Bußgeldbescheid und Steuern

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Kurz erklärt Bußgeldbescheid und Steuern betrifft die Frage, ob Du eine Geldbuße steuerlich absetzen kannst. Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG sind Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder deutscher Behörden, der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Organe nicht abziehbar, auch nicht als Werbungskosten. Zahlt der Arbeitgeber Dein Bußgeld, kann das steuerpflichtiger Arbeitslohn sein.

Anonyme Person mit einem Umschlag vor einem Bürogebäude, ein deutscher Wagen im Hintergrund, im Kontext von Bußgeldbescheid und Steuern
Inhalt 4 Abschnitte

Bußgeldbescheid und Steuern: Kann ich ein Bußgeld von der Steuer absetzen?

In aller Regel nicht. Das Einkommensteuergesetz schließt den Abzug ausdrücklich aus: Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG dürfen Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder den Gewinn nicht mindern, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Deutschland, ein Mitgliedstaat oder ein Organ der Europäischen Union sie festgesetzt hat. Das gilt für die Geldbuße aus dem Bußgeldbescheid genauso wie für das Verwarnungsgeld beim Falschparken.

Auch Arbeitnehmer kommen bei Bußgeldbescheid und Steuern nicht weiter. § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG erklärt die Nummer 8 bei den Werbungskosten für sinngemäß anwendbar. Wer auf einer Dienstfahrt geblitzt wird, kann die Geldbuße also nicht als Werbungskosten angeben. Privat verursachte Bußgelder sind ohnehin Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG).

Eine enge Ausnahme kennt das Gesetz in Satz 4: Das Abzugsverbot gilt nicht, soweit mit der Geldbuße ein wirtschaftlicher Vorteil abgeschöpft wurde und die darauf entfallenden Steuern nicht abgezogen worden sind. Bei Verkehrsbußgeldern spielt das praktisch keine Rolle.

Bußgeldbescheid und Steuern: Was passiert, wenn der Arbeitgeber das Bußgeld übernimmt?

Hier entscheidet, gegen wen das Bußgeld festgesetzt wurde. Richtet sich der Bußgeldbescheid gegen Dich als Fahrer und zahlt die Firma, ist das nach dem Bundesfinanzhof Arbeitslohn. Der BFH hat das für eine Spedition entschieden, die die Bußgelder ihrer Fahrer wegen überschrittener Lenk- und Ruhezeiten bezahlte (BFH, Urteil vom 14.11.2013, VI R 36/12).

Anders liegt es, wenn die Behörde das Verwarnungsgeld gegenüber der Firma als Halterin erhoben hat. Dann zahlt die Firma eine eigene Schuld, und beim Fahrer entsteht dadurch kein Arbeitslohn (BFH, Urteil vom 13.08.2020, VI R 1/17). Der BFH hat aber eine Hintertür offengelassen: Verzichtet der Arbeitgeber auf einen Rückgriffsanspruch gegen den Fahrer, kann im Erlass dieser Forderung ein geldwerter Vorteil liegen.

Gerade bei Firmenwagen und Bußgeldbescheiden gegen ein Firmenfahrzeug lohnt sich deshalb ein Blick darauf, wer Adressat war. Das gilt auch beim Dienstwagen zur Privatnutzung.

Sind Anwaltskosten und Verfahrenskosten absetzbar?

Das ist schwieriger als beim Bußgeld selbst. Zur Strafverteidigung sagt der BFH: Verteidigungskosten sind Werbungskosten, wenn der Vorwurf durch Dein berufliches Verhalten veranlasst ist, also die Tat in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen sein soll (BFH, Beschluss vom 31.03.2022, VI B 88/21). Ob der Vorwurf zu Recht erhoben wurde, spielt dafür keine Rolle.

Allerdings erfasst § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG im heutigen Wortlaut neben der Geldbuße auch „damit zusammenhängende Aufwendungen“. Ob darunter auch die Anwaltskosten im Bußgeldverfahren und die Verfahrenskosten einer beruflichen Fahrt fallen, solltest Du mit einer Steuerberatung klären, bevor Du sie geltend machst.

Für private Verstöße bleibt nur der Weg über außergewöhnliche Belastungen, und der ist praktisch versperrt. Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG sind Prozesskosten vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, ohne sie drohte der Verlust der Existenzgrundlage.

Welche Fehler passieren bei Firmen und Selbstständigen häufig?

Ein typischer Fehler bei Bußgeldbescheid und Steuern ist die Buchung des Bußgelds unter Kfz-Kosten. Bei einer Betriebsprüfung wird der Betrag bei Bußgeldbescheid und Steuern wieder hinzugerechnet. Das Abzugsverbot gilt auch, wenn Du als Unternehmer selbst eine Geldbuße gegen Dein Unternehmen erhältst.

Ein zweiter Fehler betrifft die Lohnabrechnung: Übernimmt die Firma Bußgelder ihrer Fahrer, ohne Lohnsteuer einzubehalten, kann sie dafür haften, wenn es sich nach den Regeln oben um Arbeitslohn handelt. Umgekehrt muss eine Erstattung, die Du später zurückbekommst, den Gewinn nicht erhöhen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 3 EStG).

Das Wichtigste in Kürze

  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder sind nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG keine Betriebsausgaben.
  • Über § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG gilt das Abzugsverbot auch für Arbeitnehmer bei den Werbungskosten.
  • Zahlt der Arbeitgeber ein gegen den Fahrer verhängtes Bußgeld, ist das Arbeitslohn (BFH VI R 36/12).
  • Ein gegen die Firma als Halterin erhobenes Verwarnungsgeld ist deren eigene Schuld und kein Arbeitslohn (BFH VI R 1/17).
  • Prozesskosten sind als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG nur bei Existenzgefahr abziehbar.

