Kennzeichenanzeige durch Privatpersonen
Kurz erklärt Eine Kennzeichenanzeige durch Privatpersonen liegt vor, wenn eine Privatperson einen beobachteten Verkehrsverstoß, etwa einen Parkverstoß, mit Kennzeichen, Ort und Zeit an Polizei oder Bußgeldbehörde meldet. Ob die Behörde den Verstoß verfolgt, liegt nach § 47 Abs. 1 OWiG in ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren nach § 26 Abs. 3 StVG grundsätzlich nach sechs Monaten.

Inhalt 4 Abschnitte
Ist eine Kennzeichenanzeige durch Privatpersonen bei Falschparkern erlaubt?
Ja. Jeder darf einen Verstoß bei der Polizei oder der zuständigen Bußgeldbehörde melden. Das folgt aus § 158 Abs. 1 StPO, der über § 46 Abs. 1 OWiG auch im Bußgeldverfahren gilt. Die Polizei erforscht Ordnungswidrigkeiten nach § 53 Abs. 1 OWiG nach pflichtgemäßem Ermessen.
Einen Anspruch darauf, dass ein Parkverstoß auch geahndet wird, hast Du nicht. Die Verfolgung liegt nach § 47 Abs. 1 OWiG im Ermessen der Behörde. Für eine Kennzeichenanzeige durch Privatpersonen gibt es keine Belohnung. Verwarnungs- und Bußgelder fließen nach § 90 Abs. 2 OWiG in die Landes- oder Bundeskasse.
Anders liegt es auf Deinem privaten Stellplatz. Wer dort ohne Erlaubnis parkt, stört Deinen Besitz, das ist verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB. Das ist eine zivilrechtliche Frage, bei der eher das Abschleppen als eine Anzeige weiterhilft.
Sind Fotos mit erkennbarem Kennzeichen bei einer Kennzeichenanzeige durch Privatpersonen erlaubt?
Ein Kennzeichen ist ein personenbezogenes Datum, weil sich darüber der Halter ermitteln lässt. Trotzdem hat das Verwaltungsgericht Ansbach Fotos für eine Anzeige an die Polizei gebilligt. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte einen Anzeigenden verwarnt, das Gericht hob die Verwarnung auf (VG Ansbach, Urteil vom 02.11.2022, AN 14 K 21.01431).
Die Begründung: Die Übermittlung ist nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen zulässig. Eine persönliche Betroffenheit ist nicht nötig, und ein Foto belegt den Verstoß besser als eine reine Beschreibung. Das Urteil stammt von einem Verwaltungsgericht, eine höchstrichterliche Entscheidung dazu fehlt.
Achte bei der Kennzeichenanzeige durch Privatpersonen auf Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO. Personen, Gesichter und unbeteiligte Fahrzeuge gehören nicht auf das Bild. Wer Fotos öffentlich postet, statt sie der Behörde zu schicken, verlässt diese Begründung. Ein Bußgeld im Datenschutz ist dann nicht ausgeschlossen.
Was passiert nach Deiner Anzeige?
Die Behörde prüft die Angaben und ermittelt über die Halterabfrage, wem das Auto gehört. Bei geringfügigen Verstößen kann sie ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro erheben (§ 56 Abs. 1 OWiG). Parken auf dem Gehweg kostet laut Bußgeldkatalog 55 Euro, mit Behinderung 70 Euro. Ebenfalls 70 Euro sind es bei längerem Parken: auf einem gewöhnlichen Gehweg ab mehr als einer Stunde (Lfd. Nr. 52a.2), auf einem beschilderten Gehweg (Zeichen 239) ab mehr als drei Stunden (Anlage BKatV, Lfd. Nr. 144.2, Stand: Oktober 2026).
Lässt sich der Fahrer bei einem Halt- oder Parkverstoß nicht ermitteln, trägt der Halter nach § 25a StVG die Verfahrenskosten. Das ist die Halterhaftung.
Bei einer Kennzeichenanzeige durch Privatpersonen wirst Du in der Akte als Zeuge geführt. Der Betroffene kann nach § 49 Abs. 1 OWiG Akteneinsicht erhalten, soweit keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen Dritter entgegenstehen. Legt er Einspruch ein, kann das Amtsgericht Dich als Zeugen laden.
Welche Risiken hat eine falsche Anzeige?
Ein ehrlicher Irrtum ist nicht strafbar. Wer aber wider besseres Wissen einen anderen einer rechtswidrigen Tat verdächtigt, um ein Verfahren gegen ihn auszulösen, macht sich nach § 164 StGB strafbar. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
Zeitlich solltest Du nicht zu lange warten. Die Verfolgung verjährt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 26 Abs. 3 StVG nach sechs Monaten, solange keine Unterbrechung eintritt. Bei einer Kennzeichenanzeige durch Privatpersonen hilft ein Foto mit Datum und Uhrzeit der Behörde, den Tatzeitpunkt sicher festzustellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Jeder darf einen Verkehrsverstoß nach § 158 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG anzeigen, ein Anspruch auf Ahndung besteht nach § 47 Abs. 1 OWiG nicht.
- Das VG Ansbach (AN 14 K 21.01431) hält Fotos mit Kennzeichen zur Anzeige bei der Polizei nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für zulässig.
- Parken auf dem Gehweg kostet 55 Euro, mit Behinderung 70 Euro (Anlage BKatV, Lfd. Nr. 52a und 144, Stand Oktober 2026).
- Bleibt der Fahrer unbekannt, zahlt der Halter bei Parkverstößen die Verfahrenskosten nach § 25a StVG.
