Leivtec XV3

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Kurz erklärt Der Leivtec XV3 ist ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät, dessen Bauart die Physikalisch-Technische Bundesanstalt 2009 zugelassen hat. Seit deren Abschlussbericht vom 09.06.2021 zu unzulässigen Messwertabweichungen sehen mehrere Oberlandesgerichte im Leivtec XV3 kein standardisiertes Messverfahren mehr. Folge: Beim Leivtec XV3 muss das Gericht die konkrete Messung genauer prüfen, in der Regel mit sachverständiger Hilfe.

Mobiles Leivtec XV3 Geschwindigkeitsmessgerät am Straßenrand einer deutschen Landstraße mit vorbeifahrendem Auto
Inhalt 4 Abschnitte

Was ist der Leivtec XV3 und wo wurde er eingesetzt?

Der XV3 ist ein mobiler Blitzer der Leivtec Verkehrstechnik GmbH. Die Erstzulassung der Bauart durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) stammt vom 02.07.2009. Der Leivtec XV3 ermittelt die Geschwindigkeit über eine Messstrecke und dokumentiert den Vorgang mit Bildern, darunter ein Messung-Start-Bild mit Messfeldrahmen.

Eingesetzt wurde der Leivtec XV3 vor allem von Kommunen. In Niedersachsen nutzten 2021 nach Angaben der Landesregierung 41 kommunale Straßenverkehrsbehörden insgesamt 81 Geräte, die Landespolizei keins (Landtag Niedersachsen, Drucksache 18/9577). Ob Deine Geschwindigkeitsüberschreitung mit diesem Gerät gemessen wurde, steht im Messprotokoll in der Akte.

Welche Messfehler hat die PTB festgestellt?

Im Herbst 2020 wurde der PTB ein Verdacht gemeldet. Zunächst konnte sie die Effekte nicht nachstellen. Am 14.12.2020 genehmigte sie eine ergänzte Gebrauchsanweisung, im März 2021 zeigten Sachverständige weitere Fehlerszenarien. Den Abschluss bildet der Bericht vom 09.06.2021 (PTB, Abschlussstand Leivtec XV3).

Darin steht: In der Bauartprüfung trat keine unzulässige Abweichung auf. Mit präparierten Fahrzeugen fand die PTB nach weit über tausend Durchfahrten trotzdem Fälle, die stärksten mit minus 5,29 km/h bis 100 km/h und minus 4,19 Prozent darüber. Alle Abweichungen zu Ungunsten Betroffener traten bei einer Messung vom linken Fahrbahnrand auf. In allen Fällen war die Messstrecke kürzer als 12,2 Meter. Bei den Fällen aus dem Sachverständigenartikel lag das Kennzeichen im Start-Bild zudem nicht vollständig im Messfeldrahmen.

Der Hersteller forderte die Verwender laut Landesregierung im Dezember 2020 und März 2021 auf, den Leivtec XV3 bis auf Weiteres nicht einzusetzen. Die niedersächsische Eichbehörde erklärte amtliche Messungen am 06.05.2021 für unzulässig, bis der Hersteller Abhilfe schafft.

Gilt der Leivtec XV3 noch als standardisiertes Messverfahren?

Nach der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung von 2021 nicht. Das Bayerische Oberste Landesgericht schloss sich den Oberlandesgerichten Stuttgart, Celle und Oldenburg an. Jedenfalls gegenwärtig liege kein standardisiertes Messverfahren vor, weil Abweichungen auch zu Ungunsten Betroffener möglich seien (BayObLG, Beschluss vom 12.08.2021, 202 ObOWi 880/21). Es hob eine Verurteilung wegen 39 km/h zu viel innerorts auf.

Das bedeutet keinen automatischen Freispruch. Das Amtsgericht musste die Sache neu verhandeln und mit sachverständiger Hilfe prüfen, ob es bei genau dieser Messung zu einer Abweichung zu Lasten des Fahrers gekommen sein kann. Mit dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und einer frühen Anforderung der Messdaten schaffst Du die Grundlage für diese Prüfung.

Was ist mit Bußgeldbescheiden, die schon rechtskräftig sind?

