Dienstvertrag und Werkvertrag

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Kurz erklärt Dienstvertrag und Werkvertrag unterscheiden sich im Geschuldeten: Beim Dienstvertrag schuldet der Verpflichtete ein Tätigwerden, beim Werkvertrag einen konkreten Erfolg. Geregelt sind beide in § 611 und § 631 BGB. Das entscheidet über Fälligkeit, Kündigung und Mängelrechte: Beim Werkvertrag ist die Vergütung erst mit der Abnahme fällig (§ 641 Abs. 1 BGB), beim Dienstvertrag nach Leistung der Dienste (§ 614 BGB).

Online-Coach in einem Video-Meeting auf dem Laptop, verdeutlichend die Unterschiede zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag
Inhalt 4 Abschnitte

Worin unterscheiden sich Dienstvertrag und Werkvertrag?

Nach § 611 Abs. 1 BGB verpflichtet der Dienstvertrag zur Leistung der versprochenen Dienste. Ob am Ende ein bestimmtes Ergebnis steht, ist nicht geschuldet. Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer dagegen die Herstellung des versprochenen Werkes (§ 631 BGB). Das kann eine Sache sein, aber auch ein anderer durch Arbeit herbeizuführender Erfolg.

Beim Vergleich von Dienstvertrag und Werkvertrag sind Unterricht und Beratung typisch für den Dienstvertrag, eine Autoreparatur für den Werkvertrag. Der Arbeitsvertrag ist ein besonderer Dienstvertrag mit Weisungsbindung (§ 611a BGB). Wer als Selbständiger in Wahrheit weisungsgebunden arbeitet, landet bei der Scheinselbstständigkeit.

Mischformen ordnen Gerichte nach dem Schwerpunkt ein. Der Bundesgerichtshof hat einen Vertrag über Erstellung, Betreuung und Abrufbarkeit einer Website insgesamt als Werkvertrag eingestuft. Wartung ist danach Werkvertrag, wenn sie auf einen Erfolg zielt, sonst Dienstvertrag (BGH, Urteil vom 04.03.2010, III ZR 79/09).

Wann musst Du bei Dienstvertrag und Werkvertrag bezahlen?

Beim Dienstvertrag ist die Vergütung nach § 614 BGB nach Leistung der Dienste zu zahlen, bei Bemessung nach Zeitabschnitten jeweils nach deren Ablauf. Beim Werkvertrag wird sie nach § 641 Abs. 1 BGB mit der Abnahme fällig. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn Du eine vom Unternehmer nach Fertigstellung gesetzte Frist zur Abnahme verstreichen lässt, ohne einen Mangel zu nennen. Bei Verbrauchern tritt diese Folge nach § 640 Abs. 2 BGB nur ein, wenn der Unternehmer in Textform darauf hingewiesen hat.

Bei Dienstvertrag und Werkvertrag verlangen manche Verträge Vorkasse. Im Fall des BGH zur Website hielt eine Klausel, nach der der Kunde monatlich im Voraus zahlen sollte, der AGB-Kontrolle stand, die Anbieterin gewann in der Revision. Ob eine Vorauszahlung wirksam vereinbart ist, hängt also vom Vertrag ab. Hilfreich bei offenen Rechnungen ist Coaching-Rechnung nicht bezahlt.

Welche Rechte hast Du bei schlechter Leistung?

Bei Dienstvertrag und Werkvertrag kennt nur das Werkvertragsrecht eigene Mängelrechte. Nach § 634 BGB kannst Du Nacherfüllung verlangen, den Mangel selbst beseitigen und Kosten ersetzt verlangen, zurücktreten, mindern oder Schadensersatz fordern. Bis zur Beseitigung darfst Du in der Regel das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten zurückhalten (§ 641 Abs. 3 BGB). Die Ansprüche verjähren bei Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache zwei Jahre nach Abnahme, bei Bauwerken nach fünf Jahren (§ 634a BGB).

Beim Dienstvertrag gibt es keine Minderung. Die Vergütung bleibt geschuldet, auch wenn das erhoffte Ergebnis ausbleibt. Bei einer Pflichtverletzung bleibt Dir Schadensersatz nach § 280 BGB.

Wie kommst Du aus dem Vertrag heraus?

Beim Werkvertrag kannst Du nach § 648 BGB bis zur Vollendung jederzeit kündigen. Der Unternehmer behält dann seinen Vergütungsanspruch, muss sich aber Ersparnisse anrechnen lassen. Vermutet wird, dass ihm 5 Prozent der Vergütung für den noch offenen Teil zustehen.

Beim Dienstvertrag richten sich die Fristen nach § 621 BGB. Bei monatlicher Vergütung ist die Kündigung spätestens am 15. zum Monatsende möglich. Bei Diensten höherer Art, die auf besonderem Vertrauen beruhen, erlaubt § 627 BGB die Kündigung jederzeit ohne wichtigen Grund, sofern kein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen besteht. Mehr dazu unter Kündigung bei Diensten höherer Art und, für Coachingverträge, Online-Coaching-Vertrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Dienstvertrag nach § 611 BGB verpflichtet zum Tätigwerden, der Werkvertrag nach § 631 BGB zu einem Erfolg.
  • Beim Werkvertrag ist die Vergütung erst mit der Abnahme fällig (§ 641 Abs. 1 BGB), beim Dienstvertrag nach Leistung der Dienste (§ 614 BGB).
  • Mängelrechte wie Nacherfüllung und Minderung gibt es nur beim Werkvertrag (§ 634 BGB).
  • Den Werkvertrag kannst Du jederzeit kündigen, dem Unternehmer stehen dann vermutet 5 Prozent für den offenen Teil zu (§ 648 BGB).
  • Ein Website-Vertrag mit Erstellung und Hosting ist nach BGH III ZR 79/09 insgesamt ein Werkvertrag.

