Arbeitnehmerüberlassung

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Kurz erklärt Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass ein Verleiher Dich als seinen Arbeitnehmer einem anderen Unternehmen zur Arbeit überlässt, das Dir die Weisungen erteilt. Geregelt ist das im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Der Verleiher braucht eine Erlaubnis, und derselbe Einsatz darf in der Regel höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate dauern.

Büroangestellte mit Laptop-Tasche geht durch einen modernen Flur, ein Sinnbild für die Arbeitnehmerüberlassung und den Wechsel des Einsatzortes
Inhalt 4 Abschnitte

Wie funktioniert Arbeitnehmerüberlassung?

An der Arbeitnehmerüberlassung gibt es drei Beteiligte. Dein Arbeitsvertrag besteht mit dem Verleiher, der Zeitarbeitsfirma. Sie zahlt Dein Gehalt und ist Dein Arbeitgeber. Gearbeitet wird beim Entleiher, in dessen Betrieb Du eingegliedert bist und dessen Weisungen Du folgst (§ 1 Abs. 1 AÜG).

Der Verleiher braucht eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Verleiher und Entleiher müssen den Einsatz in ihrem Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnen und Dich vorher namentlich zuordnen. Diese Pflicht soll verdeckte Leiharbeit unter dem Etikett eines Werkvertrags verhindern; zur Abgrenzung siehe Dienstvertrag und Werkvertrag und Scheinselbstständigkeit. In Betriebe des Baugewerbes ist die Überlassung für Arbeiten, die üblicherweise Arbeiter verrichten, nach § 1b AÜG verboten, mit tariflichen Ausnahmen.

Wie lange darf die Arbeitnehmerüberlassung an denselben Betrieb dauern?

Höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate an denselben Entleiher (§ 1 Abs. 1b AÜG). Frühere Einsätze, auch über einen anderen Verleiher, werden voll angerechnet, wenn zwischen ihnen nicht mehr als drei Monate liegen. Ein Tarifvertrag der Einsatzbranche kann für die Arbeitnehmerüberlassung eine andere Höchstdauer festlegen.

Wird die Grenze überschritten, ist Dein Vertrag mit dem Verleiher nach § 9 Abs. 1 Nr. 1b AÜG unwirksam. Nach § 10 Abs. 1 AÜG gilt dann ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher als zustande gekommen. Willst Du beim Verleiher bleiben, musst Du innerhalb eines Monats schriftlich erklären, dass Du am Vertrag festhältst. Diese Festhaltenserklärung legst Du vorher persönlich bei einer Agentur für Arbeit vor; sie muss spätestens am dritten Tag danach beim Ver- oder Entleiher eingehen (§ 9 Abs. 2 AÜG).

Welcher Lohn steht Dir als Leiharbeitnehmer zu?

Nach dem Gleichstellungsgrundsatz in § 8 Abs. 1 AÜG bekommst Du für die Dauer des Einsatzes die wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts, die vergleichbare Stammbeschäftigte des Entleihers haben. Ein Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche darf davon abweichen, beim Entgelt aber nur für die ersten neun Monate eines Einsatzes. Länger nur, wenn spätestens nach 15 Monaten ein gleichwertiges Entgelt erreicht wird (§ 8 Abs. 4 AÜG). Die Abweichung gilt nicht, wenn Du in den letzten sechs Monaten beim Entleiher selbst angestellt warst.

Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifverträge von iGZ und ver.di als unionsrechtskonform gebilligt; eine Leiharbeitnehmerin erhielt deshalb keinen Nachschlag auf das Stammlohnniveau (Urteil vom 31.05.2023, 5 AZR 143/19). Mehr dazu unter Gleichstellung von Leiharbeitnehmern. Untergrenze bleibt der Mindestlohn.

Welche Rechte hast Du im Einsatzbetrieb?

Der Entleiher muss Dir Zugang zu Kantine, Kinderbetreuung und Werksbus wie Stammbeschäftigten geben, außer eine Ungleichbehandlung ist sachlich gerechtfertigt (§ 13b AÜG). Er ist für den Arbeitsschutz am Einsatzort mitverantwortlich (§ 11 Abs. 6 AÜG). Bei einem Streik im Einsatzbetrieb musst Du dort nicht arbeiten (§ 11 Abs. 5 AÜG). Du darfst die Sprechstunden des Betriebsrats beim Entleiher nutzen (§ 14 Abs. 2 AÜG).

Bei der Arbeitnehmerüberlassung kann nur der Verleiher kündigen. Für den Kündigungsschutz zählen Leiharbeitnehmer bei der Betriebsgröße des Entleihers mit, wenn sie einen regelmäßigen Personalbedarf abdecken (BAG, 24.01.2013, 2 AZR 140/12).

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber ist der Verleiher; der Entleiher erteilt die Weisungen (§ 1 Abs. 1 AÜG).
  • Derselbe Leiharbeitnehmer darf demselben Entleiher höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden; Pausen bis drei Monate zählen nicht als Unterbrechung.
  • Bei Überschreitung gilt nach §§ 9, 10 AÜG ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher, wenn Du nicht binnen eines Monats festhältst.
  • Equal Pay gilt nach § 8 AÜG; Tarifverträge dürfen beim Entgelt in der Regel nur neun Monate abweichen.
  • Das BAG hat die Zeitarbeitstarife von iGZ und ver.di gebilligt (5 AZR 143/19).

Häufige Fragen (10)

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit?

Rechtlich keiner. Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung beschreiben dasselbe Modell: Du bist bei einem Verleiher angestellt und arbeitest bei einem anderen Unternehmen. Das Gesetz verwendet den Begriff Arbeitnehmerüberlassung und spricht von Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer. Personalvermittlung ist dagegen etwas anderes: Dort wirst Du nur vermittelt und schließt den Arbeitsvertrag direkt mit dem neuen Arbeitgeber.