Ein rechtskräftiger Bescheid lässt sich nur über die Wiederaufnahme angreifen. Stützt Du sie auf neue Tatsachen, ist sie nach § 85 Abs. 2 OWiG ausgeschlossen. Das gilt bei einer Geldbuße bis 250 Euro oder wenn seit der Rechtskraft drei Jahre vergangen sind. Da die PTB-Erkenntnisse aus 2021 stammen, ist diese Frist für viele Altfälle abgelaufen. Näheres zur Rechtskraft des Bußgeldbescheids findest Du im eigenen Eintrag.

Ein weiterer Streitpunkt betrifft gespeicherte Daten. Ein Betroffener rügte, beim XV3 seien die Rohmessdaten gelöscht worden. Das Bundesverfassungsgericht nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, weil er nicht ausreichend begründet hatte, warum Behörden nur Geräte mit solchen Daten einsetzen dürften (Beschluss vom 20.06.2023, 2 BvR 1167/20).

Das Wichtigste in Kürze

  • Die PTB dokumentierte am 09.06.2021 unzulässige Messwertabweichungen beim Leivtec XV3, die stärksten mit minus 5,29 km/h bis 100 km/h.
  • Abweichungen zu Ungunsten Betroffener traten nach der PTB nur bei Messungen vom linken Fahrbahnrand und bei Messstrecken unter 12,2 Metern auf.
  • Das BayObLG sieht im Leivtec XV3 gegenwärtig kein standardisiertes Messverfahren (Beschluss vom 12.08.2021, 202 ObOWi 880/21).
  • Ohne Standardisierung muss das Gericht die einzelne Messung prüfen, ein Freispruch folgt daraus nicht automatisch.
  • Die Wiederaufnahme rechtskräftiger Bescheide wegen neuer Tatsachen scheidet bei Geldbußen bis 250 Euro und nach drei Jahren aus (§ 85 Abs. 2 OWiG).

Häufige Fragen (10)

Welche Messfehler hat der Leivtec XV3?

Unter bestimmten Bedingungen kann das Gerät Werte außerhalb der zulässigen Fehlergrenzen ausgeben. Die PTB fand mit präparierten Fahrzeugen Abweichungen von bis zu minus 5,29 km/h bei Messwerten bis 100 km/h. Sachverständige beschrieben einen sogenannten Stufeneffekt, bei dem Fahrzeugprofile die Messung verfälschen. Fälle zu Lasten des Fahrers traten nach dem PTB-Bericht vom 09.06.2021 nur bei Messungen vom linken Fahrbahnrand auf.

Wie erkenne ich, ob ich von einem Leivtec XV3 geblitzt wurde?

Am sichersten über die Akte. Im Messprotokoll und im Bußgeldbescheid unter den Beweismitteln ist das eingesetzte Messgerät angegeben. Über die Akteneinsicht nach § 49 OWiG oder über einen Verteidiger bekommst Du außerdem die Messbilder. Verlass Dich nicht auf Deinen Eindruck am Messort, maßgeblich ist allein die Angabe in der Akte.

Ist der Leivtec XV3 ein standardisiertes Messverfahren?

Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts gegenwärtig nicht (Beschluss vom 12.08.2021, 202 ObOWi 880/21). Das Gericht berief sich auf den PTB-Abschlussbericht und schloss sich den Oberlandesgerichten Stuttgart, Celle und Oldenburg an. Für Dich bedeutet das: Das Gericht darf sich nicht auf die vereinfachten Beweisregeln stützen, sondern muss die Zuverlässigkeit der einzelnen Messung begründen.

Wird der Leivtec XV3 noch verwendet?

Dazu gibt es keine bundesweite amtliche Übersicht. Belegt ist, dass der Hersteller die Verwender im Dezember 2020 und März 2021 aufforderte, das Gerät bis auf Weiteres nicht einzusetzen. In Niedersachsen erklärte die Eichbehörde amtliche Messungen am 06.05.2021 für unzulässig, bis der Hersteller Abhilfe schafft. Welches Gerät bei Dir gemessen hat, zeigt allein das Messprotokoll in Deiner Akte.

Bekomme ich mein Bußgeld zurück, wenn mit Leivtec gemessen wurde?

