Bildungsurlaub
Kurz erklärt Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für eine anerkannte Weiterbildung. Ein Bundesgesetz gibt es dafür nicht, die Ansprüche ergeben sich aus Landesgesetzen, in Hamburg aus dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz. Danach stehen Beschäftigten zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren zu, erstmals nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis.

Inhalt 4 Abschnitte
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist Landesrecht. Nach der Länderübersicht des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (Stand: Oktober 2025) haben 14 Länder ein Freistellungsgesetz, Bayern und Sachsen nicht.
In Hamburg gilt das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG HA) für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis seinen Schwerpunkt in Hamburg hat (§ 2). Für Beamte gilt das Gesetz nicht; für sie regeln die Sonderurlaubsvorschriften die Freistellung, siehe Sonderurlaub für Beamte.
Freigestellt wird für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung und der Qualifizierung für ein Ehrenamt (§ 1 Abs. 1 BiUrlG HA).
Wie viele Tage stehen Dir in Hamburg zu?
Der Anspruch beträgt zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, bei regelmäßig mehr als fünf Arbeitstagen pro Woche zwölf Werktage (§§ 3, 4 BiUrlG HA). Er entsteht erstmals voll, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate besteht; Teilansprüche gibt es nicht (§ 6).
Bildungsurlaub ist kein Erholungsurlaub und darf auf diesen nicht angerechnet werden (§ 5 Abs. 2), er ist eine eigene Form von Sonderurlaub neben dem Urlaubsanspruch. Nach einem Jobwechsel gibt es im selben Zweijahreszeitraum keinen doppelten Bildungsurlaub (§ 10). In den nächsten Zeitraum übertragen werden Tage nur, wenn der Arbeitgeber die Freistellung nach § 7 Abs. 2 abgelehnt hat, oder für berufliche Weiterbildung mit anerkanntem Zertifikatsabschluss (§ 8).
Wie beantragst Du Bildungsurlaub und wann darf der Arbeitgeber ablehnen?
Den Zeitpunkt bestimmst Du. Mitteilen musst Du Inanspruchnahme und Lage so früh wie möglich, in der Regel sechs Wochen vor Beginn (§ 7 Abs. 1 BiUrlG HA). Die Veranstaltung muss anerkannt sein (§ 15) und in der Regel an mindestens fünf, ausnahmsweise drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Möglich ist auch ein Tag pro Woche über höchstens zehn Wochen (§ 9 Abs. 1). Die Anerkennung beantragt der Veranstalter beim Hamburger Institut für Berufliche Bildung.
Ablehnen darf der Arbeitgeber nur, wenn zwingende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Urlaubswünsche anderer entgegenstehen (§ 7 Abs. 2). Fahr nicht ohne Freistellung los: Zum baden-württembergischen Gesetz hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ohne Bewilligung grundsätzlich kein Vergütungsanspruch besteht (Urteil vom 12.10.2021, 9 AZR 133/21, Rn. 38). Eine Genehmigungsfiktion wie in Baden-Württemberg kennt das Hamburger Gesetz nicht. Bei einer unberechtigten Ablehnung hilft notfalls das Arbeitsgericht Hamburg.
Welche Rechte hast Du während des Bildungsurlaubs?
Der Arbeitgeber zahlt das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen weiter (§ 13 Abs. 1 BiUrlG HA). Die Kursgebühren trägt das Gesetz ihm nicht auf; Zuschüsse Dritter für die Teilnahme werden auf das Entgelt angerechnet, Fahrtkostenerstattungen nicht (§ 13 Abs. 3 und 4). Wirst Du während des Bildungsurlaubs krank, werden die ärztlich bescheinigten Tage nicht angerechnet (§ 12).
Benachteiligen darf Dich der Arbeitgeber wegen des Bildungsurlaubs nicht (§ 14), und vertraglich kann davon nicht zu Deinem Nachteil abgewichen werden (§ 17). Verlässt Du den Betrieb nach voller Inanspruchnahme vor Ende des Zweijahreszeitraums, darf der Arbeitgeber das gezahlte Entgelt nicht anteilig zurückfordern (§ 13 Abs. 2). Davon zu trennen sind Vereinbarungen über die Rückzahlung von Fortbildungskosten, wenn der Arbeitgeber selbst eine Weiterbildung bezahlt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bildungsurlaub ist Landesrecht; in Bayern und Sachsen gibt es kein Freistellungsgesetz.
- In Hamburg stehen zehn Arbeitstage in zwei Kalenderjahren zu, erstmals nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis (§§ 4, 6 BiUrlG HA).
- Die Mitteilung an den Arbeitgeber soll in der Regel sechs Wochen vor Beginn erfolgen (§ 7 Abs. 1 BiUrlG HA).
- Ablehnen darf der Arbeitgeber nur bei zwingenden betrieblichen Belangen oder vorrangigen Urlaubswünschen anderer (§ 7 Abs. 2 BiUrlG HA).
- Das Entgelt wird weitergezahlt, Krankheitstage während des Kurses werden nicht angerechnet (§§ 12, 13 BiUrlG HA).
Häufige Fragen (11)
Ist Bildungsurlaub bezahlt?
Ja. In Hamburg zahlt der Arbeitgeber für den Bildungsurlaub das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen weiter (§ 13 Abs. 1 BiUrlG HA). Die Kursgebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten trägst Du dagegen in der Regel selbst, weil das Gesetz sie dem Arbeitgeber nicht auferlegt. Zuschüsse, die Du für die Teilnahme von anderer Seite erhältst, werden auf das Entgelt angerechnet.
