Betriebsratswahl

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Kurz erklärt Die Betriebsratswahl ist die geheime und unmittelbare Wahl der Arbeitnehmervertretung eines Betriebs. Geregelt ist sie in den §§ 7 bis 20 BetrVG und in der Wahlordnung. Regelmäßig wird alle vier Jahre zwischen dem 1. März und dem 31. Mai gewählt, zuletzt 2026; ein Betrieb ohne Betriebsrat kann jederzeit wählen, wenn dort mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer arbeiten.

Mitarbeiter vor einer Informationstafel in einem deutschen Bürogebäude, die auf eine bevorstehende Betriebsratswahl hinweist
Inhalt 4 Abschnitte

Wer darf bei der Betriebsratswahl wählen und wer kann gewählt werden?

Ein Betriebsrat wird in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt, von denen drei wählbar sind (§ 1 Abs. 1 BetrVG). Bei der Betriebsratswahl dürfen alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren wählen, Leiharbeitnehmer ab einem Einsatz von mehr als drei Monaten (§ 7 BetrVG). Wählbar ist, wer 18 Jahre alt ist und dem Betrieb seit sechs Monaten angehört (§ 8 Abs. 1 BetrVG). Leitende Angestellte bleiben außen vor (§ 5 Abs. 3 BetrVG).

Die Größe des Gremiums nach der Betriebsratswahl folgt § 9 BetrVG. Bei 5 bis 20 Wahlberechtigten ist es eine Person, bei 21 bis 50 sind es drei Mitglieder. Bei 51 bis 100 Arbeitnehmern sind es fünf, bei 101 bis 200 sieben.

Wie läuft die Betriebsratswahl in der Praxis ab?

Die Betriebsratswahl beginnt mit dem Wahlvorstand. Ein bestehender Betriebsrat bestellt ihn spätestens zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit (§ 16 Abs. 1 BetrVG). Ohne Betriebsrat können drei Wahlberechtigte oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft zu einer Versammlung einladen, die ihn wählt (§ 17 Abs. 3 BetrVG).

Im normalen Verfahren erlässt der Wahlvorstand spätestens sechs Wochen vor dem ersten Wahltag das Wahlausschreiben (§ 3 Abs. 1 WO). Danach laufen zwei Wochen für Einsprüche gegen die Wählerliste und für Vorschlagslisten (§ 6 Abs. 1 WO). Bei der Betriebsratswahl wird geheim gewählt und öffentlich ausgezählt (§ 18 Abs. 3 BetrVG).

Kleinere Betriebe schaffen die Betriebsratswahl schneller. Bei 5 bis 100 Wahlberechtigten gilt das zweistufige vereinfachte Verfahren des § 14a BetrVG: Auf einer ersten Versammlung wird der Wahlvorstand gewählt, eine Woche später der Betriebsrat. Bei 101 bis 200 Wahlberechtigten können Wahlvorstand und Arbeitgeber dieses Verfahren vereinbaren.

Wie bist Du geschützt, wenn Du einen Betriebsrat gründest?

Niemand darf die Betriebsratswahl behindern oder durch Nachteile oder Vorteile beeinflussen (§ 20 Abs. 1 und 2 BetrVG); das kann sogar strafbar sein (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Die Kosten trägt der Arbeitgeber (§ 20 Abs. 3 BetrVG).

Dazu kommt ein abgestufter Sonderkündigungsschutz nach § 15 KSchG. Wahlvorstand und Wahlbewerber sind bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses und sechs Monate danach nur aus wichtigem Grund kündbar (Abs. 3). Geschützt sind auch die ersten sechs Einladenden (Abs. 3a). Wer schon Vorbereitungen trifft und seine Absicht öffentlich beglaubigt erklärt, ist gegen personen- und verhaltensbedingte Kündigungen geschützt, höchstens drei Monate (Abs. 3b). Für gewählte Mitglieder gilt der Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder.

Wann lässt sich eine Betriebsratswahl anfechten?

