Dashcam als Beweismittel

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Kurz erklärt Eine Dashcam ist eine im Fahrzeug angebrachte Kamera, deren Aufnahmen vor Gericht einen Unfall oder Verkehrsverstoß belegen sollen. Nach dem BGH ist die permanente, anlasslose Aufzeichnung datenschutzrechtlich unzulässig, im Unfallhaftpflichtprozess aber trotzdem als Beweis verwertbar (Urteil vom 15.05.2018, VI ZR 233/17). Entscheidend ist eine Abwägung im Einzelfall.

Ein im Auto installierte Dashcam als Beweismittel, mit Blick auf eine deutsche Stadtstraße, wo ein Verkehrsunfall passiert ist
Inhalt 3 Abschnitte

Darfst Du in Deutschland eine Dashcam als Beweismittel nutzen?

Kauf und Einbau einer Dashcam sind nicht verboten. Heikel ist das Aufzeichnen mit der Dashcam als Beweismittel, denn auf den Bildern sind andere Menschen und Kennzeichen zu sehen. Der BGH hat klargestellt: Die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens war mit dem damaligen Bundesdatenschutzgesetz nicht vereinbar (BGH, Urteil vom 15.05.2018, VI ZR 233/17, Leitsatz a). Die Kamera im Fall nahm rund vier Stunden ohne Anlass auf.

Technisch geht es schonender, so der BGH: kurze, anlassbezogene Speicherung, die erst bei Kollision oder starkem Bremsen auslöst, automatisches Überschreiben, eventuell Verpixelung (Rn. 25 f.). Heute gilt die Datenschutz-Grundverordnung, die Abwägung folgt Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Wer gegen den Datenschutz verstößt, riskiert ein Bußgeld im Datenschutz nach Art. 83 DSGVO. Ein Video mit erkennbaren Personen ins Netz zu stellen, ist ein eigenes Problem: Bildnisse dürfen nach § 22 KUG grundsätzlich nur mit Einwilligung verbreitet werden.

Was hat der BGH zur Verwertung nach einem Unfall entschieden?

Im Magdeburger Fall stritten zwei Autofahrer nach einem Unfall beim Linksabbiegen über die Schuld. Das Landgericht lehnte die Verwertung der Dashcam als Beweismittel ab. Der BGH hob das Urteil auf: Die Aufnahme ist im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar, obwohl sie datenschutzwidrig entstand (Leitsatz b). Die Sache ging zur neuen Verhandlung zurück.

In der Abwägung zählte zum einen, dass nur Vorgänge im öffentlichen Straßenraum zu sehen waren, die jeder wahrnehmen kann (Rn. 45). Zum anderen besteht nach Unfällen oft Beweisnot, weil Zeugen fehlen oder sich irren und Gutachten Anknüpfungstatsachen brauchen (Rn. 47). Außerdem kann das Video auch gegen den Filmenden sprechen (Rn. 48). Die Vorlage bei Gericht ist kein Verbreiten im Sinne von § 22 KUG (Rn. 57). Für die Klärung nach einem Unfall siehe auch Bußgeld und Verkehrsunfall.

Zählt die Dashcam als Beweismittel auch im Bußgeld- oder Strafverfahren?

Für Bußgeldsachen gelten über § 46 Abs. 1 OWiG die Regeln der Strafprozessordnung. Ein ausdrückliches Verwertungsverbot für private Videos enthalten weder OWiG noch StPO. Das Gericht würdigt die Beweise frei (§ 261 StPO) und prüft, ob ein Verwertungsverbot greift. Eine Leitentscheidung eines Bundesgerichts speziell zur Dashcam in Bußgeldsachen gibt es, soweit ersichtlich, nicht. Der BGH-Fall zur Dashcam als Beweismittel betraf den Zivilprozess.

Praktisch wichtig ist die Dashcam als Beweismittel in zwei Richtungen. Wer einen Drängler filmt und das Video als Beleg für eine Nötigung im Straßenverkehr anbietet, sollte nur den relevanten Ausschnitt weitergeben. Wird Dir umgekehrt ein Verstoß mit dem Video eines anderen vorgeworfen, gehört die Frage nach seiner Entstehung in die Prüfung, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Wie private Anzeigen ablaufen, erklärt Kennzeichenanzeige durch Privatpersonen; zur Bewertung von Fotos siehe Beweisfoto.

Das Wichtigste in Kürze

  • Permanente, anlasslose Dashcam-Aufnahmen sind nach dem BGH datenschutzrechtlich unzulässig (VI ZR 233/17, Leitsatz a).
  • Im Unfallhaftpflichtprozess sind sie trotzdem verwertbar; maßgeblich ist eine Interessenabwägung (Leitsatz b).
  • Anlassbezogene, kurze Speicherung mit automatischem Überschreiben schont die Rechte Dritter (Rn. 25 f.).
  • Im Bußgeld- und Strafverfahren gibt es kein ausdrückliches Verwertungsverbot; das Gericht entscheidet im Einzelfall (§ 46 Abs. 1 OWiG, § 261 StPO).
  • Videos mit erkennbaren Personen online zu stellen, verlangt grundsätzlich deren Einwilligung (§ 22 KUG).

Häufige Fragen (10)

Ist eine Dashcam als Beweismittel in Deutschland erlaubt?

Der Besitz und der Einbau sind erlaubt. Problematisch ist die dauerhafte Aufzeichnung, weil sie personenbezogene Daten anderer erfasst. Nach dem BGH ist eine permanente, anlasslose Aufzeichnung unzulässig (VI ZR 233/17). Datenschutzrechtlich vertretbarer ist ein Gerät, das im Loop überschreibt und nur bei einem Unfall oder starkem Bremsen kurz sichert. Rechtssicherheit für jedes Modell gibt es nicht, weil die Abwägung nach Art. 6 DSGVO vom Einzelfall abhängt.

