Weihnachtsgeld
Kurz erklärt Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Lohn zum Jahresende leistet. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht; er kann sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben. Wurde es mindestens dreimal vorbehaltlos gezahlt, kann nach dem Bundesarbeitsgericht ein Anspruch für die Zukunft entstehen.

Inhalt 4 Abschnitte
Habe ich einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Kein Gesetz verpflichtet Arbeitgeber zum Weihnachtsgeld. Ein Anspruch entsteht, wenn er vereinbart ist: im Arbeitsvertrag, in einem anwendbaren Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Fehlt eine solche Regel, kann eine betriebliche Übung weiterhelfen. Für jährliche Gratifikationen an die gesamte Belegschaft hat das Bundesarbeitsgericht eine Regel aufgestellt. Eine zumindest dreimalige vorbehaltlose Zahlung wird verbindlich, außer besondere Umstände sprechen dagegen oder der Arbeitgeber hat einen Bindungswillen ausgeschlossen (BAG, Urteil vom 08.12.2010, 10 AZR 671/09).
Arbeitgeber versuchen den Anspruch auf Weihnachtsgeld mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt zu verhindern. Im selben Urteil hielt das Gericht eine Klausel für intransparent, die Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt kombinierte. Der Arbeitnehmer bekam das Weihnachtsgeld für 2008. Ob ein Vorbehalt in Deinem Vertrag trägt, hängt vom genauen Wortlaut ab.
Muss ich Weihnachtsgeld bei Kündigung zurückzahlen?
Entscheidend ist der Zweck der Zahlung von Weihnachtsgeld. Belohnt sie nur die Betriebstreue, darf der Arbeitgeber in AGB verlangen, dass das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag ungekündigt besteht (BAG, 18.01.2012, 10 AZR 667/10). Vergütet sie dagegen auch die im Jahr geleistete Arbeit, spricht man von Mischcharakter. Eine solche Sonderzahlung kann in AGB regelmäßig nicht vom Bestand des Arbeitsverhältnisses am 31. Dezember abhängig gemacht werden (BAG, Urteil vom 13.11.2013, 10 AZR 848/12). Der Kläger dort war zum 30. September ausgeschieden und erhielt 9/12 eines Monatsgehalts.
Das Gericht hat die unwirksame Stichtagsklausel nicht auf ein zulässiges Maß zurückgeschnitten. Regeln Tarifverträge einen Stichtag, gilt ein anderer Prüfungsmaßstab, weil Tarifverträge keiner AGB-Kontrolle unterliegen (§ 310 Abs. 4 Satz 1 BGB). Rückzahlungsklauseln für bereits gezahltes Weihnachtsgeld unterliegen in vorformulierten Verträgen ebenfalls der Kontrolle nach § 307 BGB. Wer kündigen will, sollte die Klausel deshalb vor dem Kündigungsschreiben prüfen; mehr unter Eigenkündigung.
Darf der Arbeitgeber Weihnachtsgeld wegen Krankheit kürzen?
Ja, wenn das vereinbart ist, aber nur begrenzt. § 4a EFZG erlaubt eine Kürzung von Sondervergütungen auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. Pro Krankheitstag darf sie höchstens ein Viertel des Arbeitsentgelts betragen, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt. Ohne Kürzungsvereinbarung bleibt das Weihnachtsgeld in voller Höhe bestehen, sofern es nicht ausschließlich an tatsächlich geleistete Arbeit geknüpft ist.
Wie wird Weihnachtsgeld versteuert und ist es pfändbar?
Weihnachtsgeld ist steuerlich ein sonstiger Bezug; es wird in dem Jahr erfasst, in dem es Dir zufließt (§ 38a Abs. 1 Satz 3 EStG). Sozialversicherungsrechtlich gilt es als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a SGB IV). Für die Lohnsteuer stellt der Arbeitgeber den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn fest (§ 39b Abs. 3 EStG); deshalb wirkt der Abzug im Auszahlungsmonat höher.
Bei einer Lohnpfändung ist Weihnachtsgeld teilweise geschützt. Nach § 850a Nr. 4 ZPO sind Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des auf volle 10 Euro aufgerundeten monatlichen Freibetrags nach § 850c ZPO unpfändbar. Der Rest vom Weihnachtsgeld kann gepfändet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht; er folgt aus Vertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung.
- Eine mindestens dreimalige vorbehaltlose Zahlung an die Belegschaft kann einen Anspruch begründen (BAG, 08.12.2010, 10 AZR 671/09).
- Sonderzahlungen mit Mischcharakter dürfen in AGB nicht vom Bestand am 31. Dezember abhängen (BAG, 13.11.2013, 10 AZR 848/12).
- Wegen Krankheit darf höchstens ein Viertel eines durchschnittlichen Tagesentgelts je Krankheitstag gekürzt werden (§ 4a EFZG).
- Weihnachtsvergütungen sind bis zur Hälfte des aufgerundeten monatlichen Freibetrags unpfändbar (§ 850a Nr. 4 ZPO).
Häufige Fragen (10)
Muss mein Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlen?
Nur wenn es eine Rechtsgrundlage gibt. Das kann der Arbeitsvertrag sein, ein Tarifvertrag, der auf Dein Arbeitsverhältnis anwendbar ist, eine Betriebsvereinbarung oder eine betriebliche Übung. Ein Gesetz, das jedem Beschäftigten Weihnachtsgeld zuspricht, gibt es nicht. Prüfe deshalb zuerst Vertrag und Tarifbindung, dann, wie der Arbeitgeber in den letzten Jahren gezahlt hat und ob er dabei einen Vorbehalt erklärt hat.
Kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld einfach streichen?
Das hängt von der Grundlage ab. Ist es fest im Vertrag oder Tarifvertrag zugesagt, kann er es nicht einseitig streichen. Hat er bisher unter einem wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt gezahlt, kann er für die Zukunft frei entscheiden. Ein Vorbehalt, der Freiwilligkeit und Widerruf vermischt, ist nach dem Bundesarbeitsgericht intransparent und verhindert eine betriebliche Übung nicht (BAG, 10 AZR 671/09).
Muss Weihnachtsgeld an alle Mitarbeiter gezahlt werden?
Nicht zwingend, aber der Arbeitgeber darf nicht willkürlich unterscheiden. Zahlt er nach einer selbst gesetzten Regel an eine Gruppe, darf er einzelne Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausnehmen. Das folgt aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Benachteiligungen wegen der in § 1 AGG genannten Merkmale sind verboten. Teilzeitkräfte erhalten in der Regel einen anteiligen Betrag (§ 4 Abs. 1 TzBfG).
Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich im Laufe des Jahres kündige?
Möglicherweise anteilig. Vergütet das Weihnachtsgeld auch die im Jahr geleistete Arbeit, darf eine AGB-Klausel den Anspruch regelmäßig nicht davon abhängig machen, dass Du am 31. Dezember noch beschäftigt bist (BAG, 13.11.2013, 10 AZR 848/12). Dient es nur der Betriebstreue, kann ein Stichtag zulässig sein (BAG, 10 AZR 667/10). Tarifliche Stichtage folgen eigenen Regeln. Der genaue Wortlaut der Zusage entscheidet.
Muss ich das Weihnachtsgeld bei Kündigung zurückzahlen?
Nur wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel besteht. Ohne Klausel darfst Du das gezahlte Weihnachtsgeld behalten. Klauseln in vorformulierten Verträgen prüfen Gerichte nach § 307 BGB; sie dürfen Dich nicht unangemessen lange an den Betrieb binden. Ob eine Klausel hält, hängt vom Zweck der Zahlung und vom genauen Wortlaut ab; die Rechtsprechung zum Mischcharakter (BAG, 10 AZR 848/12) gibt dafür den Maßstab vor.
Darf das Weihnachtsgeld wegen Krankheit gekürzt werden?
Ja, wenn eine Kürzung vereinbart ist. Nach § 4a EFZG darf die Kürzung für jeden Krankheitstag höchstens ein Viertel des Arbeitsentgelts betragen, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt. Fehlt eine Vereinbarung, ist eine Kürzung wegen Krankheit nicht ohne Weiteres zulässig. Beispiel: Bei 200 Euro durchschnittlichem Tagesentgelt darf die Kürzung höchstens 50 Euro je Krankheitstag betragen.
Warum wird beim Weihnachtsgeld so viel abgezogen?
Weil es als sonstiger Bezug gesondert besteuert wird (§ 38a Abs. 1 Satz 3 EStG, § 39b Abs. 3 EStG). Der Arbeitgeber rechnet die Lohnsteuer auf das voraussichtliche Jahreseinkommen hoch, wodurch der Abzug im Auszahlungsmonat höher wirkt. Hinzu kommen Sozialversicherungsbeiträge auf das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt (§ 23a SGB IV). Eine doppelte Besteuerung findet nicht statt; zu viel einbehaltene Steuer wird über die Steuererklärung ausgeglichen.
Ist Weihnachtsgeld pfändbar?
Teilweise. Nach § 850a Nr. 4 ZPO bleibt Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des auf volle 10 Euro aufgerundeten monatlichen Freibetrags nach § 850c ZPO unpfändbar. Der Freibetrag wird regelmäßig zum 1. Juli angepasst, die konkrete Euro-Grenze ergibt sich aus der jeweils gültigen Bekanntmachung. Was darüber liegt, kann der Gläubiger pfänden. Für Urlaubsgeld gilt eine eigene Regel in § 850a Nr. 2 ZPO.
Entsteht nach drei Jahren Weihnachtsgeld ein Anspruch?
Möglicherweise ja. Das Bundesarbeitsgericht wendet für jährliche Gratifikationen an die gesamte Belegschaft die Regel an, dass eine zumindest dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit erstarkt (BAG, 08.12.2010, 10 AZR 671/09). Ausnahmen gelten, wenn besondere Umstände dagegen sprechen oder der Arbeitgeber bei jeder Zahlung klar gemacht hat, dass er sich nicht für die Zukunft binden will. Wechselnde Beträge können ebenfalls gegen eine Bindung sprechen.
Bekommen Minijobber Weihnachtsgeld?
Ja, wenn es ihnen nach Vertrag, Tarifvertrag oder Gleichbehandlung zusteht. Geringfügig Beschäftigte sind Teilzeitbeschäftigte und dürfen nach § 4 Abs. 1 TzBfG nicht ohne sachlichen Grund schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte. Sie erhalten dann in der Regel einen anteiligen Betrag. Achte darauf, dass eine Sonderzahlung bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 SGB IV mitzählen kann.
Quellen
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