Hitze am Arbeitsplatz
Kurz erklärt Hitze am Arbeitsplatz meint Raumtemperaturen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten belasten. Nach Anhang Nr. 3.5 der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur sorgen, die ASR A3.5 konkretisiert das. Bei Hitze am Arbeitsplatz sollen über 26 °C, müssen über 30 °C Maßnahmen folgen, über 35 °C taugt ein Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht als Arbeitsraum.

Inhalt 4 Abschnitte
Hitze am Arbeitsplatz: Ab wie viel Grad muss der Arbeitgeber etwas tun?
Eine feste Höchsttemperatur für Hitze am Arbeitsplatz steht in keinem Gesetz. Anhang Nr. 3.5 der Arbeitsstättenverordnung verlangt eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“. Konkret wird das in der Technischen Regel ASR A3.5. Hält sich der Arbeitgeber an sie, wird nach § 3a Abs. 1 ArbStättV vermutet, dass er die Verordnung erfüllt.
Die ASR A3.5 kennt bei Außentemperaturen über 26 °C drei Stufen. Über 26 °C im Raum soll der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Über 30 °C muss er wirksame Maßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung treffen. Über 35 °C ist der Raum ohne Maßnahmen wie bei Hitzearbeit kein geeigneter Arbeitsraum. Ausnahme zur ersten Stufe: Bei schwerer körperlicher Arbeit, wärmestauender Schutzkleidung, Jugendlichen, Schwangeren oder Stillenden kann schon über 26 °C eine Gesundheitsgefährdung bestehen.
Welche Maßnahmen helfen gegen Hitze am Arbeitsplatz im Büro?
Tabelle 4 der ASR A3.5 nennt Beispiele: Jalousien auch nach Feierabend schließen, Nachtauskühlung, Geräte nur bei Bedarf betreiben, früh lüften, Gleitzeit, lockere Kleiderregeln, Entwärmungsphasen und Ventilatoren. Über 30 °C haben technische und organisatorische Mittel Vorrang vor persönlichen. Eine Klimaanlage gegen Hitze am Arbeitsplatz schreibt die ASR nicht vor.
Die Auswahl trifft der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Bei früheren Arbeitszeiten gilt weiter das Arbeitszeitgesetz. Ein Betriebsrat bestimmt nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mit, siehe Mitbestimmung des Betriebsrats.
Gibt es ein Recht auf hitzefrei?
Nein. Die Arbeitspflicht bleibt auch bei 32 °C bestehen. Der Arbeitgeber schuldet aber Schutz für Leben und Gesundheit (§ 618 Abs. 1 BGB). Hilft er einer begründeten Beschwerde nicht ab, darfst Du Dich an die Arbeitsschutzbehörde wenden (§ 17 Abs. 2 ArbSchG). Bei unmittelbarer erheblicher Gefahr erlaubt § 9 Abs. 3 ArbSchG, den Arbeitsplatz zu verlassen.
Die Arbeit einfach einzustellen, ist riskant: Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB kommt nur bei verletzten Schutzpflichten in Betracht, sonst drohen Lohnverlust und Abmahnung. Schickt der Arbeitgeber alle heim, behältst Du in der Regel den Lohn (§ 615 Satz 3 BGB, Betriebsrisiko).
Was gilt draußen, im Homeoffice und für Schwangere?
Für Arbeit im Freien verlangt Anhang Nr. 5.1 ArbStättV Witterungsschutz oder Schutzausrüstung; auf Baustellen muss Trinkwasser in der Nähe sein (Nr. 5.2). Im Homeoffice gelten für Telearbeitsplätze nach § 1 Abs. 4 ArbStättV nur Erstbeurteilung und Bildschirmregeln, keine Temperaturstufen.
Schwangere dürfen keiner Hitze ausgesetzt werden, die eine unverantwortbare Gefährdung darstellt (§ 11 Abs. 3 MuSchG). Notfalls folgt ein Beschäftigungsverbot, mehr unter Mutterschutz.
Das Wichtigste in Kürze
- Anhang Nr. 3.5 ArbStättV verlangt eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur; die ASR A3.5 konkretisiert das mit Vermutungswirkung nach § 3a Abs. 1 ArbStättV.
- Über 26 °C sollen, über 30 °C müssen Maßnahmen folgen, über 35 °C ist ein Raum ohne Maßnahmen wie bei Hitzearbeit kein geeigneter Arbeitsraum.
- Einen gesetzlichen Anspruch auf hitzefrei gibt es nicht; schickt der Arbeitgeber Dich heim, bleibt der Lohn in der Regel nach § 615 BGB erhalten.
- Bei erfolgloser Beschwerde darfst Du Dich nach § 17 Abs. 2 ArbSchG an die Arbeitsschutzbehörde wenden.
- Schwangere sind nach § 11 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 MuSchG vor unverantwortbarer Gefährdung durch Hitze geschützt.
Häufige Fragen (11)
Ab wie viel Grad darf man im Büro nach Hause gehen?
Eine Temperatur, ab der Du einfach gehen darfst, legt kein Gesetz fest. Über 35 °C ist ein Raum nach ASR A3.5 ohne besondere Schutzmaßnahmen zwar kein geeigneter Arbeitsraum, das ist aber zuerst ein Auftrag an den Arbeitgeber. Gehst Du bei Hitze am Arbeitsplatz eigenmächtig, riskierst Du Lohnverlust und eine Abmahnung. Sprich das Problem an und dokumentiere die Werte, bevor Du über weitere Schritte entscheidest.
Was muss der Arbeitgeber bei Hitze am Arbeitsplatz ab 30 Grad tun?
