Rotlichtverstoß als Fußgänger

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Kurz erklärt Ein Rotlichtverstoß als Fußgänger liegt vor, wenn Du eine Fußgängerampel bei Rot überquerst oder beim Wechsel auf Rot nicht zügig weitergehst. Das regelt § 37 Abs. 2 StVO. Der Bußgeldkatalog sieht dafür 5 Euro vor, mit Sachbeschädigung 10 Euro (Stand: Oktober 2026). Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht.

Fußgänger überqueren eine Straße in einer deutschen Stadt, wobei ein Rotlichtverstoß als Fußgänger an einer Ampel erkennbar ist
Inhalt 4 Abschnitte

Was gilt beim Rotlichtverstoß als Fußgänger an der Ampel?

Gilt eine Ampel nur für Fußgänger, zeigt sie das Sinnbild eines Fußgängers. Die Farbfolge ist dann Grün, Rot, Grün (§ 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO). Rot bedeutet Halt. Springt die Ampel auf Rot, während Du schon auf der Fahrbahn bist, musst Du Deinen Weg zügig fortsetzen. Umkehren verlangt das Gesetz nicht.

Für Radfahrer gelten andere Regeln und deutlich höhere Beträge. Wer Rad fährt, muss nach § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO grundsätzlich die Ampel für den Fahrverkehr beachten. Für Autofahrer siehe Rotlichtverstoß.

Kinder unter 14 Jahren handeln nach § 12 Abs. 1 OWiG nicht vorwerfbar, ein Bußgeld gegen sie scheidet aus. Für Jugendliche gelten Sonderregeln, mehr dazu unter Bußgeldbescheid bei Minderjährigen.

Was kostet ein Rotlichtverstoß als Fußgänger?

Nach dem Bußgeldkatalog kostet der Verstoß 5 Euro. Auch mit Gefährdung bleibt es bei 5 Euro, mit Sachbeschädigung sind es 10 Euro (Anlage BKatV, Lfd. Nr. 130 bis 130.2, Stand: Oktober 2026). Zum Vergleich: Radfahrer zahlen nach Lfd. Nr. 132a mindestens 60 Euro, Autofahrer nach Lfd. Nr. 132 mindestens 90 Euro.

Bei Fußgängern soll das Verwarnungsgeld nach § 2 Abs. 4 BKatV in der Regel 5 Euro betragen. Beim Rotlichtverstoß als Fußgänger wird eine Verwarnung nach § 56 Abs. 2 OWiG nur wirksam, wenn Du einverstanden bist und zahlst. Kosten fallen dann nicht an.

Lehnst Du ab, kann die Behörde einen Bußgeldbescheid erlassen. Dann kommen nach § 107 OWiG eine Gebühr von mindestens 25 Euro und Zustellauslagen von 3,50 Euro hinzu. Aus 5 Euro werden so rund 33,50 Euro.

Bekommst Du Punkte oder Ärger mit dem Führerschein?

Nein. Punkte gibt es nur für Verstöße, die in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt sind, und erst ab einer Geldbuße von 60 Euro (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). Lfd. Nr. 130 steht dort nicht. Dein Konto bei den Punkten in Flensburg bleibt also unberührt, auch wenn Du einen Führerschein besitzt.

Weil nichts ins Fahreignungsregister eingetragen wird, spielt der Verstoß auch für die Probezeit von Fahranfängern keine Rolle. Ein Fahrverbot gibt es für Fußgänger nicht.

Wer haftet, wenn es kracht?

Teurer als das Verwarnungsgeld kann die Haftung werden. Wird ein Fußgänger bei Rot von einem Auto erfasst, haftet der Halter zwar aus der Betriebsgefahr nach § 7 Abs. 1 StVG. Das Mitverschulden des Fußgängers wird aber nach § 9 StVG in Verbindung mit § 254 BGB angerechnet. Wie stark, hängt vom Einzelfall ab, etwa von Geschwindigkeit und Sichtverhältnissen. Mehr dazu unter Bußgeld und Verkehrsunfall.

Verursachst Du durch einen Rotlichtverstoß als Fußgänger selbst einen Schaden, etwa an einem ausweichenden Auto, kannst Du dafür nach § 823 BGB haften. Kinder zwischen 7 und 10 Jahren sind bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen nach § 828 Abs. 2 BGB nicht verantwortlich, außer bei Vorsatz. Wird jemand verletzt, ist zusätzlich ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung denkbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fußgänger müssen bei Rot stehen bleiben und bei einem Wechsel auf Rot zügig weitergehen (§ 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO).
  • Der Regelsatz beträgt 5 Euro, mit Sachbeschädigung 10 Euro (Anlage BKatV, Lfd. Nr. 130 bis 130.2, Stand Oktober 2026).
  • Punkte in Flensburg entstehen nicht, weil Lfd. Nr. 130 nicht in Anlage 13 FeV steht und erst ab 60 Euro eingetragen wird.
  • Wer das Verwarnungsgeld ablehnt, riskiert einen Bußgeldbescheid mit mindestens 25 Euro Gebühr (§ 107 OWiG).
  • Bei einem Unfall wird das Mitverschulden des Fußgängers nach § 9 StVG und § 254 BGB angerechnet.