Häufige Fragen (10)

Sind Dienstvertrag und Werkvertrag dasselbe?

Nein, Dienstvertrag und Werkvertrag sind zwei verschiedene Vertragstypen des BGB. Der Dienstvertrag nach § 611 BGB verpflichtet zum Tätigwerden, der Werkvertrag nach § 631 BGB zum Erfolg. Verwechslungen entstehen, weil im Alltag beides als Dienstleistung bezeichnet wird. Entscheidend ist nicht die Überschrift des Vertrags, sondern was der Anbieter nach dem Inhalt tatsächlich schuldet.

Woran erkenne ich bei Dienstvertrag und Werkvertrag, welcher Typ vorliegt?

Frag Dich, wofür bezahlt wird. Geht es um ein messbares Ergebnis, das sich abnehmen lässt, etwa eine reparierte Heizung oder eine fertige Website, spricht das für einen Werkvertrag. Wird Zeit, Beratung oder Begleitung bezahlt, ohne dass ein bestimmtes Ergebnis zugesagt ist, liegt eher ein Dienstvertrag vor. Bei Mischverträgen zählt der Schwerpunkt.

Was ist der Unterschied zwischen Werkvertrag und Arbeitsvertrag?

Der Arbeitnehmer leistet weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit (§ 611a BGB). Der Werkunternehmer schuldet dagegen ein Ergebnis und bestimmt selbst, wie er es erreicht. Kommt es auf die tatsächliche Durchführung an und arbeitet jemand wie ein Angestellter, liegt nach § 611a Abs. 1 BGB trotz anderer Bezeichnung ein Arbeitsvertrag vor.

Wie ordnet man einen Beratungsvertrag bei Dienstvertrag und Werkvertrag ein?

Eine reine Beratung ist in der Regel ein Dienstvertrag, weil der Berater sein Bemühen und nicht den Erfolg Deiner Entscheidung schuldet. Anders kann es liegen, wenn ein konkretes Arbeitsergebnis bestellt ist, etwa ein schriftliches Gutachten oder ein fertiges Konzept. Maßgeblich ist, was nach dem Vertrag geschuldet ist, nicht die Bezeichnung.

Ist Softwareentwicklung ein Dienstvertrag oder Werkvertrag?

Das hängt vom Vertrag ab. Wird eine bestimmte Software mit festgelegten Funktionen bestellt, spricht vieles für einen Werkvertrag. Wird dagegen Entwicklerzeit nach Stunden bezahlt, etwa zur Mitarbeit im Team des Kunden, liegt eher ein Dienstvertrag vor. Der BGH ordnet Wartung als Werkvertrag ein, wenn sie auf Funktionsfähigkeit zielt (III ZR 79/09).

Ist eine Handwerkerleistung immer ein Werkvertrag?

Nicht immer. Reparaturen, Malerarbeiten oder der Einbau einer Küche zielen auf einen Erfolg und sind deshalb Werkverträge mit Abnahme. Liefert der Handwerker eine Sache, die er erst herstellt, etwa ein angefertigtes Möbelstück, gilt nach § 650 BGB weitgehend Kaufrecht. Arbeiten am Bauwerk unterliegen zusätzlich den Regeln über den Bauvertrag.

Können Dienstvertrag und Werkvertrag gleichzeitig vorliegen?

Ja, in einem Vertrag können beide Elemente stecken, etwa Website-Erstellung plus laufende Beratung. Gerichte ordnen solche Verträge nach ihrem Schwerpunkt ein oder behandeln trennbare Teile nach ihrem jeweiligen Recht. Für Dich zählt, welche Regeln für Fälligkeit, Mängel und Kündigung auf den konkreten Teil anwendbar sind.

Kann ich einen Werkvertrag jederzeit kündigen?

Ja, bis zur Vollendung des Werkes nach § 648 BGB. Billig ist das nicht immer: Der Unternehmer darf die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich aber ersparte Aufwendungen und anderweitigen Verdienst anrechnen lassen. Das Gesetz vermutet, dass ihm 5 Prozent der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil zustehen. Höhere Ansprüche muss er belegen.

Muss ich beim Dienstvertrag zahlen, wenn kein Erfolg eintritt?

Ja, in der Regel. Der Dienstverpflichtete schuldet sein Tätigwerden, nicht das erhoffte Ergebnis. Bleibt der Erfolg aus, mindert das die Vergütung nicht. Etwas anderes gilt, wenn er seine Pflichten verletzt, etwa vereinbarte Termine nicht anbietet. Dann kommen Schadensersatz nach § 280 BGB oder ein Kündigungsrecht in Betracht.

Wann verjähren Mängelansprüche beim Werkvertrag?

Bei der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache nach zwei Jahren, bei einem Bauwerk nach fünf Jahren, jeweils ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 und 2 BGB). Für andere Werke, etwa ein Gutachten, gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren. Hat der Unternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen, gilt ebenfalls die regelmäßige Frist nach § 634a Abs. 3 BGB.

Quellen

  1. § 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 627 BGB Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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