Arbeitszeitverkürzung und Viertagewoche
Kurz erklärt Arbeitszeitverkürzung und Viertagewoche heißt: Die Arbeit wird auf vier statt fünf Tage verteilt, mit gleicher oder verkürzter Wochenstundenzahl. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Wer seine Arbeitszeit verringern will, kann nach § 8 TzBfG Teilzeit verlangen und dabei die Verteilung auf vier Tage wünschen, wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

Inhalt 4 Abschnitte
Hast Du bei Arbeitszeitverkürzung und Viertagewoche einen Anspruch?
Nicht als solche. Wann Du arbeitest, bestimmt der Arbeitgeber nach billigem Ermessen, soweit Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts festlegen (§ 106 GewO). Eine Viertagewoche bei gleicher Stundenzahl kannst Du deshalb nur vereinbaren, nicht erzwingen.
Anders ist es bei Arbeitszeitverkürzung und Viertagewoche, wenn Du weniger arbeiten willst. Nach § 8 TzBfG kannst Du nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung verlangen, dass Deine Arbeitszeit verringert wird, und dabei die Verteilung auf vier Tage angeben. Der Betrieb muss in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer haben (§ 8 Abs. 7 TzBfG). Den Antrag stellst Du spätestens drei Monate vorher in Textform. Mehr dazu unter Anspruch auf Teilzeit, zur befristeten Variante ab mehr als 45 Arbeitnehmern unter Brückenteilzeit.
Wann darf der Arbeitgeber Arbeitszeitverkürzung und Viertagewoche ablehnen?
Nur aus betrieblichen Gründen, etwa wenn Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit wesentlich beeinträchtigt werden oder unverhältnismäßige Kosten entstehen (§ 8 Abs. 4 TzBfG). Das gilt bei Arbeitszeitverkürzung und Viertagewoche auch für die gewünschte Verteilung. Das BAG prüft in drei Stufen: Welches Organisationskonzept hat der Arbeitgeber, steht die gewünschte Arbeitszeit ihm tatsächlich entgegen, und wie schwer wiegt die Beeinträchtigung (BAG, Urteil vom 13.11.2012, 9 AZR 259/11). Maßstab ist der Betrieb als Ganzes, nicht Dein einzelner Arbeitsplatz.
Die Ablehnung muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform erfolgen. Sonst gelten Verringerung und Verteilung nach Deinen Wünschen als vereinbart (§ 8 Abs. 5 TzBfG). Einen neuen Antrag kannst Du nach Zustimmung oder berechtigter Ablehnung erst nach zwei Jahren stellen (§ 8 Abs. 6 TzBfG).
Was erlaubt das Arbeitszeitgesetz bei vier langen Tagen?
Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden betragen und auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Weil das Gesetz mit sechs Werktagen rechnet, sind 40 Stunden an vier Tagen zulässig. Bei mehr als neun Stunden brauchst Du 45 Minuten Pause (§ 4 ArbZG), danach elf Stunden Ruhezeit (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Die Grenzen erklärt Höchstarbeitszeit.
Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei Arbeitszeitverkürzung und Viertagewoche bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Eine betriebsweite Viertagewoche läuft deshalb oft über eine Betriebsvereinbarung, siehe Mitbestimmung des Betriebsrats.
Was passiert mit Gehalt, Urlaub und Feiertagen?
Bei Arbeitszeitverkürzung und Viertagewoche mit gleicher Stundenzahl bleibt das Gehalt gleich. Verkürzt Du die Stunden, sinkt es anteilig; Teilzeitkräften steht das Entgelt mindestens im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zu (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Will der Arbeitgeber einseitig eine Viertagewoche mit weniger Lohn durchsetzen, braucht er Deine Zustimmung oder eine Änderungskündigung. Vorübergehender Arbeitsausfall wird dagegen über Kurzarbeit geregelt.
Der gesetzliche Urlaub sinkt bei vier Arbeitstagen auf 16 Tage, Du brauchst aber auch nur vier Tage für eine freie Woche, siehe Urlaub bei Teilzeit berechnen. Feiertagsentgelt gibt es nur für Arbeitszeit, die wegen des Feiertags ausfällt (§ 2 Abs. 1 EFZG). Fällt der Feiertag auf Deinen freien Tag, entsteht kein Anspruch auf Ausgleich.
Das Wichtigste in Kürze
- Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Viertagewoche bei gleicher Stundenzahl gibt es nicht; die Lage der Arbeitszeit bestimmt der Arbeitgeber (§ 106 GewO).
- Wer weniger arbeiten will, kann nach § 8 TzBfG Teilzeit mit Verteilung auf vier Tage verlangen, wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat.
- Der Antrag muss drei Monate vorher in Textform gestellt werden; lehnt der Arbeitgeber nicht einen Monat vorher in Textform ab, gilt er als angenommen (§ 8 Abs. 5 TzBfG).
- Zehn Stunden an vier Tagen sind zulässig, wenn der Durchschnitt von acht Stunden je Werktag eingehalten wird (§ 3 ArbZG).
- Bei der Verteilung auf die Wochentage bestimmt ein Betriebsrat mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).
