Rohmessdaten

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Kurz erklärt Rohmessdaten sind die Daten, die ein Blitzer während der Messung erfasst und aus denen er den Geschwindigkeitswert bildet. Nach BVerfG 2 BvR 1616/18 kannst Du Zugang zu vorhandenen Daten verlangen. Eine Pflicht zur Speicherung besteht nicht: Laut BGH 4 StR 235/25 vom 02.07.2026 macht ihr Fehlen die Messung nicht unverwertbar.

Ein Blitzer am Straßenrand in einer deutschen Stadt erfasst den Verkehr, wichtig für die Rohmessdaten im Bußgeldverfahren
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Was sind Rohmessdaten beim Blitzer?

Ein Messgerät erfasst während der Vorbeifahrt eine Reihe von Einzelwerten, etwa Laser- oder Radarsignale, und berechnet daraus die Geschwindigkeit. Diese zur Messwertbildung erfassten und verarbeiteten Daten nennt der Bundesgerichtshof Rohmessdaten (BGH, Beschluss vom 02.07.2026, 4 StR 235/25). Manche Geräte speichern sie in einem Falldatensatz, andere nicht. Im BGH-Fall ging es um ein PoliScan FM 1 mit Softwareversion 4.4.9, das die Rohmessdaten nicht speichert.

Mit gespeicherten Rohmessdaten kann ein Sachverständiger die Messung nachträglich überprüfen. Fehlen sie, bleibt die Prüfung auf andere Punkte beschränkt: Eichung, Bedienung, Aufstellung und Fotoauswertung. Das betrifft vor allem das standardisierte Messverfahren, bei dem Gerichte nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler genauer prüfen.

Habe ich ein Recht auf Herausgabe der Rohmessdaten?

Ja, soweit die Daten vorhanden sind. Das Bundesverfassungsgericht leitet aus dem Recht auf ein faires Verfahren einen Anspruch auf Zugang zu Informationen ab, die nicht in der Bußgeldakte stehen (BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18). Dort hatten AG Hersbruck und OLG Bamberg den Zugang verweigert; das BVerfG hob beide Entscheidungen auf.

Der Anspruch auf die Rohmessdaten ist begrenzt. Die Daten müssen in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Vorwurf stehen und erkennbar für die Verteidigung relevant sein (Rn. 57). Außerdem musst Du den Zugang rechtzeitig im Bußgeldverfahren verlangen, am besten schon bei der Bußgeldstelle zusammen mit der Akteneinsicht im Bußgeldverfahren. Lehnt die Behörde ab, ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG möglich. Sinnvoll ist oft, zugleich Messprotokoll und Lebensakte eines Messgeräts anzufordern.

Ist eine Messung ohne gespeicherte Rohmessdaten verwertbar?

Ja, nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung. Der BGH hat am 02.07.2026 auf Vorlage des Saarländischen Oberlandesgerichts entschieden. Danach gilt: Die Nichtspeicherung der Rohmessdaten bei einem standardisierten Messverfahren verstößt nicht gegen das faire Verfahren und führt zu keinem Beweisverwertungsverbot (4 StR 235/25). Der Zugangsanspruch setzt voraus, dass Daten überhaupt vorhanden sind; eine Pflicht, sie zu schaffen, folgt daraus nicht. Ebenso hatte schon das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde zu einem Leivtec XV3 nicht angenommen (BVerfG, Beschluss vom 20.06.2023, 2 BvR 1167/20).

Damit ist die strengere Linie des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes aus dem Urteil vom 05.07.2019 (Lv 7/17) für die Fachgerichte überholt. Die Berufung allein auf fehlende Rohmessdaten trägt einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid deshalb nicht mehr.

Wie lässt sich eine Messung trotzdem prüfen?

Der BGH betont, dass Betroffene nicht schutzlos sind. Du kannst weiterhin konkrete Anhaltspunkte für Fehlfunktionen vortragen, die außerhalb der Rohmessdaten liegen, und Beweisanträge stellen. Genannt werden etwa Gutachten an baugleichen Geräten und Zweifel an Bedienung, Eichung und Zulassung (4 StR 235/25, Rn. 35). Pauschale Behauptungen ins Blaue reichen dagegen nicht, wie schon BVerfG 2 BvR 1167/20 festhält.

