Bestenauslese

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Kurz erklärt Bestenauslese ist der Grundsatz, dass öffentliche Ämter nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben werden. Er folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG und gilt für Einstellung und Beförderung. Unterlegene Bewerber erfahren die Auswahl vorab und können sie gerichtlich prüfen lassen, bevor die Ernennung das Amt in der Regel endgültig vergibt.

Bewerberinnen und Bewerber warten im Foyer eines deutschen Verwaltungsgebäudes, ein Sinnbild für die Bestenauslese im öffentlichen Dienst
Inhalt 4 Abschnitte

Was bedeutet Bestenauslese im öffentlichen Dienst?

Art. 33 Abs. 2 GG gibt jedem Deutschen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Aus der Bestenauslese folgt die Pflicht des Dienstherrn, die Stelle an den am besten Geeigneten zu vergeben. Für Landes- und Kommunalbeamte konkretisiert § 9 BeamtStG die Kriterien, im Bund § 9 BBG. Für Beförderungen im Bund verweist § 22 Abs. 1 BBG auf dieselben Grundsätze. In Hamburg gilt das BeamtStG unmittelbar, ergänzt durch das Hamburgische Beamtengesetz.

Die Bestenauslese schützt nicht nur Beamte. Nach dem BAG gilt er unbeschränkt auch für Stellen, die ein öffentlicher Arbeitgeber mit Arbeitnehmern besetzt (Urteil vom 06.05.2014, 9 AZR 724/12). Der Kläger erstritt dort seine Einbeziehung in das Auswahlverfahren. Tarifbeschäftigte nach TVöD ziehen deshalb vor das Arbeitsgericht, Beamte vor das Verwaltungsgericht.

Nach welchen Kriterien wählt der Dienstherr bei der Bestenauslese aus?

Maßgeblich ist ein Leistungsvergleich, der sich vor allem auf aktuelle dienstliche Beurteilungen stützt. Fehlt eine aussagekräftige Beurteilung, ist schon der Vergleich der Bestenauslese fehlerhaft. Das BVerwG hat das im Urteil vom 04.11.2010 (2 C 16.09) betont: Kennt der Beurteiler die Arbeit des Bewerbers nicht aus eigener Anschauung, muss er Beiträge Dritter einholen. Sachfremde Gesichtspunkte dürfen in die Bestenauslese nicht einfließen.

Im Bund darf das Ende des letzten Beurteilungszeitraums bei der Auswahlentscheidung höchstens drei Jahre zurückliegen (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BBG). Für Landesbeamte regeln die Länder das selbst. Merkmale wie Geschlecht, Herkunft oder Religion sind nach § 9 BeamtStG ausgeschlossen; im Bund erlaubt § 9 Satz 2 BBG Quotenregeln mit Einzelfallprüfung und die Förderung schwerbehinderter Menschen.

Wie wehrst Du Dich gegen eine fehlerhafte Auswahl?

Jeder Bewerber hat einen Bewerbungsverfahrensanspruch: Die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die das Leistungsprinzip deckt. Damit das durchsetzbar bleibt, muss der Dienstherr den Unterlegenen die Auswahl vor der Ernennung mitteilen (Konkurrentenmitteilung). Laut BVerwG 2 C 16.09 hat sich in der Praxis der Verwaltungsgerichte eine Wartezeit von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung als angemessen herausgebildet.

In dieser Zeit kannst Du eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO beantragen. Läuft das Verfahren, darf der Dienstherr nicht ernennen. Nach der Ernennung ist das Amt wegen der Ämterstabilität in der Regel vergeben. Eine Ausnahme gilt, wenn der Dienstherr den Rechtsschutz vereitelt. Im Fall 2 C 16.09 hob das BVerwG die Ernennung eines OLG-Präsidenten auf. Der Minister hatte die Urkunde ausgehändigt, ohne die angekündigte Anrufung des BVerfG abzuwarten.

Wo liegen die Grenzen des Anspruchs?

