auch zum 15. des Monats kündigen?
Ja, bei der Grundfrist von vier Wochen nach § 622 Abs. 1 BGB. Das gilt für Arbeitnehmer in der Regel immer und für Arbeitgeber in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung. Bei den verlängerten Fristen des § 622 Abs. 2 BGB ist nur das Monatsende zulässig. Tarifverträge oder Arbeitsverträge können andere Termine festlegen, etwa nur das Monats- oder Quartalsende.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber einen falschen Kündigungstermin nennt?
Oft lässt sich die Kündigung als Kündigung zum nächsten zulässigen Termin auslegen; dann endet das Arbeitsverhältnis einfach später. War der falsche Termin aber erkennbar fest gemeint, musst Du ihn innerhalb von drei Wochen nach Zugang mit einer Klage angreifen. Sonst gilt die Kündigung nach § 7 KSchG zum genannten Termin (BAG, Urteil vom 01.09.2010, 5 AZR 700/09).
Ist eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin wirksam?
Ja, wenn Du die Dauer der Kündigungsfrist kennst oder ohne Schwierigkeiten ermitteln kannst. Das BAG hat das am 20.06.2013 (6 AZR 805/11) bestätigt. Unklar wird es, wenn das Schreiben mehrere mögliche Termine nebeneinander nennt und offenlässt, welcher gilt. Dann kann die Kündigung zu unbestimmt sein. Prüfe das zeitnah, denn auch hier läuft die Dreiwochenfrist.
Welche Kündigungstermine gelten im öffentlichen Dienst?
Nach § 34 Abs. 1 TV-L und § 34 Abs. 1 TVöD beträgt die Frist in den ersten sechs Monaten zwei Wochen zum Monatsschluss, bis zu einem Jahr Beschäftigungszeit einen Monat zum Monatsschluss. Danach gelten sechs Wochen bis sechs Monate, jeweils nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Maßgeblich ist die Beschäftigungszeit beim selben Arbeitgeber.
Gibt es in der Probezeit einen festen Kündigungstermin?
Nein. Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten kann mit zwei Wochen Frist zu jedem beliebigen Tag gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Kündigung muss nur innerhalb der Probezeit zugehen; das Ende darf danach liegen. Tarifverträge können Abweichendes regeln, etwa zwei Wochen zum Monatsschluss im TV-L und TVöD.
Verschiebt sich der Kündigungstermin, wenn er auf einen Sonntag fällt?
Nein. Das Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf des genannten Tages. Die Regel des § 193 BGB, nach der Fristen bei Sonn- und Feiertagen auf den nächsten Werktag rücken, betrifft die Abgabe von Erklärungen und Leistungen, nicht das Ende eines Arbeitsverhältnisses. Für Dich wichtig ist vor allem, dass die Kündigung rechtzeitig vor dem Termin zugegangen ist.
Was ist der Kündigungstermin bei einer Wohnung?
Im Mietrecht ist der Termin immer das Ende eines Monats. Mieter kündigen nach § 573c Abs. 1 BGB spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats. Geht die Kündigung am 3. Werktag im Mai zu, endet der Vertrag also am 31. Juli. Der Samstag zählt dabei als Werktag mit, außer er ist der letzte Tag der Karenzfrist.
Quellen
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