Einwendungsdurchgriff

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Kurz erklärt Der Einwendungsdurchgriff erlaubt Verbrauchern, die Rückzahlung eines Darlehens zu verweigern, soweit sie gegenüber dem Verkäufer oder Anbieter des finanzierten Vertrags nicht leisten müssten. Grundlage ist § 359 BGB für verbundene Verträge nach § 358 Abs. 3 BGB. Bisher gilt er erst ab 200 Euro finanziertem Entgelt; für Verträge ab dem 20.11.2026 fällt diese Grenze weg.

Verbraucher in einer Wohnung sieht Online-Coaching auf Laptop, während andere Person zuschaut, im Kontext des Einwendungsdurchgriffs
Inhalt 4 Abschnitte

Was bedeutet Einwendungsdurchgriff?

Wer ein Coaching oder eine Ware über einen Kredit finanziert, hat für den Einwendungsdurchgriff zwei getrennte Verträge. Bei einem verbundenen Vertrag darfst Du nach § 359 Abs. 1 BGB aber Einwendungen gegen den Anbieter auch dem Darlehensgeber entgegenhalten. Kannst Du gegenüber dem Anbieter die Zahlung verweigern, darfst Du die Rückzahlung des Darlehens insoweit verweigern.

Verbunden sind die Verträge nach § 358 Abs. 3 BGB, wenn das Darlehen den anderen Vertrag finanziert und beide eine wirtschaftliche Einheit bilden. Das ist insbesondere so, wenn der Anbieter selbst finanziert oder der Darlehensgeber sich bei Vorbereitung oder Abschluss des Darlehens der Mitwirkung des Anbieters bedient. Über § 506 Abs. 1 BGB gilt das auch für entgeltliche Ratenzahlungen und andere Finanzierungshilfen, bis 19.11.2026 über § 515 BGB auch für unentgeltliche Finanzierungshilfen. Ab dem 20.11.2026 entfällt § 515 BGB; dann erfasst § 506 Abs. 1 BGB auch unentgeltliche Modelle direkt.

Der Einwendungsdurchgriff gilt nur für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Wer als Unternehmer ein Business-Coaching finanziert, kann sich darauf nicht berufen, siehe Verbraucher und Unternehmer.

Welche Einwendungen kann ich dem Darlehensgeber entgegenhalten?

Beim Einwendungsdurchgriff sind alle Einwendungen erfasst, die Dich gegenüber dem Anbieter zur Leistungsverweigerung berechtigen, etwa ein nichtiger Vertrag, eine wirksame Anfechtung oder ein Rücktritt. Beim Online-Coaching kann das die Nichtigkeit des Coachingvertrags nach § 7 Abs. 1 FernUSG sein, wenn ein zulassungspflichtiger Fernlehrgang ohne Zulassung angeboten wurde. Der BGH hat das für ein neunmonatiges Mentoring über 47.600 Euro bejaht (BGH, Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24). Beim Einwendungsdurchgriff prüfen Gerichte im Einzelfall, ob ein Coaching Fernunterricht ist.

Stand der Gesetzgebung (Oktober 2026): Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 27.08.2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts veröffentlicht (aktuelle Fassung: Bearbeitungsstand 05.10.2026). Danach sollen die §§ 1 bis 26 FernUSG zum 01.07.2027 entfallen, auch die Zulassungspflicht; das Gesetz soll mit Ablauf des 30.06.2028 außer Kraft treten. Beschlossen ist das nicht. Bis zur Verkündung gilt das FernUSG unverändert (ZFU, 07.09.2026).

Zwei Grenzen des Einwendungsdurchgriffs nennt § 359 Abs. 1 BGB selbst. Einwendungen aus einer Vertragsänderung, die erst nach dem Darlehen vereinbart wurde, zählen nicht. Und wer Nacherfüllung verlangen kann, darf erst verweigern, wenn diese fehlgeschlagen ist.

Was ändert sich am 20.11.2026?

Nach § 359 Abs. 2 BGB gilt der Einwendungsdurchgriff heute nicht, wenn das finanzierte Entgelt weniger als 200 Euro beträgt, und nicht bei der Finanzierung von Finanzinstrumenten. Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie streicht die 200-Euro-Grenze (BGBl. 2026 I Nr. 139, Art. 1 Nr. 7). Es tritt am 20.11.2026 in Kraft.