Einen Anspruch auf die Stelle selbst gibt die Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG nur ausnahmsweise. Das BVerwG beschränkt ihn auf Fälle, in denen der Beurteilungsspielraum auf null reduziert ist, also ein Bewerber eindeutig der Beste ist. Meist endet ein erfolgreicher Konkurrentenstreit deshalb mit einer neuen Auswahlentscheidung, nicht mit der eigenen Beförderung. Ob sich der Antrag lohnt, hängt von der Qualität der Beurteilungen und der Dokumentation des Auswahlvermerks ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Art. 33 Abs. 2 GG verlangt die Vergabe öffentlicher Ämter allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
  • Für Landesbeamte gilt § 9 BeamtStG, im Bund § 9 und § 22 BBG.
  • Der Dienstherr muss die Auswahl vorab mitteilen; üblich ist eine Wartezeit von zwei Wochen (BVerwG 2 C 16.09).
  • Eilrechtsschutz läuft über § 123 VwGO, nach der Ernennung ist das Amt in der Regel vergeben.
  • Auch Tarifbeschäftigte können sich auf die Bestenauslese berufen (BAG 9 AZR 724/12).

Häufige Fragen (11)

Was ist die Bestenauslese?

Die Bestenauslese verpflichtet den Staat, ein öffentliches Amt dem Bewerber zu geben, der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung am besten passt. Grundlage ist Art. 33 Abs. 2 GG. Für Landesbeamte nennt § 9 BeamtStG die Kriterien und verbietet Auswahl nach Geschlecht, Herkunft, Religion oder Beziehungen. Der Grundsatz dient dem öffentlichen Interesse an guter Verwaltung und gibt Dir zugleich ein einklagbares Recht auf ein faires Verfahren.

Wo ist die Bestenauslese gesetzlich geregelt?

Die Wurzel liegt im Grundgesetz, Art. 33 Abs. 2 GG. Einfachgesetzlich wiederholen § 9 BeamtStG für Länder und Kommunen sowie § 9 BBG für den Bund die drei Kriterien. Für Beförderungen im Bund verweist § 22 Abs. 1 BBG darauf. Länder wie Hamburg ergänzen Einzelheiten zu Ausschreibung und Laufbahn im eigenen Beamtengesetz. Wer genau zuständig ist, ergibt sich aus Deinem Dienstherrn.

Gilt die Bestenauslese auch für Angestellte im öffentlichen Dienst?

Auch Tarifbeschäftigte können sich darauf berufen. Art. 33 Abs. 2 GG spricht von jedem öffentlichen Amt. Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 06.05.2014 (9 AZR 724/12) betont, dass der Grundsatz unbeschränkt und vorbehaltlos gilt, und einen Bewerber in das Auswahlverfahren einbezogen. Zuständig für solche Konkurrentenklagen von Angestellten ist das Arbeitsgericht, nicht das Verwaltungsgericht.

Was sind die Kriterien der Bestenauslese?

Die Verfassung nennt Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Verglichen werden sie vor allem über dienstliche Beurteilungen. Maßgebend ist nach dem BVerwG (2 C 16.09) in erster Linie das abschließende Gesamturteil. Sind mehrere Bewerber danach im Wesentlichen gleich geeignet, darf der Dienstherr auf einzelne Gesichtspunkte wie dienstliche Erfahrung, Verwendungsbreite oder Leistungsentwicklung abstellen, muss deren Bedeutung aber begründen.

Was passiert, wenn nur ein Bewerber da ist?

Auch dann muss der Dienstherr prüfen, ob der einzige Bewerber die Anforderungen des Amtes erfüllt. Bei der Bestenauslese entfällt ein Leistungsvergleich mangels Konkurrenz, die Eignungsprüfung nicht. Der Dienstherr darf ein Auswahlverfahren zudem zulässigerweise abbrechen und die Stelle neu ausschreiben; das BVerwG setzt diese Möglichkeit in 2 C 16.09 voraus. Ob ein Abbruch im Einzelfall rechtmäßig war, prüft auf Antrag das Verwaltungsgericht.

Wie lange muss der Dienstherr nach der Absage warten?