Wer ist bei der Arbeitnehmerüberlassung mein Arbeitgeber?

Der Verleiher, also die Zeitarbeitsfirma. Mit ihr hast Du den Arbeitsvertrag, sie zahlt Lohn, gewährt Urlaub und kann kündigen. Der Entleiher bestimmt dagegen den täglichen Arbeitsablauf und ist für den Arbeitsschutz am Einsatzort mitverantwortlich. Erst wenn der Vertrag mit dem Verleiher nach § 9 AÜG unwirksam ist, etwa wegen fehlender Erlaubnis oder überschrittener Höchstdauer, gilt nach § 10 AÜG der Entleiher als Arbeitgeber.

Wie lange darf Arbeitnehmerüberlassung maximal dauern?

18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Entleiher (§ 1 Abs. 1b AÜG). Ein Tarifvertrag der Einsatzbranche kann eine andere Dauer festlegen; nicht tarifgebundene Entleiher können eine solche Regelung unter Umständen per Betriebsvereinbarung übernehmen, dann teils bis 24 Monate. Bei einem anderen Entleiher beginnt die Frist neu. Die Grenze schützt vor dauerhafter Leiharbeit auf Stammarbeitsplätzen.

Wie lange muss die Pause zwischen zwei Einsätzen sein?

Mehr als drei Monate, damit die Höchstdauer neu beginnt. Liegen zwischen zwei Einsätzen beim selben Entleiher höchstens drei Monate, werden die früheren Zeiten nach § 1 Abs. 1b Satz 2 AÜG vollständig angerechnet. Das gilt auch, wenn der Einsatz über einen anderen Verleiher lief. Dieselbe Anrechnungsregel gilt für die Neun-Monats-Frist beim Equal Pay nach § 8 Abs. 4 AÜG.

Wann liegt illegale Arbeitnehmerüberlassung vor?

Etwa wenn der Verleiher keine Erlaubnis hat, die Überlassung im Vertrag nicht offen als solche bezeichnet wurde oder die Höchstdauer überschritten ist. Dann sind die betroffenen Verträge nach § 9 Abs. 1 AÜG unwirksam, und nach § 10 AÜG gilt ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher. Du kannst dies durch eine fristgerechte Festhaltenserklärung verhindern. Für Verleiher und Entleiher drohen zudem Bußgelder nach § 16 AÜG.

Wann liegt verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vor?

Wenn ein Einsatz als Werk- oder Dienstvertrag bezeichnet wird, Du aber tatsächlich in den Betrieb des Kunden eingegliedert bist und von dessen Leuten Weisungen bekommst. Maßgeblich ist die tatsächliche Durchführung, nicht der Vertragstext (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, § 611a Abs. 1 BGB). Weil dann die vorgeschriebene Bezeichnung fehlt, ist der Arbeitsvertrag mit dem Einsatzunternehmen nach §§ 9 Abs. 1 Nr. 1a, 10 AÜG fingiert, sofern Du nicht festhältst.

Bekomme ich als Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft?

Nach § 8 Abs. 1 AÜG ja, sofern kein Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche gilt. Die meisten Verleiher wenden aber solche Tarifverträge an. Dann darfst Du beim Entgelt in den ersten neun Monaten eines Einsatzes schlechter gestellt werden. Länger nur mit Branchenzuschlägen, die spätestens nach 15 Monaten ein gleichwertiges Entgelt erreichen (§ 8 Abs. 4 AÜG). Das BAG hält diese Tarife für unionsrechtskonform (5 AZR 143/19).

Warum ist Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe verboten?

Das Verbot steht ausdrücklich im Gesetz und knüpft an die Sozialkassen- und Tarifstrukturen der Branche an. § 1b AÜG untersagt die Überlassung in Baubetriebe für Arbeiten, die üblicherweise Arbeiter verrichten. Erlaubt ist sie zwischen Baubetrieben und anderen Betrieben nur, wenn allgemeinverbindliche Tarifverträge das vorsehen, und zwischen Baubetrieben, wenn der Verleiher seit mindestens drei Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen erfasst ist.

Kann der Entleiher mich direkt übernehmen?

Ja. Klauseln, die dem Entleiher verbieten, Dich nach Ende des Leiharbeitsverhältnisses einzustellen, sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AÜG unwirksam. Ebenso unwirksam ist eine Vereinbarung, die Dir untersagt, später beim Entleiher anzufangen (Nr. 4), oder Dich zur Zahlung einer Vermittlungsgebühr an den Verleiher verpflichtet (Nr. 5). Der Verleiher darf vom Entleiher aber eine angemessene Vermittlungsvergütung verlangen.

Wer zahlt bei Leiharbeit das Gehalt, wenn kein Einsatz da ist?

Der Verleiher. Er trägt bei der Arbeitnehmerüberlassung das Risiko einsatzfreier Zeiten. Dein Anspruch auf Vergütung bei Annahmeverzug nach § 615 Satz 1 BGB darf nach § 11 Abs. 4 AÜG vertraglich weder aufgehoben noch beschränkt werden. Ein vereinbartes Arbeitszeitkonto kann einsatzfreie Zeiten im Rahmen der tariflichen Regeln ausgleichen. Für Zeiten ohne Überlassung gilt außerdem mindestens der Mindestlohn beziehungsweise eine festgesetzte Lohnuntergrenze.

Quellen

  1. § 1 AÜG Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 8 AÜG Grundsatz der Gleichstellung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 9 AÜG Unwirksamkeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 10 AÜG Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  5. BAG, Urteil vom 24.01.2013, 2 AZR 140/12 (Leiharbeitnehmer bei der Betriebsgröße)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 28.10.2026

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