Bußgeld aus Österreich

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Kurz erklärt Ein Bußgeld aus Österreich ist eine Geldstrafe einer österreichischen Behörde wegen eines Verkehrsverstoßes, etwa als Anonymverfügung oder Strafverfügung nach dem österreichischen Verwaltungsstrafgesetz. Behördliche Entscheidungen können nach einem deutsch-österreichischen Vertrag von 1988 auch in Deutschland vollstreckt werden, unabhängig vom Betrag. Gegen eine Strafverfügung bleiben Dir zwei Wochen für den Einspruch.

Deutsches Auto parkt in einem bayerischen Dorf, eine Person wirft einen Brief in den Briefkasten, Bußgeld aus Österreich
Inhalt 4 Abschnitte

Welche Schreiben gehören zu einem Bußgeld aus Österreich?

Wer in Österreich geblitzt wird oder falsch parkt, kann zunächst eine Anonymverfügung bekommen. Sie richtet sich nicht gegen den Fahrer, sondern an jemanden, der ihn kennt, in der Regel den Halter (§ 49a Abs. 5 VStG). Erlaubt sind Beträge bis 365 Euro. Ein Rechtsmittel gibt es bei diesem Bußgeld aus Österreich nicht. Zahlst Du binnen vier Wochen nach Ausfertigung, ist die Sache erledigt und die Behörde verzichtet endgültig auf die Suche nach dem Fahrer (§ 49a Abs. 6 und 7 VStG).

Zahlst Du nicht, wird sie gegenstandslos und die Behörde ermittelt. Dann kann eine Lenkerauskunft folgen: Der Zulassungsbesitzer muss nach § 103 Abs. 2 KFG binnen zwei Wochen Name und Anschrift des Fahrers nennen. Am Ende steht eine Strafverfügung gegen eine bestimmte Person. Mehr zu Bescheiden aus anderen Staaten findest Du unter Bußgeldbescheid aus dem Ausland.

Wie kannst Du Dich gegen eine Strafverfügung wehren?

Gegen eine Strafverfügung kannst Du nach § 49 Abs. 1 VStG binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch erheben, auch mündlich, bei der Behörde, die sie erlassen hat. Dann wird das ordentliche Verfahren eingeleitet. Die Strafe darf im anschließenden Straferkenntnis nicht höher ausfallen.

Versäumst Du die Frist, wird die Strafverfügung vollstreckt (§ 49 Abs. 3 VStG). Im Zweifel lohnt sich ein Blick auf die Fristen in § 31 VStG: Die Verfolgung ist unzulässig, wenn binnen eines Jahres ab der Tat keine Verfolgungshandlung gegen Dich erfolgt ist. Eine verhängte Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit der Rechtskraft drei Jahre vergangen sind; Zeiten des Aufenthalts im Ausland werden dabei aber nicht eingerechnet.

Wird ein Bußgeld aus Österreich in Deutschland vollstreckt?

Ja, ein Bußgeld aus Österreich kann in Deutschland vollstreckt werden. Für Entscheidungen österreichischer Verwaltungsbehörden gilt der deutsch-österreichische Vertrag über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen vom 31.05.1988. Nach Auskunft des Bundesamts für Justiz gilt er für Beträge unter und über 70 Euro und geht dem EU-Verfahren vor; die Behörden verkehren direkt miteinander. Die Grenze von 70 Euro aus § 87b Abs. 3 Nr. 2 IRG schützt Dich bei österreichischen Behördenbescheiden also nicht.

Nur bei Geldsanktionen ab 70 Euro, die ein österreichisches Strafgericht verhängt hat, ist das Bundesamt für Justiz nach dem EU-Rahmenbeschluss zuständig. Gegen dessen Bewilligung kannst Du binnen zwei Wochen Einspruch einlegen (§ 87f Abs. 4 IRG). Einzelheiten stehen unter EU-Vollstreckung von Geldbußen.

Bekommst Du Punkte in Flensburg?

Nein. Das Fahreignungsregister erfasst nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem deutschen Straßenverkehrsgesetz. Ein Bußgeld aus Österreich gehört nicht dazu. Deine Punkte in Flensburg bleiben also unberührt.

In Österreich trifft den Zulassungsbesitzer eine Auskunftspflicht nach § 103 Abs. 2 KFG, gegenüber der Auskunftsverweigerungsrechte zurücktreten. Wer sie nicht oder falsch erfüllt, verstößt selbst gegen das KFG. Die deutschen Regeln zur Halterhaftung helfen dort nicht weiter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Anonymverfügung (bis 365 Euro) erledigt den Fall endgültig, wenn Du binnen vier Wochen zahlst; ein Rechtsmittel gibt es nicht (§ 49a VStG).
  • Gegen eine Strafverfügung bleiben zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch (§ 49 Abs. 1 VStG).
  • Österreichische Behördenbescheide können nach dem Vertrag von 1988 auch unter 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden; die 70-Euro-Grenze des § 87b IRG greift hier nicht.
  • Punkte in Flensburg gibt es für österreichische Verwaltungsstrafen nicht (§ 28 Abs. 3 StVG).

Häufige Fragen (10)

Wird ein Bußgeld aus Österreich in Deutschland vollstreckt?

Ja. Für Bescheide österreichischer Verwaltungsbehörden gilt der deutsch-österreichische Vertrag über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen vom 31.05.1988. Nach Auskunft des Bundesamts für Justiz gilt er unabhängig davon, ob der Betrag unter oder über 70 Euro liegt, und die Behörden verkehren direkt. Darauf, dass ein kleiner Betrag aus Österreich folgenlos bleibt, kannst Du Dich also nicht verlassen.