Wie viele Tage Bildungsurlaub gibt es in Hamburg?
Zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren (§ 4 Satz 1 BiUrlG HA). Arbeitest Du regelmäßig an mehr als fünf Tagen pro Woche, sind es zwölf Werktage. Die zehn Tage kannst Du in einem Jahr nehmen oder auf zwei Jahre verteilen. Für berufliche Weiterbildung mit Zertifikatsabschluss kann nicht verbrauchter Anspruch in den nächsten Zweijahreszeitraum übertragen werden (§ 8 Abs. 2).
Ab wann hat man Anspruch auf Bildungsurlaub in Hamburg?
Nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis. Dann erwirbst Du den vollen Anspruch für den laufenden Zweijahreszeitraum, Teilansprüche gibt es vorher nicht (§ 6 BiUrlG HA). Hat Dir ein früherer Arbeitgeber im selben Zeitraum bereits Bildungsurlaub gewährt, verringert sich der Anspruch entsprechend (§ 10 Abs. 1). Auch Auszubildende haben Anspruch.
Kann der Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?
Nur aus bestimmten Gründen. Nach § 7 Abs. 2 BiUrlG HA darf er den gewünschten Zeitpunkt ablehnen, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter entgegenstehen, die sozial Vorrang verdienen. Außerdem fehlt der Anspruch, wenn die Veranstaltung nicht anerkannt ist. Wird Dir die Freistellung zu Recht verweigert, geht der Anspruch nach § 8 Abs. 1 nicht verloren, sondern wird übertragen.
Muss Bildungsurlaub etwas mit dem Job zu tun haben?
Nicht zwingend. Das Hamburger Gesetz fördert neben beruflicher Weiterbildung auch politische Bildung und die Qualifizierung für ein Ehrenamt (§ 1 Abs. 1 BiUrlG HA). Berufliche Weiterbildung soll Deine Qualifikation und Mobilität erhalten oder erweitern, ein Bezug zur konkreten Tätigkeit wird nicht verlangt. Entscheidend ist, dass die Veranstaltung von der zuständigen Behörde anerkannt ist.
Wann muss ich Bildungsurlaub beantragen?
So früh wie möglich, in der Regel sechs Wochen vor Beginn der Freistellung (§ 7 Abs. 1 BiUrlG HA). Teile dem Arbeitgeber Zeitraum und Veranstaltung mit und füge Anmeldebestätigung, Programm und Anerkennungsbescheid bei. Eine besondere Form schreibt das Gesetz nicht vor, schriftlich ist aber für den Nachweis sinnvoll. In anderen Ländern gelten teilweise andere Fristen.
Kann Bildungsurlaub ins nächste Jahr übertragen werden?
Innerhalb des Zweijahreszeitraums brauchst Du keine Übertragung, die zehn Tage gelten für beide Kalenderjahre. In den folgenden Zeitraum übertragen werden sie nach § 8 BiUrlG HA nur in zwei Fällen: wenn der Arbeitgeber die Freistellung aus den Gründen des § 7 Abs. 2 abgelehnt hat oder für berufliche Weiterbildung mit anerkanntem Zertifikatsabschluss. Eine weitere Übertragung sieht das Gesetz nicht vor.
Muss Bildungsurlaub am Stück genommen werden?
In der Regel ja. Freistellung soll für Veranstaltungen gewährt werden, die an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden (§ 9 Abs. 1 Satz 1 BiUrlG HA). Erfordert die Art der Veranstaltung es, ist auch ein Tag pro Woche über höchstens zehn Wochen möglich. Einzelne Tage nach Wahl sieht das Gesetz nicht vor.
Was passiert, wenn ich während des Bildungsurlaubs krank werde?
Die Krankheitstage werden nicht auf den Bildungsurlaub angerechnet, wenn Du die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Zeugnis nachweist (§ 12 BiUrlG HA). Melde Dich wie sonst auch beim Arbeitgeber krank. Für die Krankheitstage gilt dann die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die nicht genutzten Bildungsurlaubstage kannst Du innerhalb des Zweijahreszeitraums später nehmen.
Kann ich Bildungsurlaub nachträglich beantragen?
Nein. Das Gesetz verlangt, dass Du Inanspruchnahme und Lage vorher mitteilst, in der Regel sechs Wochen vor Beginn (§ 7 Abs. 1 BiUrlG HA). Fährst Du ohne Freistellung zum Kurs, riskierst Du arbeitsrechtliche Folgen und die Vergütung für diese Tage. Zum baden-württembergischen Recht hat das Bundesarbeitsgericht festgehalten, dass ohne Bewilligung grundsätzlich kein Vergütungsanspruch besteht (Urteil vom 12.10.2021, 9 AZR 133/21).
Gilt Bildungsurlaub auch für Teilzeitkräfte?
Ja, das Hamburger Gesetz gilt für alle Arbeiter und Angestellten, unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit (§ 2 BiUrlG HA). Es zählt den Anspruch in Arbeitstagen und enthält für Teilzeit keine eigene Umrechnungsregel. Wie viele Kurstage Du bei wenigen Arbeitstagen pro Woche freigestellt wirst, solltest Du deshalb vorab mit dem Arbeitgeber klären. Für die Kurstage, an denen Du arbeiten müsstest, wird das Entgelt fortgezahlt.
Quellen
Weitere Begriffe in Arbeitsrecht
Kostenlose Fallprüfung
Schildere uns Deinen Fall. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Du hast.