Anthropologisches Gutachten
Kurz erklärt Ein anthropologisches Gutachten ist ein Sachverständigengutachten, das Gesichts- und Körpermerkmale auf einem Blitzerfoto mit dem Betroffenen vergleicht, um den Fahrer zu identifizieren. Grundlage sind die Beweisregeln der StPO, die über § 71 OWiG gelten. Es ist kein standardisiertes Verfahren, deshalb muss das Urteil die verglichenen Merkmale nachvollziehbar darlegen.

Inhalt 4 Abschnitte
Wofür braucht man ein anthropologisches Gutachten im Bußgeldverfahren?
Eine Geldbuße trifft nur den Fahrer, nicht automatisch den Halter. Schweigst Du zur Fahrereigenschaft und ist das Beweisfoto nicht eindeutig, muss das Gericht die Identität anders klären. Ein anthropologischer Sachverständiger vergleicht dazu einzelne Merkmale wie Stirn, Nasenform, Ohren, Lippen oder Kinnpartie auf dem Messfoto mit Deinem Erscheinungsbild.
Nach § 25 Abs. 2 PAuswG dürfen Ordnungsbehörden zur Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten unter engen Voraussetzungen das Ausweisfoto abrufen, siehe Passbildabgleich. Reicht der Abgleich nicht, kann im gerichtlichen Verfahren ein anthropologisches Gutachten folgen. Ob das Foto überhaupt verwertbar ist, beschreibt der Eintrag Fahrer nicht erkennbar.
Wie streng prüfen Gerichte so ein Identitätsgutachten?
Strenger als eine Blitzermessung. Das Bayerische Oberste Landesgericht betont, dass es sich nicht um eine standardisierte Untersuchungsmethode handelt (Beschluss vom 10.07.2023, 201 ObOWi 621/23). Folgt das Gericht dem Gutachten, muss das Urteil wenigstens die Anknüpfungstatsachen wiedergeben: auf wie viele und auf welche übereinstimmenden Merkmale sich der Sachverständige stützt und wie er sie ermittelt hat. Im entschiedenen Fall genügte das Urteil diesen Anforderungen, die Rechtsbeschwerde des Betroffenen blieb ohne Erfolg.
Die Identifizierung selbst bleibt Aufgabe des Tatgerichts, nicht des Rechtsbeschwerdegerichts (BayObLG, Beschluss vom 18.02.2021, 202 ObOWi 15/21). Verweist das Urteil auf das Foto in der Akte, muss es die Bezugnahme nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO eindeutig machen, in der Regel mit Blattzahl.
Wer zahlt das Gutachten und was passiert mit der Verjährung?
Die Vergütung des Sachverständigen richtet sich nach dem JVEG und wird als Auslage erhoben (§ 107 Abs. 3 Nr. 5 OWiG). Wirst Du verurteilt, trägst Du die Verfahrenskosten nach § 465 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG. Eine Ausnahme enthält § 465 Abs. 2 StPO: Ist eine Untersuchung zu Deinen Gunsten ausgegangen, kann das Gericht diese Auslagen der Staatskasse auferlegen. Ob eine Verkehrsrechtsschutzversicherung einspringt, regelt Dein Vertrag.
Für die Verjährung gilt bei Verkehrsverstößen nach § 26 Abs. 3 StVG eine Frist von sechs Monaten. Die Beauftragung eines Sachverständigen unterbricht sie nur, wenn Du vorher vernommen wurdest oder Dir die Einleitung des Verfahrens bekanntgegeben war (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 OWiG). Spätestens nach der doppelten Frist, mindestens aber nach zwei Jahren, ist Schluss (§ 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG). Mehr unter Unterbrechung der Verjährung.
Musst Du für ein anthropologisches Gutachten mitwirken?
Zur Sache aussagen musst Du nicht; Details unter Aussageverweigerungsrecht im Bußgeldverfahren. Das Gericht darf Dich aber in der Hauptverhandlung in Augenschein nehmen. Deshalb hängt viel davon ab, ob es Deine Anwesenheit zur Aufklärung für erforderlich hält; dann scheidet eine Entbindung vom persönlichen Erscheinen nach § 73 Abs. 2 OWiG aus.
Einen Beweisantrag auf ein anthropologisches Gutachten darf das Gericht nach § 77 Abs. 2 OWiG ablehnen, wenn es den Sachverhalt nach der bisherigen Beweisaufnahme für geklärt hält. Ein Antrag auf ein anthropologisches Gutachten sollte deshalb konkret begründen, warum das Foto nicht reicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein anthropologisches Gutachten klärt, ob Du der Fahrer auf dem Messfoto bist; es ist keine standardisierte Methode (BayObLG 201 ObOWi 621/23).
- Das Urteil muss angeben, auf welche und wie viele übereinstimmende Merkmale der Sachverständige sich stützt.
- Die Gutachterkosten sind Auslagen nach § 107 Abs. 3 Nr. 5 OWiG und treffen Dich bei einer Verurteilung (§ 465 StPO).
- Die Beauftragung des Sachverständigen unterbricht die sechsmonatige Verjährung nur nach vorheriger Anhörung oder Bekanntgabe (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 OWiG).
Häufige Fragen (11)
Was kostet ein anthropologisches Gutachten?
Einen festen Preis für ein anthropologisches Gutachten gibt es nicht. Der Sachverständige wird nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz bezahlt, also im Wesentlichen nach Stunden und Auslagen. Wie hoch die Rechnung ausfällt, hängt vom Aufwand im Einzelfall ab, etwa von Bildmaterial, Anreise und Termin. Die Summe landet als Auslage in der Kostenrechnung (§ 107 Abs. 3 Nr. 5 OWiG). Wer sie am Ende trägt, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.
