Kinderkrankentage

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Kurz erklärt Kinderkrankentage sind Arbeitstage, an denen Eltern wegen eines kranken Kindes unter zwölf Jahren der Arbeit fernbleiben. Rechtsgrundlage ist § 45 SGB V. Gesetzlich Versicherte erhalten im Jahr 2026 für bis zu 15 Arbeitstage je Kind Kinderkrankengeld, Alleinerziehende für 30. Der Arbeitgeber muss in dieser Zeit freistellen, bezahlen muss er nur nach § 616 BGB oder Vertrag.

Elternteil führt ein kleines Kind auf einem Bürgersteig in Deutschland, assoziiert mit Kinderkrankentage
Inhalt 4 Abschnitte

Wie viele Kinderkrankentage gibt es 2026?

Für das Kalenderjahr 2026 gilt eine Sonderregel in § 45 Abs. 2a SGB V: bis zu 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, für Alleinerziehende 30. Insgesamt sind es höchstens 35 Arbeitstage, für Alleinerziehende 70. Ab 2027 gilt nach dem derzeitigen Gesetzestext (Stand Oktober 2026) wieder die Grundregel des Absatzes 2: 10 Tage je Kind, 20 für Alleinerziehende, höchstens 25 beziehungsweise 50.

Voraussetzungen nach § 45 Abs. 1 SGB V:

  • Du und Dein Kind seid gesetzlich versichert.
  • Ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass Du zur Betreuung oder Pflege zu Hause bleiben musst.
  • Keine andere Person in Deinem Haushalt kann das Kind betreuen.
  • Das Kind ist jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen.

Wird Dein Kind stationär behandelt und Du als Begleitperson mit aufgenommen, besteht ein eigener Anspruch nach § 45 Abs. 1a SGB V, nur für einen Elternteil.

Wie viel Kinderkrankengeld bekommst Du?

Für Kinderkrankentage zahlt die Krankenkasse das Kinderkrankengeld, nicht der Arbeitgeber. Es beträgt nach § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Hast Du in den zwölf Monaten davor beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld erhalten, sind es 100 Prozent. Die Obergrenze liegt bei 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Selbstständige mit Krankengeldanspruch erhalten 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens.

Mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat das nichts zu tun. Sie greift bei Kinderkrankentagen nach § 3 EFZG nicht, sondern nur, wenn Du selbst arbeitsunfähig bist. Mehr zur Leistung der Kasse findest Du beim Krankengeld.

Muss der Arbeitgeber Dich für Kinderkrankentage freistellen und bezahlen?

Bei Kinderkrankentagen gilt: Freistellen ja, bezahlen nicht unbedingt. Für die Dauer des Anspruchs hast Du nach § 45 Abs. 3 SGB V einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung. Der Arbeitsvertrag kann ihn weder ausschließen noch beschränken.

Bezahlt bleibst Du nur, wenn § 616 BGB greift: bei Verhinderung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit. Weil § 619 BGB nur die §§ 617 und 618 BGB für unabdingbar erklärt, können Arbeits- oder Tarifvertrag § 616 BGB ausschließen oder begrenzen. Im TVöD gibt es bei schwerer Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren bis zu vier bezahlte Arbeitstage. Das gilt nur, wenn im laufenden Jahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestand (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e Doppelbuchst. bb TVöD). Weitere bezahlte Anlässe findest Du unter Sonderurlaub.

Nimmst Du zulässig Kinderkrankentage, darf Dich der Arbeitgeber dafür nicht benachteiligen (§ 612a BGB).

Was gilt für Privatversicherte und Beamte?

Bist Du oder ist Dein Kind privat versichert, gibt es für Kinderkrankentage kein Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Den Anspruch auf unbezahlte Freistellung hast Du trotzdem (§ 45 Abs. 5 SGB V).

Beamte erhalten statt Kinderkrankengeld Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung. Im Bund sind es nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 SUrlV bis zu acht Arbeitstage je Kind im Urlaubsjahr, 2026 bis zu 13 Tage je Kind und höchstens 30, für Alleinerziehende 26 und höchstens 60 (§ 21 Abs. 2 SUrlV). Für Landes- und Kommunalbeamte, auch in Hamburg, gilt das Urlaubsrecht des jeweiligen Landes, siehe Sonderurlaub für Beamte.

Das Wichtigste in Kürze

  • 2026 gibt es Kinderkrankengeld für bis zu 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, für Alleinerziehende 30; insgesamt höchstens 35 beziehungsweise 70 Tage (§ 45 Abs. 2a SGB V).
  • Ab 2027 sieht der Gesetzestext (Stand Oktober 2026) wieder 10 Tage je Kind vor, 20 für Alleinerziehende (§ 45 Abs. 2 SGB V).
  • Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, mit Einmalzahlungen 100 Prozent (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V).
  • Unbezahlte Freistellung kann der Arbeitsvertrag nicht ausschließen (§ 45 Abs. 3 Satz 3 SGB V); bezahlte Freistellung nach § 616 BGB dagegen schon.
  • Bundesbeamte erhalten statt Kinderkrankengeld Sonderurlaub, 2026 bis zu 13 Tage je Kind (§ 21 Abs. 2 SUrlV).

Häufige Fragen (10)

Wie viele Kinderkrankentage gibt es ab 2027?