Häufige Fragen (10)

Bußgeldbescheid und Steuern: Kann ich einen Blitzer auf der Dienstfahrt von der Steuer absetzen?

Die Geldbuße selbst nicht. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG verbietet den Abzug von Geldbußen, und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG überträgt das auf die Werbungskosten von Arbeitnehmern. Dass Du beruflich unterwegs warst, ändert daran nichts. Die Fahrtkosten der Dienstfahrt bleiben davon unberührt, nur der Bußgeldbetrag darf nicht in die Steuererklärung.

Ist ein Verwarnungsgeld fürs Falschparken als Betriebsausgabe abziehbar?

Nein, Verwarnungsgelder stehen ausdrücklich in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG und sind deshalb genauso wenig abziehbar wie Geldbußen. Das gilt auch für Lieferdienste, die im Tagesgeschäft regelmäßig Verwarnungen erhalten. Bucht die Firma die Beträge trotzdem als Kosten, rechnet das Finanzamt sie bei einer Prüfung wieder hinzu.

Muss ich bei Bußgeldbescheid und Steuern Lohnsteuer zahlen, wenn mein Chef meinen Strafzettel bezahlt?

Das hängt davon ab, wer Adressat war. War das Bußgeld gegen Dich als Fahrer festgesetzt, wertet der BFH die Zahlung des Arbeitgebers als Arbeitslohn (Urteil vom 14.11.2013, VI R 36/12). Hat die Behörde ein Verwarnungsgeld dagegen gegenüber der Firma als Halterin erhoben, zahlt sie eine eigene Schuld, und es entsteht bei Dir kein Arbeitslohn (VI R 1/17).

Wann liegt trotz Halterzahlung doch Arbeitslohn vor?

Wenn der Arbeitgeber gegen Dich einen durchsetzbaren Rückgriffsanspruch hat und darauf verzichtet. Der BFH hat im Urteil vom 13.08.2020 (VI R 1/17) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Erlass einer solchen Forderung ein geldwerter Vorteil sein kann. Zugeflossen ist er dann, wenn der Arbeitgeber erkennen lässt, dass er keinen Rückgriff nimmt. Ob ein Anspruch besteht, prüft das Finanzgericht im Einzelfall.

Kann ich ein Bußgeld aus Italien oder Österreich steuerlich geltend machen?

Auch das nicht. Der Wortlaut von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG erfasst Geldbußen, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union festgesetzt wurden, nicht nur deutsche Bußgelder. Bußgelder aus Italien, Österreich oder den Niederlanden fallen damit unter das Abzugsverbot. Für Staaten außerhalb der EU, etwa die Schweiz, nennt die Vorschrift keine Regel; das solltest Du steuerlich prüfen lassen.

Sind Anwaltskosten für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid absetzbar?

Bei privaten Fahrten praktisch nicht, weil § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG Prozesskosten weitgehend ausschließt. Bei beruflichen Fahrten ist es offen: Der BFH lässt Verteidigungskosten als Werbungskosten zu, wenn der Vorwurf beruflich veranlasst ist. Seit das Gesetz auch „damit zusammenhängende Aufwendungen“ vom Abzug ausnimmt, solltest Du vor dem Ansatz eine Steuerberatung fragen.

Was gilt bei Bußgeldbescheid und Steuern, wenn ich die Geldbuße später zurückbekomme?

Dann musst Du die Erstattung nicht versteuern, soweit die Ausgabe vorher nicht abziehbar war. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 3 EStG bestimmt, dass die Rückzahlung von Geldbußen den Gewinn nicht erhöht. Das betrifft etwa Fälle, in denen ein Bußgeldbescheid nach erfolgreichem Einspruch aufgehoben und das bereits gezahlte Geld erstattet wird.

Gilt bei Bußgeldbescheid und Steuern das Abzugsverbot auch für eine GmbH?

Ja, auch Kapitalgesellschaften dürfen Geldbußen nicht als Betriebsausgaben abziehen. Ihr Einkommen wird nach § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelt, also auch mit dem Abzugsverbot aus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG. Für Geldstrafen und vergleichbare Rechtsfolgen aus Strafverfahren enthält § 10 Nr. 3 KStG zusätzlich ein eigenes Abzugsverbot.

Kann ich den Halter-Kostenbescheid nach § 25a StVG absetzen?

Dazu gibt es keine ausdrückliche Regel im Einkommensteuergesetz. Der Kostenbescheid nach § 25a StVG ist keine Geldbuße, sondern eine Auferlegung der Verfahrenskosten, weil der Fahrer beim Parkverstoß nicht ermittelt wurde. Ob die Kosten bei einem betrieblichen Fahrzeug abziehbar sind oder unter „damit zusammenhängende Aufwendungen“ fallen, klärst Du am besten mit Deiner Steuerberatung.

Muss ich ein Bußgeld in der Steuererklärung angeben?

Nein, eine Pflicht zur Angabe gibt es nicht, weil das Bußgeld steuerlich keine Rolle spielt. Bei Bußgeldbescheid und Steuern darf es nur nicht als Ausgabe auftauchen. Relevant wird das Thema erst, wenn der Arbeitgeber zahlt: Dann gehört der Betrag unter Umständen in die Lohnabrechnung und erscheint auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung.

Quellen

  1. § 4 EStG Gewinnbegriff im Allgemeinen (Abs. 5 Satz 1 Nr. 8)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 9 EStG Werbungskosten (Abs. 5)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 33 EStG Außergewöhnliche Belastungen (Abs. 2 Satz 4)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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