Er muss Dir Zeit für einen Eilantrag lassen. Das Bundesverwaltungsgericht beschreibt im Urteil vom 04.11.2010 (2 C 16.09) eine Wartezeit von zwei Wochen ab Zugang der Ablehnung als in der Praxis der Verwaltungsgerichte angemessen. Stellst Du rechtzeitig einen Antrag nach § 123 VwGO, darf erst nach Abschluss des Verfahrens ernannt werden. Unterliegst Du beim Oberverwaltungsgericht, muss der Dienstherr nochmals angemessen warten, damit Du das Bundesverfassungsgericht anrufen kannst.

Kann eine Beförderung rückgängig gemacht werden?

Nur in Ausnahmefällen. Nach dem Grundsatz der Ämterstabilität ist ein vergebenes Amt in der Regel endgültig. Hat der Dienstherr Dir aber den Rechtsschutz abgeschnitten, etwa durch Ernennung ohne Mitteilung, vor Ablauf der Wartefrist oder trotz laufenden Verfahrens, kann das Verwaltungsgericht die Ernennung aufheben. So entschied das Bundesverwaltungsgericht im Fall 2 C 16.09 zur Stelle eines Gerichtspräsidenten.

Was ist ein Verstoß gegen die Bestenauslese?

Ein Verstoß liegt vor, wenn die Auswahl nicht auf tragfähigen Leistungserkenntnissen beruht oder sachfremde Erwägungen einfließen. Typisch sind veraltete oder nicht vergleichbare Beurteilungen, ein Auswahlvermerk ohne nachvollziehbare Begründung oder ein Anforderungsprofil, das auf einen bestimmten Bewerber zugeschnitten ist. Das BAG verlangt vom öffentlichen Arbeitgeber, das Anforderungsprofil sachlich nachvollziehbar darzulegen (9 AZR 724/12).

Zählt der persönliche Eindruck im Vorstellungsgespräch?

Ein Auswahlgespräch darf ergänzend herangezogen werden, ersetzt aber nicht den Vergleich der dienstlichen Beurteilungen. Bei der Bestenauslese haben die Beurteilungen Vorrang, weil sie die Leistung über einen längeren Zeitraum abbilden. Stützt der Dienstherr seine Entscheidung allein auf Eindrücke außerhalb eines geregelten Verfahrens, wird es kritisch: Im Fall 2 C 16.09 beanstandete das BVerwG gerade Eindrücke des Ministers aus Tagungen als nicht tragfähig.

Habe ich bei der Bestenauslese einen Anspruch auf die Stelle?

In der Regel nein. Du hast einen Anspruch auf eine fehlerfreie Auswahlentscheidung, nicht auf das Amt selbst. Nur wenn der Beurteilungsspielraum des Dienstherrn auf null reduziert ist, Du also eindeutig am besten geeignet bist, wandelt sich der Bewerbungsverfahrensanspruch nach dem BVerwG in einen Anspruch auf Vergabe. Häufiger verpflichtet das Gericht den Dienstherrn, neu auszuwählen.

Wie berücksichtigt die Bestenauslese schwerbehinderte Bewerber?

Im Bund stellt § 9 Satz 2 BBG klar, dass gesetzliche Maßnahmen zur Förderung schwerbehinderter Menschen und Quotenregelungen mit Einzelfallprüfung der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht entgegenstehen. § 9 BeamtStG für Landesbeamte enthält diesen Satz nicht; dort ergeben sich Förderregeln aus dem Landesrecht und dem Schwerbehindertenrecht. Wie weit eine Förderung im Einzelfall reicht, hängt von der konkreten Vorschrift ab.

Quellen

  1. Art. 33 GG
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 9 BeamtStG Kriterien der Ernennung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 22 BBG Beförderungen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010, 2 C 16.09 (Ämterstabilität, Wartepflicht)
    UrteilBundesverwaltungsgericht · abgerufen am 28.10.2026
  5. BAG, Urteil vom 06.05.2014, 9 AZR 724/12 (Konkurrentenklage, Anforderungsprofil)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 28.10.2026
  6. § 123 VwGO Einstweilige Anordnung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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