Ab mehr als 30 °C Raumtemperatur muss er wirksame Maßnahmen ergreifen, die die Belastung senken. So steht es in Abschnitt 4.4 Abs. 2 der ASR A3.5. Welche Mittel er wählt, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In Frage kommen etwa Nachtauskühlung, geschlossene Jalousien, Gleitzeit, gelockerte Kleiderregeln, Ventilatoren oder zusätzliche Entwärmungsphasen. Technische und organisatorische Lösungen gehen persönlichen vor.
Muss der Arbeitgeber Getränke bei Hitze bereitstellen?
Für Baustellen ja: Anhang Nr. 5.2 Abs. 1 Buchst. c ArbStättV verlangt Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk in der Nähe der Arbeitsplätze. Für normale Büros nennt die Beispielliste der ASR A3.5 keine Getränkepflicht. Der Arbeitgeber kann Getränke trotzdem als Maßnahme aus der Gefährdungsbeurteilung wählen. Besteht ein Betriebsrat, lässt sich das in einer Betriebsvereinbarung festlegen.
Muss mein Chef eine Klimaanlage einbauen?
Nein, eine Pflicht zur Klimaanlage enthält weder die Arbeitsstättenverordnung noch die ASR A3.5. Verlangt ist eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur. Der Arbeitgeber darf dafür auch andere wirksame Mittel einsetzen, etwa Sonnenschutz, Lüftungskonzepte oder verlagerte Arbeitszeiten. Reichen diese bei über 30 °C erkennbar nicht aus, kann eine technische Lösung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nötig werden.
Gibt es hitzefrei für Arbeitnehmer wie in der Schule?
Nein. Hitzefrei ist ein Begriff aus dem Schulbetrieb, für Beschäftigte gibt es keine entsprechende gesetzliche Regel. Die Arbeitspflicht besteht weiter. Erfüllt der Arbeitgeber seine Schutzpflichten nicht, kannst Du nach § 17 ArbSchG Vorschläge machen und Dich nach erfolgloser Beschwerde an die Behörde wenden. Freiwillig früher Schluss machen lassen darf der Arbeitgeber natürlich, dann bleibt Dein Lohnanspruch in der Regel bestehen.
Darf ich bei Hitze in kurzer Hose zur Arbeit kommen?
Das hängt von den Kleiderregeln im Betrieb ab. Lockere Bekleidungsregeln nennt die ASR A3.5 ausdrücklich als mögliche Maßnahme bei Hitze. Gibt es aus Sicherheits- oder Hygienegründen Arbeitskleidung oder Schutzausrüstung, bleibt sie Pflicht. Ohne feste Regel entscheidet der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts nach § 106 GewO, muss dabei aber billiges Ermessen wahren.
Welche Rechte habe ich bei Hitze am Arbeitsplatz draußen?
Für Arbeit im Freien gelten die Raumtemperaturstufen der ASR A3.5 nicht. Anhang Nr. 5.1 ArbStättV verlangt aber, Arbeitsplätze nach Möglichkeit so einzurichten, dass keine gesundheitsgefährdenden Einwirkungen bestehen, und Witterungsschutz oder Schutzausrüstung zu stellen. Sonne und UV-Strahlung gehören in die Gefährdungsbeurteilung. Auf Baustellen ist zusätzlich Trinkwasser in der Nähe Pflicht.
Was gilt bei Hitze am Arbeitsplatz in der Schwangerschaft?
Der Arbeitgeber darf eine Schwangere nach § 11 Abs. 3 MuSchG keiner Hitze aussetzen, die für sie oder das Kind eine unverantwortbare Gefährdung bedeutet. Nach § 13 MuSchG muss er zuerst die Arbeitsbedingungen umgestalten, dann einen zumutbaren anderen Arbeitsplatz prüfen. Gelingt beides nicht, folgt ein betriebliches Beschäftigungsverbot mit Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG. Die ASR A3.5 zählt Schwangere zu den besonders schutzbedürftigen Beschäftigten schon ab 26 °C.
Darf der Betriebsrat Hitzeregeln durchsetzen?
Ja, im Rahmen seiner Mitbestimmung. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bestimmt der Betriebsrat bei Regelungen zum Gesundheitsschutz mit, soweit Gesetz oder Unfallverhütungsvorschriften Spielraum lassen. Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht, entscheidet die Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2 BetrVG). Typische Inhalte sind Gleitzeit an Hitzetagen, Entwärmungspausen und Beschaffung von Sonnenschutz.
Wo kann ich mich über zu hohe Temperaturen beschweren?
Zuerst beim Arbeitgeber, am besten schriftlich mit Messwerten. Ist ein Betriebsrat vorhanden, kannst Du ihn einschalten. Hilft der Arbeitgeber einer begründeten Beschwerde nicht ab, darfst Du Dich nach § 17 Abs. 2 ArbSchG an die zuständige Arbeitsschutzbehörde Deines Bundeslandes wenden. Daraus dürfen Dir keine Nachteile entstehen. Die Behörde kann den Betrieb prüfen und Anordnungen treffen.
Kann ich bei Hitze am Arbeitsplatz die Arbeit verweigern?
Nur in engen Grenzen. Bei unmittelbarer erheblicher Gefahr darfst Du den Arbeitsplatz nach § 9 Abs. 3 ArbSchG verlassen, ohne Nachteile zu erleiden. Daneben kann ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB bestehen, wenn der Arbeitgeber zwingende Schutzpflichten verletzt. Ob das im konkreten Fall trägt, ist schwer vorherzusagen. Eine Fehleinschätzung kann Lohnverlust und Abmahnung nach sich ziehen.
Quellen
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