Häufige Fragen (10)
Darf der Arbeitgeber die 4-Tage-Woche ablehnen?
Ja, wenn Du nur Deine Stunden anders verteilen willst, denn darauf besteht kein Anspruch. Verlangst Du zugleich weniger Stunden nach § 8 TzBfG, darf er nur aus betrieblichen Gründen ablehnen, etwa wenn die Organisation wesentlich beeinträchtigt wird (§ 8 Abs. 4 TzBfG). Die Ablehnung muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform erfolgen, sonst gilt Dein Wunsch als vereinbart.
Wie viele Stunden darf man bei einer 4-Tage-Woche arbeiten?
Bis zu zehn Stunden pro Tag, also 40 Stunden in der Woche. § 3 ArbZG erlaubt zehn Stunden, wenn im Schnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden je Werktag nicht überschritten werden. Da das Gesetz sechs Werktage zählt, liegen 40 Stunden an vier Tagen im Rahmen. Hinzu kommen 45 Minuten Pause bei mehr als neun Stunden und elf Stunden Ruhezeit.
Wie viel Urlaub habe ich bei einer 4-Tage-Woche?
Gesetzlich mindestens 16 Urlaubstage, nach der Formel 24 Werktage × 4 ÷ 6 (§ 3 BUrlG). Hast Du vertraglich 30 Tage auf Basis einer Fünftagewoche, sind es 24 Tage. Für eine freie Woche brauchst Du dafür nur vier Urlaubstage. Die Zahl der freien Wochen bleibt also gleich. Den in Vollzeit schon erworbenen Urlaub darf der Arbeitgeber nach einem Wechsel nicht kürzen.
Bekomme ich bei einer 4-Tage-Woche weniger Gehalt?
Nur, wenn Du weniger Stunden arbeitest. Verteilst Du dieselbe Stundenzahl auf vier Tage, bleibt das Gehalt gleich. Reduzierst Du nach § 8 TzBfG zum Beispiel von 40 auf 32 Stunden, sinkt es in der Regel auf 80 Prozent. Weniger als den anteiligen Lohn darf der Arbeitgeber nach § 4 Abs. 1 TzBfG nicht zahlen. Eine Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich und weniger Stunden gibt es nur per Vereinbarung.
Was passiert, wenn ein Feiertag auf meinen freien Tag fällt?
Dann bekommst Du keinen Ausgleich. Feiertagsentgelt nach § 2 Abs. 1 EFZG gibt es nur für Arbeitszeit, die gerade wegen des Feiertags ausfällt. An Deinem freien Tag hättest Du ohnehin nicht gearbeitet. Einen Anspruch auf einen Ersatztag sieht das Gesetz nicht vor. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können aber Regelungen treffen, etwa eine anteilige Gutschrift.
Bin ich krank, wenn ich an meinem freien Tag krank werde?
Arbeitsunfähig bist Du schon, aber es fällt keine Arbeitszeit aus. Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG ersetzt nur den Lohn für Tage, an denen Du hättest arbeiten müssen. Für Deinen freien Tag gibt es daher keinen Nachholanspruch. Dauert die Krankheit länger, melde sie trotzdem ab dem ersten Tag, weil sie in die folgenden Arbeitstage hineinreicht und die Fristen des EFZG laufen.
Muss der Betriebsrat einer 4-Tage-Woche zustimmen?
Bei einer Regelung für den Betrieb oder für Gruppen von Beschäftigten ja. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bestimmt der Betriebsrat bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Verteilung auf die Wochentage mit. Ohne Einigung entscheidet die Einigungsstelle. Bei Deinem individuellen Teilzeitantrag nach § 8 TzBfG ist die Zustimmung des Betriebsrats dagegen keine Voraussetzung.
Gilt die 4-Tage-Woche schon in Deutschland?
Ein Gesetz, das die Viertagewoche einführt, gibt es nicht (Stand Oktober 2026). Möglich ist sie über Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag, außerdem über einen Teilzeitantrag nach § 8 TzBfG mit Verteilung auf vier Tage. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt dabei die tägliche Arbeitszeit auf in der Regel acht, höchstens zehn Stunden. Pilotprojekte einzelner Unternehmen ändern an der Rechtslage nichts.
Welcher Tag ist bei der 4-Tage-Woche frei?
Das legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest. Bei einem Teilzeitantrag nach § 8 TzBfG sollst Du die gewünschte Verteilung angeben, etwa freitags frei. Der Arbeitgeber muss sie festlegen, soweit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen (§ 8 Abs. 4 TzBfG). Ohne Teilzeitantrag bestimmt er die Lage nach § 106 GewO, im Betrieb mit Betriebsrat nach Mitbestimmung.
Kann ich die 4-Tage-Woche auch befristet ausprobieren?
Ja, über die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG, wenn Du Deine Stunden verringerst. Sie dauert mindestens ein und höchstens fünf Jahre, danach kehrst Du automatisch zur alten Arbeitszeit zurück. Voraussetzung ist ein Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmern, bis 200 Beschäftigte gelten zusätzliche Zumutbarkeitsgrenzen. Ein befristeter Versuch ohne Stundenverringerung geht nur per Vereinbarung.
Quellen
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