Piezo-Messung und Induktionsschleife

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Kurz erklärt Piezo-Messung und Induktionsschleife sind Messverfahren mit Sensoren in der Fahrbahn. Sie erfassen, wann ein Fahrzeug bestimmte Punkte überfährt, und berechnen daraus die Geschwindigkeit oder lösen bei Rot eine Kamera aus. Rechtlich zählt vor allem, ob das Gerät nach § 37 MessEG gültig geeicht war; bei Piezo-Messung und Induktionsschleife beträgt die Eichfrist ein Jahr.

Ein deutsches Auto fährt über eine Fahrbahn mit sichtbaren Sensoren für Piezo-Messung und Induktionsschleife
Inhalt 4 Abschnitte

Wie funktionieren Piezo-Messung und Induktionsschleife?

Piezo-Messung und Induktionsschleife liegen in oder auf der Fahrbahn. Drucksensoren, etwa piezoelektrische Koaxialkabel, faseroptische Sensoren oder Luftschläuche, erzeugen ein Signal, wenn ein Rad darüberrollt (PTB-A 18.11, Abschnitt 6.8). Liegen mehrere Sensoren in bekanntem Abstand hintereinander, ergibt sich die Geschwindigkeit aus Weg und Zeit. Induktionsschleifen reagieren dagegen auf die Anwesenheit eines Fahrzeugs über der Schleife.

Bei der Rotlichtüberwachung lösen solche Anwesenheitssensoren die Kamera aus, wenn ein Fahrzeug nach Beginn der Rotphase über die Haltlinie fährt (PTB-A 12.02, Juni 2024). Mit einem zweiten Sensor lässt sich auch die Durchfahrtsgeschwindigkeit bestimmen. Dafür ist nach den PTB-Anforderungen ein Wert anzusetzen, der keinesfalls über dem wahren Wert liegt. Mehr zum Ablauf beim Rotlichtblitzer.

Welche Geräte nutzen Piezo-Messung und Induktionsschleife?

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt führt Weg-Zeit-Messgeräte mit Drucksensoren und mit Induktionsschleifen in ihrer Archivliste der Verkehrsmessgeräte (Stand September 2025). Genannt sind etwa TRAFFIPAX TraffiPhot S, TraffiStar S 330 und das Verkehrsüberwachungsgerät M5 sowie bei Induktionsschleifen die kombinierte Anlage TC GTC-GS11. Diese Bauarten sind laut PTB seit dem 01.01.2025 nicht mehr für die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt bestimmt. Das betrifft das Inverkehrbringen neuer Geräte.

Entscheidend für Deinen Fall ist bei Piezo-Messung und Induktionsschleife die Eichung. Ungeeichte Geräte dürfen nach Ablauf der Eichfrist nicht verwendet werden (§ 37 Abs. 1 MessEG). Für Geschwindigkeitsmessgeräte der amtlichen Verkehrsüberwachung beträgt die Frist ein Jahr (Anlage 7 Nr. 12.1 MessEV) und endet mit Ablauf des Kalenderjahres (§ 34 Abs. 2 MessEV). Den Nachweis liefert der Eichschein.

Was droht bei einem gemessenen Verstoß?

Bei Tempoverstößen zieht die Behörde zuerst die Verkehrsfehlergrenze ab, bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent, siehe Toleranzabzug. Bei Rot gilt nach dem Bußgeldkatalog (Stand Oktober 2026) für Pkw: 90 Euro und ein Punkt (Lfd. Nr. 132). Dauerte die Rotphase schon länger als eine Sekunde, sind es 200 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte (Lfd. Nr. 132.3, Anlage 13 FeV), siehe qualifizierter Rotlichtverstoß.

Wo liegen typische Angriffspunkte?