Was passiert, wenn ich ein Bußgeld aus Österreich nicht bezahle?

Eine nicht bezahlte Anonymverfügung wird nach vier Wochen gegenstandslos (§ 49a Abs. 6 VStG). Die Behörde sucht dann den Fahrer, verlangt vom Halter eine Lenkerauskunft und erlässt eine Strafverfügung gegen die verantwortliche Person. Diese wird nach Rechtskraft vollstreckt, auch in Deutschland. Wer den Vorwurf für falsch hält, sollte deshalb früh reagieren.

Was ist eine Anonymverfügung?

Eine Anonymverfügung ist eine im Voraus festgesetzte Geldstrafe bis 365 Euro nach § 49a VStG, die ohne Ermittlung des Fahrers verschickt wird, etwa an den Halter. Sie ist keine Verfolgungshandlung, und es gibt kein Rechtsmittel dagegen. Wird sie innerhalb von vier Wochen bezahlt, ist die Sache endgültig erledigt. Die Behörde darf die Anonymverfügung weder in amtlichen Auskünften erwähnen noch bei späteren Strafen berücksichtigen.

Wie lange dauert es, bis ein Strafzettel aus Österreich kommt?

Eine feste Frist für die Zustellung gibt es nicht. Entscheidend ist die Verfolgungsverjährung: Nach § 31 Abs. 1 VStG ist die Verfolgung einer Person unzulässig, wenn binnen eines Jahres ab der Tat keine Verfolgungshandlung gegen sie vorgenommen wurde. Eine Anonymverfügung zählt nach § 49a Abs. 6 VStG nicht als Verfolgungshandlung. Ein Schreiben mehrere Monate nach dem Urlaub ist deshalb kein Grund zur Annahme, die Sache sei verjährt.

Wann verjährt ein Strafzettel aus Österreich?

Österreich kennt drei Fristen. Die Verfolgung ist nach einem Jahr ohne Verfolgungshandlung unzulässig (§ 31 Abs. 1 VStG). Die Strafbarkeit erlischt drei Jahre nach der Tat (§ 31 Abs. 2 VStG). Eine rechtskräftige Strafe darf nach drei Jahren nicht mehr vollstreckt werden (§ 31 Abs. 3 VStG). In diese Frist werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen sich der Bestrafte im Ausland aufgehalten hat.

Muss ich in Österreich sagen, wer gefahren ist?

Als Zulassungsbesitzer musst Du nach § 103 Abs. 2 KFG Auskunft geben, wer das Fahrzeug gelenkt hat. Bei schriftlicher Aufforderung hast Du dafür zwei Wochen ab Zustellung. Rechte auf Auskunftsverweigerung treten nach dieser Verfassungsbestimmung zurück. Wer die Auskunft nicht oder falsch erteilt, verstößt selbst gegen das KFG. Welche Folgen das hat und ob sie in Deutschland vollstreckt werden, hängt vom Einzelfall ab.

Kann ich gegen ein Bußgeld aus Österreich Einspruch einlegen?

Gegen eine Anonymverfügung nicht, sie ist nach § 49a Abs. 6 VStG nicht anfechtbar. Du kannst sie aber einfach nicht bezahlen; dann wird ein ordentliches Verfahren gegen den Fahrer eingeleitet. Gegen eine Strafverfügung ist der Einspruch binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich (§ 49 Abs. 1 VStG), schriftlich oder mündlich bei der Behörde, die sie erlassen hat.

Gibt es für einen Strafzettel aus Österreich Punkte in Flensburg?

Nein. Ins deutsche Fahreignungsregister werden nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem deutschen Straßenverkehrsgesetz eingetragen. Eine österreichische Verwaltungsstrafe fällt nicht darunter. Dein Punktestand ändert sich also nicht. Auch eine Anonymverfügung hinterlässt keine Spuren, sie darf nach § 49a Abs. 8 VStG nicht einmal in amtlichen Auskünften erwähnt werden.

Woran erkenne ich, ob ein Strafzettel aus Österreich echt ist?

Eine Anonymverfügung muss nach § 49a Abs. 3 und 4 VStG unter anderem die erlassende Behörde, Datum, Tat, Ort und Zeit, die verletzte Vorschrift, den Betrag sowie IBAN, BIC und eine Identifikationsnummer enthalten. Prüfe, ob die Behörde existiert und das Konto zu ihr gehört, etwa über die offizielle Website der Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrats. Zahle nicht auf Konten aus E-Mails oder SMS ohne Bezug zu einem Schreiben.

Gilt die 70-Euro-Grenze für ein Bußgeld aus Österreich?

Für österreichische Behördenbescheide nicht. Die Grenze in § 87b Abs. 3 Nr. 2 IRG gehört zum EU-Verfahren über das Bundesamt für Justiz. Nach dessen Auskunft geht für Österreich der bilaterale Vertrag von 1988 vor, der für Beträge unter und über 70 Euro gilt. Nur für Geldsanktionen ab 70 Euro durch ein österreichisches Strafgericht ist das Bundesamt für Justiz zuständig.

Quellen

  1. § 49a VStG Anonymverfügung
    GesetzRechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundeskanzleramt Österreich · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 49 VStG Einspruch gegen die Strafverfügung
    GesetzRechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundeskanzleramt Österreich · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 31 VStG Verjährung
    GesetzRechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundeskanzleramt Österreich · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 103 KFG Pflichten des Zulassungsbesitzers (Lenkerauskunft)
    GesetzRechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundeskanzleramt Österreich · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 87b IRG Zulässigkeitsvoraussetzungen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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