Für Verträge, die vor dem 20.11.2026 bestanden, gilt nach der Übergangsregel in Art. 229 § 71 EGBGB das alte Recht weiter. Bei kleinen Beträgen, etwa einer Ratenzahlung über Buy now, pay later, kommt es deshalb auf das Datum des Vertragsschlusses an.

Wie setzt Du den Einwendungsdurchgriff durch?

§ 359 BGB gibt Dir beim Einwendungsdurchgriff ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Darlehensgeber. Ob Du bereits gezahlte Raten vom Darlehensgeber zurückverlangen kannst, regelt die Vorschrift nicht ausdrücklich.

Stellst Du Zahlungen ohne tragfähigen Grund ein, drohen Kündigung des Darlehens und ein Schufa-Eintrag nach Inkasso. Bei einem Widerruf des Coachingvertrags gilt ergänzend § 358 Abs. 1 BGB: Du bist dann auch an das verbundene Darlehen nicht mehr gebunden, siehe Widerrufsrecht beim Online-Coaching.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach § 359 Abs. 1 BGB darfst Du die Rückzahlung verweigern, soweit Dir Einwendungen gegen den Anbieter zustehen.
  • Voraussetzung ist ein verbundener Vertrag nach § 358 Abs. 3 BGB; über § 506 BGB gilt das auch für Finanzierungshilfen, für unentgeltliche bis 19.11.2026 über § 515 BGB.
  • Den Schutz haben nur Verbraucher nach § 13 BGB, nicht Unternehmer.
  • Die 200-Euro-Grenze in § 359 Abs. 2 BGB entfällt für Verträge ab dem 20.11.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139).
  • Ist Nacherfüllung möglich, darfst Du erst nach deren Fehlschlagen verweigern (§ 359 Abs. 1 Satz 3 BGB).

Häufige Fragen (10)

Was ist ein Einwendungsdurchgriff einfach erklärt?

Du darfst einer Bank die Raten verweigern, wenn Du dem Verkäufer oder Anbieter, dessen Leistung die Bank finanziert hat, nicht zahlen müsstest. Ist der Kaufvertrag nichtig oder wurde der Vertrag wirksam angefochten, wirkt das so auch gegenüber dem Kredit. Voraussetzung ist nach § 359 Abs. 1 BGB, dass beide Verträge verbunden sind und Du Verbraucher bist. Die Bank wird so behandelt, als stünde sie auf der Seite des Anbieters.

Wann liegt ein verbundener Vertrag vor?

Nach § 358 Abs. 3 BGB, wenn das Darlehen ganz oder teilweise den anderen Vertrag finanziert und beide eine wirtschaftliche Einheit bilden. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Anbieter selbst finanziert oder die Bank bei Vorbereitung oder Abschluss des Kredits mit dem Anbieter zusammenwirkt, etwa über ein Finanzierungsformular im Bestellprozess. Ab dem 20.11.2026 nennt das Gesetz auch die Mitwirkung beim Marketing.

Gilt der Einwendungsdurchgriff auch unter 200 Euro?

Für Verträge, die vor dem 20.11.2026 bestanden, nein. § 359 Abs. 2 BGB schließt den Durchgriff bisher aus, wenn das finanzierte Entgelt weniger als 200 Euro beträgt. Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie streicht diese Grenze mit Wirkung zum 20.11.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139). Für ältere Verträge gilt nach Art. 229 § 71 EGBGB weiter das alte Recht.

Was ist der Unterschied zwischen Einwendungsdurchgriff und Rückforderungsdurchgriff?

Der Einwendungsdurchgriff nach § 359 BGB erlaubt Dir, künftige Zahlungen an den Darlehensgeber zu verweigern. Der Rückforderungsdurchgriff meint das Zurückverlangen bereits gezahlter Raten vom Darlehensgeber. Diesen regelt § 359 BGB nicht ausdrücklich. Beim Widerruf ist das anders: Dann ordnet § 358 Abs. 4 BGB die Rückabwicklung auch des Darlehens an, und der Darlehensgeber tritt unter Umständen in die Pflichten des Anbieters ein.