Gängige Geräte behandeln die Gerichte als standardisiertes Messverfahren: Ist das Gerät geeicht und nach Anleitung bedient, gilt das Ergebnis zunächst als richtig. Zweifel an Piezo-Messung und Induktionsschleife brauchen konkrete Anhaltspunkte. Bei Fahrbahnsensoren liegen sie oft in der Lage der Sensoren. Transportable Drucksensoren müssen so fixiert sein, dass sich die Messbasis höchstens um 0,5 Prozent verändert; bei nur zwei Induktionsschleifen verlangt die PTB eine intelligente Signalauswertung (PTB-A 18.11, Abschnitte 6.8.2 und 6.9).

Prüfen lässt sich das über die Akteneinsicht im Bußgeldverfahren: Messprotokoll, Eichschein, Lageplan der Sensoren und Falldatei. Zugang zu Rohmessdaten außerhalb der Akte kann nach BVerfG, 12.11.2020, 2 BvR 1616/18 verlangt werden. Für den Einspruch bleiben nach § 67 OWiG zwei Wochen ab Zustellung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Drucksensoren wie piezoelektrische Kabel und Induktionsschleifen messen nach dem Weg-Zeit-Prinzip oder lösen bei Rot die Kamera aus (PTB-A 18.11, PTB-A 12.02).
  • Geschwindigkeitsmessgeräte müssen jährlich geeicht werden; die Frist endet mit Ablauf des Kalenderjahres (Anlage 7 Nr. 12.1, § 34 Abs. 2 MessEV).
  • Einfacher Rotlichtverstoß mit dem Pkw: 90 Euro und ein Punkt; nach mehr als einer Sekunde Rot: 200 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot (BKatV Lfd. Nr. 132, 132.3).
  • Die PTB führt die bekannten Druck- und Schleifensensor-Geräte seit 2025 im Archiv; neu in Verkehr gebracht werden sie nicht mehr.
  • Gegen den Bußgeldbescheid bleiben zwei Wochen für den Einspruch (§ 67 OWiG).

Häufige Fragen (11)

Wie funktionieren Piezo-Messung und Induktionsschleife beim Blitzer?

In die Fahrbahn sind mehrere druckempfindliche Sensoren in festem Abstand eingelassen, etwa piezoelektrische Kabel. Rollt ein Rad darüber, entsteht ein Signal. Aus der Zeit zwischen den Signalen und dem bekannten Abstand berechnet das Gerät die Geschwindigkeit, man spricht von Weg-Zeit-Messung (PTB-A 18.11). Liegt der Wert über dem Grenzwert, löst die Kamera aus.

Was ist eine Induktionsschleife an der Ampel?

Eine Induktionsschleife ist ein in den Asphalt eingelassener Sensor, der auf die Anwesenheit eines Fahrzeugs reagiert. Bei Rotlichtanlagen liegt sie hinter der Haltlinie. Fährt ein Fahrzeug während der Rotphase darüber, wird das erste Foto ausgelöst (PTB-A 12.02). Eine zweite Schleife kann die Durchfahrtsgeschwindigkeit liefern und so helfen, die Rotzeit an der Haltlinie zu berechnen.

Wie genau sind Piezo-Messung und Induktionsschleife?

Zugelassene und geeichte Geräte müssen die Verkehrsfehlergrenzen einhalten, die die PTB für die amtliche Überwachung vorgibt. Deshalb wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen: bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent. Fehler können trotzdem entstehen, etwa wenn sich transportable Sensoren verschieben. Die PTB lässt dabei nur eine Veränderung der Messbasis von höchstens 0,5 Prozent zu.

Wird bei einer Piezo-Messung Toleranz abgezogen?

Ja, wie bei anderen Geschwindigkeitsmessungen auch. Nach der Stellungnahme der PTB zum Toleranzabzug werden bei Messwerten bis 100 km/h 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Erst der Wert nach dem Abzug ist für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot maßgeblich. Steht im Bescheid ein höherer Wert, lohnt ein Blick in das Messprotokoll.

Muss die Anlage für Piezo-Messung und Induktionsschleife geeicht sein?

