Bußgeldrechner
Kurz erklärt Ein Bußgeldrechner ist ein Online-Werkzeug, das aus Tatvorwurf und Messwert die voraussichtliche Geldbuße, Punkte und ein mögliches Fahrverbot schätzt. Grundlage der Beträge ist der Bußgeldkatalog in der Anlage zur BKatV. Verbindlich ist erst der Bußgeldbescheid, auf den noch Gebühren nach § 107 OWiG kommen. Gegen ihn bleiben Dir zwei Wochen für den Einspruch.

Inhalt 4 Abschnitte
Woher kommen die Beträge eines Bußgeldrechners?
Aus dem Bußgeldkatalog, der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Nach § 1 BKatV setzt die Behörde bei den dort aufgeführten Verstößen die bestimmten Beträge fest. Die Werte im Bußgeldrechner sind Regelsätze für gewöhnliche Tatumstände, in Abschnitt I für fahrlässiges Handeln. Jede Zeile hat eine Nummer, die im Bescheid als Tatbestandsnummer wieder auftaucht.
Bis 55 Euro erhebt die Behörde ein Verwarnungsgeld, Kosten fallen dafür nicht an (§ 56 Abs. 3 OWiG). Punkte in Flensburg gibt es nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG erst ab einer Geldbuße von 60 Euro oder bei einem Fahrverbot; ihre Zahl richtet sich nach Anlage 13 zu § 40 FeV.
Wie rechnest Du mit dem Bußgeldrechner die Gesamtkosten eines Bescheids aus?
Zum Regelsatz kommen nach § 107 OWiG eine Gebühr von 5 Prozent der Geldbuße, mindestens 25 und höchstens 7.500 Euro, sowie Auslagen, etwa 3,50 Euro für die Zustellung. Bei Pkw-Tempoverstößen innerorts ergibt das nach Tabelle 1 c im Anhang der BKatV (Stand: Oktober 2026):
| Überschreitung innerorts | Regelsatz | Gebühr | Auslagen | Summe |
|---|---|---|---|---|
| 21 bis 25 km/h | 115 Euro | 25 Euro | 3,50 Euro | 143,50 Euro |
| 41 bis 50 km/h | 400 Euro | 25 Euro | 3,50 Euro | 428,50 Euro |
| über 70 km/h | 800 Euro | 40 Euro | 3,50 Euro | 843,50 Euro |
Beim Bußgeldrechner greift die Mindestgebühr bis zu einer Geldbuße von 500 Euro. Weitere Werte findest Du unter Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und Gebühren und Auslagen im Bußgeldbescheid.
Kann ein Bußgeldrechner danebenliegen?
Ein Bußgeldrechner kennt meist nur den Regelfall. § 3 BKatV sieht Zuschläge vor: Bei Vorsatz verdoppelt sich ein Regelsatz über 55 Euro (Abs. 4a), siehe Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung. Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöhen ihn nach Tabelle 4 (Abs. 3). Verwirklicht eine Handlung mehrere Tatbestände, gilt der höchste Regelsatz, der angemessen erhöht werden kann (Abs. 5).
Voreintragungen sind im Katalog nur ausnahmsweise eingepreist (Abs. 1). Ein zweiter Tempoverstoß ab 26 km/h binnen eines Jahres führt nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV in der Regel zum Regelfahrverbot. Den Toleranzabzug zieht die Behörde vom Messwert ab, bevor sie einordnet. Für Fahranfänger kommen nach § 2a StVG Aufbauseminar und längere Probezeit hinzu.
Was tun, wenn der Bescheid vom Rechner abweicht?
Zuerst die Tatbestandsnummer im Bescheid mit dem Katalog abgleichen und prüfen, ob die Behörde Vorsatz oder eine Gefährdung angenommen hat. Auch der vorwerfbare Messwert nach Toleranzabzug gehört auf den Prüfstand, nicht nur im Bußgeldrechner. Für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bleiben zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 Abs. 1 OWiG).
Ein Einspruch ist kein Selbstläufer. Entscheidet das Amtsgericht, ist es nach § 71 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 411 Abs. 4 StPO nicht an den Betrag des Bescheids gebunden, siehe Verböserung nach Einspruch. Ob sich der Schritt lohnt, hängt von der Akte ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Bußgeldrechner bilden die Regelsätze der Anlage zur BKatV ab; verbindlich ist erst der Bußgeldbescheid.
- Zur Geldbuße kommen eine Gebühr von 5 Prozent, mindestens 25 Euro, und Auslagen wie 3,50 Euro für die Zustellung (§ 107 OWiG).
- Bei Vorsatz verdoppelt sich ein Regelsatz über 55 Euro (§ 3 Abs. 4a BKatV); das zeigt ein Rechner meist nicht an.
- Punkte gibt es erst ab 60 Euro Geldbuße oder bei einem Fahrverbot (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG).
Häufige Fragen (10)
Wie genau ist ein Bußgeldrechner?