Wer zahlt das Gutachten, wenn ich freigesprochen werde?
Bei einem Freispruch trägt in der Regel die Staatskasse die Verfahrenskosten, einschließlich der Gutachterkosten. Die Regeln der StPO gelten über § 46 Abs. 1 OWiG entsprechend. Auch bei einer Verurteilung gibt es eine Ausnahme: Ging die Untersuchung zu Deinen Gunsten aus, kann das Gericht nach § 465 Abs. 2 StPO diese Auslagen ganz oder teilweise der Staatskasse auferlegen. Deine eigenen Anwaltskosten sind ein eigener Punkt.
Wie sicher ist ein anthropologisches Gutachten?
Wie sicher ein anthropologisches Gutachten ist, hängt stark von der Bildqualität ab. Sind viele Merkmale gut sichtbar und stimmen überein, kann das Gutachten eine hohe Überzeugungskraft haben. Verdecken Sonnenbrille, Kappe, Sonnenblende oder Unschärfe große Teile, bleiben weniger Merkmale übrig. Weil es kein standardisiertes Verfahren ist, muss das Gericht die Methode und die konkreten Übereinstimmungen im Urteil nachvollziehbar darstellen (BayObLG, 10.07.2023, 201 ObOWi 621/23).
Kann ich ein anthropologisches Gutachten selbst beantragen?
Der Weg dafür ist ein Beweisantrag in der Hauptverhandlung. Das Gericht muss ihm aber nicht immer folgen. Nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG darf es ablehnen, wenn es den Sachverhalt schon für geklärt hält und die Beweiserhebung nach pflichtgemäßem Ermessen nicht erforderlich ist. Ein Antrag sollte deshalb konkret darlegen, welche Merkmale auf dem Foto fehlen oder abweichen. Ein privat eingeholtes Gutachten ist ebenfalls möglich, kostet Dich aber selbst.
Muss ich mich für ein anthropologisches Gutachten fotografieren lassen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Zur Aussage bist Du nicht verpflichtet. § 81b StPO erlaubt Lichtbilder eines Beschuldigten auch gegen seinen Willen, soweit es für das Verfahren notwendig ist, und die StPO gilt über § 46 Abs. 1 OWiG sinngemäß. Ob eine solche Maßnahme in Deinem Bußgeldverfahren verhältnismäßig ist, hängt vom Einzelfall ab. Lass Dich vor einer Weigerung beraten.
Darf die Bußgeldstelle mein Passfoto mit dem Blitzerfoto vergleichen?
Unter Voraussetzungen ja. § 24 Abs. 2 PAuswG erlaubt die Übermittlung von Ausweisdaten an Behörden, und § 25 Abs. 2 PAuswG erlaubt Ordnungsbehörden zur Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sogar den automatisierten Abruf, wenn die Ausweisbehörde nicht erreichbar ist und Abwarten den Ermittlungszweck gefährden würde. Der Abruf wird protokolliert. Ob er im Einzelfall rechtmäßig war, lässt sich über Akteneinsicht prüfen.
Reicht ein unscharfes Blitzerfoto für eine Verurteilung?
Nicht ohne Weiteres. Ist das Foto zur Identifizierung nur eingeschränkt geeignet, muss das Urteil erklären, auf welche Merkmale sich die Überzeugung stützt. Bloß das Ergebnis mitzuteilen, genügt dann nicht. Das Rechtsbeschwerdegericht prüft die Darstellung, ersetzt aber nicht die Würdigung des Amtsgerichts (BayObLG, 18.02.2021, 202 ObOWi 15/21). Ein Gutachten kann Lücken schließen, aber nicht jedes schlechte Foto retten.
Verjährt das Verfahren, während das Gutachten erstellt wird?
Möglich, aber nicht automatisch. Die Frist beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG), und viele Handlungen unterbrechen sie, auch die Beauftragung eines Sachverständigen nach vorheriger Anhörung (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 OWiG). Nach jeder Unterbrechung beginnt sie neu. Absolut endet die Verfolgung nach der doppelten Frist, mindestens aber zwei Jahren (§ 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG).
Was prüft ein anthropologischer Sachverständiger genau?
Er beschreibt morphologische Merkmale des Fahrers auf dem Foto und vergleicht sie mit Deinen. Typisch sind Kopfform, Haaransatz, Augenbrauen, Nasenrücken und Nasenspitze, Ohrform, Mund, Kinn und Halspartie. Das BayObLG verlangt, dass das Urteil nicht nur sagt, auf wie viele, sondern auch auf welche Merkmale sich der Sachverständige stützt. Das Urteil muss außerdem die herangezogenen Merkmale und die Methode nennen, damit die Bewertung überprüfbar bleibt.
Muss ich als Halter sagen, wer gefahren ist?
Nein, als Betroffener musst Du Dich nicht selbst belasten, und nahe Angehörige darfst Du nach § 52 StPO als Zeuge ebenfalls schützen. Das Schweigen hat aber Folgen: Bleibt der Fahrer unbekannt, kann die Behörde unter den Voraussetzungen des § 31a StVZO ein Fahrtenbuch anordnen. Außerdem können Dir beim Parkverstoß nach § 25a StVG die Verfahrenskosten als Halter auferlegt werden.
Kann ich mich vom Erscheinen entbinden lassen, wenn ein Gutachten läuft?
Das ist schwieriger als sonst. Nach § 73 Abs. 2 OWiG muss das Gericht Dich entbinden, wenn Du Dich geäußert oder erklärt hast, Dich nicht zu äußern, und Deine Anwesenheit zur Aufklärung nicht erforderlich ist. Bei einer streitigen Fahreridentifizierung kann das Gericht Dich gerade für einen Vergleich mit dem Foto oder für den Sachverständigen brauchen. Dann darf es den Antrag ablehnen.
Quellen
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