Ja. Nach § 37 Abs. 1 MessEG dürfen Messgeräte nach Ablauf der Eichfrist nicht ungeeicht verwendet werden. Für Geschwindigkeitsmessgeräte der amtlichen Verkehrsüberwachung beträgt die Frist ein Jahr (Anlage 7 Nr. 12.1 MessEV). Sie endet nicht taggenau, sondern mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie rechnerisch endet (§ 34 Abs. 2 MessEV).

Werden Piezo-Blitzer noch neu aufgestellt?

Neue Geräte der bekannten Bauarten kommen nicht mehr auf den Markt. Die PTB führt Weg-Zeit-Messgeräte mit Drucksensoren wie TraffiStar S 330 oder TraffiPhot S in ihrer Archivliste und vermerkt, dass sie seit dem 01.01.2025 nicht mehr für die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt bestimmt sind. Was das für bereits installierte Anlagen bedeutet, ist im Einzelfall anhand von Eichschein und Unterlagen zu prüfen.

Was kostet ein Rotlichtverstoß, wenn mich die Anlage erwischt?

Mit dem Pkw kostet ein einfacher Rotlichtverstoß laut Bußgeldkatalog 90 Euro und einen Punkt (Lfd. Nr. 132, Stand Oktober 2026). War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, sind es 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot (Lfd. Nr. 132.3). Kommt beim qualifizierten Verstoß eine Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzu, sind es 320 oder 360 Euro (Lfd. Nr. 132.3.1, 132.3.2).

Wie wird die Rotzeit bei Induktionsschleifen berechnet?

Die Schleife liegt in Fahrtrichtung hinter der Haltlinie. Die Anlage misst, wann das Fahrzeug die Schleife erreicht, und rechnet mit Abstand und Durchfahrtsgeschwindigkeit zurück, wann es die Haltlinie überquert hat. Nach PTB-A 12.02 wird der Abstand zugunsten des Betroffenen bemessen, und für die Geschwindigkeit ist ein Wert anzusetzen, der nicht über dem wahren Wert liegt.

Welche Unterlagen sollte ich bei einer Piezo-Messung anfordern?

Wichtig sind Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis des Messpersonals, Fotos oder Falldatei und ein Lageplan der Sensoren mit Abständen. Bei Rotlichtanlagen gehört die Lage der Schleifen zur Haltlinie dazu. Diese Unterlagen bekommst Du über die Akteneinsicht nach § 49 OWiG. Rohmessdaten außerhalb der Akte können nach BVerfG, 2 BvR 1616/18 ebenfalls verlangt werden.

Kann ich Einspruch gegen Piezo-Messung und Induktionsschleife einlegen?

Ja, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Weil das Verfahren als standardisiert gilt, braucht ein erfolgreicher Einwand konkrete Anhaltspunkte, etwa eine abgelaufene Eichung, verschobene Sensoren oder Lücken im Messprotokoll. Ob solche Fehler vorliegen, zeigt erst die Akteneinsicht. Eine pauschale Behauptung, das Gerät messe falsch, reicht in der Regel nicht.

Was ist ein standardisiertes Messverfahren?

Gemeint ist ein Messverfahren, dessen Ablauf so festgelegt ist, dass bei gleichen Bedingungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung bedient, darf das Gericht das Ergebnis zunächst ohne Gutachten zugrunde legen. Für Dich heißt das: Du musst konkrete Zweifel vortragen, damit das Gericht näher prüft.

Quellen

  1. PTB-A 18.11 Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte (Dezember 2014), Abschnitte 6.8 und 6.9
    BehördePhysikalisch-Technische Bundesanstalt · abgerufen am 27.10.2026
  2. PTB-A 12.02 Rotlichtüberwachungsanlagen (Juni 2024)
    BehördePhysikalisch-Technische Bundesanstalt · abgerufen am 27.10.2026
  3. Anlage BKatV, Lfd. Nr. 132 bis 132.3.2 Rotlichtverstoß
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 37 MessEG Pflichten beim Verwenden von Messgeräten (Eichfrist)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18 (Zugang zu Rohmessdaten)
    UrteilBundesverfassungsgericht · abgerufen am 27.10.2026

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