Kann ich die Dashcam als Beweismittel bei der Polizei abgeben?

Ja, Du kannst es als Beweismittel anbieten, etwa nach einem Unfall oder bei einer Nötigung. Ob es später verwertet wird, entscheidet die Behörde oder das Gericht. Gib möglichst nur die Sequenz weiter, die das Geschehen zeigt, und keine stundenlangen Fahrten. Das entspricht dem Gedanken der Datensparsamkeit, den der BGH betont hat. Bei Ordnungswidrigkeiten entscheidet die Behörde nach § 47 Abs. 1 OWiG nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie verfolgt.

Ist eine Dashcam als Beweismittel vor Gericht zulässig?

Im Zivilprozess nach einem Unfall in der Regel ja. Der BGH hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen trotz Datenschutzverstoß verwertbar sein können, weil das Interesse an der Aufklärung und am rechtlichen Gehör überwiegen kann (VI ZR 233/17). Das Gericht muss dafür abwägen. Im Straf- und Bußgeldverfahren gibt es keine eigene Regel, auch dort entscheidet das Gericht im Einzelfall über ein mögliches Verwertungsverbot.

Welches Bußgeld droht für eine Dashcam?

Einen festen Betrag gibt es nicht, denn der Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr enthält keinen Dashcam-Tatbestand. Ein Bußgeld kann sich aber aus dem Datenschutzrecht ergeben: Art. 83 DSGVO ermöglicht Geldbußen bei Verstößen gegen die Grundsätze der Datenverarbeitung, zuständig ist die Datenschutzaufsichtsbehörde des Landes. Wie hoch es ausfällt, hängt von Art, Umfang und Dauer des Verstoßes ab. Dauerhafte Aufzeichnung und Veröffentlichung im Netz wiegen dabei schwerer.

Darf ich Dashcam-Videos im Internet veröffentlichen?

Nur sehr eingeschränkt. Zeigt das Video erkennbare Personen, dürfen Bildnisse nach § 22 KUG grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Ausnahmen regelt § 23 KUG, etwa für Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk erscheinen. Dazu kommt das Datenschutzrecht, das auch Kennzeichen erfassen kann. Die Vorlage bei Gericht ist nach dem BGH kein Verbreiten, das Hochladen auf einer Plattform schon.

Kann ein Dashcam-Video auch gegen mich verwendet werden?

Ja. Der BGH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Aufnahmen auch Feststellungen zum Fahrverhalten des Aufzeichnenden erlauben und zugunsten des Gegners verwertet werden können (VI ZR 233/17, Rn. 48). Wer das eigene Video vorlegt, zeigt also auch die eigene Geschwindigkeit, den Abstand oder einen Blick aufs Handy. Bevor Du es einreichst, solltest Du es deshalb genau ansehen und prüfen lassen.

Wie lange darf eine Dashcam aufnehmen?

Eine feste Zeitgrenze nennt kein Gesetz. Der BGH beanstandete eine Aufzeichnung über rund vier Stunden ohne Anlass und verwies auf schonendere Technik: kurze, anlassbezogene Speicherung, ausgelöst durch einen Bewegungssensor, und automatisches Löschen (Rn. 25 f.). Welche Voraussetzungen genau zu erfüllen wären, hat er ausdrücklich offengelassen. Eine Loop-Funktion mit kurzer Speicherdauer kommt dem am nächsten.

Muss ich das Dashcam-Video herausgeben, wenn die Polizei es verlangt?

In einem Straf- oder Bußgeldverfahren kann die Polizei Beweismittel nach den Regeln der StPO sicherstellen oder beschlagnahmen lassen, die über § 46 Abs. 1 OWiG auch im Bußgeldverfahren gelten. Eine freiwillige Herausgabe ist der Regelfall. Geht es um einen Vorwurf gegen Dich selbst, musst Du an Deiner eigenen Überführung nicht aktiv mitwirken. Ob Du ein Video freiwillig vorlegst, solltest Du dann vorher prüfen lassen.

Hilft die Dashcam als Beweismittel bei der Versicherung nach einem Unfall?

Sie kann helfen, den Ablauf zu klären, wenn Aussage gegen Aussage steht. Der BGH hat gerade die häufige Beweisnot nach Unfällen als Argument für die Verwertung angeführt (Rn. 47). Ob sich eine Versicherung auf das Video einlässt, entscheidet sie selbst; im Prozess entscheidet das Gericht. Gib nur die relevante Sequenz weiter. Eine Garantie, dass das Video die Haftungsfrage zu Deinen Gunsten entscheidet, gibt es nicht.

Gilt das BGH-Urteil zur Dashcam noch nach der DSGVO?

Das Urteil vom 15.05.2018 stützte sich noch auf das alte Bundesdatenschutzgesetz, die DSGVO galt erst zehn Tage später. Für die Frage der Verwertung im Zivilprozess ist es weiterhin die Leitentscheidung, denn sie beruht auf einer Abwägung von Persönlichkeitsrecht und Beweisinteresse. Ob die Aufnahme selbst zulässig war, richtet sich heute nach der DSGVO, insbesondere nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f. Die Grundgedanken des BGH zur Datensparsamkeit lassen sich übertragen.

Quellen

  1. § 46 OWiG Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 261 StPO Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 22 KUG Recht am eigenen Bild
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 23 KUG Ausnahmen zu § 22
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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