Nach § 19 BetrVG nur bei einem Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften, der nicht berichtigt wurde und das Ergebnis beeinflussen konnte. Anfechten dürfen mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber, und zwar binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe des Ergebnisses beim Arbeitsgericht.

Nicht jeder Fehler bei der Betriebsratswahl reicht. Werden weniger Bewerber vorgeschlagen, als Sitze zu besetzen sind, muss der Wahlvorstand keine Nachfrist setzen. Die Unwirksamkeitserklärung der Vorinstanz hob das Bundesarbeitsgericht deshalb auf (Beschluss vom 22.05.2025, 7 ABR 10/24). Ist eine Anfechtung erfolgreich, wird neu gewählt (§ 13 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG).

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Betriebsrat ist ab fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern möglich, von denen drei wählbar sind (§ 1 BetrVG).
  • Wahlberechtigt ab 16 Jahren, wählbar ab 18 Jahren und sechs Monaten Betriebszugehörigkeit (§§ 7, 8 BetrVG).
  • In Betrieben mit 5 bis 100 Wahlberechtigten gilt das vereinfachte Verfahren mit zwei Versammlungen im Abstand von einer Woche (§ 14a BetrVG).
  • Einladende, Wahlvorstand und Bewerber genießen Sonderkündigungsschutz nach § 15 Abs. 3 bis 3b KSchG.
  • Die Anfechtung ist nur binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses möglich (§ 19 Abs. 2 BetrVG).

Häufige Fragen (11)

Ab wann kann man einen Betriebsrat gründen?

Sobald im Betrieb in der Regel mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, von denen drei wählbar sind (§ 1 Abs. 1 BetrVG). Gibt es noch keinen Betriebsrat, darf außerhalb der regulären Wahlperiode gewählt werden (§ 13 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG). Wird jetzt gewählt, ist der neue Betriebsrat im nächsten regulären Zeitraum neu zu wählen, also 2030. Beträgt seine Amtszeit zu Beginn dieses Zeitraums noch kein Jahr, erst 2034 (§ 13 Abs. 3 BetrVG).

Zählen Azubis, Teilzeitkräfte und Minijobber bei der Betriebsratswahl mit?

Ja, wenn sie Arbeitnehmer des Betriebs sind. § 5 Abs. 1 BetrVG zählt ausdrücklich die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten dazu, ebenso Beschäftigte im Außendienst oder mit Telearbeit. Eine Mindeststundenzahl nennt das Gesetz nicht. Für das aktive Wahlrecht kommt es nur auf das Mindestalter von 16 Jahren an (§ 7 BetrVG). Wer kandidieren will, muss zusätzlich 18 Jahre alt sein und sechs Monate dem Betrieb angehören.

Wie lange dauert eine Betriebsratswahl?

Die Dauer der Betriebsratswahl hängt vom Verfahren ab. Im vereinfachten Verfahren liegen zwischen der Versammlung zur Wahl des Wahlvorstands und der eigentlichen Wahl eine Woche (§ 14a Abs. 1 BetrVG); die Einladung muss sieben Tage vorher aushängen. Im normalen Verfahren muss das Wahlausschreiben mindestens sechs Wochen vor dem ersten Wahltag erlassen werden, hinzu kommt die Vorlaufzeit für den Wahlvorstand. Besteht schon ein Betriebsrat, muss er diesen spätestens zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit bestellen.

Wie viele Kreuze darf ich bei der Betriebsratswahl machen?

Bei einer Listenwahl genau eines. Gibt es mehrere Vorschlagslisten, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, und Du kreuzt nur eine Liste an (§ 11 Abs. 1 und 3 WO). Gibt es nur einen Wahlvorschlag oder gilt das vereinfachte Verfahren, ist es eine Mehrheitswahl. Dann wählst Du einzelne Personen und darfst höchstens so viele ankreuzen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind (§ 20 Abs. 3 WO).

Wie viele Stützunterschriften braucht ein Wahlvorschlag?