Häufige Fragen (10)

Was kostet ein Rotlichtverstoß als Fußgänger laut Bußgeldkatalog?

Laut Bußgeldkatalog 5 Euro, auch mit Gefährdung. Kommt es zu einer Sachbeschädigung, sind es 10 Euro (Anlage BKatV, Lfd. Nr. 130 bis 130.2, Stand Oktober 2026). Die Polizei erhebt den Betrag in der Regel als Verwarnungsgeld. Zahlst Du sofort oder innerhalb der gesetzten Frist, entstehen keine weiteren Kosten.

Gibt es für einen Rotlichtverstoß als Fußgänger Punkte in Flensburg?

Nein. In das Fahreignungsregister werden Ordnungswidrigkeiten nur eingetragen, wenn sie in Anlage 13 FeV bezeichnet sind und die Geldbuße mindestens 60 Euro beträgt (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). Der Rotlichtverstoß als Fußgänger erfüllt beides nicht. Das gilt auch, wenn Du einen Führerschein hast.

Hat ein Rotlichtverstoß als Fußgänger Folgen für den Führerschein?

Nein, jedenfalls nicht über Punkte oder ein Fahrverbot. Fahrverbote nach § 25 StVG setzen eine Ordnungswidrigkeit beim Führen eines Kraftfahrzeugs voraus. Auch die Probezeit für Fahranfänger knüpft an Eintragungen im Fahreignungsregister an, die hier nicht erfolgen. Für den Führerschein bleibt der Gang über die rote Ampel deshalb ohne Folgen.

Ist ein Rotlichtverstoß als Fußgänger eine Straftat?

Nein, es ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO in Verbindung mit § 24 StVG. Strafrechtlich relevant kann es erst werden, wenn dadurch ein Mensch verletzt wird. Dann kommt eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht. Die Polizei prüft das gesondert, wenn es zu einem Unfall kommt.

Was passiert, wenn ich das Verwarnungsgeld nicht zahle?

Dann ist die Verwarnung unwirksam, sie setzt Dein Einverständnis voraus (§ 56 Abs. 2 OWiG). Die Behörde kann einen Bußgeldbescheid erlassen. Zu den 5 Euro kommen dann nach § 107 OWiG mindestens 25 Euro Gebühr und 3,50 Euro Zustellauslagen. Gegen den Bescheid kannst Du binnen zwei Wochen Einspruch einlegen.

Was zahlen Radfahrer bei Rot im Vergleich?

Deutlich mehr. Radfahrer zahlen nach Lfd. Nr. 132a der Anlage BKatV 60 Euro, mit Gefährdung 100 Euro, mit Sachbeschädigung 120 Euro. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, sind es 100 Euro, mit Gefährdung 160 Euro und mit Sachbeschädigung 180 Euro (Stand Oktober 2026). Ein Punkt in Flensburg kommt hinzu.

Darf ich bei Rot gehen, wenn kein Auto kommt?

Nein. Das Rotlicht gilt unabhängig vom Verkehr, eine Ausnahme für leere Straßen kennt § 37 StVO nicht. Die Polizei muss den Verstoß aber nicht verfolgen. Nach § 47 Abs. 1 OWiG liegt die Verfolgung in ihrem Ermessen. Ob sie einschreitet, lässt sich deshalb nicht vorhersagen.

Wer haftet bei einem Unfall, wenn der Fußgänger bei Rot ging?

Beide können haften. Der Autohalter haftet nach § 7 Abs. 1 StVG für die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs. Das Mitverschulden des Fußgängers wird nach § 9 StVG und § 254 BGB angerechnet und kann den Anspruch deutlich kürzen. Die Quote hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob der Fahrer zu schnell war.

Was gilt, wenn die Ampel auf Rot springt, während ich gehe?

Dann musst Du zügig weitergehen. § 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO verlangt, dass Fußgänger ihren Weg fortsetzen, wenn Grün auf Rot wechselt, während sie die Fahrbahn überschreiten. Wer stehen bleibt oder trödelt, begeht selbst einen Rotlichtverstoß als Fußgänger, der nach Lfd. Nr. 130 BKatV ebenfalls 5 Euro kostet.

Können Kinder ein Bußgeld für Rot bekommen?

Kinder unter 14 Jahren nicht. Sie handeln nach § 12 Abs. 1 OWiG nicht vorwerfbar. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren können ein Verwarnungsgeld bekommen, wenn sie reif genug sind, das Unrecht einzusehen. Zivilrechtlich sind Kinder unter 10 Jahren bei Unfällen mit Autos nach § 828 Abs. 2 BGB in der Regel nicht verantwortlich.

Quellen

  1. § 37 StVO Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. Anlage zur BKatV (Bußgeldkatalog), Lfd. Nr. 130 bis 132a
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 2 BKatV Verwarnung (Abs. 4 Fußgänger)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 28 StVG Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  5. § 107 OWiG Gebühren und Auslagen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  6. § 9 StVG Mitverschulden
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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