Bei rechtskräftigen Bescheiden nur in engen Grenzen. Eine Wiederaufnahme wegen neuer Tatsachen ist nach § 85 Abs. 2 OWiG ausgeschlossen, wenn die Geldbuße höchstens 250 Euro betrug oder die Rechtskraft mehr als drei Jahre zurückliegt. Auch ein Antrag bei der Behörde begründet keinen Rechtsanspruch auf Rückzahlung. Läuft Dein Verfahren noch, ist der Einspruch der richtige Weg.

Was tun, wenn ich mit einem Leivtec XV3 geblitzt wurde?

Prüfe zuerst die Frist: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Bußgeldbehörde eingehen (§ 67 Abs. 1 OWiG). Danach lohnt sich Akteneinsicht, um Aufstellort, Messseite und Messbilder zu sehen. Ein Sachverständiger kann anhand der PTB-Kriterien beurteilen, ob die Messung zu den kritischen Konstellationen gehört. Ob sich ein Verfahren lohnt, hängt von Bußgeld, Punkten und Fahrverbot ab.

Was ist der Stufeneffekt beim Leivtec XV3?

So nennen Sachverständige Fehlmessungen, die durch das Stufenprofil eines Fahrzeugs entstehen können. Das BayObLG verweist auf eine Untersuchung aus der Fachzeitschrift Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik vom März 2021. Die PTB dokumentierte mit eigens präparierten Testfahrzeugen ebenfalls unzulässige Abweichungen. Für normale Fahrzeuge ohne Präparation fand sie in der Bauartprüfung keine unzulässigen Abweichungen.

Gilt die Kritik am Leivtec XV3 für jede Messung?

Nicht für jede in gleicher Weise. Die PTB hat Merkmale der kritischen Fälle beschrieben: Messung vom linken Fahrbahnrand aus Fahrersicht, eine Messstrecke unter 12,2 Metern und ein Kennzeichen, das im Start-Bild nicht vollständig im Messfeldrahmen liegt. Ob eine Messung diese Merkmale aufweist, kann ein Sachverständiger aus der Falldatei ablesen. Daran hängt, wie belastbar der Messwert im Einzelfall ist.

Gibt es beim Leivtec XV3 Rohmessdaten?

Genau darüber stritt ein Betroffener bis vor das Bundesverfassungsgericht. Ein Betroffener machte geltend, die Sensorsignale würden nach einem Software-Update nicht mehr gespeichert. Das Gericht nahm die Verfassungsbeschwerde am 20.06.2023 nicht zur Entscheidung an (2 BvR 1167/20), weil sie nicht ausreichend begründet war. Eine Pflicht, nur Geräte mit Rohdatenspeicherung einzusetzen, folgt daraus nicht.

Droht auch bei einer Leivtec-Messung ein Fahrverbot?

Ja, wenn das Gericht die Messung für verwertbar hält und der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot vorsieht, etwa ab 31 km/h innerorts nach Lfd. Nr. 11.3.6 der Tabelle 1 zur BKatV (Stand: Oktober 2026). Der Gerätetyp ändert die Rechtsfolgen nicht. Er beeinflusst nur, wie gründlich das Gericht den Messwert prüfen muss. Lässt sich die Geschwindigkeit nicht sicher feststellen, fallen auch Punkte und Fahrverbot weg.

Quellen

  1. PTB: Abschlussstand im Zusammenhang mit unzulässigen Messwertabweichungen beim Leivtec XV3 (Stand 09.06.2021)
    BehördePhysikalisch-Technische Bundesanstalt · abgerufen am 28.10.2026
  2. BayObLG, Beschluss vom 12.08.2021, 202 ObOWi 880/21 (Leivtec XV3 gegenwärtig kein standardisiertes Messverfahren)
    UrteilBayerisches Oberstes Landesgericht (BAYERN.RECHT) · abgerufen am 28.10.2026
  3. BVerfG, Beschluss vom 20.06.2023, 2 BvR 1167/20 (Rohmessdaten, Leivtec XV3)
    UrteilBundesverfassungsgericht · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 85 OWiG Wiederaufnahme des Verfahrens
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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