Nach dem Gesetzestext mit Stand Oktober 2026 wieder weniger. Die Sonderregel des § 45 Abs. 2a SGB V gilt ausdrücklich nur für das Kalenderjahr 2026. Ab 2027 greift Absatz 2: 10 Arbeitstage je Kind und Elternteil, 20 für Alleinerziehende, insgesamt höchstens 25 beziehungsweise 50 Tage. Ob der Gesetzgeber die höhere Zahl verlängert, ist offen. Prüfe zum Jahreswechsel den aktuellen Normtext.

Braucht man für Kinderkrankentage ein Attest?

Ja, für das Kinderkrankengeld schon ab dem ersten Tag. § 45 Abs. 1 SGB V verlangt ein ärztliches Zeugnis, dass Du zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Deines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben musst. Die Bescheinigung reichst Du bei Deiner Krankenkasse ein. Gegenüber dem Arbeitgeber solltest Du Dein Fernbleiben sofort melden. Ob er für bezahlte Tage nach § 616 BGB einen Nachweis verlangt, regeln Vertrag oder Betriebspraxis.

Kann ich Kinderkrankentage auf meinen Partner übertragen?

Das Gesetz sieht keine Übertragung von Kinderkrankentagen vor. Nach § 45 Abs. 2 und 2a SGB V hat jeder versicherte Elternteil einen eigenen Anspruch je Kind. Kann ein Elternteil seine Tage nicht nutzen, etwa wegen Selbstständigkeit ohne Krankengeldanspruch, gehen sie nicht automatisch auf den anderen über. Ob Deine Krankenkasse in einer solchen Lage eine Übertragung akzeptiert, solltest Du direkt bei der Kasse erfragen und Dir schriftlich bestätigen lassen.

Bis zu welchem Alter des Kindes gibt es Kinderkrankengeld?

Bis das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet hat, also bis zum Tag vor seinem zwölften Geburtstag. Das regelt § 45 Abs. 1 SGB V. Ist das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen, gilt keine Altersgrenze. Bei älteren Kindern ohne Behinderung bleibt nur eine Freistellung nach § 616 BGB, wenn der Vertrag sie nicht ausschließt, oder eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, etwa Urlaub oder Überstundenabbau.

Werden Kinderkrankentage vom Urlaub abgezogen?

Nein. Die Freistellung für Kinderkrankentage nach § 45 Abs. 3 SGB V ist ein eigener gesetzlicher Anspruch und kein Erholungsurlaub. Der Arbeitgeber kann sie deshalb nicht einseitig als Urlaubstage verbuchen. Anders ist es, wenn Du selbst Urlaub beantragst, um bei Deinem Kind zu bleiben, etwa weil Deine Kinderkrankentage aufgebraucht sind. Dann verbrauchst Du tatsächlich Urlaub, bekommst aber das volle Urlaubsentgelt.

Gibt es Kinderkrankengeld, wenn das Kind im Krankenhaus liegt?

Ja, wenn Du aus medizinischen Gründen als Begleitperson mit aufgenommen wirst. § 45 Abs. 1a SGB V gibt dafür einen eigenen Anspruch, sofern das Kind unter zwölf Jahren ist oder behindert und auf Hilfe angewiesen. Die Klinik muss die medizinische Notwendigkeit und die Dauer der Mitaufnahme bescheinigen. Der Anspruch besteht nur für einen Elternteil und tritt neben den Anspruch nach Absatz 1.

Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn mein Kind privat versichert ist?

Nein. § 45 Abs. 1 SGB V setzt voraus, dass Du selbst gesetzlich versichert bist und ein versichertes Kind betreust. Ist das Kind privat versichert, etwa über den anderen Elternteil, entfällt das Kinderkrankengeld. Unbezahlt freistellen muss Dich Dein Arbeitgeber trotzdem, das sichert § 45 Abs. 5 SGB V auch Arbeitnehmern ohne Kinderkrankengeldanspruch zu. Ob Deine private Versicherung eine eigene Leistung vorsieht, regelt Dein Tarif.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld 2026?

Es beträgt 90 Prozent Deines ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, mit beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten zwölf Monaten 100 Prozent (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V). Nach oben ist es auf 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Bei Gutverdienern liegt der Tagessatz deshalb unter dem tatsächlichen Nettoverdienst. Den genauen Betrag errechnet Deine Krankenkasse aus der Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers.

Darf mir der Arbeitgeber wegen Kinderkrankentagen kündigen?

Nicht deswegen. Nach § 612a BGB darf der Arbeitgeber Dich nicht benachteiligen, weil Du in zulässiger Weise Deine Rechte ausübst, und der Freistellungsanspruch aus § 45 Abs. 3 SGB V ist ein solches Recht. Eine Kündigung, die erkennbar an die Kinderkrankentage anknüpft, kann deshalb unwirksam sein. Gegen eine schriftliche Kündigung musst Du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben (§ 4 Satz 1 KSchG).

Wie viele Kinderkrankentage gibt es im TVöD?

Der TVöD ersetzt § 45 SGB V nicht, er ergänzt ihn. Gesetzlich Versicherte nutzen die Tage aus § 45 SGB V mit Kinderkrankengeld. Bezahlte Freistellung gibt es nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e Doppelbuchst. bb TVöD bei schwerer Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren bis zu vier Arbeitstage im Jahr. Voraussetzung ist, dass kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestand. Alle Fälle des Buchstaben e zusammen sind auf fünf Tage begrenzt.

Quellen

  1. § 45 SGB V Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 616 BGB Vorübergehende Verhinderung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 619 BGB Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 21 SUrlV Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen (Bund)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  5. TVöD-AT Lesefassung, § 29 Arbeitsbefreiung
    VerbandKommunaler Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein · abgerufen am 28.10.2026

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