- Eine bewusst falsche Anzeige kann nach § 164 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Häufige Fragen (11)
Wie erstatte ich eine Kennzeichenanzeige durch Privatpersonen gegen einen Falschparker?
Du meldest den Verstoß bei der Polizei oder der Bußgeldstelle Deiner Stadt, schriftlich, per Onlineformular oder vor Ort. Wichtig sind Kennzeichen, Fahrzeugtyp, genauer Ort, Datum, Uhrzeit und die Art des Verstoßes. Ein Foto hilft als Beweis. Gib Deinen Namen und Deine Anschrift an, denn die Behörde braucht Dich bei einem Einspruch womöglich als Zeugen.
Ist eine Kennzeichenanzeige durch Privatpersonen auch anonym möglich?
Möglich ist das, die Behörde kann aber wenig damit anfangen. Bestreitet der Halter den Verstoß, fehlt ihr ohne erreichbaren Zeugen ein Beweismittel. Nach § 47 Abs. 1 OWiG darf sie das Verfahren dann nach Ermessen einstellen. Wer seinen Namen angibt, macht eine Verfolgung wahrscheinlicher, nimmt aber in Kauf, in der Akte zu stehen.
Darf ich bei einer Kennzeichenanzeige durch Privatpersonen Falschparker fotografieren?
Für eine Anzeige an die Polizei ja, so jedenfalls das VG Ansbach im Urteil vom 02.11.2022 (AN 14 K 21.01431). Das Gericht sah die Übermittlung des Kennzeichens als berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an. Fotografiere nur das Fahrzeug und die Parksituation, keine Personen. Veröffentlichen solltest Du die Bilder nicht.
Kann man mit einer Kennzeichenanzeige durch Privatpersonen Geld verdienen?
Nein. Für Anzeigen gibt es keine Prämie oder Beteiligung. Verwarnungs- und Bußgelder fließen nach § 90 Abs. 2 OWiG in die Landeskasse oder, bei Bundesbehörden, in die Bundeskasse. Anbieter, die mit Verdienstmöglichkeiten werben, haben dafür keine gesetzliche Grundlage. Wer Anzeigen in großer Zahl erstattet, sollte die Datenschutzgrenzen besonders ernst nehmen.
Erfährt der Falschparker, wer ihn angezeigt hat?
Das kann passieren. Du stehst als Zeuge in der Akte. Der Betroffene oder sein Verteidiger kann Akteneinsicht verlangen, die nach § 49 Abs. 1 OWiG aber eingeschränkt werden darf, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Kommt es nach einem Einspruch zur Verhandlung, wirst Du dort als Zeuge mit Namen geladen.
Muss die Polizei jeder Anzeige nachgehen?
Sie muss die Anzeige entgegennehmen und prüfen, eine Ahndung kannst Du aber nicht erzwingen. Bei Ordnungswidrigkeiten gilt das Opportunitätsprinzip: Nach § 47 Abs. 1 OWiG entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie verfolgt. Ein Klageerzwingungsverfahren wie im Strafrecht findet nach § 46 Abs. 3 Satz 3 OWiG nicht statt.
Was kostet Parken auf dem Gehweg?
Laut Bußgeldkatalog sind es 55 Euro (Anlage BKatV, Lfd. Nr. 52a und 144, Stand Oktober 2026). Mit Behinderung anderer steigt der Regelsatz auf 70 Euro, ebenso bei längerem Parken: auf dem gewöhnlichen Gehweg ab mehr als einer Stunde, auf einem beschilderten Gehweg ab mehr als drei Stunden. Bis 55 Euro erhebt die Behörde in der Regel ein Verwarnungsgeld, darüber ergeht ein Bußgeldbescheid. Punkte gibt es erst ab einer Geldbuße von 60 Euro, und nur für eingetragene Verstöße.
Was kann ich gegen Falschparker auf meinem Privatparkplatz tun?
Hier geht es um Deinen Besitz, nicht um ein Bußgeld. Wer unbefugt auf Deinem Stellplatz parkt, begeht verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB. Du darfst Dich dagegen nach § 859 BGB wehren, etwa indem Du das Auto abschleppen lässt. Die Kosten kannst Du dann vom Verantwortlichen zurückverlangen. Lass Dich bei hohen Rechnungen vorher beraten.
Wie lange kann ein Parkverstoß verfolgt werden?
Grundsätzlich sechs Monate. Das regelt § 26 Abs. 3 StVG für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG. Die Frist wird durch bestimmte Maßnahmen wie die Anhörung unterbrochen und beginnt dann neu (§ 33 OWiG). Meldest Du einen Verstoß erst Monate später, kann er deshalb schon verjährt sein, bevor die Behörde handelt.
Ist es strafbar, jemanden falsch anzuzeigen?
Nur bei Absicht. § 164 StGB bestraft, wer einen anderen wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat verdächtigt, um ein Verfahren gegen ihn auszulösen. Hast Du Dich bei Kennzeichen oder Uhrzeit geirrt, ist das kein Fall des § 164 StGB. Prüfe Deine Angaben trotzdem sorgfältig, bevor Du sie abschickst.
Was tun, wenn mich eine Privatperson angezeigt hat?
Du bekommst zunächst eine Anhörung oder ein Verwarnungsgeldangebot. Das Verwarnungsgeld musst Du nicht annehmen, die Verwarnung wird nach § 56 Abs. 2 OWiG nur mit Deinem Einverständnis wirksam. Folgt ein Bußgeldbescheid, kannst Du binnen zwei Wochen Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Ob Fotos und Zeugenangaben tragen, lässt sich nach Akteneinsicht prüfen.
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
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