Gilt § 359 BGB auch beim Leasing oder Ratenkauf?

Ja, wenn es sich um eine Finanzierungshilfe für einen Verbraucher handelt. § 506 Abs. 1 BGB erklärt die §§ 358 bis 360 BGB auf entgeltliche Zahlungsaufschübe und sonstige entgeltliche Finanzierungshilfen für entsprechend anwendbar, § 506 Abs. 2 BGB erfasst bestimmte Leasingverträge. Für unentgeltliche Finanzierungshilfen, etwa eine Null-Prozent-Ratenzahlung beim Anbieter, gilt das bis 19.11.2026 über § 515 BGB entsprechend. Ab dem 20.11.2026 entfällt § 515 BGB, dann erfasst § 506 BGB auch solche Modelle direkt.

Kann ich als Selbstständiger den Einwendungsdurchgriff nutzen?

In der Regel nicht. §§ 358 und 359 BGB schützen nur Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, also Personen, die überwiegend weder gewerblich noch selbstständig beruflich handeln. Buchst Du ein Business-Coaching überwiegend für Deine selbstständige Tätigkeit, handelst Du als Unternehmer. Einwendungen gegen den Coach, etwa die Nichtigkeit nach dem FernUSG, kannst Du dann nur ihm gegenüber geltend machen, nicht gegenüber der Bank.

Muss ich zuerst Nacherfüllung verlangen?

Ja, wenn Dir ein Nacherfüllungsanspruch zusteht. Nach § 359 Abs. 1 Satz 3 BGB kannst Du die Rückzahlung erst verweigern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das betrifft vor allem Mängel einer gekauften Ware oder digitaler Produkte. Bei einem nichtigen Vertrag gibt es keine Nacherfüllung, dort greift das Verweigerungsrecht sofort, soweit die Nichtigkeit feststeht.

Was passiert mit dem Kredit, wenn ich das Coaching widerrufe?

Widerrufst Du den Coachingvertrag wirksam, bist Du nach § 358 Abs. 1 BGB auch an den verbundenen Darlehensvertrag nicht mehr gebunden. Die Rückabwicklung richtet sich nach § 358 Abs. 4 BGB; Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung des Darlehens darf man Dir in diesem Fall nicht berechnen. Ist das Darlehen schon an den Anbieter geflossen, tritt der Darlehensgeber Dir gegenüber in dessen Rechte und Pflichten ein.

Kann ich die Raten einfach stoppen?

Nur, wenn Dir für den Einwendungsdurchgriff tatsächlich eine Einwendung gegen den Anbieter zusteht. Stellst Du Zahlungen ohne tragfähigen Grund ein, riskierst Du Verzug, eine Kündigung des Darlehens, Inkasso und einen Schufa-Eintrag. Sinnvoll ist, dem Darlehensgeber schriftlich mitzuteilen, auf welche Einwendung Du Dich stützt, und Belege beizufügen. Ob die Einwendung trägt, etwa eine Nichtigkeit nach dem FernUSG, hängt vom Einzelfall ab.

Gilt der Einwendungsdurchgriff bei PayPal-Ratenzahlung oder Klarna?

Das hängt von der Vertragsgestaltung ab. Entscheidend ist, ob ein Darlehen oder eine Finanzierungshilfe an einen Verbraucher vorliegt und ob dieser Vertrag mit dem Kauf eine wirtschaftliche Einheit nach § 358 Abs. 3 BGB bildet. Bei Zahlungsdiensten, die nur abwickeln, fehlt das unter Umständen. Für bis zum 19.11.2026 geschlossene Verträge gilt zudem noch die 200-Euro-Grenze des § 359 Abs. 2 BGB.

Quellen

  1. § 359 BGB Einwendungen bei verbundenen Verträgen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 358 BGB Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 506 BGB Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge, BGBl. 2026 I Nr. 139 vom 18.05.2026
    GesetzBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (recht.bund.de) · abgerufen am 27.10.2026
  5. BGH, Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24 (Nichtigkeit nach FernUSG)
    UrteilBundesgerichtshof · abgerufen am 27.10.2026
  6. Referentenentwurf Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts (Bearbeitungsstand 05.10.2026)
    BehördeBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · abgerufen am 27.10.2026

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