Das richtet sich nach der Betriebsgröße (§ 14 Abs. 4 BetrVG). Bei bis zu 20 Wahlberechtigten braucht es keine Unterschriften. Bei 21 bis 100 Wahlberechtigten müssen mindestens zwei unterschreiben, bei mehr als 100 mindestens ein Zwanzigstel der Wahlberechtigten. Mehr als 50 Unterschriften sind nie nötig. Vorschläge einer Gewerkschaft müssen von zwei Beauftragten unterzeichnet sein (§ 14 Abs. 5 BetrVG).

Wer bezahlt die Betriebsratswahl?

Der Arbeitgeber. § 20 Abs. 3 BetrVG weist ihm die Kosten der Wahl zu, also etwa Wahlunterlagen, Wahlurnen und Räume. Wer während der Arbeitszeit wählt, im Wahlvorstand mitarbeitet oder als Vermittler tätig ist, behält sein Entgelt; der Arbeitgeber darf dafür nichts abziehen. Streit über einzelne Kosten entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren.

Kann der Arbeitgeber eine Betriebsratswahl verhindern?

Nein, rechtlich nicht. § 20 Abs. 1 BetrVG verbietet jede Behinderung, Abs. 2 jede Beeinflussung durch Drohungen oder Versprechen. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Verweigert der Arbeitgeber etwa die Wählerliste oder Räume, kann der Wahlvorstand das Arbeitsgericht anrufen. Einladende und Kandidaten sind zudem besonders gegen Kündigungen geschützt.

Wann muss die konstituierende Sitzung des Betriebsrats stattfinden?

Der Wahlvorstand muss die gewählten Mitglieder vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag einberufen (§ 29 Abs. 1 BetrVG). In dieser ersten Sitzung wählt der Betriebsrat seinen Vorsitz und die Stellvertretung. Bis ein Wahlleiter bestimmt ist, leitet der Vorsitzende des Wahlvorstands die Sitzung. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder mit dem Ende der Amtszeit des alten Gremiums (§ 21 BetrVG).

Gibt es bei der Betriebsratswahl eine Briefwahl?

Ja. Wer am Wahltag wegen Abwesenheit nicht persönlich wählen kann, erhält auf Verlangen die Briefwahlunterlagen vom Wahlvorstand (§ 24 Abs. 1 WO). Dazu gehören Stimmzettel, Wahlumschlag, eine Erklärung zur persönlichen Kennzeichnung und ein Freiumschlag. Im vereinfachten Verfahren ist Wahlberechtigten, die an der Wahlversammlung nicht teilnehmen können, Gelegenheit zur schriftlichen Stimmabgabe zu geben (§ 14a Abs. 4 BetrVG).

Wann endet die Amtszeit des Betriebsrats?

Regulär nach vier Jahren (§ 21 Satz 1 BetrVG). Spätestens endet sie am 31. Mai des Jahres, in dem die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. Früher endet sie etwa, wenn die Belegschaft nach 24 Monaten um die Hälfte, mindestens um 50 Personen, gewachsen oder geschrumpft ist. Weitere Fälle sind der Rücktritt des Betriebsrats und eine erfolgreiche Anfechtung (§ 13 Abs. 2 BetrVG). Dann wird neu gewählt.

Wer ist bei der Betriebsratswahl nicht wahlberechtigt?

Leitende Angestellte, weil das BetrVG auf sie keine Anwendung findet (§ 5 Abs. 3 BetrVG). Ausgenommen sind auch Organmitglieder wie Geschäftsführer einer GmbH (§ 5 Abs. 2 BetrVG). Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht wählen. Leiharbeitnehmer wählen erst mit, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden (§ 7 Satz 2 BetrVG). Wählen darf nur, wer in der Wählerliste steht.

Quellen

  1. § 13 BetrVG Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 14a BetrVG Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 19 BetrVG Wahlanfechtung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 15 KSchG Unzulässigkeit der Kündigung (Abs. 3 bis 3b Wahlschutz)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  5. § 3 Wahlordnung zum BetrVG Wahlausschreiben
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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