Ein Bußgeldrechner ist so genau wie die eingegebenen Daten und der hinterlegte Katalog. Für den Regelfall stimmen die Beträge, wenn der Rechner den aktuellen Stand der Anlage zur BKatV verwendet. Nicht abgebildet werden oft Vorsatz, Gefährdung, Voreintragungen oder Tateinheit. Auch Gebühren und Auslagen nach § 107 OWiG fehlen manchmal. Der Bußgeldrechner liefert also eine Schätzung, keine verbindliche Auskunft.
Wie berechnet der Bußgeldrechner ein Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Vom gemessenen Wert wird zuerst der Toleranzabzug abgezogen; die Physikalisch-Technische Bundesanstalt nennt eine Verkehrsfehlergrenze von 3 km/h beziehungsweise 3 Prozent. Die verbleibende Überschreitung ordnest Du in Tabelle 1 im Anhang der BKatV ein, getrennt nach innerorts und außerorts sowie nach Fahrzeugart. Dazu kommen Gebühr und Auslagen. Bei Vorsatz verdoppelt sich ein Regelsatz über 55 Euro.
Welche Gebühren kommen zum Bußgeld dazu?
Nach § 107 Abs. 1 OWiG eine Gebühr von 5 Prozent der festgesetzten Geldbuße, mindestens 25 Euro und höchstens 7.500 Euro. Hinzu kommen Auslagen nach Abs. 3, etwa pauschal 3,50 Euro für eine Zustellung mit Zustellungsurkunde. Bei einem Verwarnungsgeld bis 55 Euro fallen nach § 56 Abs. 3 OWiG keine Kosten an. Für Messgutachten können weitere Auslagen entstehen.
Ab welchem Bußgeld gibt es Punkte in Flensburg?
Ab einer Geldbuße von 60 Euro, wenn der Verstoß in Anlage 13 zur FeV als punkterelevant aufgeführt ist, oder bei einem Fahrverbot (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). Verwarnungsgelder bis 55 Euro bringen keine Punkte. Wie viele Punkte es gibt, ein, zwei oder bei bestimmten Straftaten drei, ergibt sich aus Anlage 13 zu § 40 FeV.
Berücksichtigt der Bußgeldrechner den Toleranzabzug?
Das hängt vom Rechner ab. Manche fragen nach dem gemessenen Wert und ziehen die Toleranz selbst ab, andere erwarten schon den vorwerfbaren Wert. Maßgeblich für die Einordnung ist der Wert nach Abzug. Liegt Deine Überschreitung knapp an einer Grenze, etwa bei 21 oder 31 km/h, entscheidet der Abzug über Punkt oder Fahrverbot. Vergleiche deshalb genau.
Rechnet der Bußgeldrechner Voreintragungen mit ein?
Meistens nicht. Der Bußgeldkatalog berücksichtigt Eintragungen im Fahreignungsregister nach § 3 Abs. 1 BKatV nur in wenigen ausdrücklich genannten Nummern. Die Behörde kann bei Voreintragungen aber nach § 17 Abs. 3 OWiG vom Regelsatz nach oben abweichen. Zudem droht bei einem zweiten Tempoverstoß ab 26 km/h binnen eines Jahres ein Regelfahrverbot.
Gilt der Bußgeldrechner auch in der Probezeit?
Für die Geldbuße ja, die Regelsätze sind für Fahranfänger dieselben. Ein Rechner zeigt aber nicht immer die Folgen nach § 2a StVG: Schon ein schwerwiegender Verstoß, etwa ein punktepflichtiger Tempoverstoß, führt zur Anordnung eines Aufbauseminars und verlängert die Probezeit um zwei Jahre. Unter 21 Jahren gilt zudem das absolute Alkoholverbot des § 24c StVG.
Kann ich mit einem Bußgeldrechner Bußgelder aus der Schweiz berechnen?
Nein, deutsche Bußgeldrechner bilden nur den deutschen Bußgeldkatalog ab. Verstöße in der Schweiz oder in Österreich werden nach dem Recht des jeweiligen Landes geahndet. Schweizer Bußen ab 70 Euro oder 80 Franken können seit dem 01.05.2024 in Deutschland vollstreckt werden, allerdings höchstens bis zum deutschen Höchstmaß für einen gleichartigen Verstoß.
Warum ist mein Bußgeld höher als im Rechner?
Mögliche Gründe sind Zuschläge nach § 3 BKatV: Vorsatz verdoppelt einen Regelsatz über 55 Euro, eine Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöht ihn. Auch Voreintragungen oder mehrere gleichzeitige Verstöße können den Betrag steigern. Manchmal ordnet die Behörde den Verstoß einer anderen Tatbestandsnummer zu. Die Begründung steht im Bescheid, Details zeigt die Akte.
Wie berechnet der Bußgeldrechner das Bußgeld bei zu geringem Abstand?
Beim Abstand richtet sich der Regelsatz nach Geschwindigkeit und Abstand. Ab mehr als 80 km/h und einem Abstand unter einem Viertel des Tachowerts in Metern gelten die Nummern 12.5 bis 12.7 des Bußgeldkatalogs in Verbindung mit Tabelle 2 im Anhang der BKatV. Ein Bußgeldrechner braucht deshalb beide Werte. Ob ein Fahrverbot droht, ergibt sich ebenfalls aus Tabelle 2.
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
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