Auch ohne Rohmessdaten wird zusätzlich ein Toleranzwert abgezogen. Nach der Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt betragen die Verkehrsfehlergrenzen bis 100 km/h 3 km/h und darüber 3 Prozent; um diesen Betrag wird der Messwert reduziert (PTB, Stellungnahme zum Toleranzabzug). Ob ein Messfehler beim Blitzer vorliegt, klärt im Streitfall meist ein Sachverständiger.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rohmessdaten sind die vom Messgerät erfassten Daten, aus denen der Geschwindigkeitswert gebildet wird (BGH 4 StR 235/25).
  • Vorhandene Daten außerhalb der Bußgeldakte kannst Du nach BVerfG 2 BvR 1616/18 herausverlangen, wenn sie relevant sind und Du sie rechtzeitig beantragst.
  • Eine Pflicht zur Speicherung besteht nicht; das Fehlen macht eine standardisierte Messung nicht unverwertbar (BGH vom 02.07.2026, BVerfG 2 BvR 1167/20).
  • Angriffspunkte bleiben Eichung, Bedienung, Zulassung und konkrete technische Auffälligkeiten.
  • Bei Ablehnung durch die Bußgeldstelle ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG möglich.

Häufige Fragen (11)

Was sind Rohmessdaten?

Rohmessdaten sind die Messsignale und Einzelwerte, die ein Geschwindigkeitsmessgerät während der Messung erfasst und aus denen es das Ergebnis berechnet. Der BGH beschreibt sie als die zur Messwertbildung erfassten und verarbeiteten Daten (4 StR 235/25). Je nach Gerät und Software werden sie gespeichert oder nach der Berechnung verworfen. Gespeichert ermöglichen sie einem Sachverständigen, die Messung nachträglich nachzuvollziehen.

Muss ein Blitzer die Rohmessdaten speichern?

Nein. Der BGH hat am 02.07.2026 entschieden, dass die Nichtspeicherung der Rohmessdaten bei einem standardisierten Messverfahren weder gegen das faire Verfahren verstößt noch ein Beweisverwertungsverbot auslöst (4 StR 235/25). Zuvor hatte schon das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung auf Grundlage eines Leivtec XV3 ohne gespeicherte Rohmessdaten nicht angenommen (2 BvR 1167/20). Eine Speicherpflicht ergibt sich daraus nicht.

Kann ich die Rohmessdaten anfordern?

Ja, wenn sie vorhanden sind. Nach dem BVerfG hast Du aus dem Recht auf ein faires Verfahren einen Anspruch auf Zugang zu Informationen außerhalb der Bußgeldakte, die in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Vorwurf stehen und für die Verteidigung relevant sind (2 BvR 1616/18). Den Antrag solltest Du früh bei der Bußgeldstelle stellen, idealerweise über einen Verteidiger, zusammen mit Akteneinsicht, Lebensakte und Messprotokoll.

Was sagt der BGH zu Rohmessdaten?

Der 4. Strafsenat hat am 02.07.2026 auf Vorlage des Saarländischen Oberlandesgerichts entschieden, dass fehlende Rohmessdaten eine Messung im standardisierten Messverfahren nicht unverwertbar machen (4 StR 235/25). Der Zugangsanspruch beziehe sich nur auf vorhandene Daten und verpflichte die Behörden nicht, Beweismittel zu schaffen. Betroffene können aber weiterhin konkrete Anhaltspunkte für Messfehler vortragen, etwa zu Bedienung, Eichung oder Zulassung des Geräts.

Gilt das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Saarland noch?

Für die Praxis der Gerichte kaum noch. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hatte 2019 entschieden, dass ohne gespeicherte Rohmessdaten kein faires Verfahren gewährleistet sei (Lv 7/17). Das Saarländische OLG wollte dem folgen und legte die Frage deshalb dem BGH vor. Der BGH hat sich am 02.07.2026 gegen diese Linie entschieden (4 StR 235/25). Damit gilt bundesweit, dass fehlende Rohmessdaten allein kein Verwertungsverbot begründen.

Wann muss ich die Rohmessdaten beantragen?

So früh wie möglich, am besten schon nach dem Anhörungsbogen oder spätestens mit dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Das BVerfG hat betont, dass Du Dich mit den Erkenntnissen nur erfolgreich verteidigen kannst, wenn Du den Zugang rechtzeitig im Bußgeldverfahren verlangst (2 BvR 1616/18). Wer erst in der Hauptverhandlung fragt, riskiert, dass das Gericht Beweisanträge ablehnt. Die zweiwöchige Einspruchsfrist nach § 67 OWiG läuft unabhängig davon.

Was tun, wenn die Bußgeldstelle die Herausgabe verweigert?

Dann kannst Du nach § 62 OWiG gerichtliche Entscheidung beantragen; zuständig ist das Amtsgericht. Begründe, warum die Daten für Deine Verteidigung relevant sind und dass sie bei der Behörde vorhanden sind. Speichert das Gerät keine Rohmessdaten, läuft der Antrag ins Leere, weil es nichts herauszugeben gibt. Dann bleibt die Prüfung der übrigen Unterlagen wie Messprotokoll, Eichschein und Lebensakte. Ein Verteidiger kann diese Anträge im Verfahren stellen.

Welche Blitzer speichern keine Rohmessdaten?

Das hängt von Gerät und Softwareversion ab und kann sich mit Updates ändern. Aus den Entscheidungen ergibt sich: Im BGH-Fall speicherte ein PoliScan FM 1 mit Softwareversion 4.4.9 die Rohmessdaten nicht (4 StR 235/25), im BVerfG-Fall 2 BvR 1167/20 ein Leivtec XV3 nach einem Software-Update. Welche Daten Dein Messgerät erfasst hat, erfährst Du über die Akte und die Antwort der Bußgeldstelle. Pauschale Gerätelisten im Internet sind oft veraltet.

Lohnt sich ein Einspruch wegen fehlender Rohmessdaten?

Allein deshalb meist nicht mehr. Nach BGH 4 StR 235/25 begründet die fehlende Speicherung kein Verwertungsverbot. Ein Einspruch kann sich trotzdem lohnen, wenn andere Punkte zweifelhaft sind: Eichung abgelaufen, Messbeamter nicht geschult, Gerät nicht nach Bedienungsanleitung aufgestellt, Fahrer nicht erkennbar oder Verjährung. Das lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten je nach Vertrag.

Was ist ein standardisiertes Messverfahren?

Ein Messverfahren, dessen Ablauf durch Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und Bedienungsanleitung so festgelegt ist, dass bei gleichen Bedingungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Wird ein geeichtes Gerät vorschriftsgemäß bedient, müssen Gerichte die Messung nur bei konkreten Anhaltspunkten für Fehler näher prüfen (BVerfG 2 BvR 1167/20, Rn. 40). Im Urteil genügen dann Messverfahren, Messwert nach Toleranzabzug und Toleranzwert.

Wie hoch ist der Toleranzabzug bei der Geschwindigkeitsmessung?

Abgezogen werden die Verkehrsfehlergrenzen: bis zu einem Messwert von 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent. So beschreibt es die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in ihrer Stellungnahme zum Toleranzabzug. Im BGH-Fall wurden bei einer Messung außerorts 5 km/h abgezogen (4 StR 235/25). Der Abzug soll systembedingte Messfehler zugunsten des Betroffenen ausgleichen. Er ersetzt aber keine Prüfung, wenn es konkrete Hinweise auf einen größeren Fehler gibt.

Quellen

  1. BVerfG 2 BvR 1616/18 (Zugang zu Rohmessdaten u. a., 12.11.2020)
    UrteilBundesverfassungsgericht · abgerufen am 28.10.2026
  2. BVerfG 2 BvR 1167/20 (fehlende Rohmessdaten, 20.06.2023)
    UrteilBundesverfassungsgericht · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 62 OWiG Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. Stellungnahme der PTB zum Toleranzabzug bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung (Fassung 02.08.2016)
    BehördePhysikalisch-Technische Bundesanstalt · abgerufen am 28.10.2026

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Redaktion Kanzlei CleverLaw

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